Linde abgeholzt… Ortspolitiker rufen nach der Justiz… Eigentümer: alles rechtlich in Ordnung

Linden-Kleinholz
Linden-Kleinholz

Aus die Maus. Der Kampf um die Linde ist unumkehrbar entschieden. Der Baum an der Henstedter Kreuzung ist am Freitag gefällt worden. Die Linde hat, wie von den Volksvertretern mehrheitlich gewollt, nun Platz gemacht für ein Wohnhaus, welches dort gebaut werden soll. Der Baubeginn stehe kurz bevor, vor dem Winter solle der Keller fertig sein, sagte Grundstückseigentümer Benedikt Bauer am Freitagabend den HU-Nachrichten.

Die Fällaktion kam für viele überraschend, in den sozialen und den traditionellen Medien ist die Empörung groß, das Abendblatt fragte etwa bereits am Freitagabend online: „Umstrittene Linde gefällt – ohne Genehmigung?“ und zitierte Kurt Göttsch von den Neu-Grünen, der wegen der Abholzung Strafanzeige stellen wolle, sollte das niemand anderes machen. Neben den Grünen fordert auch die SPD rechtliche Konsequenzen, selbst die CDU schreibt, dass es nicht sein könne, dass die geltende Baumschutzsatzung ignoriert werde. „Sollte die Abholzung unrechtmäßig erfolgt sein, fordert die CDU die Verwaltung auf, entsprechende Sanktionen zu verhängen“, heißt es von den Christdemokraten bei Facebook.

Nachfrage deshalb bei Benedikt Bauer, der nach eigenen Angaben das Grundstück vor langer Zeit gekauft hat: Durfte die Linde jetzt gefällt werden? Seine Antwort lautet ‚Ja‘. Der Eigentümer: „Das war rechtskonform, im Textteil B des Bebauungsplans steht wortwörtlich drin, dass der Baum gefällt werden darf, wenn ein genehmigungsfähiger Bauantrag vorliegt.“ Bauer weiter. „Ich als Bauwilliger richte mich natürlich nach dem B-Plan. Die Bauanträge sind eingereicht, sie sind vollständig und nach Auskunft der Genehmigungsbehörde auch genehmigungsfähig.“

Der B-Plan war im Mai mit den Stimmen von CDU, BFB und FDP beschlossen wurden – mit dem Ziel Wohnraum und einen Kreisverkehr zu schaffen. Der Kreisverkehr wird noch auf sich warten lassen, der Wohnraum kommt sofort. Benedikt Bauer: „Es werden zehn seniorengerechte Mietwohnungen sein, es wird zwar kein sozialer Wohnungsbau sein, aber es werden kleinere bezahlbare Wohnungen für ältere Menschen geschaffen, die auf Rollstuhl, Fahrstuhl oder Rollator angewiesen sind.“

Der oben aufgeführte B-Plan-Passus mit dem „genehmigungsfähigen Bauantrag“, ist übrigens keine einzigartige Besonderheit, was Henstedt-Ulzburger Bebauungspläne betrifft. Er taucht auch in anderen in jüngerer, bzw. jüngster Zeit beschlossenen Bebauungsplänen auf. Zum Beispiel im neuen Innenverdichtungs-B-Plan für Alt-Ulzburg-Süd der im vergangenen Jahr einstimmig beschlossen wurde und das Wohngebiet zwischen den Straßen Adlerhorst und Falkenstraße umfasst. Auch im parteiübergreifend beschlossenem B-Plan ‚Rondeel‘ auf dem Rhen von 2016 steht der Satz drin. Auch dort ist die Baumschutzsatzung zugunsten von zusätzlichem Wohnraum für zahlreiche alte Bäume außer Kraft gesetzt worden.

cm

4. August 2019

19 thoughts on "Linde abgeholzt… Ortspolitiker rufen nach der Justiz… Eigentümer: alles rechtlich in Ordnung"

  1. irgendwie erinnert mich das dann doch an die noch laufende Bebauung Schulstraße/alte Feuerwehrhalle … da waren plötzlich auch zwei zu erhaltende Bäume zu Feuerholz geworden. Und der Aufschrei danach war auch nur kurz und schließlich wurde/wird fröhlich gebaut.

  2. Sag ich doch, weg mit dem Grünzeug, steht nur im Weg rum!
    Wahrscheinlich hat er sich gedacht, was Manke kann, kann ich schon lange!

  3. Die Fällung der Linde kann nicht rechtmäßig gewesen sein, da diese innerhalb der geschützten Frist (März bis September 2019) stattfand. Das Baumfällen nach dem BNatSchG i.V.m. mit dem LNatSchG innerhalb dieser Frist ist nur im Rahmen einer unmittelbaren Gefahrenabwehr und bei Gefahr im Verzuge möglich. Insofern kann auch keine zwingend erforderliche Fällgenehmigung erteilt worden sein. Wenn dieses so ist, war die Fällung nicht genehmigt und es wurden, möglicherweise aufgrund des zunehmenden Druckes aus der Bevölkerung, rechtswidrig unwiderruflich Fakten geschaffen. Es kann aber nicht sein, dass der Verursacher durch eine vorsätzliche rechtswidrige Handlung Vorteile erlangt. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein festzusetzendes Bußgeld im späteren Verlauf auf einen Kauf-/Mietpreis umgelegt wird, halte ich für sehr hoch. Zur Vermeidung der Erlangung von Vorteilen durch eine nicht rechtskonforme Handlung sind aus meiner Sicht alle ortsansässigen Parteien (unabhängig von ihren Standpunkten) nun aufgefordert, gemeinsam dagegen vorzugehen und das Bauvorhaben in dieser Form nicht zu genehmigen. Ansonsten öffnet die Duldung solcher Handlung möglichen Nachahmern Tür und Tor und vorgegebene Bebauungspläne sind das Papier nicht mehr wert, da mit der Zahlung einer Konventionalstrafe/Bußgeldes die persönlichen Vorteile erkauft werden können.

    1. Moin Herr Worthmann,

      inhaltlich stimme ich Ihnen zu. Meines Wissens handelt es sich hier aber „nur“ um eine Ordnungswidrigkeit (Fällen außerhalb der Fällzeiten) und nicht um eine Straftat. Für die Ordnungswidrigkeit ist der Kreis zuständig. Da es hier einen B-Plan und einen entsprechenden Bauantrag gibt, hat die Politik keine Möglichkeit die geplante Bebauung zu versagen ohne, dass die Gemeinde in vollem Umfang in regresspflichtig wird.
      Soweit mein jetziger Kenntnisstand…

      1. Hallo Herr Abel.
        Ich hatte mit keiner Silbe das Wort Straftat erwähnt. Eine Owi ist allerdings auch rechtswidrig. Nach meinem Kenntnisstand liegt bislang ein Bauantrag aber noch keine Baugenehmigung vor. Ein B-Plan kann auch geändert werden. Zuvor erteilte Genehmigungen können zwar nicht zurückgenommen werden, sollte die Genehmigung jedoch tatsächlich noch nicht erteilt sein, ist die Änderung für so ein Bauvorhaben durchaus möglich. Man muss es nur wollen. Ansonsten sind wir wieder bei dem Punkt: „Frechheit siegt!“

        1. Zitat: „Nach meinem Kenntnisstand liegt bislang ein Bauantrag aber noch keine Baugenehmigung vor.“
          Das ist irrelevant, da nur ein genehmigungsFÄHIGER Bauantrag vorliegen muß.

          1. Hallo Herr Kirmse.
            Wenn Sie es richtig interpretieren würden, hätten Sie festgestellt, dass meine Überlegungen sich auf eine Baugenehmigung beziehen. Die Linde ist ja leider bereits gefallen und diese Tatsache kann nicht rückgängig gemacht werden. Das mit dem genehmigungsfähigen Bauantrag bezieht sich lediglich auf eine Baumfällung. Bedeutet aber nicht automatisch, dass der Bauantrag in dieser Form auch genehmigt werden muss. Es ist bislang nur ein Antrag. Mit politischem Willen kann der B-Plan auch wieder geändert werden. Daran werden die Parteien sich messen lassen müssen.

            1. Hallo Herr Worthmann.
              Ich dachte tatsächlich, Sie hätten das auf die Fällung bezogen. Und ich habe keine Ahnung, wie es rechtlich aussieht, wenn ein Bauantrag gemäß B-Plan eingereicht wurde und dann der B-Plan geändert wird. Aus Laiensicht dürfte dem Antragsteller dadurch kein Nachteil entstehen, bzw wie Herr Abel schon meinte, dürfte die Gemeinde dann vermutlich regresspflichtig sein. Mir mißfällt es ebenfalls, wenn Frechheit siegt und es ist traurig um jeden gesunden Baum, der gefällt wird. Aber man ist auch nicht immer der „Gewinner“ im Leben, nur weil man sich moralisch als solcher wähnt.

    1. In einigen Wahlprogramm steht, dass Henstedt dörflichen Charakter behalten soll, stehen Umweltprogramme, nur kranke Bäume fällen, sozialer Wohnungsbau usw. Was interessiert mich nach der Wahl das Versprochene. Zum Glück gibt es noch schriftliche Wahlprogramme und Wahlzettel.

      1. Moment, reden Sie jetzt von Positionen oder von Versprechen? Sie verwenden das scheinbar synonym, was irgendwie irritiert – Zumal Versprechen im Wahlkampf ohnehin nur in einem winner-takes-it-all-Szenario Sinn ergeben. Aber gut, schauen wir weiter, schließlich sind die Programme weiterhin vorhanden.
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        1.) Der „dörfliche Charakter“. Dazu einmal eine Frage vorweg: Wenn Sie implizieren, dass der dörfliche Charakter mit dem Fällen der Linde verschwunden ist, ist das Ihre Position oder die des SPD Ortsverbands?
        Falls die Linde aber ein notwendiger Bestandteil des dörflichen Charakters darstellt (was ich für diskutabel halte), wo genau „versprechen“ die drei genannten Parteien diesen dörflichen Charakter für Henstedt in Ihren Wahlprogrammen?
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        2. Umweltprogramme/“nur kranke Bäume fällen“: Ist die Position, dass jeder der die Fällung eines Baumes zulässt obwohl er ein Umweltprogramm hat Ihre persönliche oder die des SPD Ortsverbands? Zu dem Wahlprogrammpunkt dass nur kranke Bäume gefällt werden sollen hätte ich gerne direkte Verweise auf die entsprechende Wahlprogramme – ich finde da nichts. Besser noch: Die FDP hat sogar explizit eine Anpassung der Baumschutzverordnung im Wahlprogramm um den Bürgern mehr Freiheiten in ihrer Gartengestaltung zu geben.
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        3. Sozialer Wohnungsbau. Findet hier nicht statt. Wenn das bereits ein Bruch des Wahlprogramms darstellt, weil dieses immer und überall umgesetzt werden muss und keine allgemeine Richtungsauskunft darstellt, dann können Sie das als Bruch werten. Sie sollten aber die SPD in die Reihe der Wortbrecher einreihen, schließlich hat diese das Bauvorhaben nicht unterstützt obwohl Sie laut Wahlprogramm „seniorengerechtes Wohnen“ ermöglichen will.
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        Ich würde mich über einen zeitnahen Verweis auf die entsprechenden Passagen der Wahlprogramme freuen, da der Vorwurf des Wortbruchs kein leichter ist. Der Aufwand müsste sich in Grenzen halten, da Sie mit Sicherheit die relevanten Stellen ausfindig gemacht haben, bevor Sie entsprechende Vorwürfe formulierten.

        1. Hallo Herr Abel, ich bin nicht mehr Mitglied der SPD, sondern nur noch Henstedter und werde als dieser bei der nächsten Kommunalwahl so handeln. Als engagierter Bürger nehme ich an, dass sie selber die entsprechenden Unterlagen haben.

          1. Hallo Herr Utecht,
            Ihr Abschied aus der Politik war mir tatsächlich neu, danke für das Update.
            Die entsprechenden Wahlprogramme liegen vor, ich finde die Passagen auf die Sie sich beziehen nur nicht.

    2. Guten Tag, Herr Abel ! Warum ging es dann beim BV „Alter Burgwall“ mit mageren 13 % und nicht auf der Fläche der Linde ?
      Die Erklärung ist einfach: nicht umdenken sondern „merkeln“. Und Spenden mag jede Partei sehr gerne. Das geht bis zum berühmten schwarzen Koffer von Helmut Kohl.
      Nun ja, BMW ha ja angekündigt nach dem Diesel-Desaster die Spenden zu streichen.
      Eine Abstimmung hat ergeben, daß H-U eine Gemeinde und keine Stadt werden will. Der Wolf im Schafspelz. Dörfliches verschwindet Stück um Stück.
      Umweltbewußtsein wird immer stärker. Nur das Klima-Kabinett in Berlin unter der Führung der CDU bringt nichts. Warum protestieren die Schüler immer mehr ?
      Wir hier im Ort sollen umdenken von Auto auf Rad – auf schlechten Rad- und Fußwegen.
      Was tun SIE eigentlich in Sachen Soziales und Umwelt ? Vermutlich nichts !

  4. Bei der nächsten Kommunalwahl sollten sich einige erinnern, wie mit dem Willen der Bürger umgegangen wird. Wofür noch eine BFB? CDU gleich der Investor darf alles, FDP jedes Wort überflüssig. Sollten sich die Henstedter nicht erinnern, kann man ja nachhelfen. Auf erneute Versprechen dürfen wir nicht reinfallen.

  5. Da wurde nach bekanntem Muster vorgegangen: Baum schnell umsägen lassen, die evtl. Sanktionen sind immer noch günstiger als der Verzicht auf mehr profitable Wohnungen.
    Sollte ich mal einen Immobilienmakler benötigen (wofür braucht man den?) werde ich sicher einen großen Bogen um Herrn B. Bauer machen.
    Auch bemerkenswert: mal wieder keine Quote für sozialen Wohnungsbau. Gab es da nicht mal einen politischen Beschluß für Neubauten in unserem Ort?

  6. “ Ein Baum weniger macht ja nichts – war wohl die profitgesteuerte Haltung zu Gunsten des Investors.
    Bereits in der Vergangenheit wurde überraschend ein Waldstück in Ulzburg-Süd abgeholzt.
    Davon war nie wieder etwas zu hören oder zu lesen. …“ Sind die Fakten erstmal geschaffen … Wen kümmerts dann noch?

  7. Die angebliche Empörung der CDU wirkt alles andere als glaubhaft. Oder haben die Herrschaften als Nachfolger von Ritter Olzeborch nicht gelesen wofür sie gestimmt haben mit JA ?
    Und die FDP (lt. Lindner sollte man ja den Profis den Umweltschutz überlassen) – erst dafür stimmen Baumfällung und dann sich als Sponsoren melden.
    Um Mister Superman der CDU kam ja noch dazu die Bemerkung, die hier zu lesen war, die Sponsoren sollten das Geld lieber sammeln für nutzlose und erfolgslose Rechtsverfahren.
    Umweltschutz und CDU – ein Thema für sich. Alle Dieselfahrer kennen das Verhalten zur Autolobby. Die Grünen / Bündniss 90 sind einst mit Joschka Fischer in den Bundestag gezogen in Turnschuhen und Jeans samt Strickzeug. Danach war man schlagartig für Umwelschutz seitens er CDU. Inzwischen gibt es hier „Fridays for Future“ und Bundesministerun Klöckner plädiert für mehr Bäume als eine Umweltschutzmaßnahme.
    Ein Baum weniger macht ja nichts – war wohl die profitgesteuerte Haltung zu Gunsten des Investors.
    Bereits in der Vergangenheit wurde überraschend ein Waldstück in Ulzburg-Süd abgeholzt.
    Davon war nie wieder etwas zu hören oder zu lesen.
    Der örtliche Club der Unbelehrbaren war wieder im Sinne des Profits und nicht der Umwelt tätig…..Etwas weniger Wohnraum und weniger Profit – und die Linde hätte bleiben können. Zwei oder drei Wohnungen mehr oder weniger stören nicht…..außer der Profitgier.
    Uns die BfB – im Sinne der CDU machte wieder mal brav mit. Mein Vorschlag: Parteinamen ändern in BGB (Bürger gegen Bürger – oder hat man da nicht Protest in der Wählerschaft nicht ernst genommen – jedenfalls keine Reaktionen nach der Aktion der Bürger gegen das Baumfällen……) . Die Aktion der Wartehäuschen in Götzberg wiegt das wohl nicht auf – weil nur eine minimale Gruppe etwas davon hat, weniger als für die Linde in jedem Fall.

  8. Danke dem Grundstückseigentümer, der CDU, BFB und FDP das unsere Welt noch etwas grauer wird. Jetzt wird sicher in der Politik Hektik ausbrechen damit die anderen Anträge schnellstmöglich geändert werden.

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