Die Tage von Torsten Thormählen als Bürgermeister von Henstedt-Ulzburg dürften gezählt sein: Am Mittwoch, 15. Mai, entscheidet die Gemeindevertretung über den Abwahlantrag der FDP. Das teilte Bürgervorsteher Carsten Schäfer (BFB) heute den Henstedt-Ulzburger Nachrichten auf Nachfrage mit. Die Sondersitzung, bei der auch über eine Bürgerversammlung beraten werden soll, beginnt um 19.30 Uhr im Ratssaal. Einen Tag vorher beschäftigt sich der Hauptausschuss ab 18.30 Uhr mit dem Fall Thormählen.
Um eine Abwahl des Verwaltungschefs durch die Bürger zu ermöglichen, müssen sich mindestens 22 der 32 Gemeindevertreter für den FDP-Antrag aussprechen. Neben den beiden liberalen Kommunalpolitikern dürfte sich auch die WHU für ein Abwahlverfahren aussprechen. „Herr Thormählen ist in seiner Funktion als Bürgermeister nicht länger vorstellbar“, wird Fraktionsvorsitzende Karin Honerlah nach dem staatsanwaltschaftlichen Antrag auf Strafbefehl gegen den beurlaubten Verwaltungschef von der Segeberger Zeitung zitiert.
SPD-Fraktionschef Horst Ostwald wollte seiner Fraktion nicht vorgreifen: „Aber ich persönlich gehe davon aus, dass es keine Grundlage mehr geben könnte, mit Herrn Thormählen zusammenzuarbeiten.“ Die Sozialdemokraten wollen noch eine Stellungnahme des Anwalts der Gemeinde abwarten. Dem Vernehmen nach aber werden die SPD-Gemeindevertreter wohl einer Abwahl des derzeitigen Verwaltungschefs zustimmen.
Auch Bürgervorsteher Carsten Schäfer (BFB) steht der Zukunft des Bürgermeisters jetzt skeptisch gegenüber: „Es wird eng für Thormählen. Ich befürchte, er wird nicht zu halten sein“, erklärte er heute den Henstedt-Ulzburger Nachrichten. Geht man davon aus, dass sich die bisher erwähnten Fraktionen geschlossen für das Abwahlverfahren aussprechen, wäre die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit der Stimmen in der Gemeindevertretung erreicht.
Noch nicht absehbar ist, wie die zehnköpfige CDU-Fraktion sich verhalten wird. Die Christdemokraten wollen das Thema erst im Parteivorstand und in der Fraktion beraten. Ihr Zögern verwundert nicht, denn sie hatten den parteilosen Thormählen als Kandidaten in den Bürgermeister-Wahlkampf geschickt und massiv darin unterstützt. Vor allem Amtsvorgänger Volker Dornquast, heute CDU-Landtagsabgeordneter, hatte sich im Jahre 2009 für Thormählen stark gemacht, nachdem er Staatssekretär in Kiel geworden war und „den schönsten Arbeitsplatz der Welt“ hatte räumen müssen.
Elisabeth von Bressensdorf, CDU-Gemeindevertreterin und ehrenamtliche Stellvertreterin des Bürgermeisters, ließ jedenfalls im Interview mit SZ-Redakteur Michael Zwicker, eine gewisse, nach wie vor anhaltende Sympathie für Thormählen durchblicken: „Für mich gilt immer noch die Unschuldsvermutung, denn eine Entscheidung des Norderstedter Amtsgerichts, das über den Strafbefehlsantrag der Staatsanwaltschaft noch entscheiden muss, steht noch aus.“ Darüber hinaus verwies die Christdemokratin darauf, dass die Staatsanwaltschaft einige Verdachtsmomente nicht habe erhärten können.
Sollte der Abwahlantrag der FDP am 15. Mai die erforderliche Mehrheit in der Gemeindevertretung finden, könnten die Henstedt-Ulzburger im September zu einem dreifachen Urnengang aufgerufen werden: Bundestagswahl, Entscheid über Stadt oder Gemeinde und Abwahl des Bürgermeisters. Wegen der Sommerferien sieht Bürgervorsteher Carsten Schäfer kaum einen früheren Zeitpunkt, die Bürger über die Zukunft des derzeitigen Bürgermeisters entscheiden zu lassen. „Wir müssen bei dem Verfahren eben auch Fristen einhalten“, bedauert Schäfer.
Jörg Schlömann
30. April 2013
Das Zögern der CDU-Fraktion zum Abwahlantrag mag vielleicht nicht verwundern. Die Aussage des CDU-Ortsvorsitzenden Meschede allerdings um so mehr. Was ist das für ein Umgang mit geltendem Kommunalrecht? Laut Meschede wollen sich Vorstand und Fraktion dazu erstmal noch beraten. Der Parteivorstand aber hat dabei überhaupt nicht mitzureden; oder gar zu gängeln, vorzuschreiben. Das ist das alleinige Recht, die alleineige Pflicht der Fraktion. Es wäre schlimm und unbegreifbar, wenn die CDU-Fraktion sich fremd steuern lassen würde. Es gibt schon gute, gewichtige und wertvolle Gründe, dass das Kommunalrecht hier klare Trennungen vorschreibt.