Die Bürgermeister-Findungskommission hat sich nicht auf einen gemeinsamen Kandidaten für das Amt des Henstedt-Ulzburger Verwaltungschefs einigen können. Die Einzelheiten dazu will Bürgervorsteher Uwe Schmidt (CDU) voraussichtlich morgen offiziell bekanntgeben. Die Arbeit des Gremiums habe zwar nicht einhundertprozentig funktioniert, aber doch recht gut, meinte heute FDP-Fraktionsvorsitzender Klaus-Peter Eberhard auf Nachfrage der Henstedt-Ulzburger Nachrichten.
Nach unseren Recherchen sind jetzt noch zwei Bewerber/innen im Rennen um das Bürgermeisteramt. Jede/r wird jeweils von zwei Parteien oder Wählergemeinschaften unterstützt. Von ursprünglich vier in die engere Wahl gekommenen Bewerbern waren nach einer weiteren Bewertungsrunde noch drei für die Endausscheidung übrig geblieben. Als einer aus dem Trio erfuhr, dass er von nur einer Partei unterstützt werde, strich auch er die Segel. FDP-Mann Eberhard: „Wir werden keinen der beiden verbliebenen Bewerber unterstützen. Keiner von beiden ist um soviel besser, als dass wir nur ihn unterstützen wollen.“
Unklar blieb heute noch, welche Partei/Wählergemeinschaft welchen Kandidaten bevorzugt. Dem Vernehmen nach sind aber CDU einerseits und SPD auf der anderen Seite jeweils mit einer Wählergemeinschaft „verbündet“. Deren Mitgliedern werden sich die Bewerber in gesonderten Versammlungen vorstellen. Die Bürgerinnen und Bürger von Henstedt-Ulzburg sind aufgerufen, am Sonntag, 17. März, einen neuen Bürgermeister für die Großgemeinde zu wählen.
Jörg Schlömann
9. Januar 2014
Nur zur Klarstellung:
§ 57 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein regelt u.a. in Ziffer (3)
Wählbar zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister ist, wer
1.die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag besitzt; wählbar ist auch, wer die Staatsangehörigkeit eines übrigen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
2. am Wahltag das 27. Lebensjahr vollendet hat und im Falle der Erstwahl das 62. Lebensjahr nicht vollendet hat.
Dann liegt die 60-Jahre-Grenze doch eigentlich um 2 Jahre daneben. Würde das nicht eine Wahlanfechtung begünstigen, sollte jemand wegen >60 Jahren aber <=62 Jahren als Bewerber abgelehnt worden sein? Warum hält man sich nicht sicherheitshalber an eben diese Vorgaben?
Bewerbungsschluss ist erst am 27.01.2014. Es sind also noch weitere KandidatenInnen möglich. Die müssen „nur die Klinken putzen“, je 155 Unterschriften sammeln und dürfen nicht älter als 60 Jahre sein. Eine Ünterstützung (Wahlvorschlag) durch die eine oder andere Fraktion/Wahlgruppe ist sicher hilfreich aber nicht entscheidend. Und nun mögen sich noch viele kompetente, kreative, durchsetzungsstarke und erfahrene KandidatenInnen melden damit das Wahlvolk die Wahl hat.
Na los, Herr Borchert. Sie sind gut im Thema und können sich in solchen Verwaltungen kompetent bewegen. Ich schicke Ihnen meine Unterschrift auch gern zu. 🙂
“ … und dürfen nicht älter als 60 Jahre sein.“
Ach so… ist das überhaupt legal? AGG? Keine Diskriminierung u.a. wegen dem Alter?
Jeder Deutsche, der das 40. Lebensjahr vollendet hat, darf Bundespräsident werden. So steht es im Grundgesetz. Das wäre dann ja auch eine Diskriminierung wg. Alter, oder? 😉
Richtig, das auch. Ob viele Wähler einen 18-jährigen Bundespräsidenten wollen und genug Abgeordnete der BV einen solchen Kandidaten wählen würde, sei mal dahingestellt. Aber einen triftigen Grund für prinzipielle Altersbegrenzungen sehe ich da eigentlich nicht. Bei Volljährigkeit, Strafmündigkeit oder LKW-Führerschein mag dies an wissenschaftlich anerkannten Grenzen der typischerweise erreichten Reife festgemacht sein. Aber -wie man ja in der Berliner Politik derzeit wieder erkennen kann- das Alter schützt vor Torheit nicht, und manch jüngere Abgeordnete machen manchmal relativ vernünftige Vorschläge.
Der Bgm. von H-U jedenfalls sollte doch -persönliche Fitness unterstellt- kaum vor dem 70. Lebensjahr wirklich in Gefahr geraten, aus Altersgründen nicht mehr dienstfähig zu sein. Sonst müsste man Herrn Schäuble oder Herrn Gauck ja auch in den Ruhestand bitten.
Sehr geehrter Herr Schneider, vielen Dank für die Ehre und dass Sie mich so relativ jung einschätzen!? Ich hoffe nicht, dass Sie mich „auf den Arm nehmen wollen“. Egal, ob die Altersgrenze bei 60 oder 62 Jahren liegt, da bin ich schon reichlich darüber hinaus. Aber wie wär es mit Ihrer Bewerbung und der Bewerbung weiterer KandidatenInnen, die in diesem Forum so viele aufwändige und konstruktive Beiträge leisten. Sie bräuchten als hiesiger Bgm nicht mehr mit der AKN, S- + U-Bahn und Bussen zum Arbeitsplatz täglich stundenlang nach HH zu fahren oder mit dem PKW im Stau zu stehen, sondern könnten um 8 Uhr zum Dienstantritt den von Ihrer Sekretärin vorzüglich gekochten Kaffee genießen und vielleicht auch noch Ihren WAU-WAU, sofern Sie einen haben, zur Auflockerung des Betriebsklimas mitbringen. Wäre das nicht ein Gewinn an Lebensqualität? Also, ich erwarte Sie oder andere BewerberInnen gerne bei mir damit ich eine von 155 Unterschriften leisten kann.
Ok, genau mit DEN Gründen zu meiner Motivation bewerbe ich mich… Das wird Begeisterung auslösen! Dann kann man in typischer Politiker-Manier handeln… Verkehrsprobleme?!? Weiß‘ gar nicht, was die alle immer wollen. Der kurze Weg zum Rathaus… 😉
Um welche zwei verbliebenen Kandidaten geht es denn? Schon nähere Info’s vorhanden?
Hallo zusammen,
Die Wahl des neuen Bürgermeister/in findet am So.den16.3 14 statt!
Mit freundlichen Grüßen