Kommentar: Der Bürgervorsteher und die Neutralität

CDU-Gemeindevertreter Uwe Schmidt verfügt nach eigenen Bekundungen über keinerlei politische Erfahrung. Gleichwohl nominierte ihn seine Partei als Kandidaten für das Amt des Bürgervorstehers. Und er wurde gewählt – zum ersten Bürger der Gemeinde und zugleich zum Vorsitzenden der Gemeindevertretung. Dieses Amt verpflichtet seinen Inhaber zur Neutralität. Ein nicht immer einfacher Akt von Selbstkontrolle – vor allem für einen Neuling.

Mit seinem Bekenntnis, der Anti-Stadt-Bürgerinitiative seines Parteifreundes Volker Dornquast beigetreten zu sein, läßt Schmidt die seinem Amt gebührende Neutralität allerdings vermissen. Daran ändert auch nichts, wenn er versichert, das habe nichts mit seinem Amt als Bürgervorsteher zu tun. Hier irrt Herr Schmidt!

Niemand verlangt vom Bürgervorsteher, dass er seine politische Meinung beim Betreten des Ratssaales an der Garderobe abgibt. Aber er sollte sie für sich behalten und darauf verzichten, möglicherweise mit ihr öffentliche Meinungsmache zu betreiben. Vor einem so tendenziellen Bekenntnis hätten ihn seine erfahrenen Parteifreunde warnen können. Aber Henstedt-Ulzburgs CDU-Politiker sind in der Wahl ihrer Mittel, eigene Vorstellungen durchzusetzen, bekanntlich nicht zimperlich.

Jörg Schlömann

28.7.2013

 

One thought on "Kommentar: Der Bürgervorsteher und die Neutralität"

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert