Es bleibt dabei: Die Sanierung der Hamburger Straße erfolgt ab September auf ganzer Länge zwischen dem Ortsausgang Ulzburg Süd und der Kreuzung Hamburger Straße/Gutenbergstraße im Norden der Gemeinde. Über den WHU-Antrag, die geplanten Sanierungsarbeiten auf dem südlichen Streckenabschnitt (Einmündung Kadener Chaussee bis Ortsausgang Ulzburg-Süd) auf Eis zu legen, um das Teilstück in Ruhe zu überplanen, wurde am Donnerstag nicht abgestimmt. Die WHU zog ihren Antrag am Ende der Debatte zurück.
Die Wählervereinigung wertet ihren Vorstoß trotzdem als Erfolg: „Ohne unsere Anträge wären weder die unsicheren Querungshilfen für Schulkinder vom Tisch, noch gebe es jetzt einen Anlauf der Verwaltung im Zuge der Sanierung der Hamburger Straße für einen vernünftigen Gehweg auf der östlichen Seite der Hamburger Straße in Ulzburg-Süd zu sorgen“, sagte WHU-Gemeindevertreter Kurt Göttsch den HU-Nachrichten.
Die beiden gerade erst beschlossenen Querungshilfen in Höhe der Kranichstraße sowie in Höhe der Abschiedskoppel hat die Politik am Donnerstag einstimmig abgeräumt. WHU und SPD hatten schon im Juli gegen den Querungshilfenbau votiert, nach dem öffentlichen Widerstand von Elternvertretern der Lütten School sprachen sich nun auch Politiker von BFB und CDU gegen den Bau von Verkehrsinseln aus. Beide Parteien verfügen zusammen über eine Mehrheit im Umwelt- und Planungsausschuss.
„Im Lichte der neuen Erkenntnisse sagen auch wir nein zu Querungshilfen“, sagte etwa der BFB-Vorsitzende Jens Iversen. Der Elternbeirat der Lütten School hatte die von der Verwaltung empfohlenen Sprunginseln über die Hamburger Straße als schlechteste Lösung überhaupt bezeichnet und eine Ampel gefordert. Gegen eine Ampel sperrt sich allerdings schon seit langem die Verwaltung. Das Ordnungsamt meint, die potentiell niedrige Anzahl querender Schüler rechtfertige den Bau einer Ampelanlage nicht. BFB und CDU stehen einer zusätzlichen Ampel ebenfalls ablehnend gegenüber, Jens Iversen wies auf die jetzt schon vorhandene Ampeldichte auf diesem Abschnitt der Hamburger Straße hin, CDU-Ausschussmitglied Henry Danielski sagte, dass zu viele Ampeln hintereinander Autofahrer zu Rotverstößen provozieren könnten.
Turbulent wurde es am Donnerstag, als die Christdemokraten die WHU-Idee unterstützten, den Fußweg auf der östlichen Seite auszubauen – allerdings ohne gleich die anstehenden Sanierungsarbeiten der Hamburger Straße auszusetzen. Eine Verbreiterung des Gehwegs, das müsste im Rahmen der Instandsetzungsarbeiten noch einzuplanen sein, der Gehweg sei nur vier Platten breit, so CDU-Gemeindevertreter Jens Müller. Bei einem kindgerechten Gehweg sei es für Grundschüler zumutbar die etwas abseits liegenden Ampeln zum Überqueren der Hamburger Straße zu benutzen, lautete das WHU/CDU-Argument für einen umgebauten Fußweg.
Ein Ausbau-Ansinnen, dass allerdings umgehend auf Widerstand bei Bauamtsleiter Jörn Mohr stieß. Der Verwaltungsmann sprach von einem aus der Luft gegriffenen Vorschlag. Ein Ausbau des Gehwegs müsste in Ruhe geplant werden. Und zwar nach der Sanierung der Hamburger Straße.
Verdutzte Nachfrage daraufhin von CDU-Chef Michael Meschede: „Wie muss man sich das vorstellen, die Straße wird jetzt frisch geteert und wir reißen sie dann anschließend wieder auf, um den Fußweg zu verbreitern?“
Als Mohr klarmachte, dass er genau das meinte, hielt es Petra Pilkahn, Rektorin der Lütten Schoo,l nicht mehr auf ihrem Sitz. Pilkahn sprang auf und sagte, dass die Lütte School schon seit jeher eine Verbreiterung des Gehwegs fordere. Die Schule habe immer zuerst einen sicheren Gehweg gefordert und erst als Alternative dazu eine Ampel: „Das eine erübrige das andere“, so die Schulleiterin.
Die Pilkahn-Intervention löste umgehend Bewegung auf den Plätzen der Verwaltung aus. Der Bürgermeister distanzierte sich kurzerhand von seinem neben ihm sitzenden Bauamtsleiter: Er werde jetzt umgehend Gespräche mit der Landesverkehrsbehörde aufnehmen, sagte Bauer.
Bauer kannte ganz offenkundig die Position der Schulleitung nicht. Gleich zu Beginn der Debatte hatte sich der Bürgermeister bei den Kommunalpolitiken dafür entschuldigt, dass es im Juli versäumt worden sei, die Schule bei dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Querungshilfenbau anzuhören.
Die Pilkahnschen Einlassungen machten nun plötzlich klar, dass ganz offenbar immer noch keine vernünftige Kommunikation zwischen Verwaltung und Schulleitung stattgefunden hat. Oder dass diese niemand an den Bürgermeister herangetragen hat.
Karin Honerlah und Kurt Göttsch warfen während der Debatte der Verwaltung Konzept- und Planlosigkeit vor. In der Vergangenheit verteidigten nach WHU-Anwürfen oftmals Politiker von CDU oder SPD das Verwaltungshandeln. Diesmal nicht.
Christian Meeder
16. August 2014
Zur Forderung von Frau Rektorin Pilkahn zur Verbreiterung des östlichen Gehweges der Hamburger Straße in Ulzburg -Süd für die Schulkinder: Im Bereich der Einmündungen Suhlenkamp soll der Gehweg rd. 2m (4 Platten) breit sein, ist er aber nicht, da der äußere Plattenstreifen von Gras überwuchert ist und die Zweige der Büsche in den Weg ragen. Zum Schulbeginn am 25.08. sollte daher unbedingt als Sofortmaßnahme der Plattenstreifen freigelegt werden!
Gut Herr Göttsch, dann würde die nördlich der Einmündung vorhandene „Geisterquerungshilfe“ endlich ihrer Zweckbestimmung zugeführt werden können. Was die Behindertenbeauftragte angeht, vermisse ich laut vernehmbare Forderungen zu dem auch in diesem Forum diskutiertem Thema des Zuwachsens von Geh- und Radwegen, was insbesondere Rollstuhlfahrer etc. sehr unangenehm betrifft.
Hinsichtlich eines planerischen und gestalterischen Gesamtumbaukonzeptes der Hamburger Straße in Verbindung mit der Grundsanierung kann ich nur an meinen entsprechenden Vorschlag Nr.402 zum Bürgerhaushalt 2013 erinnern. Ich hatte erwartet, dass die Bürgerbeteiligung ernst gemeint war und ist und das auch komplexe Vorschläge, die keine große Resonanz und Zustimmung unter den beteiligten Bürgern erzielten, aber doch bei engagierten Gemeindevertretern und Verwaltungsmitarbeitern einen gewissen „Klick in den grauen Zellen“ verursachen und somit einen rechtzeitigen Anstoß zum planerischen Reagieren bewirken sollten (der Satz wurde etwas zu lang, aber egal). Nun, ich fühlte mich wie ein „Rufer in der Wüste“. Aber nun nicht mehr, denn mein Vorschlag wird peu a` peu neu entwickelt und entspricht dem Verkehrsstrukturgutachten und den Vorschlägen des Seniorenbeirates sowie der Grundschulleitung für die Verbesserung/Herstellung von Gehwegen, allerdings nur Teilstücken.. Für mehr ist es wohl zu spät, es sei denn Herr Bauer erreicht doch noch etwas.
Zusatz: Der hohe Termindruck für die Durchführung der Grundsanierung der Hamburger Straße dürfte sich erledigt haben, da der Baubeginn für die A7 lt. Presse sich um einige Monate verzögert. Wenn dann endlich der PPP-Partner beauftragt worden ist, muss der erst in die Bauvorbereitung gehen. Die Ausschreibung für die Hamburger Straße ist auch noch nicht veröffentlicht worden (Bürgerinfo 06.08.). Mit einer Auftragsvergabe ist daher erst ab Mitte September und mit einem Baubeginn ab Ende September zu rechnen. Voraussichtlich ab Mitte/Ende November 2014 bis Ende Februar/Anfang März 2015 werden die Arbeiten witterungsbedingt (Asphaltdeckschicht!) ruhen müssen. Also sollte man ganz cool bleiben und zielstrebig versuchen zu retten, was gerettet werden muss.
Ich habe in der Sitzung auch an das Anliegen des Seniorenbeirats erinnert.
Der Seniorenbeirat und die Behindertenbeauftragte weisen in ihren Anträgen aus April 2014 auf bauliche Unzulänglichkeiten im Hinblick auf die Barrierefreiheit u.a. an der Hamburger Straße im Bereich Habichtstraße / Neuer Damm hin.
In der Beratung ist festgelegt worden, “ um den an der Ostseite der Hamburger Straße noch nicht vorhandenen Gehweg herstellen zu können, muss ein entsprechender Geländestreifen, der sich in Privateigentum befindet, von der Gemeinde erworben werden. Hierzu sind mit dem Grundeigentümer bereits vor einigen Jahren intensive Gespräche geführt worden, die leider erfolglos geblieben sind. Die Verwaltung wird sich demnächst erneut mit dem Eigentümer in Verbindung setzen, um hier eine Lösung zu erzielen.“
Unter der Voraussetzung einer zeitnahen Umsetzung, hat der UPA dem Vorschlag einstimmig zugestimmt.
Seitdem haben wir nichts mehr gehört. Es wird wohl schwer sein, eine Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer zu erreichen
ich habe deswegen darum gebeten, auch diese Frage im Zusammenhang in den von Herrn Bauer zu führenden Gesprächen mit dem LBV – Schaffung des Bürgersteigs ggf. unter Reduzierung der Fahrbahnbreite – mit zu klären. Das ist von Herrn Bauer zugesagt worden.
Sehr geehrter Herr Göttsch, gemäß rechtskräftigem B-Plan 108 von 2001, Ulzburg-Süd, östlich Hamburger Straße/Neuer Damm besteht letztendlich eine Enteignungsgrundlage für den Erwerb des Gehweges einschließlich Grünstreifen. Enteignung hört sich zwar schlimm an, aber wenn auf freiwilliger Basis kein Erwerb möglich ist, muss aus Gründen des Allgemeinwohls zum Instrument der Enteignung leider gegriffen werden. Eine angemessene Entschädigung nach der Feststellung des Enteignungskommissars (hört sich auch recht böse an) in Kiel ist natürlich zwingende Voraussetzung für den Erwerb durch die Gemeinde. Oder gibt es andere Hinderungsgründe? Im nächsten UPLA sollte darüber berichtet werden.
Einerseits bringt die Verwaltung verspätet unabgestimmte Abbiegespuren und Querungshilfen in die Gesamtmaßnahme ein, andererseits wird ein sehr sinnvoller Vorschlag der Schulleitung und des Ausschusses auf Gehwegverbreiterung mit sachlich und fachlich unzutreffenden „Argumenten“ versucht abzulehnen. Vielen Dank an den Bürgermeister, dass er das noch in sinnvolle Bahnen umgelenkt hat und Gespräche mit dem Landesbetrieb zwecks Realisierung führen will. Es ist doch nicht schwieriger eine Gehwegverbreiterung einzuplanen im Verhältnis zu dem planerischen Aufwand von Abbiegespuren. In der Realpraxis ist es durchaus möglich mit flexiblen Partnern in Planungsbüros und Baufirmen auch sogar in der Baudurchführungsphase noch Planänderungen vorzunehmen, soweit der entsprechende Bordstein noch nicht gesetzt oder der Asphalt eingebaut wurde, um nur zwei Beispiele zu benennen. Aus der Planungsänderung (Nachtrag zum Auftrag) resultierende Änderungen im Leistungsverzeichnis (Leistungsbeschreibungen und Einheitspreise) unterliegen nach einschlägigem Bauvertragsrecht den Kalkulationsgrundsätzen des submittierten und beauftragten Angebotes und werden preisrechtlich vom Auftraggeber entsprechend geprüft. Unzulässige Kostenerhöhungen sind daher ausgeschlossen. Natürlich werden die Gehwegarbeiten Kosten verursachen, aber Kosten für die Abbiegespur und Querungshilfe werden nicht entsehen. Und wenn letztlich doch Mehrkosten entstehen sollten, ist es sehr gut angelegtes Geld insbesondere für die Sicherheit unserer Kinder!