Der Fall Thormählen: Staatsanwaltschaft beantragt Strafbefehl wegen Betruges – FDP will den Bürgermeister abwählen lassen!

Die Staatsanwaltschaft Kiel hat beim Amtsgericht Norderstedt gegen den beurlaubten Henstedt-Ulzburger Bürgermeister Torsten Thormählen einen Strafbefehl wegen Betruges und des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt beantragt. Diese Meldung aus der Landeshauptstadt ging heute um 15.45 Uhr bei den Henstedt-Ulzburger Nachrichten ein. Nur eine halbe Stunde später erreichte uns der Antrag der FDP-Fraktion, Thormählen durch einen Beschluss der Gemeindevertretung abwählen zu lassen.

„Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, in den Jahren 2007 bis Mitte 2011 seine Nebentätigkeit als Vorstand der Kommunalbetriebe Ellerau seinen Dienstherren nicht vollumfänglich angezeigt zu haben, um dadurch der Abführungspflicht für die erhaltenen Gelder zu entgehen“, heißt es in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft. Dadurch soll der Beschuldigte bei der Stadt Norderstedt einen Schaden in Höhe von 56.000,00 Euro und bei der Gemeinde Henstedt-Ulzburg in Höhe von 13.800,00 Euro verursacht haben.“

Die Kieler Strafverfolgungsbehörde weiter: „Zudem wird ihm zur Last gelegt, Beschäftigte der Kommunalbetriebe Ellerau nicht bei dem zuständigen Sozialversicherungsträger angezeigt und dadurch Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile vorenthalten zu haben. Soweit das Verfahren den Vorwurf der Bestechlichkeit sowie der Untreue zum Gegenstand hatte, haben die Ermittlungen nicht zu einem hinreichenden Tatverdacht geführt. Insoweit ist das Verfahren daher eingestellt worden. Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung werden von der zuständigen Finanzbehörde geführt.“

Jetzt muss das Amtsgericht Norderstedt über den Strafbefehlsantrag der Staatsanwaltschaft entscheiden. Weitere Erklärungen wollte die Kieler Behörde derzeit nicht abgegeben.

Nur 15 Minuten nach der Staatsanwaltschaft hatte sich Torsten Thormählens Rechtsbeistand zu Wort gemeldet: „Die Vorwürfe der Bestechlichkeit und Untreue gegen Herrn Thormählen sind widerlegt“, verkündete der Kieler Strafverteidiger Professor Dr. Michael Gubitz in seiner Pressemitteilung. „Die Staatsanwaltschaft nimmt nach einer aufwändigen Prüfung der Vorgänge aber einen Verstoß gegen verwaltungsrechtliche Anzeige- und Ablieferungspflichten aus der Nebentätigkeitsverordnung an“, schreibt der Rechtsanwalt weiter.

„Außerdem seien sozialversicherungsrechtliche Vorgaben nicht eingehalten worden. Die Auffassung, Herr Thormählen hätte einen Betrug… begangen, ist aber damit nicht zu rechtfertigen“, meint der Professor. „Die Verteidigung hat in ihren Stellungnahmen nachgewiesen, dass eine Strafbarkeit nicht gegeben ist. Nun liegt die Angelegenheit dem Amtsgericht vor. Dieses wird nach sorgfältiger Prüfung eine Entscheidung treffen. Auch dem in einem gesonderten Verfahren erhobenen Vonwurf der Steuerhinterziehung sieht Herr Thormählen gelassen entgegen. Er hat gegenüber dem Finanzamt alle Vorgänge rückhaltlos aufgeklärt und alle fälligen Steuern gezahlt.“

Nicht ganz so gelassen ist der FDP-Fraktionsvorsitzende Klaus-Peter Eberhard: „Torsten Thormählen kann nicht länger Bürgermeister von Henstedt-Ulzburg sein“, war seine erste Reaktion auf die Nachricht aus Kiel. Die Ermittlungsergebnisse hätten die Einschätzung der Anschuldigungen bestätigt, die die FDP bereits im vergangenen Jahr dazu bewogen habe, die Suspendierung Thormählens zu fordern und den Antrag zu stellen, ihm die Ausübung der Amtsgeschäfte bis auf Weiteres zu untersagen.

„Wir sind auch menschlich sehr enttäuscht von Torsten Thormählen. Er hat unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen ihn seine Unschuld beteuert und gesagt, er würde alles offenlegen, um seine Unschuld zu beweisen. Das war doch reine Heuchelei, denn Tatsache ist doch, dass Thormählen bis heute schweigt und der Gemeinde alle an ihn gerichteten Fragen nicht beantwortet hat“, wettert Eberhard und fährt fort: „Er kannte von Anfang an alle Antworten und konnte mit Hilfe seines Anwaltes einschätzen, dass ein Verbleib im Amt unmöglich sein würde. Er hätte Einsicht und Reue zeigen und zurücktreten können, um der Gemeinde die Möglichkeit zu geben, einen neuen Bürgermeister zu wählen.“

Der Liberale macht seinem Ärger weiter Luft: „Aber das Einzige, was Torsten Thormählen interessiert, ist Torsten Thormählen und die knapp 8.000 Euro Gehalt, die er ohne Gegenleistung jeden Monat von der Gemeinde kassiert. Die FDP wird beantragen, dass sämtliche Regressansprüche der Gemeinde gegen Herrn Torsten Thormählen geltend gemacht werden. Wir fordern die anderen Fraktionen auf, unserem Antrag zuzustimmen und möglichst schnell ein Abwahlverfahren einzuleiten, damit Henstedt-Ulzburg dann die Chance hat, einen neuen Bürgermeister zu wählen.“ Dem Antrag auf Abwahl des Verwaltungschefs müssen mindestens 22 der 32 Gemeindevertreter zustimmen. Thormählen, der keiner Partei angehört, war von der CDU für das Bürgermeisteramt vorgeschlagen und von der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger gewählt worden.

Jörg Schlömann

29. April 2013

45 thoughts on "Der Fall Thormählen: Staatsanwaltschaft beantragt Strafbefehl wegen Betruges – FDP will den Bürgermeister abwählen lassen!"

  1. Im Grunde sind die Vorgänge in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg unfassbar. Nun mag das zwar alles mit juristischen Spitzfindigkeiten und anderweitigen Spiegelfechtereien derjenigen erklärbar sein, die hier seit Jahr und Tag das Sagen haben, aber besser wird die Geschichte dadurch nicht.
    Jeder mittelmäßig bezahlte Abteilungsleiter einer Firma, der Aufträge vergibt und im Gegenzug dafür einen Vorteil nimmt, wird fristlos entlassen. Im vorliegenden Fall ist dies nun offensichtlich kein Gegenstand des Verfahrens mehr. Über die Ursache dafür würde der Bürger gerne etwas ausführlicher informiert werden.
    Es geht jetzt „nur“ noch um andere, für diejenigen, die ihn auf den Thron hoben, offensichtlich weniger spektakuläre Delikte. Der Bürgermeister soll zu den Vorwürfen- egal welcher Art- bisher standhaft geschwiegen haben.
    Das nicht unbeträchtliche Gehalt aber, für das der Steuerzahler aufkommt, lässt er sich munter weiter überweisen. Das läßt jeglichen Respekt vor den Bürgerinnen und Bürgern in der Gemeinde und den letzten Funken Anstand vermissen.
    Wer angesichts solchen Verhaltens noch abwarten und diskutieren will, wer immer noch meint, dieser Mann könnte als Bürgermeister im Amt verbleiben, der würde womöglich auch Berlusconi heilig sprechen lassen. So wird nun wohl auch bald der letzte Wahlberechtigte in Henstedt-Ulzburg begreifen, wen er bei der nächsten Kommunalwahl NICHT wählen sollte.

      1. Ich bin ja durchaus für die Abwahl von Herrn Thormählen, aber deswegen sehe ich das Verhalten der CDU (kann man doch aussprechen, wen man meint, Herr Schmidt?!) nicht als Argument, daß sie absolut unwählbar wären. Sie setzen sich immerhin für eine der wichtigsten Errungenschaften unseres Rechtsstaates ein, der Unschuldsvermutung (und würden, gemäß ihrer eigenen Stellungnahme, voraussichtlich ja trotzdem einer Abwahl zustimmen, noch demokratischer und kompromißbereiter geht es doch kaum). Selbst wenn diese, wie Frau Honerlah sagt, nur noch ein Hoffnungsschimmer in weiter Ferne sei, so ist sie doch trotzdem nicht einfach von der Hand zu weisen.

  2. Was auch nicht vergessen werden darf: Ein Antrag zur Abwahl ist keine Abwahl. Jetzt geht es darum nicht noch mehr Zeit zu verlieren und Fristen einzuhalten. Ob Herr Thormählen nun tatsächlich abgewählt wird, das entscheiden die Bürger von Henstedt-Ulzburg und das zu einem Zeitpunkt, zu dem die für eine endgültige Entscheidung erforderlichen Informationen vorliegen werden.(Wahrscheinlich im September.)

  3. Hallo Herr Kirmse,
    das ist einfach zu erklären und hat mit der Kommunalwahl an sich nichts zu tun. Wir möchten die Gemeindevertretersitzung, die über den Abwahlantrag beschließt, vorher haben, damit die seit 5 Jahren tätigen Gemeindevertreter die Sache beurteilen. Das sind die Leute, die seit Anfang 2012 ohne hauptamtlichen Bürgermeister versuchen, zusammen mit der Verwaltung, die Gemeinde über die Runden zu bringen und über den Abwahlantrag beschließen sollten. Nach der Kommunalwahl haben wir eine neue Gemeindevertreterversammlung in anderer Zusammensetzung als heute.

  4. @ Herr Kirmse

    Bürgermeister und Kommunalwahl sind voneinander getrennt zu sehen, aber sollte die Gemeindevertretung diese Verahren in Kraft setzen wollen, dann geht dies ohne großen Zeitverzug nur, wenn durch eine außerordentliche Sitzung vor der Neuwahl das Verahren in Gang gesetzt wird. Ansonsten würde die konsituierende Sitzung der neuen Gemeindevertretung erst diesen Beschluss fassen können und dies würde erneut einige Wochen Verzug bedeuten.

    1. Ach, deshalb das „Drängeln“ seitens der FDP?! Trotzdem erklärt mir das nicht (oder ich begreife es einfach immer noch nicht, mag an meinen mangelnden Kenntnissen zum Kommunalwahlrecht liegen), wozu Herr Föh dringend vor der Kommunalwahl Einzelheiten zu dem Verfahren gegen Herrn Thormählen benötigt. In welcher Hinsicht soll das denn wofür entscheidend sein?

  5. Das Steuerstrafverfahren ist ja offensichtlich bereits mit einer Strafe abgeschlossen (SeZ vom 30.04.2013).
    Für die Beurteilung des Abwahlantrags, – aber auch für die allgemeine Kommunalwahlentscheidung durch die Bürger am 26. Mai liegt ein gewichtiges öffentliches Interesse vor, genaueste Einzelheiten über die Feststellungen in diesem abeschlossenenen Verfahren zu erhalten.
    Entweder durch die Steuerstrafbehörde,-
    eigentlich aber durch eine Erklärung des Kandidaten Thormählen
    selbst. Als Wähler, der einene Direktkandidaten ins Bürgermeisteramt gewählt hat, muß ich das jetzt erwarten können. Und zwar als Mindestes.

    1. Irgendwie stehe ich grade etwas auf dem Schlauch… Warum ist es für die Kommunalwahl wichtig zu wissen, welche Einzelheiten im Steuerstrafverfahren von Herrn Thormählen festgestellt wurden?

  6. Die Abwahl eines Bürgermeisters ist in Schleswig-Holstein möglich (siehe Beispiel Kaltenkirchen). Wenn die Abwahl erfolgreich ist, gibt es auch keine Schadensersatzansprüche gegenüber dem bisherigen Dienstherren (bei uns die Gemeinde Henstedt-Ulzburg). Sollte die Abwahl erfolgt sein, folgt eine Ausschreibung der Bürgermeistestelle (wie bereits bei den letzten Verfahren erfolgt). An geeigneten Kandidaten hat es gerade bei der letzten Wahl sicherlich nicht gemangelt (es war eine Auswahl sehr unterschiedlicher Kandidaten vorhanden). Der Wählerwille hatte entschieden und wurde auch von allen getragen. Es steht aber den Wählern ebenso das Recht zu dann anders zu entscheiden, wenn ein Bürgermeinster nicht mehr tragbar ist. Die Gemeindevertretung kann dazu das Abwahlverfahren einleiten (damit ist noch keine Entscheidung über den Verbleib gefallen). Ebenso könnte eine Initiative der Wähler diese Verfahren in Gang bringen.

    1. Es geht nicht um das Abwahlverfahren als Solches, sondern was eventuell dazu geführt hat. Das Strafgesetzbuch kennt neben der Verleumdung auch die üble Nachrede. Beides sind straf relevante Tatbestände. Aus diesen können sich gem. §374(1) Nr. 2 Schadensersatzansprüche ergeben.

      Den unten zitierten Artikel kenne ich nicht. Was mich nur wundert ist, das Herr Thormählen, wenn er irgendetwas nachzuerklären hätte, ja die Zahlen den Steuerbehörden gegenüber offenlegen müsste. Diese müssten dann im Wege der Amtshilfe die Staatsanwaltschaft informieren (wegen vorliegen ggf. einer Straftat), was nach meinem, aus öffentlichen Medien zugängigen Wissen, nicht der Fall ist. Also woher kommt das Thema Steuer eigentlich? Sollte es sich, wie im Fall Hoeness um eine strafbefreiende Selbstanzeige gehandelt haben (diese vielleicht richtig und vollständig), wäre nur Straffreiheit in Sachen Steuer gegeben, nicht aber in anderen rechtlichen Belangen. Hier passt etwas nicht zusammen oder jemand hat gegen das Steuergeheimnis verstoßen.

      Und ich stimme Herrn Kirmse insoweit zu, dass das Thema Bürgermeisterabwahl nichts mit der Kommunalwahl zu tun hat.

      1. @Herrn Wittich
        Die Abwahl eines Bürgermeisters bedarf keiner besonderen Begründung, der Verlust des Vertrauens reicht aus. Eine Person, gegen die ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung läuft, wird mit höchst wahrscheinlich irgendwelche Einkünfte nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig (wenn jetzt alles bezahlt ist) angegeben haben. Ein solches Verfahren kommt nicht durch üble Nachrede oä ins Laufen. Damit dürfte die Frage möglichen Schadensersatzes hier beantwortet sein. Die Frage ist also, ob eine solche Person noch das Vertrauen der Bürger besitzen und als Leiter der „örtlichen Staatsgewalt“ auftreten kann. Interessant, dass Frau v. Bressensdorf in diesem Fall an der Unschuldsvermutung festhält.

        1. Mal ganz abgesehen von den Pros und Contras einer Abwahl: was genau finden Sie denn interessant daran, daß jemand an etwas so wahnsinnig wichtigem wie der Unschuldsvermutung festhält? Sollte das nicht selbstverständlich sein? Je höher der Posten, desto größer der Neid und die üble Nachrede und umso wichtiger die Unschuldsvermutung. Oder etwa nicht?

          1. Nachtrag: selbst ein konkreter Verdacht, wegen dem ein Verfahren ins Laufen kommt, kann sich doch als falsch herausstellen! So gesehen finde ich es, so mitten im Wahlkampf, eher interessant, daß Sie, Frau Honerlah, es interessant finden, wie Frau von Bressensdorf das sieht. 😉

            1. Genau, Herr Kirmse, diese Ihrer Meinung nach so wichtige Unschuldsvermutung schwindet doch zu einem zarten Hoffnungsschimmer in zeitlich weiter Ferne.
              Die Belastung von Herrn Thormählen wiegt nach der Information der Staatsanwaltschaft vielmehr so schwer, dass es nach dem Rechtsempfinden vieler Leute nicht einmal mehr vorstellbar ist, dass er Grundschülern erläutert wie Gemeinde und Staat funktionieren geschweige denn unsere Kommune nach außen vertritt.

              1. Warum genau ist Frau Honerlah als stellvertretende Bürgermeisterin abgewählt worden? Ach ja, sie hat sich nicht für befangen erklären wollen, als sie womöglich mit sich selbst über ihre eigenen Grundstücke hätte verhandeln müssen. Ist es nicht toll wie schnell teilweise das Gras wächst?

  7. Nach so vielen Kommentaren ist vielleicht einmal eine Zusammenfassung angezeigt.
    Es gibt Meinungen, die eine „sofortige“ Abwahl, einen freiwilligen Rücktritt oder den „Erhalt als Bürgermeister“ fordern. Über die rechtliche Situation ist auch schon viel geschrieben worden: Fakt ist, dass einige massive Anschuldigungen ins Leere laufen, es sehr wohl aber aufgrund der Untersuchungsergebnisse der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gibt. Dieser ist aber von zuständigen Amtsrichter noch nicht „scharf geschaltet worden“, da dieser erst einmal selbst prüfen muss. Bedeutet: Aktuell ist juristisch keine Verfehlung seitens Herrn Thormählens nachgewiesen bzw. es liegt auch keine Verurteilung vor. Einige Verfasser sind bis zu diesem Stand auch gekommen. Dann kommt das Argument, dass aufgrund des Schweigens von Herrn Thormählen, das Vertrauen zerstört sei („politisch nicht haltbar“). Versetzten wir uns mal in die Lage des Beschuldigten: Ich gehe davon aus, dass ich keinen Rechtsbruch begangen habe und zudem mein Rechtsbeistand mir rät, absolut nichts zu sagen, damit ich verbal keinen Schaden anrichte. Ehrlich: Würden Sie dann nicht genauso verfahren? Dies gilt auch für den Rücktritt: Warum zurücktreten, wenn ich unschuldig bin? Ich möchte an dieser Stelle deutlich betonen, dass ich mir auch noch kein abschließendes Bild gemacht habe, ich aber von emotionalen und teilweise einfach falschen Annahmen Abstand nehme und lieber die Sache in Ruhe abwäge.
    Was ist eigentlich, wenn Herr Thormählen abgewählt wird und es sich herausstellt, dass er unschuldig ist? Dann kann sich die Gemeinde auf happige Schadensersatzansprüche einstellen, die über das noch zu zahlende Gehalt für mehrere Jahre hinaus gehen. Denn eines ist klar: Durch dieses Verfahren ist die Reputation Herrn Thormählens zerstört, einen ähnlich Job wird er nicht mehr ausüben können. Das bedeutet: Zwei Gehälter für einen aktiven und „abgestellten“ Bürgermeister zuzüglich ggf. Schadensersatz. Hochgerechnet kann die Gemeinde dafür locker eine Krippe oder die Erweiterung bestehender Betreuungseinrichtungen für Kinder oder Senioren bezahlen oder einfach Schulden reduzieren. Des Weiteren stellt sich dann die Frage, wer soll Bürgermeister werden? Ein(e) qualifizierte(r) externer Kandidat/-in wir sicherlich nicht Hurra schreien, wenn er von dem Abwahlverfahren und dessen Hintergründen gehört hat. Interne Kandidaten/-innen scheinen mir momentan nicht gegeben. „Wir bleiben unbequem“ steht der Arbeit des Bürgerneisters ja entgegen, der sich an nicht politisch beeinflussbare gesetzliche Regelungen zu halten hat. Zudem steht die wesentliche Aufgabe im Raum, die Gemeinde weiter zu entwickeln und sich nicht als Enklave der Gestrigen zwischen aktiven Städten zermahlen zu lassen (siehe z.B. Kaltenkirchen, die mächtig Gas geben…).
    Veränderungen in der Gesellschaft und auch die Globalisierung der steuerzahlenden Wirtschaft machen um Henstedt-Ulzburg keinen Bogen, sondern beeinflussen massiv das Leben am Ort!

  8. Wie muss man denn das Statement: „…Auch dem in einem gesonderten Verfahren erhobenen Vonwurf der Steuerhinterziehung sieht Herr Thormählen gelassen entgegen. Er hat gegenüber dem Finanzamt alle Vorgänge rückhaltlos aufgeklärt und alle fälligen Steuern gezahlt.“ verstehen?
    Es gab also „Vorgänge“ die „aufgeklärt“ werden mussten und dann eine fällige Steuer(nach?)zahlung nach sich zog? Klingt nach Selbstanzeige? Geht ja offenbar mit straffreiem Ausgang, wie man an anderer Stelle gerade wieder lernt.
    Aber wenn es da doch Unregelmäßigkeiten gab -auch wenn aus der Welt geschafft-, würde das für das Bürgermeisteramt doch wohl ein immerhin so großer Fleck auf der Krawatte sein, daß man die Abwahl guten Gewissens schon mal durchdenken darf, denke ich.
    Hier geht es ja vordergründig um die aktuellen Vorwürfe, aber auf Dauer um die Vertrauenswürdigkeit an sich, und irgendwelche unintegren „Vorgänge“, die nochmal gerade so an strafbarem Verhalten vorbeischrammen, bleiben in einem öffentlichen Amt definitiv kleben.

  9. Einzig die FDP hat in der Bürgermeisterfrage Stellung bezogen.
    Scheint wohl die einzige Partei zu sein die gewählt werden will.
    Von den anderen Partein gibt es ja keine Stellungsnahme.
    Traurig, Traurig.

    1. Sehr geehrter Herr Dose,
      die WHU hat auf Fragen von Zeitungsreportern geantwortet. Sie können es in der heutigen Segeberger und Norderstedter Zeitung lesen. Die WHU wird dem Abwahlverfahren zustimmen. Das Vertrauen ist zerrüttet und wir sind enttäuscht, dass Herr Thormählen nicht einmal die Fragen des Hauptausschusses beantwortet hat. Der Schaden (materiell wie immateriell) ist enorm, das Ansehen unseres Ortes hat stark gelitten.
      Jetzt ist zügiges Handeln angesagt, eine Sitzung der Gemeindevertretung wurde heute vorbesprochen, Termin soll der 15. Mai sein. Die ausführliche Information der Politiker wird tags zuvor in der Hauptausschussitzung am 14.5. erfolgen; im nicht-öffentlichen Teil wird sich der Ausschuss als Dienstvorgesetzter des Bürgermeisters mit dem Verfahren beschäftigen.

  10. Gleiches “ Recht“ ?
    Als Leitender Angestellter eines Konzerns hatte ich die Möglichkeit, mein Gehalt durch Nebentätigkeiten aufzubessern. Dieser Verstoß gegen meinen Arbeitsvertrag hätte die fristlose Kündigung und den Verlust meiner betrieblichen Altersvorsorge zu Folge gehabt.
    Gilt das nicht für Bürgermeister?
    Jeder Beamte, wie z.B. ein junger Polizeibeamter, der sein kleines Gehalt am Wochenende mit dem Fahren eines Taxis aufbessern will, muss das anmelden und genehmigen lassen. Die Nebentätigkeit darf nicht mit der dienstlichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen oder kollidieren. Das alles steht im Beamten Nebentätigkeitsgesetz.
    Gilt das nicht für Herrn Thormählen?

  11. „Diese Gemeinde brauchte einen Bürgermeister, dem das Wohl des Bürgers wirklich am Herzen liegt.“ Persönliche Belange dürfen in so einem hohen Amt nicht in den Vordergrund rücken. Ein Mensch, der einem in schwierigen Gesprächen nicht gut in die Augen sieht, jemand der nicht bereit ist, in Henstedt-Ulzburg zu leben, und vor allen Dingen jemand, der in schwierigen Situationen sich nur zurückzieht und nicht öffentlich Stellung bezieht, hat keinen Charakter, der eines Bürgermeisters würdig ist. Mann sollte dem Bürger nicht nur auf den Wahlplakaten ins Gesicht lächeln! Wäre ich in so einer Situation, hätte ich schon längst (Zum Wohle Henstedt-Ulzburgs) meinen Rücktritt angeboten. Schuld hin oder her…. Es geht hier noch um ein paar tausend Menschen mehr! Ein längeres Einspruchsverfahren wird allen Beteiligten nur Schaden. Solange darf die Politik in HU sich das nicht mehr ansehen. Ich wünsche Herrn Thormählen alles Gute für seine Zukunft. Soll er seine Probleme lösen und in einer für ihn entspechenden Postion einen neuen Anfang starten. Für das Amt des Bürgermeisters ist er nicht der richtige für uns.

  12. Die juristischen Feinheiten sind in der Causa Thormählen meines Erachtens längst Nebensache. Ob und in wie weit der Bürgermeister sich hat was zu Schulde kommen lassen – egal. Das politische Amt ist (auch durch die Vertretung!) schwer beschädigt und Herr Thormählen täte gut daran, mit einem offiziellen Rücktritt den Weg für eine Neubesetzung frei zu machen. Wenn er das nicht will oder kann, dann sollte die Gemeindevertretung dem Antrag der FDP zustimmen und nachhelfen.

    1. Meine Zustimmung. Nicht mal Herr Wulff hat 14 Monate gebraucht und der hat sich allem Anschein nach ja tatsächlich nichts zu Schulden kommen lassen (oder sagen wir mal, nichts, was bei einem Politiker nicht „normal“ wäre (auch wenn das wiederum durchaus diskussionswürdig wäre)).

      1. Harr Wulf hat ja auch gut lachen. Trotz seines Rücktritts behält er seine Bezüge und weitere mterielle Vergünstigungen. Andere Politiker waren noch viel schlimmer als Wulf oder Gutenberg (z.B. Kohl, Graf Lambsdorff und viele andere). Nach denen sind sogar Straßen benannt. Wenn Torsten Thormählen auf Grund eines Verdachts freigestellt wird ist es nur in Ordnung, dass er seine Bezüge behält. Das erfolgt bei jedem Arbeitnehmer. Er hat auch nicht um seine Freistellung gebeten. Im übrigen möchte ich jeden hier schreibenden mal bitten, sich seine Steuererklärungen etwas näher anzuschauen. Soviel zum Thema: Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen….

        1. @ Herr Krohn

          Was haben die individuellen Steuererklärungen mit Herrn Thormälen zu tun ? Vielleicht fehlt mir da die kriminalistische Sicht.

          Im übrigen finde ich es merkwürdig, wenn hier Vergleiche zu anderen Politikern gezogen werden. Herr Thormälen ist als Bürgermeister nicht Politiker sondern Verwaltungschef unserer Gemeinde, aber es mag wohl stimmen, dass manche diese Trennung vornehmen können. Ob dies auf Herrn Thormälen zutrifft, vermag ich nicht zu beurteilen, aber eine Gemeinde kann nicht auf Ewigkeit für Nullgegenleistung zahlen. Letztlch ist nicht die Gemeinde für das Tun oder Nichttun des Bürgermeister verantworlich, aber als Kontrollorgan und Finanzier gefordert.

          1. Stefan, formaljuristisch sicher richtig. Das Amt des Bürgermeisters hat nun mal aber auch eine starke politische Dimension, die man meines Erachtens auch nicht ignorieren kann. Insofern bleibe ich auch dabei: Egal, ob Herr Thormählen juristisch schuldig oder unschuldig ist, er und seine Vertretung haben das Amt beschädigt – die politische Konsequenz zu tragen ist für mich an dieser Stelle nun eine Frage des Anstands und keine juristische.

            1. Niels, natürlich hast du Recht. Aber bei Politikern wird ggf. auch Nichtstun bezahlt. Bei Angestellten- die einen Vertrag als Grundlage haben- ist immer eine Gegenleistung erforderlich, die im Fall Thormälen fehlt.

  13. @ Frau Tegeder

    Wer sitzt denn im Glashaus und wirft mit Steinen ? Als Steuerzahler in der Gemeinde finde ich es als eine Zumutung, dass wir bei Weiterzahlung der Bezüge keine Gegenleistung haben und solange nicht ein erstklassiger Freispruch für den Bürgermeister im Wartestand vorliegt, sollte dieser auch nicht mehr für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg tätig sein. Anständig wäre gewesen die Amtsgeschäfte ruhen zu lassen und auf Weiterzahlung der Vergütung vorläufig zu verzichten. Aber dies passierte nicht.

  14. Ja, schuldig ist Hr. Thormählen für mich erst, wenn ein rechtskräftiges Urteil dies sagt. Ja, zwischen Schuld und Unschuld gibt es auch mal eine Grauzone. Ja, wir brauchen dringend einen Bürgermeister. Was wiegt schwerer, dass moralische Prinzip der Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils oder die Notwendigkeit eines hauptamtlichen Bürgermeisters? Dies muss jetzt von unseren gewählten Vertretern noch vor der Kommunalwahl transparent diskutiert und entschieden werden.

  15. Herr Thormählen macht doch bei dem ganzen einen guten finanziellen Schnitt. 14 Monate bezahlten Urlaub. Kosten für die Gemeinde (wir alle bezahlen das ja) geschätzt ca. mit Nebenkosten 200.000 Euro bis heute. (Die Gemeinde wird die Zahl bestimmt genau wissen). Der Image schaden ist glaube ich gar nicht zu ermitteln. Ich hoffe Herr Thormälen hat die Zeit bis heute wenigstens für soziale unbezahlte Aktivitäten genutzt. Leider hüllt er sich in Schweigen. Aber der Weg für eine Umfangreiche Aufklärung durch ihn, ist ja immer gegeben und es klärt sich alles auf.

  16. Wie geht es denn weiter? Wenn wir nun davon ausgehen das das Amtsgericht dem Strafbefehlsantrag zustimmt wird Herr Thormählen wahrscheinlich Einspruch einlegen. Das ist sein gutes Recht und völlig in Ordnung. Dann kommt ein Verfahren. Das wird wieder Monate dauern. Wir können nicht mehr warten. Schauen Sie sich die Ortsentwicklung in Kaltenkirchen an. Hier passiert gar nichts.

    1. Wer Herrn Thormählen und die ihn tragende Partei ablehnt, sollte seine/ihre Stimme bei der kommenden Kommunalwahl einer anderen Partei leihen und somit dazu beitragen, dass in Zukunft in der Gemeindevertretung die Gewichte besser verteilt sind.

  17. Hallo Herr Kirmse,
    ein Strafbefehl ist keine Anklage, sondern eine Verurteilung.
    Im Strafbefehlsverfahren (§§ 407 ff. StPO) findet – im Gegensatz zur Anklage – keine mündliche Hauptverhandlung statt. Es handelt sich vielmehr um eine Verurteilung im Schriftwege, die rechtskräftig wird, wenn der Adressat gegen den Strafbefehl keinen Einspruch einlegt.
    Wird gegen den Strafbefehl doch Einspruch eingelegt, so kommt es zur Hauptverhandlung.

    1. Ich bedanke mich für Ihre Erklärung, das habe ich so tatsächlich nicht gewußt. Allerdings wäre der normale Gang dann ja trotzdem der Einspruch und eine Verhandlung, in der etwas Gegenteiliges herauskommen kann.

      Davon ab wäre es natürlich schön, wieder einen aktiven ersten Bürgermeister zu haben.

  18. Bestechlichkeit und Untreue sind vom Tisch. Das hat hier am Ort auch niemand unterstellt. Bleibt der Betrug zu Lasten der Gemeinden Norderstedt und Henstedt-Ulzburg. Dieser Vorwurf bestand von Anfang an und hat sich nun bestätigt. Nach 14 monatiger Wartezeit eine reflexartige Empörung zu vermuten ist nicht nachvollziehbar. Ganz im Gegenteil, die Politik am Ort hat sich bisher sehr zurückgehalten und muss nun endlich reagieren. Wir brauchen ganz dringend einen neuen Bürgermeister/in.

    1. Bestätigt hat es sich erst, wenn ein Gericht das so entschieden hat! Eine Anklage ist noch kein Urteil. Ich finde den Beitrag von Herrn Wrage sehr gut. Ob wir dringend einen neuen Bürgermeister brauchen, dazu hat er sich doch gar nicht geäußert.

  19. Reflexartige Empörung hat ja heute leider allerorten Einzug gehalten. Es ist aus meiner Sicht befremdend, wie polemisch hier auf die Ergebnisse der staatsanwaltlichen Untersuchung reagiert wird. Denn Bestechlichkeit und Untreue sind vom Tisch. Im Übrigen liegt die Sache beim Amtsgericht, dass erst noch entscheiden muß. Über das Verhalten von Herrn Thormählen leichtfertig mit dem Begriff der Heuchelei zu urteilen, halte ich für eine Verunglimpfung. Mit Unterstellungen sollte man meiner Meinung vorsichtiger umgehen.

  20. wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen….
    ich wünsche mir Herrn Thormählen zurück als Bürgermeister

    1. Bitte, was!? Wieso? Was hat Herr Thormählen denn, außer nett auf seinen Plakaten zu grinsen, so gutes getan, dass Sie ihn unbedingt wieder zurück haben wollen?

  21. Dann sollte nicht länger gewartet werden und eine außerordentliche Gemeinderatssitzung stattfinden damit dann von politischer Seite noch vor der Kommunalwahl die Weichen gestellt werden können.

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