Die Chancen für ein erfolgreiches Bürgerbegehren ‚Pinnau-Wiesen‘ sind gestiegen. Die BFB, Henstedt-Ulzburgs zweite große Wählervereinigung, unterstützt das Bürgerbegehren. Das teilten die ‚Bürger für Bürger‘ den HU-Nachrichten in einer Stellungnahme mit. Damit gibt es jetzt Rückendeckung für die Initiatoren des Volksentscheids von beiden Wählervereinigungen der Großgemeinde. Zuvor hatte sich bereits die WHU hinter die Forderungen von Dirk Meissner, Thomas Pütz und Harald Witte von HU-Transparent gestellt.
Beim Volksentscheid am 11. Oktober können die Bürger Henstedt-Ulzburgs mit ihrer Stimmabgabe durchsetzen, dass die Naturflächen an der Flussniederung maximal auf 9.600 Quadratmetern bebaut werden dürfen. Der von CDU, SPD und FDP auf den Weg gebrachte Bebauungsplan sieht eine gr0ßflächige Bebauung von 26.000 Quadratmetern vor.
Die BFB befürwortet das Bürgerbegehren, will aber noch mehr, fordert nichts weniger als eine Nullbebauung. Das Bürgerbegehren sei ein erster Schritt dorthin. Die BFB-Stellungnahme im Wortlaut:
„Die Bürger-für-Bürger-Wählergemeinschaft (BFB) unterstützt das Bürgerbegehren, um sich bei einem positiven Ausgang dafür einzusetzen, einen weiteren Schritt zu gehen – die Nullbebauung. Das bedeutet, dass im Gebiet des Bebauungsplans 96 / Hofstelle Schacht an den Pinnauwiesen gar nicht gebaut wird, um den grünen Korridor im Ort zu erhalten. Leider steht diese Variante am 11. Oktober 2015 nicht zur Abstimmung. Die BFB wird aber einen positiven Ausgang des Bürgerbegehrens nutzen, sie voranzutreiben. Die von der Gemeinde engagierte Rechtsexpertin hat auf der letzten Ausschusssitzung erklärt, dass insbesondere bei einer Nullbebauung das finanzielle Risiko für unsere Gemeinde überschaubar bleibt.“
H-UN
15. September 2015
Wer könnte denn die dritte Änderung aufheben? Wenn , dann doch die hiesigen Politiker im U-P- Ausschuss, oder? Welche Partei würde diesen Weg gehen…. nun mal Butter bei die Fische! Welche Partei schlägt sich auf die Seite der Investoren und welche nehmen die Bürger ernst ? Henstedt – Ulzburg hatte mal abgestimmt, 80 % aller Wahlberechtigten wollten eine Gemeinde mit dörflichem Charakter bleiben…. sicher , eine Meisterstück an “ Wortwahl“ „Ottormalverbraucher“ suggerierte damit; eine Gemeinde die nicht voller Betonklötze ist, die Grünflächen schützt und der es wichtig ist, dem Bürger ein grünes Umfeld zu bewahren… Fehlanzeige.. es ging um die alleinigen “ Hoheitsrechte“ der Verwaltung und um die besseren Möglichkeiten von Politik und Investoren, ihre Dinge durchzuziehen, so wie es immer gelaufen ist, im stillen Kämmerlein oder beim Bier am Stammtisch… also welche Parteien vergessen mal ihre “ Bierkrug-Politik ?
Klingt konsequent, was die BFB da fordert, ist es aber nicht. Im Bürgerentscheid wird eben gar nicht erst über die Nullbebauung abgestimmt, daher ist die Forderung der BFB nichts weiter als eine Sonntagsrede, ein „Thema verfehlt“.
Wenn die BFB hier konsequent wäre, würde sie einen Antrag im Umwelt- und Planungsausschuß oder der Gemeindevertretung stellen, dem Eigentümer der fraglichen Fläche ein Angebot zum Kauf der Grundstücke durch die Gemeinde zu machen.
Das würde funktionieren, hat die BFB aber nicht getan. Denn dann müßte die BFB auch erklären, woher die 2-3 Millionen Euro Kaufpreis denn kommen sollen und wieviele Kitas dafür geschlossen werden sollen (alternativ: Freibad, VHS, Gemeindebücherei,. Zuschüsse für Sport und Vereine ….).
Übrigens, beim Rechtsgutachten scheinen die BFB-Kollegen trotz Öffentlichkeit nicht wirklich zugehört zu haben. Aber das ist ein anderes Thema und deutsches Recht ist auch wirklich kompliziert.
Man könnte die dritte Änderung entschädigungslos aufheben, so Frau Prof. Leppin, da die 7-Jahres-Frist verstrichen ist. Dann wäre das Land wieder weitgehend reines Weideland. Warum sollten wir das kaufen? Herr Holowaty, Sie haben wohl leider mehrere Dinge nicht richtig verstanden.