Lockdown-Verschärfung ab Donnerstag

Mitteilung der Segeberger Kreisverwaltung

Nachdem der Kreis Segeberg an drei Tagen in Folge die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Fällen pro 100.000 Einwohnerinnen überschritten hat, ziehen das Land und Landrat Jan Peter Schröder jetzt die Notbremse. Aktuell liegt der Wert bei 114,4 (Stand 29. März, 03.08 Uhr). Ab Gründonnerstag, 1. April, gelten daher wieder deutlich verschärftere Maßnahmen im Kreisgebiet. Grundlage ist ein Erlass des Landes, den der Kreis am morgigen Dienstag in einer Allgemeinverfügung 1:1 umsetzen wird. Die Allgemeinverfügung gilt dann zunächst bis einschließlich Sonntag, 11. April.

Ergänzend zu den bereits bestehenden Regelungen durch die Corona-Bekämpfungsverordnung gilt ab Donnerstag unter anderem Folgendes:

• Bei privaten Zusammenkünften dürfen sich Personen eines gemeinsamen Haushaltes nur noch mit einer weiteren Person treffen (Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit). Dies gilt im privaten und im öffentlichen Raum.

• In Kindertageseinrichtungen ist nur noch eine Notbetreuung möglich. Dabei dürfen in der Regel nicht mehr als zehn Kinder in einer Gruppe gleichzeitig betreut werden.

• Weitere, nicht-betriebserlaubnispflichtige Angebote im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe dürfen nur für Gruppen mit bis zu fünf Personen angeboten werden.

• Schulen und schulische Betreuungsangebote bieten Distanzunterricht an; für Schülerinnen der Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird eine Notbetreuung vorgehalten. Für Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf können an Förderzentren und allgemeinbildenden Schulen erforderliche Betreuungsangebote vorgehalten werden; gleiches gilt für Schülerinnen ab der Jahrgangsstufe 7 an allgemeinbildenden Schulen, für die
eine Betreuung in der Schule aufgrund eines besonderen Bedarfs bei der Schülerin oder dem Schüler erforderlich ist. Für die Abschlussjahrgänge kann Präsenzunterricht stattfinden; Prüfungen können in der Schule durchgeführt werden. Distanzunterricht ist auch für die berufsbildenden Schulen vorgesehen. Soweit eine angemessene Prüfungsvorbereitung nicht anders möglich ist, kann für Schülerinnen, die im Schuljahr 2020/21 an einer Abschluss- oder Zwischenprüfung teilnehmen, Präsenzunterricht unter Auflagen stattfinden.

• Verkaufsstellen des Einzelhandels für den täglichen Bedarf bleiben geöffnet, dürfen aber nur von einer Person pro Haushalt betreten werden. Dazu gehören: Lebens- und Futtermittelangebote, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Blumenläden, Gärtnereien, Gartenbaucenter, Baumärkte, Buchläden sowie Lebensmittelausgabestellen (Tafeln); • Andere Verkaufsstellen des Einzelhandels müssen schließen, vorbestellte Waren dürfen abgeholt werden (Click & Collect). Falls die Warenausgabe nicht außerhalb geschlossener Räume erfolgt, dürfen Kundinnen die Verkaufsräume nur einzeln betreten; Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen ihre Eltern begleiten. Die Betreiberinnen der Verkaufsstellen müssen dafür sorgen, dass wartende Kundinnen vor den Geschäften die Abstandsregelung einhalten können. Eine solche Regelung gilt auch für die Betreiber von Outlet-Centern oder Einkaufszentren für die Flächen außerhalb der Geschäfte.

• Dienstleistungen mit Körperkontakt sind nur zulässig, soweit die Kundin oder der Kunde eine Bescheinigung über ein negatives Corona-Testergebnis vom selben Tag oder vom Vortag vorlegt oder vor Ort einen Test durchführt. Dies gilt nicht für medizinisch-notwendige und pflegerisch-notwendige Dienstleistungen sowie für die Haupthaar- und Nagelpflege.

• Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen müssen schließen.


• Sport ist nur wie folgt zulässig:
o allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person,
o außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu fünf Kindern unter 14 Jahren unter Anleitung einer Übungsleiterin oder eines Übungsleiters.


• Theoretischer Unterricht von Fahrschulen ist nur als Fernunterricht möglich.


• Hundeausbildung ist nur noch für Gruppen mit bis zu fünf Personen möglich.


Landrat Schröder: „Die Zahl der Neuinfizierten nimmt leider im gesamten Kreisgebiet weiter zu. Zunehmend können wir nicht mehr ermitteln, wo sich eine Person angesteckt hat. Wir sprechen daher von einem diffusen Infektionsgeschehen. Ein Abwärtstrend dieser Entwicklungen ist im Moment nicht erkennbar. Das Virus verzeiht leider keine Fehler und die Mutation ist weiter auf dem Vormarsch. Aus diesem Grund müssen wir noch vor Ostern auf die Bremse treten und unsere Kontakte wieder deutlich herunterfahren. Ich weiß, dass diese Verschärfungen viele Bürgerinnen hart treffen werden. Aber leider sehe ich derzeit keine andere Möglichkeit. Oberste Priorität haben nach wie vor jene, die dem Virus schutzlos ausgesetzt sind. Und wir müssen verhindern, dass unser Gesundheitssystem zusammenbricht. Trotz Coronamüdigkeit und Genervtheit appelliere ich daher ein weiteres Mal an alle Segeberger Bürgerinnen, sich vorsichtig und umsichtig zu verhalten und ich hoffe sehr, dass dieser Appell auch gehört und umgesetzt wird. Wir alle müssen weiter Durchhalten und uns weiter in Verzicht üben – so sehr wir uns auch etwas anderes wünschen würden. Aber nur so kann es uns gelingen, das Virus in dieser dritten Welle wieder auszubremsen.“

pm

29. März 2021

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