Edelkrippe: Planungsstopp, Verwaltung prüft Schadensersatzforderung gegen Architektin! Probleme auch beim Hortanbau an der Lütten-School!

Kostenfachmann Lars Möller und Bürgermeister Stefan Bauer wollen jetzt prüfen ob Ansprüche auf Schadensersatz gegen Architektin Susann Rüschoff geltend gemacht werden können
Kostenfachmann Lars Möller und Bürgermeister Stefan Bauer wollen jetzt prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz gegen Architektin Susann Rüschoff geltend gemacht werden können

Kita-Beben im Ratssaal. Politik und Verwaltung haben am Montag die Reißleine gezogen und die Krippen-Planung am Beckersberg gestoppt. „Planungen zur Errichtung eines Anbaus an die Kindertagesstätte werden vorerst ausgesetzt“, lautet der einstimmig gefasste Beschluss des Umwelt- und Planungsausschusses, gleichzeitig sollen Gespräche mit Organisationen wie dem DRK oder den Kirchen aufgenommen werden. Die Idee: Ein externer Träger soll später nicht nur die Betreuung der Kinder organisieren, sondern am besten die Kita auch gleich selbst bauen.

Auslöser des Planungsstopps ist die Nichteinhaltung der vereinbarten Kostenobergrenze durch die Norderstedter Architektin Susann Rüschoff. Das Gemeindeparlament hatte im Mai einen Kostendeckel von 750.000 Euro für die Kindertagesstätte für Ein-bis Dreijährige beschlossen. Zuvor hatte Rüschoff eine Edelkrippe mit Bäderlandschaft für knapp eine Million Euro vorgeschlagen.

Verwaltungsmann Lars Möller sagte am Montag, dass Rüschoff ihre Kostenberechnung „auf Kante genäht“ habe, es müsse mit erheblichen Mehrkosten gerechnet werden.
Stirnrunzeln daraufhin bei Kurt Göttsch, der an ein Verwaltungschreiben vom Mai erinnerte. Darin heißt es: „Das vorliegende Kosten-Budget mit der gewünschten Bausumme von 750.000,- € wurde in einer Kostenberechnung mit Kostensicherheit ermittelt. Es existieren verschiedene Stellschrauben, die im Bauprozess angepasst werden können, um das Budget nicht zu überschreiten. Die Architektin verpflichtet sich den vereinbarten Gesamt-Kostenrahmen einzuhalten und sichert eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in dieser Frage zu.“ Es sind Sätze, die angesichts der Aussage von Möller ziemlich hohl klingen, Göttsch wollte deswegen wissen, wer für die Mai-Überprüfung der Rüschhoffschen Kostenberechnung verantwortlich sei, bekam aber keine Antwort.

Lars Möller kündigte allerdings an, mögliche Ansprüche auf Schadensersatz zu prüfen, die Rechnung der Architektin für Planungsleistungen belaufe sich auf 22.000 Euro. Fakt ist: Bleibt die Gemeinde auf den in Sand gesetzten Planungskosten sitzen, sinkt möglicherweise die Summe, die für den weiter gewollten Kitabau zur Verfügung steht. Denn an der Kostenobergrenze wird von CDU, WHU, BFB und FDP festgehalten. BFB-Chef Jens Iversen: „Keinen Cent über 750.000 Euro, das wird mit uns nicht gehen, und wenn wir dort Zelte aufschlagen, Ende im Gelände.“ Die SPD sprach sich als einzige Fraktion gegen die Beibehaltung des Kostendeckels aus.

Am Horizont zeichnet sich derweil schon das nächste Kita-Desaster ab. Er wundere sich, nichts mehr vom Hortanbau an der Grundschule in Ulzburg-Süd zu hören, was denn da los sei, wollte Kurt Göttsch am Ende der Sitzung von der Verwaltung wissen, mit den Planungen sollte schließlich schon im Frühjahr losgelegt werden. Die Antwort von Bauamtsleiter Jörn Mohr: Es gebe dort Schwierigkeiten, im neuen Jahr werde er dazu Näheres mitteilen.

cm

9. Dezember 2014

6 thoughts on "Edelkrippe: Planungsstopp, Verwaltung prüft Schadensersatzforderung gegen Architektin! Probleme auch beim Hortanbau an der Lütten-School!"

  1. Die Politik beißt sich doch bereits völlig zu Recht und im Sinne des Steuerbürgers an der (einzuhaltenden!) Kostendeckelung fest. Die Verwaltung ist doch hier mal wieder nicht imstande, externe Dienstleister zu steuern. Architektenrechnung nicht zahlen bitte! Auftrag: Planung IM Kostenrahmen. Geliefert? Nö!

  2. Toll – ich frage mich, ob es nicht eine heimliche KIta am Rathausplatz 1 gibt. Was die Verwaltung hier abliefert, nach Aktenstudium zu Tage kommt, ist schlichtweg abenteuerlich. Es ist die Frage, wie leistungsfähig sind die Bediensteten vor Ort – sehr effizient, wenn es um Forderung um mehr Personl und weniger Lebensqualtit – Verschleppung der grünen Ampelphasen – geht.
    Aber Wahltag ist ja Zahltag, und eine neue Gemeindevertretung hat dann die Aufgabe hier mal für Ordnung zu sorgen – schließlich sind wir die Bürger, die bestimmen, wie gearbeitet weren soll – nämlich exakt und zuverlässig.

    1. Sehr geehrter Herr Michelsen,

      zu den elementaren Aufgaben einer kommunalen Verwaltung, haben sich in Henstedt-Ulzburg Aufgaben hinzu gesellt, wie z.B. die Übernahme der Straßenbaulast für mehrere Landes- und Kreisstraßen. Dann der aus Berlin verpflichtende umfängliche Bau von Kinderkrippen (U3-Betreuung). Oder einfach nur die fast schon exorbitant rege Bautätigkeit in Henstedt-Ulzburg.

      Das sind alles keine kleinen Aufgaben. Das sind schon sehr gehaltvolle Aufgaben, die durch eine „Dorfverwaltung“ nicht mal eben so nebenbei erledigt werden können.

      Das sind mittlerweile komplexe Aufgaben, die ganz klar städtischen Charakter haben. Zur Bewältigung solcher Aufgaben braucht man neben einer entsprechenden Verwaltungsstruktur auch entsprechendes Personal.

      Obwohl nun seit Jahren bekannt ist, dass umfangreiche, städtische Aufgaben auf die Verwaltung zukommen, haben die Vorgänger Bauers diese erforderliche Zukunftsplanung einfach nicht vorgenommen. Es kam sozusagen zu einem Planungsstau auf oberster Führungsebene.
      Und Herr Bauer, seit knapp einem halben Jahr im Amt, muss nun im Dauerlauf das aufholen, was über Schneckentempo vorher nicht erreicht wurde.

      1. Hallo Herr Willsch, Sie sprechen von „komplexen Aufgaben, die ganz klar städtischen Charakter haben“. Ich sehe keine Unterschiede zwischen städtischen und gemeindlichen Aufgaben. Kaki, Quickborn und Tornesch haben wesentlich weniger Einwohner als HU, sind Städte und haben die gleichen Aufgaben für die Verwaltung wie Kita-, Schulbau, Straßenbau, Bauleitplanung etc. wie HU. In Gemeinden („Dörfern“) mit einer Einwohnerzahl von unter 10000 fallen ebenfalls die gleichen Aufgaben an. „Stadt“ ist ein kommunalrechtlicher Begriff und beinhaltet im Verhältnis zur „Gemeinde“ außer der Möglichkeit ab 20000 Einwohner einen 1.Stadtrat hauptamtlich bestellen zu können, Mitglied im Städtebund zu werden und kleine Aufgaben vom Kreis zu übernehmen inhaltlich keine wesentlich anderen Aufgaben. Die erforderiche Verwaltungsstruktur und das entsprechende Personal sollten natürlich gegeben sein, wie in vielen anderen Städten und Gemeinden , das ist nichts besonderes.

        1. Hallo Herr Borchert, es war ja nur eine Frage der Zeit, dass Sie als Wissender das Haar in der Suppe finden. 😉
          Es würde mich freuen, wenn Sie für sich aus meinem Text den Passus „,die ganz klar städtischen Charakter haben“ streichen, und die „städtischen Aufgaben“ zu „Aufgaben“ reduzierten.
          Ich denke, damit können wir beide gut leben. 😉

          1. Lieber Gernot,
            ich kann dir anhand von Stellenplänen (oder schlicht auch durch den Vergleich von Rathaus-Telefonverzeichnissen der Jahre 2008, 2009 mit jetzt) darlegen, dass auch in den letzten sechs Jahren durchaus ein Mitarbeiterzuwachs zu verzeichnen war, der mit Steigerung der Einwohnerzahl (und den damit meist verbundenen Aufgaben) durchaus im Einklang stand. Einen „Planungsstau“ konnte die Politik eigentlich nicht feststellen, vielleicht aber Schneckentempo oder Stillstand bei wichtigen Projekten, die nun einmal nicht ohne hauptamtliche Leitung in der Verwaltung laufen können, siehe z.B. integriertes Ortsentwicklungskonzept.
            Weitere Stellen werden von der Politik nur bewilligt werden, wenn die Notwendigkeit dezidiert darlegt wird.

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