Sehen wir diesen Parklift bald auch bei uns?

Freuen können sich im neuen Jahr Henstedt-Ulzburgs Autofahrer: Vielerorts, so zumindest die Ankündigung, dürfte es für diese schneller vorangehen. Nicht nur auf Henstedt-Ulzburgs Hauptverkehrsader, der Hamburger Straße, wo ab dem Frühsommer eine verbesserte Ampelschaltung den Verkehr flüssiger machen soll. Auch in zahlreichen Nebenstraßen soll der Verkehrsfluss verbessert werden.

Doch da, wo neue Regelungen Gewinner generieren, sind meistens auch die Verlierer nicht weit. In der Wilstedter Straße haben diese sich auch schon lautstark geäußert. Die Anwohner dort müssen nicht nur damit rechnen, dass die Verkehrsbeschleunigung noch mehr Autos anlockt und für mehr Lärm und Abgase sorgt, viele müssen zukünftig auch längere Fußmärsche zum abgestellten Zweitauto einplanen. Denn neben dem Wegfall der Tempo-30-Zone ist auf einem Teilstück auch ein totales Halteverbot vorgesehen. Wenigstens ein kleines Trostpflaster für Frühaufsteher und Spätheimkehrer gibt es: Das totale Halteverbot soll nur in der Hauptverkehrszeit wochentags von sieben bis 19 Uhr greifen.

Im Falle der Wilstedter Straße gab es eine Anordnung für die Verkehrsbeschleunigung von „ganz oben“: Das Amt für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein hatte bei einer Ortsbesichtigung unhaltbare Zustände ausgemacht. Im Falle von möglicherweise vielen weiteren Straßen geht die Initiative von der Gemeinde selber aus: Mit einem gemeindlichen Parkkonzept will die Verwaltung insgesamt wieder mehr Platz für den fließenden Verkehr schaffen. Der ruhende Verkehr soll auf extra ausgewiesene Zonen zurückgedrängt werden.

Auch hier werden wohl Konflikte mit den Anwohnern nicht ausbleiben: Wer seit Jahr und Tag sein Auto auf der Straße vor der Haustüre abstellt, wird sicherlich nicht so ohne weiteres einsehen, warum das zukünftig nicht mehr möglich sein soll. Zumal: Irgendwo müssen die vielen Autos ja hin. Denn anders als vielleicht noch eine Generation vorher, scheint das Zweit- oder Drittauto für den Henstedt-Ulzburger Haushalt zur Grundausstattung zu gehören. Aus nachvollziebaren Gründen: Schließlich pendelt heute im Regelfall und anders als früher nicht mehr nur ein Familienmitglied morgens zur Arbeit. Andererseits weisen insbesondere viele Reihenhaussiedlungen nur einen Stellplatz pro Haus aus.

Wird jetzt die Straße zur Parkverbotszone, ändert sich nun möglicherweise das Gemeindebild, da zusätzlicher Platz für den ruhenden Verkehr gebraucht wird. Nicht immer ist dabei die Umwandlung des Vorgartens zu zusätzlichem Parkraum allerdings das einzige Mittel, zusätzliche Abstellfläche zu schaffen. Auch auf den ersten Blick vielleicht gewöhnungsbedürftige Lösungen sind denkbar. So hat HU-Nachrichten-Reporter Hans Bliedung in einer Norderstedter Tiefgarage ganz eigentümliche Parkvorrichtungen entdeckt: Dort werden die Familienkutschen platzsparend doppelstöckig abgestellt. Eine Investition in solch einen Parklift würde möglicherweise nicht nur den Vorgarten retten, sondern könnte sich langfristig auch finanziell lohnen. Spart sie doch zusätzliche versiegelte Fläche ein, auf die Regensteuer erhoben wird.

Christian Meeder
9.1.2011

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