Besucher im Ratssaal: Erfassung der Kontaktdaten wird Pflicht

Mitteilung aus dem Rathaus

Der sogenannte Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland hat Mitte März das öffentliche Leben weitgehend zum Stillstand gebracht. Hiervon waren auch die Gremiensitzungen der Gemeinde Henstedt-Ulzburg betroffen, die von Mitte März bis Ende April ausgefallen sind. Seit Mai dieses Jahres tagen die gemeindlichen Gremien in Henstedt-Ulzburg wieder – allerdings unter Einhaltung von Hygieneregelungen. Diese gelten auch weiterhin nach der Sommerpause zunächst bis zu den Herbstferien, voraussichtlich aber bis Ende des Jahres.

Das bedeutet, dass zur Einhaltung des Mindestabstandes die Ausschusssitzungen weiterhin im Ratssaal stattfinden werden. Die Gemeindevertretung tagt dafür im Bürgerhaus. Beim Betreten des Rathauses und des Bürgerhauses ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, die nach Einnehmen des Sitzplatzes abgenommen werden kann. Die Anzahl der Gäste für Gremiensitzungen ist aufgrund der Abstandsregelungen begrenzt. An Sitzungen im Ratssaal können bis zu 20 Gäste teilnehmen, an Sitzungen der Gemeindevertretung im Bürgerhaus bis zu 50 Gäste.

Neu ist, dass aufgrund der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein vom 15. Juli 2020 eine Erhebung der Kontaktdaten der Gäste nunmehr zwingend erforderlich ist. Zuvor war die Angabe der Kontaktdaten freiwillig.

Alle Gäste tragen fortan ihre persönlichen Kontaktdaten in eine Erhebungskarte ein und werfen diese zur Zwischenaufbewahrung in eine bereitgestellte Wahlurne. Die Erhebungskarten beinhalten einen entsprechenden Abdruck der aktuellen Rechtsgrundlagen. Im Anschluss an die Sitzung werden die Erhebungskarten im Rathaus für einen Zeitraum von vier Wochen aufbewahrt und anschließend vernichtet.

Ausgenommen von der Kontaktdatenerfassung sind die jeweiligen Gremienmitglieder, Verwaltungsmitarbeiter*Innen und ggf. geladene Gäste, deren Kontaktdaten der Gemeindeverwaltung vorliegen und deren Teilnahme an der Sitzung über das Protokoll dokumentiert wird.

Hintergrund für die Kontaktdatenerfassung ist die Nachverfolgung von Infektionsketten im Falle einer nachgewiesenen Covid-19-Infektion, sollte diese bei einer an der Sitzung anwesenden Person nachgewiesen werden. Personen, die die Erhebung ihrer Kontaktdaten verweigern, werden entsprechend der aktuellen Rechtsgrundlage von der Teilnahme an der Sitzung ausgeschlossen.

pm

5. August 2020

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