Es ist so sicher wie das Amen in der Kirche: Alle Jahre wieder wird an der kommunalen Gebührenschraube gedreht. Diesmal wieder mit dabei: die Müllentsorgung. Ab Januar steigen die Müllgebühren für den Durchschnitts-Haushalt kräftig an. Der meistgenutzte Standardtarif (Behälterkombination Restabfalltonne 120 Liter, Biotonne 80 Liter, Papiertonne 240 Liter) kostet nun jährlich 223,80 Euro. Bisher begnügte sich der WZV mit 195,60 Euro. Zuletzt waren die Gebühren 2013 angehoben worden. Der Preis für den Standardtarif bis dahin: 178,80 Euro.
Keine Überraschung: Auch das Bahnfahren mit der AKN wird zum neuen Jahr teurer. Wie jedes Jahr übrigens. Die Strecke von Henstedt-Ulzburg in die Hamburger Innenstadt und zurück kostet zukünftig 10,60 Euro statt 10,40 Euro, für das Ticket nach Norderstedt (einfache Fahrt) müssen 3,30 Euro (aktuell 3,20 Euro) in den Automaten gesteckt werden.
Ebenfalls rauf geht es 2018 mit den Niederschlagswassergebühren – auf 18 Cent. Derzeit werden noch 16 Cent Regensteuer je Quadratmeter versiegelte Grundstücksfläche fällig. Die derzeitigen 16 Cent teilen sich auf in 6 Cent Grundgebühr und 10 Cent Nutzungsgebühr. Die Unterteilung ist wichtig, da die Nutzungsgebühr durch geeignete Versickerungsmöglichkeiten auf befestigten Flächen wie beispielsweise Rasengittersteine um 50 Prozent gesenkt werden kann. Der diesjährigen Erhöhung kann man allerdíngs mit Gittersteinen nicht entkommen. Denn erhöht wird nur die Grundgebühr – um zwei Cent.
Die Hundesteuer bleibt zwar im kommenden Jahr genauso hoch wie in diesem Jahr, wenn der Vierbeiner seine Hundesteuer-Marke im Unterholz verliert, wird’s aber teurer. Einen Ersatz für verlorene oder unbrauchbar gewordene Hundesteuermarken läßt sich das Rathaus ab 2018 mit fünf Euro entlohnen. Bisher kostete eine Ersatzmarke 4,50 Euro. Geregelt ist die „Hundesteuer-Ersatzmarken-Gebühr“ in der gemeindlichen Verwaltungsgebührensatzung. Die ändert sich grundlegend im neuen Jahr und wer das Papier genau studiert, erkennt, dass einige Dienstleistungen sogar günstiger werden, wie Fotokopien von Bauakten, oder immerhin im Preis gleich bleiben – wie etwa die Gebühr für das Ausstellen eines Leichenpasses.
Leichenpass? Was ist das?
Einen Leichenpass braucht man, wenn man mit einer Leiche über die Grenze will. Für 15 Euro stellt das Ordnungsamt so ein Dokument aus.
H-UN
26. Dezember 2017