Neues Konzept – Innenverdichtung jetzt auch außerhalb

Auf so etwas muss man erst mal kommen. Die Ortsentscheider planen jetzt Innenverdichtung einmal andersrum – nämlich am Ortsrand. Einmütig wurde gestern im Umwelt- und Planungsausschuss ein Bebauungsplan für bis zu sechs Doppelhäuser in der Straße Wohldweg auf den Weg gebracht. Auf Empfehlung des gemeindlichen Ortsplaners, der darauf verwies, in was für ein gewichtiges Papier es die Flächen im Osten der Gemeinde bereits geschafft haben. Volker Duda in die Ausschussrunde: „Das Grundstück ist in der Innenentwicklungs-Potentialanalyse aufgeführt.“

Was Duda ebenfalls verriet. Die Rathausführung war zuvor bereits von der Segeberger Bauaufsicht daran gehindert worden, die Flächen eigenmächtig zu Bauland zu machen. Duda und Co. hatten das sogenannte ‚gemeindliche Einvernehmen‘ für den Bau von sechs Häusern erteilt, der Bau von fünf der sechs Häuser war aber von ‚Segeberg‘ untersagt worden. „Ohne Begründung“, so der Ortsplaner.

Deshalb nun also die Idee ein Bebauungsplanverfahren zu machen. Damit sei man auf der sicheren Seite, so die sinngemäße Antwort von Duda auf die Frage von SPD-Vertreter Rudi Hennecke, ob die Segeberger Behörde denn auch nach einem B-Plan-Verfahren den Häuserbau an der Stelle noch unterbinden könne.

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Hier sollen die Fahrzeuge zum Baugebiet durch, Foto: whu

Und auch die WHU hatte eine Frage zur Innenentwicklung am Ortsrand. Gemeindevertreter Ulf Klüver hatte sich zuvor das Areal angeschaut, präsentierte nun ein Foto von der geplanten Zuwegung des Baugebiets und wies auf eine alte Eiche hin. Die Zufahrt sei deswegen doch viel zu schmal, für Feuerwehrfahrzeuge beispielsweise, so Klüver. Ja das könne schon sein, entgegnete ihm Ortsplaner Duda, aber gar nicht klar sei, ob die Eiche dort auch stehen bleiben werde. Duda im O-Ton: „Wir wissen nicht, ob der Baum gesund ist.“ Das solle nun im B-Plan-Verfahren untersucht werden, so der Ortsplaner weiter.

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11. September 2018

 

2 thoughts on "Neues Konzept – Innenverdichtung jetzt auch außerhalb"

  1. 1. Die besagte Fläche ist im Flächennutzungsplan seit Jahrzehnten als Wohnbaufläche ausgewiesen.
    2. Die Potentialanalyse Innenentwicklung hat diese Fläche noch einmal in Erinnerung gerufen. nicht neu gefunden.
    3. Jetzt hat sich ein Bauträger/ Eigentümer erinnert, dass man hier bauen darf und einen Antrag gestellt.

    Der UPA hat nicht beschlossen, dass hier 6 Doppelhäuser gebaut werden dürfen.
    Der Ausschuss hat die Verwaltung beauftragt einen Aufstellungsbeschluss mit den folgenden Planungszielen vorzubereiten:

    – Ausweisung von Wohnbauflächen zur Errichtung von Einzel- oder Doppelhäusern,
    – Ausweisung von Baufenstern und Festsetzung einer angemessenen Gebäudehöhe,
    – Sicherung der verkehrlichen Erschließung über den Suhrrehm
    – Ausweisung von Flächen für den Knickschutz
    – Erhaltung des vorhandenen Baumbestandes,
    – Festsetzung von Erhaltungsgeboten,
    – artenschutzrechtliche Betrachtung des Eingriffs gemäß § 44 (5) Bundesnaturschutzgesetz sowie die Abschätzung relevanter Artenvorkommen anhand ihrer Lebensraumansprüche auf der Grundlage der bedeutsamen Biotop- und Habitat Strukturen im Plangebiet unter besonderer Berücksichtigung der vorhandenen Bäume,

    – Erstellung eines Umweltberichtes und
    – Erarbeitung eines Grünordnungsplanes sowie
    – einer zusammenfassenden Erklärung.

    Wir sind also am Beginn der Erhebung von für eine Entscheidung relevanten Fakten/ Informationen, danach werden Entscheidungen getroffen ob, wie und in welchem Umfang dort gebaut werden kann.

    Die WHU hat – erkennbar – als einzige Fraktion eine umfassende Grundstückbesichtigung vorgenommen und darauf hingewiesen, dass die vorgelegte Planung von uns so nicht akzeptiert werden kann.
    Wir bezweifeln, dass die Planung vollumfänglich im Flächennutzungsplan stattfinden wird.
    Deswegen haben wir die anderen Fraktionen auch für das Problem der Zufahrt sensibilisiert. Ich glaube, das die vorgelegte Planung auch wegen der Zufahrt neu bearbeitet werden muss, es denn ein „GUT“ achter stellt fest, der Baum kann weg.
    Das wird unsere besondere Aufmerksam erfordern.
    Außerdem habe ich noch auf andere Themen verwiesen, die aus unserer Sicht nicht dem F-Plan entsprechen und die Verwaltung auf einen möglichen „Autofriedhof“ in dem Areal verwiesen, der im geschützten Bereich liegt.

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