Diskothek Joy beschäftigt Hauptausschuss und auch die Staatsanwaltschaft in Kiel

Das Joy versucht es jetzt mit Vorwärtsverteidigung – wohl nach dem Motto: Frechheit siegt! Die Diskothek im Gewerbegebiet Nord hat den Henstedt-Ulzburger Nachrichten eine „offizielle Darstellung“ der Ereignisse in der Nacht vom Freitag, 27. Januar, zu Sonnabend, 28. Januar, geschickt, die wir als „Gegendarstellung“ abdrucken sollen. Wir aber haben nichts zu berichtigen und bleiben bei unserer Schilderung der nächtlichen Ereignisse im Umfeld der Disco. Unsere Berichte basieren nämlich auf offiziellen Mitteilungen der Polizei und eigenen Rercherchen. Gleichwohl haben wir die Einlassung des Joy als Leserkommentar veröffentlicht.

Darin wird unter anderem angekündigt, dass die Joy-Betreiber mit mehreren Anwälten gegen ein Verbot des Ordnungsamtes der Gemeinde vorgehen wollen, das der Disco die Ankündigung von Motto-Partys einstweilen untersagt hat. Bürgermeister Torsten Thormählen sieht einem solchen Schritt der Disco-Anwälte ausgesprochen gelassen entgegen: Das Ordnungsamt befinde sich in Sachen Joy derzeit noch im Prüfungsverfahren.

Im übrigen wird sich auch der Hauptausschuss der Gemeindevertretung in seiner nächsten Sitzung am Dienstag, 14. Februar, um 18.30 Uhr mit den jüngsten Vorkommnissen im und um das Joy beschäftigen. Der Verwaltungschef dazu: „Ich werde dann das Gremium unterrichten und zu den Vorfällen Stellung nehmen.“

Damit nicht genug: Die Henstedt-Ulzburger Polizei hat inzwischen ihre Erkenntnisse von den nächtlichen Wochenendeinsätzen zur weiteren Bearbeitung an die Staatsanwaltschaft in Kiel weitergeleitet. Zahlreiche junge Leute, darunter auch 16-Jährige, waren dabei laut Polizeibericht rund um die Diskothek in stark alkoholisiertem Zustand aufgelesen worden.

Dessen ungeachtet versichert das Joy: „Wir wollen den Gästen weiterhin attraktive Angebote unterbreiten, die aber auch weiterhin nicht im Komasaufen bestehen werden.“ Das Verlangen der Disco auf eine Gegendarstellung in den Henstedt-Ulzburger Nachrichten gipfelt in dem Aufruf an potenzielle Besucher: „Wir appellieren an Euch, dass Ihr Euch nicht von ‚Zeitungs-Enten’ das Abendprogramm am Wochenende diktieren lasst.“

Jörg Schlömann

8. Februar 2012

Die Stellungnahme  des Joy: http://ulzburger-nachrichten.de/?p=5589#comment-2263

6 thoughts on "Diskothek Joy beschäftigt Hauptausschuss und auch die Staatsanwaltschaft in Kiel"

  1. Sehr schön.

    Ich war bis vor einigen Jahren regelmäßiger Gast im Joy. Irgendwann nahm das Wir lassen auch unter 18 jährige hier solange saufen wie sie wollen überhand. Da wird auf nichts geachtet und auch an schon stark alkoholisiere Jugendliche ausgeschenkt. Dabei sind die Wirte doch sich verpflichtet ob später noch mit dem Auto gefahren wird. Und das natürlich Mitarbeiter hier nur contra schreiben ist ja wohl sich klar 😉 . Es ist richtig das da mal mehr kontrolliert wird. Ich möchte nicht das später meine Kinder durch wegsehen zu schaden kommen. Weiter so, wir das Volk wollen aufgeklärt werden.

  2. Entsprechend des § 11 I des „Gesetzes über die Presse für Schleswig-Holstein“ ist der Herausgeber / Verleger eines Druckwerks, in dem eine Tatsachenbehauptung veröffentlicht wurde, die eine Person betrifft, dazu verpflichtet, die von dieser Person gewünschte (§ 11 II) Gegendarstellung kostenfrei zu veröffentlichen.
    Die Veröffentlichung darf dabei ausdrücklich nicht in Form eines Leserbriefes erfolgen, § 11 III.

    Diesenfalls liegt nicht, wie vom Verfasser des Presseerzeugnisses behauptet, eine ausschließliche Tatsachenberichterstattung vor, sondern besonders in der Überschrift, hier zitiert:
    „“ „Pipi Party“ im “Joy” führt zu Massenbesäufnis und zwingt Polizei zu Dauereinsatz! „“ ,
    liegt eine ausdrückliche Behauptung des kausalen Zusammenhangs zwischen der Trunkenheit einer „Masse“ Jugendlicher und der Veranstaltung bzw. Veranstalterfunktion des „Joy“ am besagten Abend.
    Dieser kausale Zusammenhang wird offensichtlich von der Polizei aber erst ermittelt, hier wird aber dennoch durch die konkrete Formulierung jemand in die ausschließliche Verantwortung gezogen.

    Ein eine andere Person betreffende Tatsachenbehauptung liegt folglich vor, eine in gleicher Form veröffentlichte Gegendarstellun wäre angebracht.
    Ein Kommentar entspricht bei einer Online-Veröffentlichung einem Leserbrief, gilt folglich nicht als formgerechte Gegendarstellung.
    Eine Ausnahme des § 11 V liegt nicht vor, da es sich nicht um einen Bericht über ein gesetzgebendes oder beschließendes Organ des Landes oder Bundes handelt.

    Ich schätze durch die Zurkenntnisnahme der Darstellung des „Joy“ seitens der UN ohne Veröffentlichung einer formgerechten Gegendarstellung kann das „Joy“ entsprechend des § 11 IV einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung stellen, des Weiteren könnten Schadensersatzansprüche gemäß des §823 II BGB entstanden sein.

    Letztendlich ist aber doch das Schlimmste an der ganzen Geschichte, dass die UN nicht am Erhalt der Freizeitmöglichkeiten für Jugendliche erhaltend mitarbeitet.
    Trotz der nachvollziehbaren Gegendarstellung scheint sie darauf zu bestehen, die Schuld ausschließlich dem „Joy“ öffentlich zuzuordnen, was für einen Gastronomiebetrieb mit jugendlicher Zielgruppe oft verheerende langfristige Folgen nach sich ziehen kann.

    Link zum Gesetz über die Presse für Schleswig-Holstein:
    http://88.198.44.111/index.php?option=com_content&task=view&id=35&Itemid=26

    1. „Entsprechend des § 11 I des “Gesetzes über die Presse für Schleswig-Holstein” ist der Herausgeber / Verleger eines Druckwerks, in dem eine Tatsachenbehauptung veröffentlicht wurde, die eine Person betrifft, dazu verpflichtet, die von dieser Person gewünschte (§ 11 II) Gegendarstellung kostenfrei zu veröffentlichen.“

      Stimmt sicher soweit. Sie sind vom Fach? Ihnen ist aber schon aufgefallen, dass die ganze Vorschrift ausdrücklich für DRUCKwerke gilt? Sie wissen schon, das ist das mit Sachen, die tatsächlich originär auf Papier scheinen.

      Für dieses Angebot würde ich persönlich eher den MDStV heranziehen. § 14, dann müssen Sie auch nicht lange suchen.

      Einmal davon abgesehen: Es mag Anspruch auf Gegendarstellung bestehen. Ungeklärt ist, ob das JOY bzw. dessen Vertretung den überhaupt schon geltend gemacht hat, jedenfalls in der nötigen Form. Wenn der aus der Kommentarspalte bekannte Text so nur 1:1 per E-Mail als „Gegendarstellung“ vorgestellt wurde, ist das vermutlich nicht der Fall.

      Moralisch gesehen: Die Ulzburger Nachrichten verheimlichen die andere Ansicht der JOY-Betreiber offensichtlich nicht. Der Kommentar mit der JOY-„Gegendarstellung“ prangt auch direkt unter der Meldung, in einer weiteren Meldung wird nochmal darauf hingewiesen. Wo ist das Problem?

  3. Sehr geehrter Herr Schlömann,

    Ich habe mich in der letzten Zeit sehr für ihre Berichte hier auf der Homepage interessiert und möchte jetzt, nach diesem aus meiner Sicht noch dreisteren Beitrag, meine Meinung äußern! Ich bin seit vielen Jahren Gast in der discothek joy und kann aufgrund dessen eine meiner Meinung nach sehr realistische, dennoch objektive Einschätzung geben! Das joy ist aus meiner Sicht in keinster Art und Weise ein Discothek, wo Flatrate-Partys oder ähnliches gefeiert werden! Denn im Unterschied zu der pipi-Party hat man bei Flatrate- Partys meiner Erfahrung nach die ganze Nacht Freigetränke für einen bestimmten Eintrittspreis. Ich möchte darauf hinweisen, dass wahrscheinlich weder Sie, noch ein anderer Mitarbeiter Ihrer Redaktion sich eine objektives Bild über die Vorkommnisse machen können! Anscheinend können Sie hier schreiben was sie wollen, wogegen ich auch wenig unternehmen kann, dennoch sollten Sie darüber nachdenken, ob Sie mit ihrer hochdramatischen Berichterstattung nicht vllt zur deutschen Diktatur Zeitung mit den 4 Buchstaben gehen sollten, da passt diese Art und Weise! Hier bei einer kleinen Gemeindezeitung zu versuchen den jungen Leuten die einzige Möglichkeit zu nehmen am Wochenende ein wenig zu feiern, ist meiner Meinung nach nicht der richtige Weg!

  4. was ist mit den ethisch, journalistischen Grundregeln?
    – Bei Konflikten sind die Positionen beider Seiten darzustellen.

    Hut ab – Guter Journalismus. ( das ist Ironie)

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