Der Fall Thormählen wird zur Zerreißprobe für Henstedt-Ulzburgs Christdemokraten!

Vor Kommunalwahlen sieht die Henstedt-Ulzburger CDU nicht gut aus: War es 2008 ihr Festhalten an Ex-Bürgermeister Volker Dornquasts Prestigeprojekt Beckershof, das die Partei die absolute Mehrheit in der Gemeindevertretung kostete, so ist es jetzt der Fall Thormählen, der die Partei offenkundig spaltet und in arge Bedrängnis bringt: Sollen rechtsstaatliche Grundsätze hoch gehalten werden, oder sollen Zugeständnisse an das Rechtsempfinden der Öffentlichkeit im Hinblick auf den laufenden Wahlkampf gemacht werden?

Beides versuchte der christdemokratische Ortsvorsitzende Michael Meschede in einer Presseerklärung – wir berichteten – unter einen Hut zu bringen. Der Text war so „ausgewogen“ und „vielsagend“, dass die CDU die Zeitungen vorsorglich darum bat, die Mitteilung im Wortlaut zu veröffentlichen – ein ungewöhnlicher Schritt. Wir sind der Bitte nachgekommen, gestatten uns aber heute, den Wortlaut kritisch unter die Lupe zu nehmen:

Zum einen will die CDU in der Gemeindevertretung der Einleitung eines Abwahlverfahrens gegen den parteilosen Bürgermeister Torsten Thormählen „nach Abwägung aller Gegebenheiten und unter Einbeziehung aller uns zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen“ zustimmen. Dabei sei eine mögliche lange Verfahrensweise eines eventuellen Prozesses gegen den Bürgermeister „zum Wohle für Henstedt-Ulzburg berücksichtigt.“

Zum anderen betonen die Christdemokraten: „Wir halten… als Demokraten bis zur Entscheidung des Amtsgerichts oder einem Urteil an dem rechtsstaatlichen Prinzip der Unschuldsvermutung fest.“ Damit aber nicht genug der Vorsichtsmaßnahmen: Sollte das Norderstedter Gericht zu dem Urteil kommen, dass Thormählen unschuldig ist, soll die neue Gemeindevertretung nach dem Willen der CDU das dann laufende Abwahlverfahren sofort stoppen. Wobei wohl niemand bisher so recht geprüft hat, ob das rechtlich überhaupt möglich ist.

Aber so sehr sich Michael Meschede auch bemüht hat, die Haltung der CDU zum Fall Thormählen klar und es allen in seiner Partei recht zu machen, es war ein Fehlversuch: Der Bürger weiß nach wie vor nicht so recht, wo die Christdemokraten wirklich stehen, und aus der eigenen Partei gibt es ganz gehörigen Gegenwind von den Erzkonservativen.

So ließ CDU-Ehrenvorsitzender Volker Manke das Abendblatt wissen, dass er über die durch Meschede publizierte Entscheidung von Parteivorstand und Fraktion „tief enttäuscht“ sei. Man habe damit rechtsstaatliche Grundsätze dem Wahlkampf geopfert, entrüstete sich der Christdemokrat, der den Ortsverband zehn Jahre lang führte. Oder bedeutet es für den Inhaber eines Bau- und Immobilienunternehmens selbst ein Opfer, wenn der Chef der Verwaltung, zu der Manke ein bekanntlich gutes Verhältnis hat, geopfert wird? Jedenfalls moralisch angefasst ist auch Ex-Bürgervorsteher Joachim Süme, der sich einst für Thormählen ganz besonders engagiert hatte: Er sei von der Entscheidung seiner Partei enttäuscht, teilte auch er dem Blatt mit.

Angesichts dieser Kritik von zwei einflussreichen CDU-Schwergewichten könnten sich einige Fraktionsmitglieder ihr Abstimmungverhalten am 15. Mai in der Gemeindevertretung noch einmal sehr gründlich überlegen. Zumal ein Scheitern des von der FDP eingebrachten Abwahlantrags durch Äußerungen des BFB-Fraktionsvorsitzenden Tile Abel durchaus möglich erscheint: Die Gemeindevertreter sollten sich Zeit nehmen und den nächsten Schritt erst nach eingehender rechtlicher Beratung gehen…

Nach Meinung der Henstedt-Ulzburger Nachrichten sollen unsere Kommunalpolitiker natürlich nichts überstürzen und vor allem nichts Unrechtes entscheiden. Aber sie sollen auch bedenken, dass es Bürgervorsteher Carsten Schäfer, BFB-Mann wie Tile Abel, war, der per Unterschriftensammlung die Kieler Staatsanwaltschaft zur Eile bewegen wollte – unterstützt von namhaften CDU-Politikern. Und jetzt sollen sich die Politiker plötzlich Zeit nehmen – 14 Monate nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen Thormählen! Zeit, die auf einmal kein Geld mehr ist? Rund 8.000 Euro monatlich bezieht Torsten Thormählen für seinen Zwangsurlaub – Geld von Henstedt-Ulzburger Bürgern. Abgesehen vom materiellen Schaden: Die Schockstarre, von der das Rathaus seit mehr als einem Jahr befallen ist, tut der Gemeinde weh – nach innen wie nach außen! Handlungsfähigkeit ist dringend geboten!

Jörg Schlömann

3. Mai 2013

5 thoughts on "Der Fall Thormählen wird zur Zerreißprobe für Henstedt-Ulzburgs Christdemokraten!"

  1. Ich würde doch generell denken, daß „der/die“ WählerIn in Gesamtheit doch wohl die Souveränität auszuüben berechtigt sein sollte, einen Amtsträger zu wählen oder eben auch wieder abzuwählen, soweit es eben nur zu einem Wahlverfahren kommt.
    Dabei kann ja auch herauskommen, daß für eine Abwahl nicht genug Stimmen zusammenkommen und Hr. Thormählen damit implizit bestätigt wird. Und dann ist der Argwohn, ein Bürgermeister sei ins Amt gelangt, der bei Kenntnis aller Fakten so nicht gewählt worden wäre, obsolet.
    Was spricht also dagegen, die Wahlbürger einfach nochmal zu fragen, zumal es nur ein Zettel mehr zum eh anstehenden Wahltermin kostet?!?

  2. Hier geht es aber im wesentlichen um einen Lebenssachverhalt, den man, rechtlich abgehakt in Kiel, – wegen nicht hinreichenden Tatverdachts unter den Tisch fallen gelassen hat.
    Ich behaupte, wäre dieser Lebenssachverhalt dem Wahlvolk schon vor der Wahl bekannt gewesen, hätte es einen Bürgermeister Thormählen nicht gegeben.
    Hier ist die eigentlich Quelle und der Ort des Vertrauensverlustes.
    Es ist demokratisch – mAn sogar selbstverständlich – , zwischenzeitlich eingetretenes Fehlen von Vertrauen nun durch das Gemeindewahlvolk mit möglicher Korrekturwirkung aussprechen lassen zu können. Deswegen Durchführung des Abwahlverfahrens.

    1. Der von mir sehr geschätzte (und ehrliche ) CDU – Politiker Wolfgang Bosbach, hat über den Fall Hoeneß folgendes gesagt:
      „Unabhängig davon, was im Gesetz steht, es gibt auch diese Kategorie < Das tut man nicht<".
      Und genau das trifft auch auf Herrn Thormählen zu.

  3. „Wir halten… als Demokraten bis zur Entscheidung des Amtsgerichts oder einem Urteil an dem rechtsstaatlichen Prinzip der Unschuldsvermutung fest.“

    Dieses immer wieder zitierte sog. rechtsstaatliche Prinzip gilt nur für den/die Richter in einem Strafprozeß.
    Nicht für einen Einzelnen, nicht für eine Gemeinschaft.

    Die andauernde fehlerhafte Anwendung macht es nicht richtiger.
    Es ist kein per se “ demokratisches Prinzip “ !

    Es ist absolut nicht undemokratisch, jemanden vor einem Urteil als schuldig oder nicht schuldig zu empfinden. Man kann es sogar völlig demokratisch dergestalt äußern, dass man sagt:
    „Nach Abwägung aller mir vorliegenden Fakten bin ich der Meinung, dass XY schuldig/unschuldig ist.

    Wenn ich sehe, dass ein Mensch einen anderen erschlägt, weiß ich verbindlich, dass dieser gerade einen Totschlag begangen hat.
    Eine Unschuldsvermutung wäre gerade zu widersinnig.
    Eine weitere rechtlich Beurteilung steht mir nicht zu. Die Tatsache einer rechtlichen Bewertung und Ahndung obliegt. mir nicht.

    Dieser Beitrag stellt eine allgemeine Äußerung von mir dar, sie bezieht sich nicht auf eine causa Thormählen.
    Hier ist mein Faktenwissen zu dünn, um mich angemessen äußern zu können.

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