FDP macht gegen Baumschutzsatzung mobil

Die Freien Demokraten lassen die Debatte um den Baumschutz wieder aufleben. Die im Juni gegen die Stimmen von CDU und FDP in der Gemeindevertretung verabschiedete Baumschutzsatzung enteigne und entmündige die Bürger, so die FDP in einer Pressemitteilung an die Henstedt-Ulzburger Nachrichten.

„Ob Alteingesessene oder Neubürger, wir sind davon überzeugt, dass die Henstedt-Ulzburger sensibel genug sind, um selbst zu entscheiden, ob ein Baum in ihrem eigenen Garten gefällt werden muß“, erklärt der FDP-Fraktionsvorsitzende Klaus-Peter Eberhard.

Harte Vorhaltungen muß sich die WHU gefallen lassen: „Was wir in der Gemeindevertretersitzung in der Diskussion über die Baumschutzsatzung gehört haben, hat mich sehr empört, nicht nur, daß Herr Köhlmann-Thater für die WHU erklärte, dass man bei solch wichtigen Dingen wie dem Baumschutz die Bürger nicht um ihre Meinung fragen müßte, die WHU hält die vorgeschlagene Satzung noch immer für unzureichend und würde diese gern noch verschärfen.“

Derzeit liegt die Satzung zur Einsicht im Rathaus aus, bis zum 12. September können Einwendungen eingereicht werden. Auch online ist der Entwurf abrufbar. Danach sind künftig die meisten Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 Zentimetern – gemessen in einer Höhe von einem Meter – grundsätzlich geschützt. Auf Antrag sind aber Ausnahmen zulässig, beispielsweise bei der Umsetzung von Bauvorhaben, bei Baumkrankheiten, oder wenn Bäume die Sicherheit gefährden. Darüber entscheidet dann zukünftig das Umweltamt der Gemeinde.

Die FDP schäumt: “Künftig müssen die Bürger gegen die bürokratischen Bestimmungen dieser Satzung ankämpfen und viel Geld für einen Antrag bezahlen, einen Baum auf dem eigenen Grundstück  zu fällen und das ganz gleich, ob dem Antrag stattgegeben wird oder nicht. Wir fordern die Bürger in Henstedt-Ulzburg auf, von Ihrem Recht Gebrauch zu machen und im Beteiligungsverfahren ihre Bedenken gegen diese neue Baumschutzsatzung anzumelden“, so Klaus-Peter Eberhard.

Ganz so neu, wie die FDP behauptet, ist die Baumschutzsatzung allerdings nicht. Noch bis 2003 waren in der Gemeinde Bäume durch Satzungen geschützt. Bis 1995 zunächst durch eine Satzung ortsbildprägender Bäume, danach galt eine allgemeine Baumschutzsatzung mit nahezu identischen Schutzbestimmungen, wie die jetzt anstehende.

Den Auslöser für die von SPD und WHU durchgesetzte Baumschutzsatzung sucht man in der Presseerklärung der FDP vergebens.  So sorgte im Februar diesen Jahres die Abholzung von sechs mehr als 100-jährigen Eichen auf einem Privatgrundstück am Eingang des Bürgerparks für Empörung in der Großgemeinde. Die alten Baumriesen mussten einer Reihenhausbebauung Platz machen.

Christian Meeder

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