Henstedt-Ulzburg hat wieder eine Baumschutzsatzung. Gestern wurde sie öffentlich bekannt gemacht, ab heute, 1. Dezember, ist sie in Kraft. Geschützt sind zahlreiche Laubbaumarten ab einem Stammumfang von 80 Zentimetern, gemessen in einem Meter Höhe. Damit dient die Satzung insbesondere dem Schutz alter Bäume: Eichen mit einem Stammumfang von 80 Zentimetern sind rund 60, Buchen knapp 50 Jahre alt.
Schon bis zum Jahr 2003 hatte die Großgemeinde eine Baumschutzsatzung mit nahezu identischen Schutzkriterien. Sie wurde damals mit den Stimmen von CDU und FDP abgeschafft. Im damaligen Aufhebungsbeschluss hieß es unter anderem, der schutzwürdige Baumbestand der Gemeinde werde auch nach einer Aufhebung der Baumschutzsatzung ausreichend sichergestellt. Denn schützenswerte Bäume sollten in die Bebauungspläne eingetragen werden.
Ein Trugschluss, wie sich spätestens Anfang diesen Jahres herausstellte, als sechs deutlich über 100 Jahre alte Eichen scheinbar legal an der Olivastraße (Grundstück Sporting-Palace) gefällt wurden. Sie standen Renditeerwartungen bei einem Neubauprojekt im Weg. So waren die Eichen zwar zunächst im Bebauungsplan eingetragen und damit geschützt, bei einer nachfolgenden Änderung des Planes tauchten die Bäume dann allerdings sonderbarerweise nicht mehr auf – das Grundstück war mit einem Federstrich deutlich wertvoller geworden.
Möglicherweise unter Duldung der damals noch von Ex-Bürgermeister Volker Dornquast geführten Verwaltung. Denn der zuständige Ortsplaner behauptete in der Sitzung zur Änderung des Bebauungsplanes im Jahre 2005 auf Nachfrage von Karin Honerlah (WHU), die Bäume würden einen schlechten Gesundheitszustand aufweisen und deshalb nicht erhaltenswert sein.
In einem im Frühjahr extra angefertigten Sonderbericht zur Fällung der sechs Eichen steht allerdings in keiner Zeile, dass die Bäume krank waren. Merkwürdigerweise steht dort auch nicht, dass die WHU-Fraktionsvorsitzende im Jahr 2005 explizit nach dem Baumbestand gefragt hatte. Stattdessen heißt es im Sonderbericht, niemand habe im Umwelt- und Planungsausschuss eine Frage gestellt.
Eine klare Falschangabe, wie der Auszug aus dem Protokoll 2005 belegt. Die Verwaltung nährt so weiterhin den Verdacht, dass bei dem Wegfall der Eichen aus dem Bebauungsplan Mauschelei im Spiel gewesen sein könnte.
Für die Zukunft ist ähnliches nun deutlich erschwert. Eigenheimbesitzer, die gut begründet einen geschützten Baum in ihrem Garten fällen wollen, brauchen sich trotzdem wenig Sorgen zu machen. Bei der bis 2003 geltenden Satzung wurde in gut 95 Prozent der Fälle den Anträgen auf Fällung eines Baumes stattgegeben.
Christian Meeder
1.12.2011