
Wenn jetzt auch noch SPD, CDU oder FDP umschwenken, könnte die Gemeinde vielleicht noch zehntausende Euros einsparen. Mit dem Geld will die Rathausführung schließlich externe Stadtplaner- und Umweltprüfer bezahlen, die den B-Plan zur Bebauung der Wöddelwiese am Henstedter Ortsrand erarbeiten.
Denn nach den Grünen und der WHU hat sich jetzt auch die BFB-Wählervereinigung gegen die Bebauung der Wöddelwiese ausgesprochen. Das mailte BFB-Fraktionschef Jens Iversen am Wochenende den HU-Nachrichten, die Politmehrheit zur Bebauung der Wöddelwiese schrumpft so auf eine Stimme zusammen.
Der Fortführung des B-Plan-Verfahrens habe seine Fraktion zwar zugestimmt, aber nur damit dort ein Regenwasserrückhaltebecken gebaut werde, um den Ortsteil Henstedt „zukunftssicher“ zu machen, erklärte Iversen. Der Gemeinderat: „Wir bestehen nach wie vor auf das Entfallen der Baufelder 7 und 8 sowie das Verkleinern des Baufeldes 10 und werden an dieser Forderung auch im weiteren Verfahren festhalten.“
Dazu muss man wissen: Die Baufelder 7, 8 und 10 sind die einzigen Flächen, auf denen zusätzliche Wohnhäuser entstehen können, alle anderen sind nämlich bereits bebaut. Iversen hatte seine Forderung bereits in der Ausschusssitzung erhoben, war dort aber von Bauamtsleiter Jörn Mohr belehrt worden, dass das ganze Bebauungsplanverfahren bei einer Streichung der von Iversen angesprochen Baufelder, hinfällig sei. Mohr im O-Ton: „Wenn wir 7 und 8 streichen, dann können wir das abhaken, dann macht das Ganze keinen Sinn.“
Fazit: Die BFB will nur ein Regenrückhaltebecken, aber keine Bebauung der Wöddelwiese, falls auch bei CDU, SPD und FDP jemand dieser Meinung ist, sollte der – oder diejenige sich schleunigst bemerkbar machen. Denn wenn nur ein Regenrückhaltebecken gewünscht ist, kann die Gemeinde auf den Einkauf von weiteren kostspieligen Planungsleistungen verzichten. Bereits jetzt sind Vermessungskosten aufgelaufen, auch ein Gutachten für eine Kartierung von Biotoptypen ist bereits eingekauft worden, eine detaillierte Ermittlung von Ausgleichsmaßnahmen für das umstrittene Wohnquartier soll aber noch folgen, dasselbe gilt für eine Artenschutzprüfung.
cm
7. Juni 2020
Was bisher der Wenigsten aufgefallen war, in der Vorlage zum Beschluss des BB 152 stand, der BB 152 stimmt mit dem Flächennutzungsplan über ein. Das ist jedoch falsch, denn die westliche Ausdehnung geht 15m darüber hinaus. So dürfte das westliche Doppelhaus gar nicht gebaut werden!!!
M. E. ist es schon – etwas – verwirrend:
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Im März 2019
stimmen BFB und Bündnis 90/Die Grünen für die „Ausweisung
von Wohnbauflächen zur Errichtung von Einzel- oder Doppelhäusern“.
im Mai 2020
nun die Kehrtwende und eine Ablehnung der Bebauungspläne.
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Warum?
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Im März 2019
wurde die Verwaltung – einstimmig – beauftragt, ein Grobkonzept für ein neues
Regenrückhaltebecken (als Ersatz für den Wöddelteich) – unabhängig vom
Bebauungsplanverfahren 152 – darzustellen.
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Und das Ergebnis?
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Nun wiederum wird der Bebauungsplan Nr. 152 „Wohldweg-Wischhof“ um das
Planungsziele „Ausweisung von Flächen für die Regenrückhaltung für das Gebiet des
Ortsteils Henstedt“ ergänzt.
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Warum?
=
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll parallel durchgeführt
werden.
–
Man darf auf die Unterrichtung gespannt sein.
Meine Meinung ist, das die Bebauung durchaus stattfinden kann, nicht jede grüne Wiese kann so erhalten bleiben. Es sollte nur noch mal über die entstehenden Kosten gesprochen werden, da diese nur Lasten der Gemeinde geht, wir sollten die Kirche ein wenig im Dorf lassen. Alle sind dagegen, wenn Wiese bebaut werden, das ist Verständlich, jedoch nicht immer durchsetzbar….
Jaja Manke will mal wieder was neues und alles kuscht. Es ist schon merkwürdig. Aber so ist es hier seit ich dencken kann. Und ich lebe schon mein ganzes Leben hier in Henstedt
Es ist zu begrüßen, dass jetzt auch die Wählergemeinschaft BfB (Bürger für Bürger) die Bebauung der Baufelder 7, 8 und 10 ablehnt, denn viele Bürger haben mit der Petition http://www.change.org/henstedterwiese ihren Wunsch zum Ausdruck gebracht, das vorhandene Grün, besonders in diesem noch dörflichen Teil von Henstedt, zu erhalten.
Bei den o.g. Baufeldern handelt es sich um über 100 Jahre alte Dauergrünlandflächen, auf denen sich über Jahrzehnte Kleintiere, wie z. B. Käfer und Insekten, angesiedelt haben. Eine Umwandlung dieses Dauergrünlands zu Bauland würde den Lebensraum dieser Tierarten zerstören.
Desweiteren leisten diese Grünlandflächen mit der Bindung von klimaschädlichem CO2 einen positiven Beitrag zum Klimaschutz. Ein Umbruch würde die Freisetzung von Co2 in die Atmosphäre bedeuten.
2016, 2 Monate nach dem internationalen Pariser Klimaabkommen, hat die SPD-Fraktion
im damaligen Umwelt- und Planungsausschuss den Antrag auf Erarbeitung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes für die Gemeinde eingebracht. Nicht zu verstehen ist , dass sie jetzt der Bebauung dieser Flächen zustimmt.
Desweiteren, die Gemeinde Henstedt-Ulzburg ist Mitglied im bundesweiten Bündnis „Kommunen für Biologische Vielfalt“, http://www.kombio.de, und sollte mit dem Erhalt des Dauergrünlands auf lokaler Ebene positiven Beitrag leisten, den weltweit stattfindenden Rückgang der Artenvielfalt zu stoppen.