Schon wieder ein schwerer Patzer der Henstedt-Ulzburger Baubehörde. Zum wiederholten Male wollte das Amt den Bau von Wohnhäusern ermöglichen, ohne auf eine ausreichende Anzahl von Parkplätzen zu achten.
Das kam jetzt im jüngsten Umwelt- und Planungsausschuss raus, als CDU-Chef Michael Meschede vor einer Änderung des Bebauungsplans Kronskamp vorsichtshalber nachfragte, ob denn auch ausreichend Stellplätze vorgesehen seien. Die Änderung des Bebauungsplans sollte den Weg frei machen für zusätzliche Wohnbebauung an der Maurepasstraße 7. Die Maurepasstraße 7 ist dem Kronskamp-Bebauungsplan zugeordnet.
Als Ortsplaner Volker Duda auf Meschedes Nachhaken klarmachte, dass die Bauherren nur die gesetzlichen Mindestanforderungen nach dem Landes-Stellplatz-Erlass einhalten müssten, kam es zu einem kollektiven Aufstöhnen der ehrenamtlichen Freizeitpolitiker. BFB-Gemeindevertreter Jens Iversen entgeistert: „Vor zehn Minuten hätten wir zugestimmt, wenn nicht dieser Hinweis gekommen wäre.“ Dudas Zurückrudern, er könne ja über die Stellplatzfrage noch nachverhandeln, machte die Sache nicht besser.
FDP-Mann Stephan Holowaty kopfschüttelnd zum gemeindlichen Ortsplaner: Die richtige Reihenfolge könne doch nur sein, erst zu Verhandeln und dann den Bebauungsplan zu verändern.
Das sah der Ausschussvorsitzende Horst Ostwald (SPD) offenbar genauso und fegte kurzerhand die Beschlussvorlage der Verwaltung vom Tisch. „Wir werden heute darüber nicht entscheiden, das soll die Gemeindevertretung machen.“ Deren Sitzung findet am 17. Dezember statt. Bis dahin muss Duda jetzt eine Vereinbarung aushandeln, in der zwei Stellplätze pro Wohneinheit nachgewiesen werden. Das Dazwischengehen der Politik war übrigens nur deswegen möglich, weil im Bereich der Maurepasstraße 7 ein Bebauungsplan existiert.
In vielen Fällen, in denen Bauanträge für Flächen eingereicht werden, wo nur der Flächennutzungsplan Wohnbaufläche ausweist, darf die Politik der Verwaltung nicht mehr reinreden. CDU, SPD, BFB und FDP hatten vor der Sommerpause gegen den Protest der WHU durchgesetzt, die Entscheidungsbefugnis in diesen Fällen alleine auf die Verwaltung zu übertragen. Die Begründung dafür vor wenigen Monaten: Die Baubehörde solle Bauanträge schneller abarbeiten können, man müsse der Verwaltung doch auch einmal vertrauen können.
Christian Meeder
1. Dezember 2013
Finanzielle Ablösung und Verzicht auf Stellplätze sind ein Instrument für Innenstadtkerne großer Städte und historischen Städten wie HH, Lübeck, Lüneburg, Elmshorn, Pinneberg etc, sonst könnte dort auch niemand ein Restaurant oder Geschäft neu eröffnen. Da werden mit diesen Geldern auch Tiefgaragen und Parkhäuser oder Sammelanlagen außerhalb des Stadtkernes gebaut. Als Grundvorausetzung müsste die Gemeinde erst ein entsprechendes Satzungsrecht schaffen. B-Plan-Verfahren und gemeindliches Einvernehmen zu Bauanträgen haben direkt nichts miteinander zu tun.
Die nachträgliche Forderung von Stellplätzen ist reine Theorie. Das habe ich auf dem Rhen versucht und bin total abgeblitzt: Es gilt der Bestandsschutz auf der Basis der Baugenehmigung. Eine Forderung kann nur unter Beachtung der technischen (Platz) und wirtschaftlichen Realitäten gestellt und durchgesetzt werden. Mit Verhandlungsgeschick kann man natürlich auch etwas erreichen, aber das ist vielleicht in HU nicht sehr ausgeprägt.
„….dass die Bauherren nur die gesetzlichen Mindestanforderungen nach dem Landes-Stellplatz-Erlass einhalten müssten….“
Nein, der Erlass „verbietet“ nur die Unterschreitung der Mindestanforderung! Auch das nur „theoretisch“, denn es gibt ja auch die Möglichkeit des Antragges auf „Freikauf“.: gegen Zahlung einer gewissen Summe kann (muß nicht nicht! ) auf Stellplatz/-plätze verzichtet werden. Theoretisch können diese Summen zur Schaffung von Parkraum „an anderer Stelle“ verwendet werden, praktisch „verschwinden“ sie im Gemeinde-Haushalt.
Theoretisch besteht durchaus die Möglichkeit, einst genehmigte Stellflächen und Garagen auf ihre zweckbestimmte Nutzung zu überprüfen…. Es gibt durchaus Bestimmungen, was in Garagen gelagert werden darf und was nicht. Überbauung von Stellflächen durch Gartenhäüschen usw. ist ebenfalls nicht im Sinne des Erfinder…
Aber wer will sich schon durch solche Überprüfungen „unbeliebt machen“….
Genau, SO habe ich die Thematik auch verstanden. 1 SP ist das Muss, mehr geht immer. Und ist der Bauherr nicht willig, so schaut man an anderer Stelle, wogegen man tauschen kann, etwa beim B-Plan. Also könnte man der Verwaltung ja doch per global-galaktischer Dienstanweisung o.ä. die Maßgabe geben, alle Mittel eigenständig auszuschöpfen, also eigenständig Vorlagen für B-Plan-Änderungen mit dem Stellplatz-Wunsch zu verknüpfen. Oder dem Bauherrn eben klar zu sagen: OK, dann eben nur 1 SP und nur im Rahmen der existierenden Grundstücksnutzung. Friß oder stirb, gewissermaßen. 🙂
….. das ist alles in der Landesbauordnung (LBO) geregelt. Im §50 auch die nachträgliche Forderung zur Schaffung von (weiteren) Stellflächen auf bereits vorhandenen bebauten Grundstücken, sofern es die jetzige Verkehrslage erfordert.
Ganz gut hier nachzulesen:
http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/Zust_ndigkeiten_der_Gemeinden_bei_Bauvorhaben.pdf
Interessant sind auch die Fristen des „gemeindlichen Einverständnisses“. Die sind relativ eng gefasst und nicht „verlängerbar“. Wenn auf Beschluss der Gemeindevertretung die Wahrnehmung des gemeindlichen Einverständnisses nun in die Hände der Verwaltung gelegt wurde, diese aber arbeitsüberlastet ist, sind Verfristungen vorprogrammiert…
Den Hinweis von Herrn Meschede finde ich sehr gut. Diese Aufmerksamkeit der Stellplatzfrage wurde im Wohngebiet Birkenau total vergessen. Am Abend wird das Wohngebiet dermaßen zugeparkt, dass man befürchten muss, dass im Brandfall die Feuerwehr nicht durch kommt. Es werden nicht einmal Strafzettel vergeben, was für Faschparker normalerweise üblich ist.
Herr Schneider, mehr fordern als die Rechtslage verlangt hört sich gut an, ist aber in einem Rechtsstaat rechtlich nicht durchsetzbar. Es ginge nur im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung beider Partner. Ob die Vereinbarung Rechtsbestand hätte, sollte man Juristen fragen. Die Gemeinde kann nur die B-Plan Änderung ablehnen. Ich denke das kann rechtlich für die Gemeinde problematisch werden, wenn sie ein Druckmittel beabsichtigt einzusetzen, dass Rechtsnormen widerspräche. Eine Dienstanweisung verfügen, die einer Rechtslage nicht entspricht, ist abwegig. Die Gemeinde kann auch keine Ortssatzung erlassen, die den landesrechtlichen Regelungen nicht entspricht.
Über die erforderliche Anzahl von Stellplätzen gemäß Stellplatzerlass des Landes entscheidet im Übrigen die Bauaufsicht des Kreises. Die Gemeinde ist keine Baugenehmigungsbehörde.
„Bis dahin muss Duda jetzt eine Vereinbarung aushandeln, in der zwei Stellplätze pro Wohneinheit nachgewiesen werden“
Mit welchem Druckmittel soll Herr Duda denn dann jetzt durchsetzen, daß 2 Stellplätze gebaut werden? Wenn man um diesen Stellplatzerlasse eh nicht herumkommt? Demnach kommt es auf das „Vertrauen in die Verwaltung“ gar nicht an, weil H-U hier eh nichts mehr mitzubestimmen hat?
Ich hatte es so verstanden, daß der Investor eine B-Plan-Änderung für sein Vorhaben benötigt, und Herr Duda ihm dafür nun die 2 Stellplätze statt einem abtrotzen soll, oder es wird nichts mit der B-Plan-Änderung?!? Dann könnte der Bauherr zwar mit nur einem Stellplatz/WE bauen , aber eben nur im Rahmen gemäß bestehendem B-Plan, hätte ich gedacht…?
Und genau dieses Pfand hätte die Verwaltung doch einfach verfallen lassen und sich um die Maßgabe, daß H-U immer lieber 2 Stellplätze will, nicht mehr gekümmert. Hier muß man doch auch mal ein bisschen Cleverness walten lassen.
Trotzdem müsste der GR der Verwaltung doch jederzeit Rahmenbedingungen setzen können, die zusätzlich/verschärfend zur ohnehin gültigen Gesetzgebung im Sinne einer dienstlichen Anweisung einzuhalten sind. Kann man nicht eine solche formulieren: „Pro WE 2 Stellplätze, außer die vorhandene Gesetzgebung geht darüber hinaus. Unterschreitung nicht zulässig!“
und der Bgm. übergeben, welche sie im Bauamt verbindlich macht (und über den Kantinenplan hängt, da wird wenigstens täglich hingeguckt)?!!