FDP beantragt erneut Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

Endlich weg mit den  Straßenausbaubeiträgen – das fordert erneut die FDP. Die neueste Pressemitteilung der Liberalen nachfolgend im Wortlaut:

FDP Henstedt-Ulzburg macht Nägel mit Köpfen: Straßenausbaubeiträge sollen abgeschafft werden

Passend zu den Haushaltsberatungen für 2019 hat die FDP Henstedt-Ulzburg die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in der Großgemeinde formal beantragt.

Damit reagiert die FDP-Fraktion auf die Untätigkeit des Bürgermeisters und der Fraktionen. Bereits in der Sitzung der Gemeindevertretung im Februar 2018 hatten alle Fraktionen übereinstimmend einem entsprechenden Vorstoß der Liberalen zugestimmt, wollten aber für die Formulierung eigene Vorschläge einbringen. „Passiert ist in den letzten 9 Monaten nichts“, stellt Klaus-Peter Eberhard, Fraktionsvorsitzender der Liberalen, fest. „Jetzt wird es an der Zeit für die anderen Fraktionen, endlich konkret Farbe zu bekennen“.

Gleiches gilt für den Bürgermeister Stefan Bauer: dieser hatte noch im Februar von „Rechtsunsicherheiten“ gesprochen, und ebenfalls eigene Vorschläge angekündigt. „Auch hier ist rein gar nichts passiert“, ärgert sich Klaus-Peter Eberhard.

In der Zwischenzeit haben viele Städte und Gemeinden im Land die Straßenausbaubeiträge abgeschafft – zu „Rechtsunsicherheiten“ ist es in keinem einzigen Fall gekommen. Kiel, Neumünster, Norderstedt, Elmshorn, Rendsburg, Geesthacht, Eckernförde, Reinbek, Schleswig – die Liste ist lang.
„Es ist nun an der Zeit, dass auch Henstedt-Ulzburg im Interesse der Bürger auf diese Liste kommt,“ sagt Klaus-Peter Eberhard.

Dies gilt vor allem auch, als dass Henstedt-Ulzburg sich die Abschaffung ohne weiteres leisten kann. Die Steuereinnahmen sprudeln weiter, auch vom Land kommt ein Entlastungspaket über 1,2 Millionen Euro allein in 2018 und auch die Kreisumlage wurde drastisch gesenkt. Insgesamt gibt es allein in 2018 Mehreinnahmen von 2 Millionen Euro. Die durchschnittliche jährliche Belastung der Gemeinde durch den Wegfall der Straßenausbaubeiträge wird hingegen bei nur rund 300.000 € liege. „Henstedt-Ulzburg geht es besser denn je. Daher müssen die ungerechten und im Einzelfall existenzbedrohenden Beiträge nunmehr endlich abgeschafft werden,“ so Eberhard.

Der Vorstoß der FDP wird unter anderem die Anwohner der Wilstedter Straße freuen. „Es kann nicht sein“, so Eberhard, „dass die Straße höchstwahrscheinlich in einer von den Anwohnern mehrheitlich nicht gewünschten Art und Weise ausgebaut werden muss, und dies die Anwohner dann auch noch teuer bezahlen“.

Stichtag soll der 26. Januar 2018 sein – alle Beitragsansprüche der Gemeinde, die seit diesem Tag entstanden sind, sollen auch rückwirkend entfallen.

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hatte im Dezember 2017 die Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abgeschafft und den Städten und Gemeinden die Entscheidung zur Erhebung überlassen. Dafür hatte sich im Landtag auch der Henstedt-Ulzburger FDP-Abgeordnete Stephan Holowaty intensiv eingesetzt. „Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge war und ist ein zentrales Anliegen der Freien Demokraten“, so Holowaty.

Der FDP-Antrag wird nun im Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde beraten. Die abschließende Entscheidung fällt in der Gemeindevertretung.

pm

3. November 2018

23 thoughts on "FDP beantragt erneut Abschaffung der Straßenausbaubeiträge"

  1. @ Herr Michelesen „Oder ist etwa die Verlängerung „Am Bahnbogen“ Richtung Schulstraße, so wie sie seit Jahren in den Planungen zu sehen ist schon beschlossen ?“
    .
    Nicht Richtung Schulstrasse, sondern Westerwohlder Str.., auch zur Entlastung Schulstraße. Grundsatzbeschluss aller Fraktionen : JA ,
    Die Detailplanungen und damit im Zusammenhag stehende Fragen von Straßenführungen/ Parkplatzfragen etc. im Quartier westl. Ulzburg, erwarte ich im Januar/ Februar 2019

  2. Herr Holowaty: Die Machbarkeitsstudie über den Ausbau der Schleswig-Holsein-Straße liegt noch nicht vor. Das wird einige Jahre dauern bis zur Klärung. Oder haben Sie Erkenntnis, wann diese vorliegt und wann nach Ausschreibung das Ergebnis vorliegt bzw. wer damit beauftragt worden ist / beauftragt wird ? Damit wäre die Bebauung des Wagenhuber-Geländes für etliche Jahre gebremst.
    Wer den 3. Schritt vor dem 1. macht, der liegt…….völlig daneben.
    Der Ausbau der S-H-Straße wird dauern und einige Millionen kosten. Die Frage ist, wie das finanziert werden kann. Ganz abgesehen davon, ob Sie den noch erleben werden.
    Die Verlängerung der S-H-Straße ab SOS-Kinderdorf Richtung Quickborn hat 20 Jahre gedauert. Da gab es Sie vermutlich hier noch nicht – zumindest in entsprechender Position in der Politik und Verwaltung.
    Die Verlegung in Norderstedt der Trasse des Friedrichsgaber Weges mit Untertunnelung der ANB-Strecke dauerte ähnlich lange. Man kann das jetzt als eine kleine Ortsumgehung für die Ulzburger Straße sehen. Vergleichbare Objekte gibt es hier – auch dank der ungezügelten und nicht intellegenten Wohnbauung nicht.
    Oder ist etwa die Verlängerung „Am Bahnbogen“ Richtung Schulstraße, so wie sie seit Jahren in den Planungen zu sehen ist schon beschlossen ?
    Der zwar technisch notwendige Ausbau der überalterten Pumpstation auf dem Rhen kann also einstweilen nicht mit re-finanziert werden in Sachen Wagenhuber-Bebauung.
    Das belastet also – einstweilen – geschätzt 10 Jahre bei den hier üblichen Tempo – den Etat, ohne Teil-Refinanzierung durch den Bauträger.

  3. Danke für die Antworten.
    Aber wo bitte ist der Lindenweg als Alternative zur Schleswig – Holstein Straße ???

    1. Hallo Herr Brauns,
      .
      die Presse hat ausführlich über die Gespräche der örtlichen Landtagsabgeordneten im Verkehrsministerium berichtet. Wir haben erreicht, dass das Ministerium den Landesbetrieb Strassenverkehr angewiesen hat, in 2019 eine Machbarkeitsstudie für den Ausbau der Schleswig-Holstein-Strasse zu erstellen.
      .
      Was der Lindenweg mit der SH-Strasse zu tun hat, habe ich aber nicht ganz verstanden, sorry.

  4. Das Thema der Straßenausbaubeiträge wurde bereits im Vorfeld der Kommunalwahl Mai 2018 von der FDP – Herrn Holowaty im Wahlkampf beworben. Es wurde auch ein Thema einer regionalen Wahlkampfveranstaltung in einem Privathaushalt auf dem Rhen.
    Schon damals wurde es sowohl vom Bgm. mit Unterstützung der Schatzmeisterin sowie den anderen Parteien negativ bewertet. Hintergrund war die hohe Schuldenlage der Gemeinde.
    Wäre mal nett zu erfahren, was sich möglicher Weise in der Zwischenzeit von ca. 9 Monaten grundlegend geändert hat.
    Zugegeben, damals war das Thema mit der „wiederkehrenden Beiträge“ aus rechtlichen Bedenken abgelehnt worden.
    In den letzten Jahren haben zahlreiche Bürger, u.a. Gartenstraße, Kirchweg hier Beiträge nachentrichten müssen.
    Jetzt steht das Thema „Wagenhuber“ und Umlenkung des Verkehrs nicht auf die S-H-Straße sondern über den Lindenweg indirekt auf dem Zettel. Kosten dafür etwa zu Lasten der Anwohner Wilstedter Straße / Lindenweg ?
    Warum die anderen Parteien auch noch 6 Monaten nach der Wahl hier ihren Standpunkt
    nicht geändert bzw. schweigen ? Untätigkeit der Verwaltung / Bgm. und der anderen Fraktionen kann ich als Wähler nicht erkennen, sofern sich keine gravierenden Änderungen der Steuereinnahmen ergeben haben.
    Jetzt die Bürger, die Straßenausbaubeiträge für ihre Straße zahlen mussten nach Rechtslage zukünftig noch mit „wiederkehrenden Beiträgen“, für anderen Straßen in der Gemeinde wie schon in anderen Orten durchgeführt, zu belasten, dürfte politischen Sprendstoff enthalten.

    1. Herr Michelsen, lesen Sie bitte meine vorherigen Kommentare zu diesem Thema. Dort habe ich Ihnen klar dargelegt, wie die Finanzlage der Gemeinde ist. Die Finanzlage hat sich dieses Jahr weiter drastisch verbessert. Ihre Ausführungen stimmen nicht. Lesen Sie doch einfach die Haushalte der Gemeinde!
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      Wiederkehrende Beiträge sind ebenfalls keine Lösung. Denn erstens bedeutet das: die Bürger müssen trotzdem mehr zahlen. Und zweitens: es gibt bundesweit nicht eine einzige Satzung mit wiederkehrenden Beiträgen, die einer gerichtlichen Überprüfung standgehalten hat. Heisst: wenn geklagt wurde, sind die Satzungen einkassiert worden. Der Aufwand für wiederkehrende Beiträge übersteigt am Ende die Erträge.
      .
      Ohne allzusehr in rechtliche Details zu gehen: es geht nämlich nicht einfach, von jedem Bürger pro Jahr pauschal 100 € zu kassieren und dann mal zu sehen was man damit macht.
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      1. Herr Holowaty – mal zur Klärung. Ich habe nie eine pauschale Summe von € 100,00 oder ähnlich vorgeschlagen. Eine solche Summe muss je nach Lage und Umfang der Sanierung in Bezug auf den Kreis des Betroffenen (Stadtteil, Bezirk etc.) individuell, aber nicht pauschal festgelegt werden.
        Wieso kommen Sie eigentlich auf eine Sumee von € 100,00 ?
        Das System der wiederkehrenden Beiträge gibt es u.a. in Husum. Darüber gab es einen ausführlichen TV-Bericht, der nicht dementiert wurde.
        Falls ich mich irren sollte, dann erklären Sie mir doch mal wo es Bürgerproteste gab bei Einführung von „wiederkehrenden Beiträgen“.
        Ich weiß, dieses Thema gefällt Ihnen nicht.
        Erklären Sie doch bitte einmal warum im Frühjahr sowohl der Bgm. als auch die anderen Parteien ihren Vorschlag nicht zugestimmt haben.
        Frau Honerlah hatte Ihnen dmals schon in einem Beitrag hier sehr ausführlich geantwortet.
        Und so nebenbei:wann gedenken Sie endlich einmalmeine Frage zu beanworten, warum die Gemeinde keine H-U Zusagen von der Landesregierung zum Thema Investionswesen erhalten hat, aber in den Zeitungen zu lesen war, das sowohl Norderstedt als auch Bad Bramstedt Zusagen erhalten haben, allerdingsgestaffelt in Jahren..
        Letztendlich sitzen Sie doch in Kiel im Landtag und sollen u.a. auch die Interessen Ihrer Heimatgemeinde vorantreiben.
        Und so nebenbei: wie soll die Gemeinde in Zukunft denn die Schulden reduzieren?
        Die derzeitige Niedrigzinslage wird nicht ewig dauern.
        Und weder von NETTO und von REWE sind da stattliche Summen zu erwarten.
        Außerdem: wieviel ist dann von NETTO zu erwarten ? Auch um Beantwortung meiner entsprechenden Anfrage hierbei Ihnen verstehen Sie es sich trefflich zu drücken. Bisher wollte / konnte / durfte hier niemand dem erlauchten Bürger etwas antworten, insbesondere unser Bgm., der sich längstens mal hätte um Klärung bemühen können.
        In Sachen „Pirolweg“ schonen Sie ja unseren Bgm. auch schon seit Januar 2018.
        Politik findet in der Praxis statt, sichtbar für die Bürger und Wähler. Wenn das anders läuft, so zeigen es verschiedenen Wahlen in diesem Jahr, anworten die Wähler entsprechend.
        Vergesen Sie niemals: schon Cäsar hat gesagt, nicht Worte zählen, nur Taten.
        In meinen Augen sind Sie ein exzellener Meister der Worte, aber nicht der Taten.

        1. Herr Michelsen, lesen Sie bitte meinen Post. Es ist völlig egal, ob 50,00 €, 100,00 € oder 5.000,00 € pro Jahr. Entscheidend ist, dass es nicht funktioniert!
          Es gibt bis heute nicht eine einzige Satzung zu wiederkehrenden Beiträgen in Deutschland, die einer gerichtlichen Überprüfung standgehalten hat.

          1. ……in Husum funktioniert es…..wenn Sie da andere nachweisliche Belege haben, dann bitte……
            Und da Sie ja im Landtag sitzen haben Sie beste Einsicht in solche Dinge……
            Landauf und landab ist mir nicht ein einziger Fall bekannt geworden, wo es Gerichtsurteile gab, die „wiederkehrendeBeiträge“ negativ entscheiden haben.
            Beispielswiese in Husum liegt diese Summe für enen bestimmten Bezirk bei ca. 38,00 für einige Jahre, mit zur nächsten „Aktion“.
            Ansonsten: lenken Sie bitte nicht immer von meinen Fragen ab:
            a) was bringt uns NETO – steuerlich, arbeitsplatzmässig, verkehrsmässig ?
            Wenn einer Ihrer Sitzungsstühle in SE im Wirtschaftsausschuß steht im Kreistag – dann ist das für Sie doch kein Problem, oder doch ?
            Oder sind Sie bereits überfrachtet – so wie unsere Verwaltung mit Aufgaben überfrachtet wie unsere hiesige Verwaltung ?
            b) wann erhält H-U so wie Norderstedt und Bad Bramstedt Zuschüsse aus dem Landes-Investions-Sonderfond ?

      2. Hallo Herr Holowaty, die von Ihnen so oft zitierte hervorragende Finanzlage der Gemeinde kann ich bei einem Blick in den Entwurf des Nachtragshaushaltsplans nicht nachvollziehen. Haushaltswahrheit erfordert eine Betrachtung des Gesamtwerkes einschließlich der Schulden, nicht die isolierte Beurteilung von einzelnen Titeln.
        Ihre Darstellung von Einzelzahlen, die durchaus z.T. positiv sind, ändert nichts daran, dass der Ist-Schuldenstand zum 31.12.2017 €25,767 Mio betrug und der Soll-Schuldenstand zum 31.12.2018 auf €24.633 Mio veranschlagt wird und das trotz der von Ihnen dargestellten Landeszuweisungen und Reduzierung der Kreisumlage im Gesamtumfang von ca. €2Mio. Die Kreisumlage erreicht somit lediglich den Stand von 2017 und für die Gemeinschaftsunterkünfte Lindenweg und Kirchweg soll eine zusätzliche Kreditaufnahme von €0,77Mio erfolgen. Trotz der Schuldentilgung von rd. €1,1Mio bleibt der Schuldenstand und der damit verbundene, den Haushalt belastende Kapitaldienst immer noch sehr hoch.

        Unter Berücksichtigung dieses belastenden Schuldenstandes wäre ein Verzicht auf die Einnahmen aus der Straßenausbaubeitragssatzung im Rahmen eines verantwortungsvollen Handelns für das Gemeinwesen HU nicht vertretbar.

        1. Sie kommen zu einem deutlich anderen Ergebnis, wenn Sie sich anschauen, wo das Geld steckt. Die Gemeinde ist Eigentümer vieler (Gewerbe)grundstücke, die gewinnbringend verkauft werden sollen. Das können Sie nur teilweise erkennen – da die Gemeinde seit Jahren auch das Thema „Doppischer Haushalt“ nicht wirklich voranbringt und der herkömmliche „kameralistische“ Haushalt da keine Transparenz schafft. Wenn Sie ein Grundstück auf Kredit kaufen, steigt im „kameralistischen Haushalt“ die Verschuldung, obwohl Sie gleichzeitig Vermögen schaffen.
          .
          Im Haushalt 2018 sehen Sie die Realität zum Beispiel hier: auf Seite 30 heisst es zum Beispiel:
          „Im Haushaltsjahr 2018 schließt der Verwaltungshaushalt mit einem Überschuss in Höhe von 2.274.600 EUR ab. Davon sind 1.311.500 EUR der
          Pflichtzuführung mit den Tilgungsbeiträgen und Sonderrücklagenbildungen anzurechnen. Im Ergebnis verbleiben 963.100 EUR in der freien
          Finanzspitze “
          .
          Sie können im Haushalt auch die Entwicklung der Steuereinnahmen sehr gut sehen. Die Gemeinde erzielt eine Rekordsteuereinnahme nach der anderen …
          .
          Das Ergebnis bleibt: Die Gemeinde kann sich die Abschaffung der ungerechten und potentiell existenzgefährdenden Strassenausbaubeiträge mehr als leisten. Es wird Zeit, die Bürger hier zu entlasten!
          .

          1. Hallo Herr Holowaty, die Verschuldung der Gemeinde ist für Sie weiterhin entsprechend Ihrer Kommentare offensichtlich gar kein Thema.
            Für die Veräußerung gemeindeeigener Gewerbegrundstücke müssen Sie natürlich die gemeindlichen Aufwendungen wie Erschließungsleistungen und den Kapitaldienst der Kreditaufnahme gegenrechnen. Gewerbesteuer fließt in den ersten Jahren nach Ansiedlung durch Abschreibung der Investition gar nicht und danach oft nur spärlich und der Verschleiß des Straßennetzes durch den Schwerverkehr, insbesondere bei Rewe & Co, wird von der Gemeinde gar nicht gerechnet.
            Natürlich ist mir bekannt, dass auch positive Aspekte wie Schaffung von Arbeitsplätzen und der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer gesehen werden müssen.
            Es ist insgesamt betrachtet ein sehr komplexes Beurteilungsfeld, dass, so möchte ich hoffen, in ausführlichen Analysen von der Verwaltung und hinzugezogener unabhängiger Experten der Gemeindevertretung zur Entscheidung im Rahmen von Ansiedlungen vorgelegt wird.

            Ich habe da so meine Zweifel an einer wirklich umfassenden Analyse, ob zum Beispiel der Regenwasserdüker unter dem BAB-Zubringer in Kostenhöhe von rd. €900Tsd für das Gewerbegebiet in den Grundstückskosten eingerechnet ist. Sie werden das sicherlich im Rahmen Ihrer Entscheidungen zu Grundstücksverkäufen zur Kenntnis bekommen haben.

    1. Hallo Herr Ram,
      .
      die „Haushaltssperre“ ist absoluter Nonsense des Bürgermeisters. Lesen Sie bitte hier mehr dazu:
      http://fdp-hu.de/haushaltssperre-buergermeister-soll-hausaufgaben-machen/
      .
      Henstedt-Ulzburg geht es gut, sehr gut sogar. Rekordsteuereinnahmen, Kreisumlagen-Senkung und Kommunalpakt der Landesregierung spülen allein dieses Jahr über 2 Millionen € mehr als geplant in die Gemeindekassen.
      .
      Die durchschnittlichen Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen betragen langfristig rund 300.000 € im Jahr. Davon abgezogen werden muss noch der sehr große Bürokratieaufwand zur Erhebung. Andere Städte und Gemeinden gehen da von 40-50% aus.
      .
      Es passt also perfekt zusammen und ist nur eine Sache des politischen Willens.

  5. Pech gehabt ? die Gartenstrasse wurde vor ein paar Jahren komplett umgebaut , nachdem festgestellt worden war , dass die Oberfächenentwässerung und Teile der Schmutzwasserrohre marode waren . Im Jahre 2015 wurden die Beitragsbescheide an die Anlieger verschickt ,aus denen hervorging , dass die Gesamtkosten 400 000 EUR betrugen. Die Gemeinde trug davon 100 000 EUR , der Rest von 300 000 EUR wurde auf die Gartenstrasse verteilt .
    So ergab sich eine Belastung von gut 8 EUR pro qm Grundstücksfläche .
    Für einige Nachbarn kamen fünfstellige Beträge zusammen.
    Wenn jetzt die Beitragssatzung aufgehoben werden soll , dann bitte ich Herrn Holowaty dafür zu sorgen , dass in Kiel die steuerliche Absetzbarkeit der individuellen Kosten in Kraft tritt . Am besten natürlich rückwirkend !
    Das würde für ein kleines „Schmerzensgeld“ sorgen bei denen , die gerade bezahlt haben bzw.bei denen , die demnächst zur Kasse gebeten werden .
    Als Anleitung für den Landtagsabgeordneten hier eine Anregung : https://vssd.eu/strassenausbaubeitraege-steuerlich-absetzbar.html
    Mfg : U.Lembcke

    1. Hallo Herr Lembcke,
      .
      das würde ich sehr gerne tun. Leider geht das aber rechtlich nicht. Den Umgang mit „Altbeiträgen“ haben wir durchaus geprüft. Gesetze können sich ändern, sagten uns die Juristen.. Es ist halt wie bei einer Preissenkung: Wenn der Preis des Fernsehers heute gesenkt wird und ich leider vorgestern zum alten Preis gekauft habe, kann ich keine nachträgliche Erstattung verlangen.
      .
      Die Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen war von der damaligen Landesregierung aus SPD, Grünen und SSW 2012 gegen unsere Stimmen eingeführt worden. Wir haben dies direkt nach Regierungsantritt wieder korrigiert. Seitdem haben die Gemeinden wieder das Entscheidungsrecht.

      1. Moin Herr Holowaty ,
        Stichtagregelungen und Fristsetzungen sind bekanntermaßen typisch deutsche
        Regelungen , die den „Normalbürger“ immer wieder zum Verlierer werden lassen.
        Meine Anregung , eine steuerliche Berücksichtigung anzustreben , sollte Sie ermutigen , für einen Ausgleich zu sorgen und für eine Abfederung des
        Ungleichgewichts der Lasten, die dadurch entsteht , dass Sie durch die ersatzlose Aufhebung der Beiträge fordern.
        Eine Änderung der Beitragssatzung in wiederkehrende Beiträge , wie es in anderen Gemeinden versucht wird , wurde auch in H-U vorgestellt und mit großen ? versehen . Insofern verstehe ich schon das „Entweder – Oder“ Ihrer Partei .
        Es bleibt dafür zu sorgen , dass allen , die schon bezahlt haben oder bald dran sind , die chance einzuräumen , einen Teil zurück zu bekommen .
        Empfehlen Sie und helfen Sie den zukünftig Betroffenen , Einspruch einzulegen gegen die Bescheide.
        Dann wird die Sache politisch geschmeidiger !

  6. Kleine Berichtigung
    Allein in den Sackgassen wohnen geschätzte 4 mal so viele Anwohner
    wie Anwohner in der Wilstedter Str.

  7. Hallo K.P.
    Sei doch mal ehrlich ,Du würdest Dich doch auch lieber beim Aufdrehen eines Wasserhahns
    posten lassen als fragen über Rechtsunsicherheiten zu bearbeiten.
    Aber darum geht es nicht.
    Vielleicht müssen die Anwohner der Wilstedter Str . auch gar nicht bezahlen ?
    Ich habe schon gehört und gelesen , daß man für eine Straße für die noch nie etwas bezahlt
    wurde , auch in Zukunft keine Beträge anfallen???
    Ich bin einer von 2 noch lebenden Personen die es mit erlebt haben , wohnhaft zwischen Hamburger Str.
    und Heidelweg wie vor mehr als 60 Jahren der Sandweg mit einer primitiven Teerdecke
    überzogen wurde.So um 1980 kam eine Erneuerung mit Bürgersteig . Ich weiß leider nicht
    mehr , wann die Verkehrbehinderung Nasen gemacht wurden , aber damit fing der Zerfall
    der Straße vom Immbarg bis Heidelweg erst richtig an .Man muß nur in die andere Richtung
    fahren und hat den Vergleich. Aber wenn es stimmt , was die Spatzen von den Dächern
    pfeifen , sind diese sowie so illegal !!!
    Ich hatte schon einen Bekannten aus dem Rathaus zu den Beträgen gefragt wie es mit
    den Beiträgen aussieht wenn noch nie etwas gezahlt wurde , seine Antwort :
    Sie doch froh wenn du bisher nichts bezahlen mußtes !!??
    Nun noch etwas für all Deine Kollegen die mit abstimmen , die mit Sicherheit ( nicht alle ) nicht wissen , was
    es mit dieser Straße auf sich hat .
    Vom Immbarg bis Heidelweg gehen 4 Sackgassen mit Ringen und Stichstraßen ab.
    Allein in den Sackgassen wohnen geschätzte 4 mal so viele Familien die über die
    Wilstedter Straße zu fahren gezwungen werden.
    Die Straße ist außerdem schon lange eine Durchfahrtsstraße Richtung Hamburg etc.
    Es soll ja genug Zählungen geben , habe aber so richtig nichts gefunden , was wohl auch
    gewollt ist . Eine Info habe ich aus dem Netz , Geschwindigkeits Messung , Ecke
    Gräflingsberg in 24 Stunden mehr als 6000 Autos.
    Wer weiß mehr ?

    1. Hallo Herr Brauns, der FDP-Antrag beinhaltet die Abschaffung nur von Ausbaubeiträgen. Das setzt voraus, dass für das Grundstück für die erstmalige Herstellung der Straße schon Erschließungsbeiträge gezahlt wurden.
      Ob das für die Wilstedter Straße der Fall ist, kann ich nicht beurteilen, da mir die speziellen Informationen fehlen. Evtl. haben die Altanlieger im Rahmen sogenannter Hand- und Spanndienste vor vielen Jahrzehnten eine Leistung erbracht, die als Erschließungsbeitrag anerkannt werden könnte. Die von Ihnen erwähnte primitive Teerdecke vor 60 Jahren dürften die Anlieger kaum hergestellt haben.
      Auch ist von Bedeutung, ob für den späteren technischen Ausbau des südlichen Gehweges von Heidelweg bis Immbarg (Pflasterung und Asphaltierung mit Bordstein) und der Verkehrsberuhigungsinseln ein Beitrag von den jeweiligen Grundstücken und Eigentümern geleistet wurden. Ich gehe eher davon aus, dass diese Maßnahmen im Rahmen eines so oft gewählten politisch einfachen Weges auf die Allgemeinheit abgewälzt wurden.
      Ich möchte auch davon ausgehen, dass die Gemeindevertretung künftig im Rahmen ihrer Gesamtverantwortung für die Gemeinde keine Entscheidung trifft, die zu Gunsten einer Minderheit nur einer Straße die gesamte Bürgerschaft belastet. Das gilt insbesondere für Bürger, die erst vor kurzer Zeit die volle Last von Ausbaubeiträgen zu leisten hatten.
      Ausbaubeiträge werden aufgrund des Kommunalabgabengesetzes des Landes S.-H. erhoben, also auf Landesrechtsgrundlage. Erschließungsbeiträge werden auf bundesrechtlicher Grundlage des Baugesetzbuches erhoben, diese Rechtsgrundlage kann das Land somit nicht aufheben.

      1. Hallo Herr Borchers,
        .
        ich muss Ihnen widersprechen. Ihre Aussagen stimmen einfach nicht. Es gibt keine Abhängigkeit von Erschließungsbeiträgen und Ausbaubeiträgen.
        .
        Die Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen war von der damaligen Landesregierung aus SPD, Grünen und SSW 2012 gegen unsere Stimmen eingeführt worden. Wir haben dies direkt nach Regierungsantritt wieder korrigiert. Seitdem haben die Gemeinden wieder das Entscheidungsrecht.
        .
        Es gibt eine lange Liste an Städten und Gemeinden in S-H , die dieses Jahr die Straßenausbaubeiträge abgeschafft haben. Dabei gab es in keinem einzigen Fall rechtliche Bedenken oder Probleme. Die gibt es für Henstedt-Ulzburg auch nicht.
        .
        Wenn die Gemeindevertretung unseren Antrag beschließt, werden die Anwohner der Wilstedter Straße keine Ausbaubeiträge bezahlen müssen.

        1. Hallo Herr Holowaty, lesen Sie bitte in der auch von Ihnen zu beachtenden Ausbaubeitragssatzung der Gemeinde unter §1, Allgemeines, nach : „….b. von nach §127ff Baugesetzbuch
          e r s t m a l i g hergestellten Straßen“… Das ist eine eindeutige Verknüpfung von Ausbau- und Erschließungsbeitragssatzung. Vorausetzung der Erhebung von Ausbaubeiträgen ist die erstmalige Herstellung/Erschließung von Straßen mit der Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Auch semantisch ist das doch eindeutig, ein Ausbau kann nur nach erstmaliger Herstellung erfolgen.
          Im Norderstedt-Teil des Hamburger Abendblattes hat die Norderstedter Stadtverwaltung diesen Zusammenhang vor ein paar Wochen eindeutig dargestellt, „dass ca. 30 Straßen in Norderstedt noch nicht erstmalig hergestellt und Erschließungsbeiträge erhoben wurden und damit eine Abschaffung der Ausbaubeitragssatzung keine Entlastung für die Anlieger hinsichtlich der Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung.ergeben würde“. Ich meine, das gilt auch für die Wilstedter Straße.

          Falls Sie Kenntnis über eine aktuelle und gefestigte Rechtsprechung dieses Sachverhaltes haben sollten, geben Sie doch bitte einen entsprechenden Link an

          1. Die heutige Wilstedter Straße beruht auf einem historischen, wassergebundenen, „grenzüberschreitenden“ Verbindungsweg des alten Vorwerkes „Gräflingsberg“ des Gutes Kattendorfer Hof im Besitz des Rauhen Hauses Hamburg. Noch heute „bekannt“ sind davon lediglich die Behinderteneinrichtung Gräflingsberg, der ehemalige Brüderhof und die „Agentur des Rauhen Hauses“ (die Reise- und Versandbuchhandlung).
            Unterlagen zur „erstmaligen Herstellung“ könnten sich im Archiv des Rauhen Hauses befinden…

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