Straßenbau-Gebühren: Keine Gnade mit den Anliegern der Theodor-Storm-Straße

Sitzung18Feb19_Her mit den Penunsen, liebe Anlieger der Theodor-Storm-Straße und zwar in voller Höhe. Die Straßenausbaubeiträge fallen für alle Bürger weg, aber nicht für euch.

Der Finanzausschuss hat gestern die Streichung der Ausbaubeiträge mit den Stimmen von CDU, BFB, Grüne und FDP beschlossen, am Abend muss das Gemeindeparlament den Beschluss noch bestätigen.

Erhalten bleibt dabei der Griff in die Trickkiste: Die Beitragsausbausatzung bleibt in der bestehenden Form fast im Original weiter gültig, eingeflochten wird aber folgender Satz: „Rückwirkend zum 26.01.2018 entstehen keine neuen Beitragspflichten.“

Mit dem Kniff soll erreicht werden, dass zukünftig niemand mehr zahlen muss, gleichzeitig aber bei den Anwohnern der Theodor-Storm-Straße und der Straße ‚Im Forst‘ noch abkassiert werden kann. Dort sind die Straßen bereits instandgesetzt worden, die Anlieger haben aber noch keine Rechnung erhalten.

Zahlreiche Anwohner der Theodor Storm-Straße waren gestern im Ratssaal erschienen, verlangten wenigstens eine andere Einstufung ihrer Straße um etwas weniger zahlen zu müssen. Dazu muss man wissen: Die Straße wird in der aktuellen Satzung als reine Anliegerstraße eingestuft, obwohl dort kräftig Verkehr durch Schule, Kita und Sportverein verursacht wird. Wird eine Straße als Anliegerstraße klassifiziert, müssen die Anlieger 75 Prozent der Ausbau-Kosten übernehmen, bei einer Einstufung als Haupterschließungstraße nur rund 50 Prozent. Die Gemeinde hat z.B. den Galgenweg in Ulzburg-Süd, die Straße Immbarg auf dem Rhen oder den Virchowring in Ulzburg nicht als Anliegerstraße, sondern als Haupterschließungsstraße eingestuft.

Könnte man also den Bürgern in der Theodor-Storm-Straße durch eine andere Bewertung der Straße wenigstens etwas entgegenkommen?

Die Politik war gestern zu einer anderen Klassifizierung bereit, Noch-Bürgervorsteher Cordova wollte einen entsprechenden Antrag stellen, der Bürgermeister ging aber dazwischen. Bauer zu Cordova: „Darüber dürfen sie nicht entscheiden, das ist eine hoheitliche Aufgabe.“

Die Theodor-Storm-Straße bleibt damit zur Stunde auch in der neuen Satzung eine Anliegerstraße. Die Abstimmung am Abend beginnt um 19.30 im Rathaus.

cm

19. Februar 2019

14 thoughts on "Straßenbau-Gebühren: Keine Gnade mit den Anliegern der Theodor-Storm-Straße"

  1. Hallo Hr. Borchert, Hr. Schneider,
    Vielen Dank für die Erklärungen, was ich nicht verstehe, wir haben ja am Montag an einigen Punkten erklärt, warum die jetzige Satzung unzureichend ist. 0,3 Faktor für den Sportplatz, keine spezielle Regeln für die Schulen oder andere Einrichtungen der Gemeinde. Wenn man jetzt also eine neue Satzung beschließt, sollte man das doch wenigstens anpassen, weil ja alle glauben, das die Satzung noch gebraucht wird. Das keine Gebühren erhoben werden ist vermutlich nur temporär, sonst kann man die Satzung ja abschaffen.

    1. Wir können ja nur in einem gewissen Rahmen die Anteile für die Straßenkategorien entscheiden. Bezogen darauf wendet die Verwaltung dann die ganzen Abschläge an, die Herr Borchert aufgezählt hat: „Da die Schule, Kita und Sportplatz mit sehr großen Flächen und teilweiser Zweigeschossigkeit (Faktor 1,25) auch Anlieger sind und somit die Gemeinde, entfällt ohnehin ein sehr wesentlicher Kostenanteil zusätzlich zu den Vorweg-25%-Kosten auf die Gemeinde. .Außerdem sind die RW-Kanalisationskosten abzüglich etwaiger Mehrkosten für Sammelfunktionen nur zu 50% beitragsfähig und davon nur 75% beitragspflichtig .Etwaige Kosten an der Schmutzwasserkanalisation sind ohnehin nicht beitragspflichtig und werden aus dem SW-Gebührenhaushalt finanziert.
      Ich schätze den Anteil der Anlieger an den Gesamtkosten auf ca. 50%. “
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      Die Straßeneinstufung erfolgt nach Regeln, die nicht der Kommunalebene entspringen. Was immer das Rathaus hier an Beinfreiheit nutzen kann: Alle Parteien haben hier mutige Anwendung mit Ziel „runter mit dem Beitrag“ angeregt. Legal muss es natürlich schon noch sein. Und damit haben wir den engen Rahmen dessen ausgeschöpft, was man für Ihren Fall tun konnte. Das die Beiträge damit nicht zur Gänze vom Tisch sind, ist unbefriedigend, aber mit unseren Möglichkeiten leider nicht weiter zu mildern. Besser wären laufende Beiträge, falls nichts aus B oder KI kommt. Dafür einen gültigen Verteilungsmaßstab zu finden, ist nicht mal Oersdorf gelungen. Und deren Gemeindegebiet ist zweifellos einheitlicher strukturiert als unseres. Entweder der Gesetzgeber in Kiel verbessert hier unsere Gestaltungsmöglichkeiten oder es kommt mit der Zeit was von den Gerichten. Aber auch das wirkt dann nur in die Zukunft.

  2. Beitragsrecht ist ein sehr komplexes Thema. Wer in diesem Thema arbeitet, muss sich ständig über die aktuelle Rechtsprechung möglichst mehrerer VG/OVG in diversen Bundesländern und um Weiterbildung durch kompetente Verwaltungsjuristen informieren und weiterbilden. Entweder haben die Anlieger von den Erläuterungen der Verwaltung wenig verstanden, oder es wurde von der Verwaltung unzureichend und unverständlich vorgetragen.

    Ein rechtlicher Grundsatz dürfte allerdings unstrittig sein: Wenn die Beitragspflicht für die Theodor-Storm-Str. durch bauliche Fertigstellung (Abnahme, Abrechnung, §7 der Satzung) schon Ende 2015 entstanden ist, kann eine entsprechende Änderung der Satzung in 2019 oder rückwirkend auf 2018 hinsichtlich der von den Anliegern gewünschten Einstufung als Haupterschließungsstraße für die Veranlagung nicht mehr rechtswirksam werden. Verkehrsplanerisch hat dieser Gedankengang ohnehin keine belastbare Grundlage.
    Hier gäbe es für den Bürgermeister nach intensiver beitrags- und haushaltsrechtlicher Prüfung nur das Instrument eines Teilerlasses aufgrund besonderer Belastungsverhältnisse durch Schule, Kita und Sportplatz und das künftig keine Ausbaubeiträge mehr erhoben werden sollen. Die Gemeindevertretung hätte hier nach dem Aufgabenprinzip der Trennung von Selbstverwaltung und Verwaltung nichts zu entscheiden, bestenfalls eine Bitte oder Empfehlung an den Bürgermeister zu formulieren.
    Da die Schule, Kita und Sportplatz mit sehr großen Flächen und teilweiser Zweigeschossigkeit (Faktor 1,25) auch Anlieger sind und somit die Gemeinde, entfällt ohnehin ein sehr wesentlicher Kostenanteil zusätzlich zu den Vorweg-25%-Kosten auf die Gemeinde. .Außerdem sind die RW-Kanalisationskosten abzüglich etwaiger Mehrkosten für Sammelfunktionen nur zu 50% beitragsfähig und davon nur 75% beitragspflichtig .Etwaige Kosten an der Schmutzwasserkanalisation sind ohnehin nicht beitragspflichtig und werden aus dem SW-Gebührenhaushalt finanziert.
    Ich schätze den Anteil der Anlieger an den Gesamtkosten auf ca. 50%. Außerdem können die Anlieger Anträge auf Stundung stellen und in Raten über mehrere Jahre Raten zahlen.

    Der künftige Verzicht auf Ausbaubeiträge wird, da die Konjunktur sich abschwächt und die Steuereinnahmen stagnieren werden, dazu führen, dass die Gemeinde den kommunalen Straßenausbau kaum noch finanzieren kann und die „Schlaglochalleen“ zunehmen werden. Wohl dem, der einen SUV sein Eigen nennen darf !

    1. Wir waren uns einig: Das Thema ist in jedweder Fassung ungerecht und gehört in die Kategorie „was immer man macht, falsch ist es immer irgendwie“. Und würden sicherlich alle gern die Ausbaubeiträge einfach abschaffen. Diese Gewissensfrage haben die 5 dagebliebenen WHU-Gemeindevertreter jeweils für sich beantwortet, dadurch drückt sich keine Lagerbildung aus.
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      Mit der Abschaffung riskieren wir nun, keine Kredite aufnehmen zu können, falls uns die marode Kanalisation in akute Handlungsnot bringt. Oder wir endlich das Alstergymnasium (Neubau) angehen, da kursieren Kostenschätzungen bei 40-50 Mio. €.
      Oder weil die Steuern irgendwann doch nicht mehr so üppig sprudeln…
      Würden wir die Satzung dann doch wieder für die Zukunft anwenden (also die Einfügung von gestern wieder streichen), hätten einige Straßenanlieger das große Los gezogen und gehen kostenfrei aus, die Anlieger danach sanierter Straßen werden wieder abkassiert.
      Das ist dann richtig ungerecht! Aus diesen beiden Gründen habe ich im Finanzausschuss am Montag ebenfalls gegen die Abschaffung der Beiträge für künftige Vorhaben gestimmt.
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      Trotzdem können wir uns nicht zurücklehnen: Erstens können wir nicht nur auf Rohrbrüche reagieren und Flickschustereien bei Straßenschäden machen, es ist eine engagierte Instandhaltung erforderlich (aus Steuern; schon in der vorangegangenen Sitzung des Finanzausschusses haben wir die geplanten mickrigen 100.000€ massiv aufgestockt, auf Vorschlag der WHU), die Ausbauereignisse bestmöglich vermeiden hilft. Dann die Reduktion der Prozentsätze, war gestern bei der durchgefallenen Anlage 1 dabei, 53% statt 75% für Anliegerstrassen usw. Generell bräuchten wir aber eine Straßenerhaltungsfinanzierung aus Land und/oder Bund, die Schäden werden ja hauptsächlich durch schwere KFZ verursacht und das KFZ-Steueraufkommen wird für das Verkehrswesen laut ADAC bei weitem nicht verbraucht. Da haben wir aus der kommunalen Freizeitpolitik aber keine Handhabe. Die Regierungsparteien in Berlin ebenso wie in Kiel sind bei uns ja allesamt mit einer Fraktion vertreten: Hier ist jetzt die Gelegenheit da, zu zeigen, was diese übergeordneten Parteistrukturen denn nun für einen praktischen Hebel für die Kommunalebene bieten. Bin gespannt, ob da bald was kommt.
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      Für die Th.-Storm-Str. haben wir im Finanzausschuss jedwede Fantasie von Reduktionspotenzialen abgeklopft, vieles ist laut Verwaltung nicht möglich oder wird erst noch geprüft. Das Signal der Politik insgesamt ist beim Bürgermeister aber sicherlich angekommen: Hier kann der legale Rahmen großzügig im Sinne der Betragsverkleinerung genutzt werden, unter uns wird sich keiner darüber beschweren. Damit haben wir die Interessen der Einwohner insgesamt und der betroffenen Anlieger bestmöglich vertreten.
      Das man sich mehr erhofft hat, ist verständlich. Aber offensichtlich nicht möglich. Das liegt an der Kategorie des Themas, siehe ganz oben.
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      Herrn Borchert herzlichen Dank für den Versuch einer Versachlichung.

  3. Als Anwohner der Theodor-Storm-Straße möchte ich hiermit meinem Unmut über unsere Politiker etwas Luft machen. So etwas habe ich selten erlebt, am Donnerstag eine Politikeintracht die ihres Gleichen sucht, Montag im Abendblatt „WHU will Anlieger entlasten“, am Montag Abend, Sitzung des Finanzausschuss, eine einzige Politikkatastrophe, mit Ausnahme von Herrn Klaus-Peter Eberhard, war keiner in der Lage sich für uns einzusetzen und Frau Honerlah macht einen komplett Rückzug, dann hätten Sie sich den Artikel im Abendblatt auch sparen können. Ganz trauriges Spiel, was leider unser Geld kostet.Die Anwohner hatten den Eindruck, das die Gemeindeverwaltung zu keinem Entgegenkommen bereit ist.. Das nächste traurige Spiel.

    1. @ Hern Tröger: Sie haben es nicht richtig verstanden oder nicht verstehen wollen: Alle Fraktionen sind sich einig in dem Bemühen, eine fairere Abrechnungsmodalität für die Theodor-Storm-Straße zu bewirken. Klar ist und das haben alle politischen Vertreter auch so bekannt, dass die Satzung anzuwenden ist, wie sie bis dato Bestand hatte und auch die Anlieger der TSS zu Beiträgen herangezogen werden. Da kann keine Maus irgendeinen Faden noch für Sie abbeissen, auch wenn die FDP hier und auch für die Anlieger des Rugenfierths etwas anderes behauptet haben. Aber wenn die Straße in eine andere Kategorie eingestuft werden kann, weil nachweislich viel Verkehr auch Durchgangs- und nicht nur Anliegerverkehr ist, so haben wir die Prüfung bei der Verwaltung angestoßen und Ihnen auch den Weg aufgezeigt, wie Anlieger einen Teilerlass beantragen können. Mehr können wir ehrlicherweise nicht für Anlieger tun.
      Davon unabhängig wurde heute endgültig über die zukünftig anzuwendende Straßenausbausatzung entschieden, die nicht auf die Behandlung der TSS bezüglich der Abrechnungsnotwendigkeit einwirkt.
      Nicht ich mache einen kompletten Rückzug, sondern ich erläutere, weshalb der Finanz- und Wirtschaftsausschuss gehalten ist, die Finanzkraft des Ortes zu stärken, insbesondere auch als Vorsitzende dieses Ausschusses, für die die entsprechenden Vorschriften der Gemeindeordnung klar postulieren, dass die Finanzkraft zunächst aus eigenen Quellen und Reihen zu stärken ist. Aus diesem Grund habe ich heute gegen die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gestimmt, wogegen die restlichen Vertreter (oder neu Abstimmende) der WHU sich für die Abschaffung ausgesprochen haben. Abstimmungsergebnis war wohl 26 zu 7.
      Beste Grüße an Heike.

    2. Der WHU Artikel von Frau Honerlah im Abendblatt, der suggerieren soll, dass nur die WHU die Interessen der Theodor-Storm-Strasse vertritt, ist ein Ärgernis. Er ist nicht aufrichtig , weil sich alle Fraktionen gemäß vorher getroffener Absprachen in einem Fraktionsgespräch für eine „Straßenumwidmung“ zur Reduzierung der Belastungen der Bürger*innen ausgesprochen haben.
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      Ich glaube , dass alle Fraktionen über diesen Artikel sauer sind.
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      In der Sache hat Herr Bauer erklärt, dass er (die Verwaltung) über die Klassifizierung der Straßen entscheiden darf/ kann. Das wird Bündnis 90 / Die Grünen rechtlich überprüfen lassen. Man stelle sich vor, die Verwaltung entscheidet, die Hamburger Straße ist eine Anliegerstraße und Politik darf darüber nicht mitreden? Geht gar nicht.
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      Zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge.
      Bündnis 90 /B Die Grünen haben für die Abschaffung gestimmt.
      Frau Honerlah spielt sich jetzt als Retterin des Haushalts auf und hat gegen die Abschaffung der Beiträge , aber für eine nicht näher definierte Reduzierung der Beiträge, votiert.
      Wir brauchen das Geld der Bürgerinnen und Bürger , so ihr Credo.
      Ich habe da ganz andere Ideen.
      Aktive Wirtschaftsförderung zur Schaffung von qualifizierten Arbeitsplätzen mit hohem Einkommensteueraufkommen und hohen Gewerbesteuereinnahmen ( statt Rewe) ist die Richtung.
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      Letztlich möchte ich als Alt-WHU ler feststellen:
      Ich bin stolz, dass im letzten Jahr die alte WHU Fraktion ( noch ohne Rücktritte) auf meinen Vorschlag mit mehr als deutlicher Mehrheit – 2 gegen des Rest – für die Abschaffung gestimmt hat. Ausnahme u.a. Frau Honerlah .
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      Jetzt haben Neu-Grüne und Rest-WHU mit 9 Stimmen von 10 für die Abschaffung gestimmt. Danke an die alten Verbündeten.
      Frau Honerlah, als Fraktionsvorsitzende, hat in dieser Abstimmung keine Mehrheit in der Fraktion und ist allein auf weiter Flur.

  4. Kurze Nachfrage: WHU und SPD haben sich wie verhalten ? Dagegen oder enthalten ? Das sollte auch für die Nichtanwesenden mitgeteilt werden.

  5. Bürgermeister Bauer irrt, sofern er richtig zitiert wurde. „Hoheitliche Aufgaben“ werden durch Institutionen des öffentlichen Gemeinwesens kraft öffentlichen Rechts wahrgenommen. Dazu gehören also zum Beispiel die Landesverteidigung.
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    Andererseits hat er leider Recht, was das Ergebnis betrifft. Satzung ist Satzung, und man kann nicht per Beschluss eine Satzung mal so, mal so interpretieren. Allerdings können die Betroffenen natürlich gerichtlich prüfen lassen, ob die Gemeindeverwaltung die Einstufung der Strasse richtig vorgenommen hat oder nicht.
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    Der erste Antrag der FDP Anfang 2018 war, die Satzung insgesamt aufzuheben und nicht nur zu ergänzen. Wäre das unter den Parteien mehrheitsfähig gewesen, wäre die Rechtsgrundlage für die Beitragsbescheide wohl entfallen, und damit hätten eventuell auch die Anlieger der genannten Strassen nicht mehr bezahlen müssen, aber auch diejenigen z.B. im Rugenfierth hätten Hoffnung haben können.
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    Letztlich wäre das auf einen Rechtsstreit hinausgelaufen. Bis Januar 2018 bestand die Pflicht, Ausbaubeiträge zu erheben, erst die neue Jamaika-Koalition hat es den Gemeinden freigestellt. Fraglich wäre dann gewesen, ob die Fertigstellung oder die Abrechnung für den Stichtag relevant ist.

    1. Moin Herr Holowaty ,
      nach Aufhebung der Pflicht , Ausbaubeiträge zu erheben , und dem Bestreben Ihrer Partei
      diesen Posten ersatzlos zu streichen , hatte ich Sie darauf aufmerksam gemacht ,
      dass es , anders als in Schleswig-Holstein , in Bayern für beitragszahlende Bürger möglich ist , die Kosten als haushaltsnahe Aufwendungen steuerlich geltend zu machen .
      Wie wäre es , wenn Sie in Kiel für eine entsprechende Regelung sorgen würden ?
      Das würde bei den Leuten in der Theodor-Storm-Strasse und in Rugenfiert sicher gut
      ankommen , denen viel versprochen worden ist .

      1. Diese Idee gab es in Bayern tatsächlich, und ich habe sie mir auch angesehen
        .
        Leider hat das Bundesministerium für Finanzen bereits mit Datum 09.11.2016 dazu den „Anwendungserlass zur Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen nach § 35a EStG“ herausgegeben.
        .
        Entscheidend ist die Rnr. 22, die zu Maßnahmen der öffentlichen Hand folgende Festlegung trifft: „Maßnahmen, die von der öffentlichen Hand oder einem von ihr beauftragten Dritten auf gesetzlicher Grundlage erbracht und mit dem Hauseigentümer nach öffentlich-rechtlichen Kriterien abgerechnet werden, sind nicht im Rahmen des § 35 a EStG begünstigt.“
        .
        Ich hätte Ihnen gerne etwas anderes mitgeteilt … aber die Einkommensteuer als Bundessteuer lässt da zudem auch keine anderslautende Regelung durch das Land zu. Leider.

        .
        Falls Sie das betroffene Grundstück gewerblich nutzen / vermieten, wäre m.E. höchstens ein Absetzen als Betriebsausgabe möglich. Da müsste ich Sie aber bitten, Ihren Steuerberater zu kontaktieren.

        1. Mithin ein klassischer Fall von „hoheitlicher Maßnahme“. Dazu gehört auch das schlichte Verwaltungshandeln und auch jegliche Form förmlichen Verwaltungshandelns. Es muss hierfür nicht Landesverteidigung praktiziert werden.
          Für die für Herrn MdL Holowaty offene Frage, ob Fertigstellung oder Abrechnung einer Straßenbaumaßnahme relevant ist, erleichtert ein Blick in die hiesige Satzung die Beantwortung: § 7 „Die Beitragspflicht entsteht mit Abschluss der Maßnahme entsprechend dem Bauprogramm.“ Einer Beitragsabrechung und Ausfertigung der Beitragsbescheide bedarf es also nicht. Das wurde den Anliegern der TSS von uns so kommuniziert.

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