Eine Woche nachdem Bauamtsleiter Jörn Mohr die illegale Rodungsaktion am Pinnau-Biotop öffentlich gemacht hatte, nehmen morgen Nachmittag Henstedt-Ulzburgs Kommunalpolitiker zusammen mit Verwaltungsmitarbeitern den Tatort unter die Lupe. Die ehrenamtlichen Mitglieder des Umwelt- und Planungsausschusses wollen sich bei einer Ortsbegehung ein eigenes Bild vom Ausmaß des Kahlschlags am Pinnau-Wanderweg machen.
Auf den ökologisch wertvollen Grünflächen rechts und links der ehemaligen AKN-Trasse plant die Firma Manke ein weiteres Wohngebiet. Über eine dafür notwendige Änderung des Bebauungsplans haben Henstedt-Ulzburgs Volksvertreter aber noch nicht entschieden.
Im Rathaus verfolgt unterdessen Rolf Gramckow, in der Verwaltung für Umweltfragen zuständig, den Gesetzesverstoß: „Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ist eingeleitet“, so der Umweltfachmann zu den Henstedt-Ulzburger Nachrichten.
Die Verantwortlichen für den Kahlschlag müssen demnach mit einem Bußgeld rechnen. Das offenbar recht saftig ausfallen könnte. Gramckow: „Die Fällaktion hat auf einer Länge von 100 Metern stattgefunden, das ist schon recht viel.“
Die Henstedt-Ulzburger Nachrichten werden den Pinnau-Ausflug der Kommunalpolitiker begleiten. Horst Ostwald, Vorsitzender des Umwelt – und Planungsausschusses und dienstältester Gemeindevertreter, teilte heute nach Rücksprache mit der Verwaltung am Rande der Hauptausschuss-Sitzung mit, dass die Ortsbegehung „öffentlich“ ist.
Christian Meeder
11. Februar 2014
eigentlich darf man doch Bäume sägen oder fällen von Oktober bis März. So weit ich gesehen habe sind doch Fichten und Gestüpp gefällt worden, somit kein erhaltenswerter Baumbestand, wie in der Oliviastr….und ein rositiger Stacheldraht ist weg gekommen und dafür soll es jetzt ein Bussgeld geben???.
http://ulzburger-nachrichten.de/?p=21174#comment-9370
Wenn man das fällige Bußgeld in Relation dazu setzt, was letztlich das Baugebiet dem Bauunternehmen voraussichtlich in die Kasse spülen wird, dürften das nur Peanuts sein.
Man sollte zusätzlich den potentiellen Wertzuwachs des Grundstücks abschöpfen. Bußgeld und Wiederherstellung addon. Nach der Abschöpfung 😉
„…..dürften das nur Peanuts sein….“
Da wäre ich mir nicht so sicher, wenn alles mit rechten Dingen zugeht…
Hat nicht die Verwaltung in der Vergangenheit bei verweigerten Fällgenehmigungen vorsorglich auf mögliche Bußgelder in fünfstelliger Höhe und Ersatzpflanzung in möglichst gleicher Art und Höhe am gleichen Standort hingewiesen?
Können etwa Firmen und Privatleute bei gleichen Vergehen unterschiedlich behandelt werden?
Müssen „Alibi-Ersatzpflanzungen“ an anderen Orten, z.B. an der Autobahn in Form von ein paar Schößlingen, akzeptiert werden?
Ist nicht das Ordnungsamt gleichzeitig die „untere Polizeibehörde“? Hat es nicht sofort nach Bekanntwerden der Fällaktion „Beweissicherungen“ betrieben? Art und Anzahl der Bäume, Stammdurchmesser am Wurzelteller und in 1m Höhe?
Ansonsten wäre ja ein Bürgermeister mit „fachlichen Vorkenntnissen“ wohl nicht so verkehrt, oder?
Was ist eigentlich bei der jetzigen Besichtigung der leeren, geräumten Fläche herausgekommen? Außer „ganz schön hell hier…“
Schon mal an Satellitenaufnahmen gedacht? Oder an die erheblich schärferen Flugaufnahmen des Landeskatasteramtes?
Wenn man anhand der Karte sieht, was an Grünfläche wieder verschwinden soll, kommt es einem doch sauer hoch.