Volldampf voraus beim Kindergarten-Volksentscheid. Die Segeberger Kommunalaufsicht hat heute das Bürgerbegehren genehmigt. Damit kann ab sofort losgelegt werden mit dem Unterschriftensammeln. Ziel ist, die Ausgliederung der gemeindlichen Kindergärten in eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) zu verhindern. Die Initiatorinnen fordern stattdessen, die zehn gemeindlichen Kitas als Eigenbetrieb zu führen. „Wir setzen uns für den Eigenbetrieb ein, weil er alle gewünschten Eigenschaften erfüllt, den größten Konsens aller Beteiligten darstellt und sich schnell realisieren lässt. Sollten die Kitas in eine Anstalt öffentlichen Rechts überführt werden, befürchten wir vor allem, dass die Gemeinde an direktem Einfluss verliert und qualifiziertes Personal abwandert“, sagte Patrizia Giuffrida, Mutter eines Kindergartenkindes.
Zu den Initiatoren des Bürgerbegehrens gehört auch der Henstedt-Ulzburger Kinderschutzbund. Überall dort wo es zu AöR’s gekommen sei, habe es negative Entwicklungen gegeben, das solle verhindert werden, sagte heute Ilonka Gieb, die Vorsitzende des Ortsvereins.
Bis zum 15. Mai müssen nun 2.400 Unterschriften gesammelt werden, damit das Bürgerbegehren erfolgreich ist und ein Bürgerentscheid stattfinden kann. Die Initiatoren haben auf Facebook eine Informationsseite eingerichtet: www.facebook.com/ProEigenbetrieb.
H-UN
3. Februar 2017
Sehr geehrter Herr Borchert, ich stimme Ihnen zu, das eine Verbesserung der Vergütung z. B. über Leistungszulagen ein bedenkenswerter Weg ist, um Mitarbeiterinnen zu halten bzw. zu bekommen. Gute / sehr gute Leistung bedarf nicht nur der lobenden Anerkennung sondern darf sich auch gerne in einem höheren Gehalt auswirken; dies wird aber wohl im jetzigen Rahmen mit der Gemeinde als Arbeitgeber kaum möglich sein.
Ich denke, man sollte doch auch mal auf die möglichen positiven Auswirkungen einer Veränderung hin zu einer AöR hinweisen: Keine Verschlechterung der jetzigen Gehälter einschließlich der sozialen Leistungen, die ja über das geltende Recht abgesichert sind. Darüber hinaus aber die Möglichkeit, Leistung auch angemessen zu bezahlen ( geht bei anderen KITA-Trägern allemal ), mögliche Verschlankung und verbesserte Verwaltungsarbeit durch kürzere/ effektivere Entscheidungsfindung. Mehr Spielraum für eigene Anregungen/ Wünsche/ Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch größere Selbstständigkeit der jeweiligen KITAs.
Warum immer nur hinsichtlich der AöR für das Personal negative Entwicklungen herbeireden? Ich bin kein Experte in Sachen Personalrecht in einer AöR. Aber laut öffentlichen Äußerungen von Gemeindevertretern soll das für den öffentlichen Dienst geltende Tarifrecht übernommen werden. Ist es außerdem nicht denk- und machbar, dass bei der Ausgestaltung der Betriebssatzung der AöR, die grundsätzlich mehr Gestaltungsraum zulässt als die Regeln der Gemeindeverwaltung, z.B. durch Leistungszulagen für die Mitarbeiter die Attraktivität der AöR für einen Verbleib des Personals eher zunimmt und darüber hinaus künftige Bewerber anzieht.
Problematisch wäre dann allerdings, dass sich in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Verlust erhöhen würde, der durch eine Erhöhung des Gemeindezuschusses oder Erhöhung der Kindergartengebühr ausgeglichen werden müsste.
Wahrscheinlich würde der Verwaltungsrat, der aus Mitgliedern der Gemeindevertretung gebildet würde, die auch den Gemeindehaushalt zu vertreten haben, einer Entgelterhöhung der Erzieherinnen nicht zustimmen. Auch das gehört zu den vielen Aspekten, die unter den Betroffenen zu klären sind.
Wo ist den das Problem?
Jede Erzieherin findet doch locker eine andere Stelle, wenn es nicht gefällt als AöR.
Die Sorgen hätte ich gerne…..
Stimmt, das könnten die Erzieherinnen und Erzieher tun, der Arbeitsmarkt gibt das her. Aber wenn Sie mir dann noch verraten, wie wir in Henstedt-Ulzburg die frei werdenden Stellen nachbesetzten sollen. Wir stehen hier als Arbeitgeber ohnehin schon in großer Konkurrenz, da macht es wenig Sinn, gute, erfahrene und motivierte MitarbeiterInnen zu vertreiben.
Lieber SPD-Gemeindevertreter Schäfer,
ich teile Ihre Ansicht, dass wir hier in Konkurrenz zu anderen potentiellen Arbeitgebern stehen. Ich bin jedoch der Ansicht, dass gerade die von Ihnen angesprochenen guten, erfahrenen und motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von den Gegebenheiten einer AöR profitieren werden. Auch wird es gerade dieser Personenkreis zu schätzen wissen, wenn an der Spitze der Organisation, d. h. der AöR eine ebenfalls erfahrene und pädagogisch gut ausgebildete Leitungsperson steht, die sich dieser Aufgabe uneingeschränkt und mit ganzer Aufmerksamkeit widmen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kollege aus der BFB-Fraktion
Naja, Burg hat 23000 Ew., geht doch schon halbwegs in die gleiche Richtung wie HU (wobei Burg als Stadt firmiert). Für die AÖR spricht demnach eine völlig eigene Budgetierung und gleichzeitig eine gestaltbare höhere Durchgriffsmacht der Gemeinde ggü. dem Standard, zugleich eine verbleibende Verantwortlichkeit der Kommune für die Kommune (also kein Kaputtsparen der AÖR und dann Fingerpoining Rathaus Richtung Kita-AÖR „haben wir nix mit zu tun, muss alles die AÖR hinkriegen..“
Gründe, warum ich nun gegen den AÖR-Beschluss der GV stimmen sollte, müssten die Initiatoren nochmal sehr viel klarer und begründeter darstellen…
für die Kommune #2 sollte sein: für die Kitaversorgung
Das Anliegen der Damen ist sicherlich ehrenwert, die Informationslage für den Bürger für eine Wahl bei einem Bürgerentscheid erscheint mir aber noch etwas „dünn“.
Nur die (unbegründete) Aussage „Eigenbetrieb = attraktiv“ und „AöR = problematisch“ reicht mir da nicht! Auch die Info-Seite auf Facebook hilft da (noch) nicht wesentlich weiter…
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Neben Eigenbetrieb und AöR gibt es ja noch andere Organisationsformen, die man vergleichend in Betracht ziehen sollte. Die „eierlegende Wollmilchsau“ existiert nunmal nicht, alles hat Vor- und Nachteile!
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Mit genau diesem „Problem“ hat sich vor kurzem die 25.000-Einwohner-Stadt Burg in Sachsen-Anhalt befasst und die Organisationsformen prüfen und gegenüberstellen lassen.
Natürlich sind die Voraussetzungen in Burg nur bedingt mit Henstedt-Ulzburg vergleichbar, die reine, neutrale Gegenüberstellung der Organisationsformen weiter unten in der *.pdf und das Fazit daraus empfinde ich aber als beachtenswert!
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Das Ergebnis ist bei Google unter dem Suchbegriff “ Stadt Burg AöR “ als *.pdf-Datei zu finden oder direkt unter diesem Link:
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http://www.google.de/url?url=http://www.stadt-burg.de/cms/tl_files/Stadt_Burg/Ratsverwaltung/Hauptausschusssitzungen/2014.03.20/BV2014-026%2520Pruefung%2520andere%2520Organisationsformen%2520Kita.pdf&rct=j&q=&esrc=s&sa=U&ved=0ahUKEwj0lqjckPbRAhWEzxQKHcouAk4QFggaMAE&usg=AFQjCNHZAVWL1zaj2FzadYzFBwP1qEjloA
PS: in Schleswig-Holstein gibt es u.a. die „KiTa AöR des Amtes Hüttener Berge“. Vielleicht ist dort ja auch ein Informations- oder Erfahrungsaustausch möglich. Sowohl auf der Leitungsebene als auch mit dem Personal.
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http://www.amt-huettener-berge.de/politik-und-verwaltung/die-aoer-kita.html