Colmorgen: Verwaltung hat gepatzt, Rewe-Bebauungsplan muss neu ausgelegt werden – Neue Hoffnung auf Bürgermitbestimmung

Benno Colmorgen
Benno Colmorgen

Sie haben in Rekordgeschwindigkeit das Rewe-Bebauungsplanverfahren über die Bühne bringen wollen, um ja vor der Kommunalwahl fertig zu werdenjetzt könnte den Ortsentscheidern um Bürgermeister Bauer diese Eile auf die Füße fallen. Weil bei der Bekanntmachung der Bebauungsplanunterlagen Vorschriften nicht eingehalten worden sind, muss das Auslegungsverfahren möglicherweise wiederholt werden.

Gestern Abend fasste das Ortsparlament den Satzungsbeschluss für den Rewe-Bebauungsplan, heute Vormittag dann schickte der Bürgermeister eine Pressemitteilung an die örtlichen Medien, der mit dem Satz beginnt: REWE kommt nach Henstedt-Ulzburg“.

Im Laufe des Tages nun wird Benno Colmorgen von der Initiative Ortsentwicklung ins Rathaus spazieren und der Verwaltung eine Mängelrüge übergeben. Beanstandet wird, dass Ausgleichsflächen in Henstedt in der Bekanntmachung nicht genannt worden sind. Ein Fehler, mit dem die Verwaltung schon ihre Erfahrung gemacht hat. Weil sie umweltbezogene Informationen nicht ausreichend in ihrer Auslegungsbekanntmachung genannt hatte, musste seinerzeit der City-Center Bebauungsplan neu ausgelegt werden. Die Begründung damals aus dem Rathaus: Im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens wird das gesamte Verfahren eines Bebauungsplanes überprüft. In der Folge wird das Oberverwaltungsgericht feststellen, dass die notwendigen umweltbezogenen Unterlagen nicht in den Bekanntmachungen des Bebauungsplanes Nr. 63 „Ulzburg-Mitte“ 2. Änderung erwähnt worden sind, so dass dieser Verfahrensschritt wiederholt werden muss, um die Satzung rechtsfehlerfrei zu bewirken.“

Wie geht’s jetzt weiter?

Nachdem die Verwaltung die Rüge erhalten hat, muss sie sich dazu äußern. Lehnt sie eine Neuauslegung ab, dann geht es wohl vor Gericht. Ziel ist, dass erst nach der Kommunalwahl über die Rewe-Ansiedlung entschieden wird. Colmorgen: “Dann haben wir eine andere Zusammensetzung des Kommunalparlaments.“

Christian Meeder

21. März 2018

25 thoughts on "Colmorgen: Verwaltung hat gepatzt, Rewe-Bebauungsplan muss neu ausgelegt werden – Neue Hoffnung auf Bürgermitbestimmung"

  1. Hallo Herr Meine ! Was Recht ist muß Recht bleiben – ist wohl Ihre Kernaussage. Sind Sie da ganz sicher ? Die Bibel hat 10 Gebote. Die Justiz hat da mehr….das fängt an mit dem Grundgesetz, BGB. HGB, Zivilrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Verkehrsrecht, Baurecht; Kommunalrecht u.s.w.
    Und die widersprechen sich in einigen Punkten, je nach Standpunkt – und Geldbeutel.
    Wer Recht haben will (und das nötige Geld hat), muss oftmals durch viele Instanzen gehen, die Zeit und Geld kosten. Das hat nicht jeder. Das endet dann nach etlichen Instanzen vor dem Europäischen Gerichtshof. In BIs findet man selten unbegrenzte Mittel für Rechtsverfahren. Bei der Industrie ist das anders. Wenn Sie die Spendenlisten in Berlin für die Parteien einsehen, dann wundert es mich nicht, warum und wie das Thema Diesel hier gehandhabt wird, zu Lasten der Besitzer von Dieselfahrzeugen. Anders als in den USA. Fehlverhalten wird hier noch mit Super-Boni belohnt. Das gilt auch für die Bankbranche. Wer eine BI starten will geht es einmal zu Behörde, also zur Kommunalaufsicht, die nach Recht und Gesetz entscheiden, welche Formulierung zulässig ist. Die genehmigen dann den Text. Der Text wurde den freiwilligen Unterzeichnern / Bürgern dann vorgelegt. Doch dann bekamen wohl viele Leute hier, aus welchem Interesse auch immer, „kalte Füße“.
    Schnell kam auch das Argument: wir als rechtmässig gewählte Vertreter können das entscheiden, obwohl das Projekt Logistik im letzten Wahlkampf noch nicht bekannt sein konnte. Das erinnert an alte Zeiten im Mittelalter von Ritter Olzeborg & Co.
    Hier wurden Politik und Verwaltung ungeahnt munter die Zeit für die Unterschriftensammlung zu verkürzen. Statt ca. 6 Monate blieben nur ca. 6 Wochen Zeit zum Sammeln. Nicht nur unser angeblich neutraler Bgm. war der Meinung, die min. ca. 1.800 Unterschriften kommen nicht zusammen. Irrtum ! Es wurden ca. 2.200.
    Wieviele davon in der Bürgerbefragung pro oder contra REWE gestimmt hätten wird man nie erfahren können. Denn darum ging es den Initatoren, diese Entscheidung, die Größte in der Gemeinde flächenmässig für Gewerbe, abzusichern.
    Klar ist aber auch, daß in einer Pro-Initiative lächerliche ca. 500 Stimmen festgestellt wurden.
    Alle reden von Politikverdrossenheit durch mangelnde Wahlbeteiligung. Der Satz „Die da oben machen ja doch was sie wollen“ wurde dadurch gefördert. Aber gleichzeitig wird mehr Bürgerbeteiligung seitens der Politik werbe- und wahlwirksam gewünscht, aber wohl nur sofern es der Meinung der Politik entspricht.
    Es wäre schön – besonders für die Politik – gewesen, wenn eine breite Mehrheit für REWE und Logistik sich entschieden hätte – oder auch umgekehrt.
    Es ist wohl verständlich, daß die Wähler der letzter Kommunalwahl ihrer Partei dazu nachträglich ein Mandat geben wollten, wie das Wahlvolk es will.
    Einst gab es hier landauf und landab überwiegend 4 Parteien. Und heute ? Es sind viel mehr. Warum ? Die einst großen Parteien fanden nicht mehr die Resonanz bei den Wählern.
    So entstanden u.a. auch „Die Grünen / Bündnis 90“ für Umweltschutz. Und bald entdeckten die anderen Parteien das Thema auch, was sie vorher nicht mochten….

    1. Herr Michelsen, ich bin ja im Wesentlichem bei ihnen.
      Ich wollte nur sagen das GV nicht über die Rechtmäßigkeit lamentieren soll. Die GV hat einen eher Formfehler in der Bi gefunden. WENN das ähnlich im Beschluß Der GV gefunden wird, dann ist das halt so.

    2. Nur zur Klarstellung: Die Online Petition „Rewe soll sich in Henstedt-Ulzburg ansiedeln“ hat in acht Wochen Laufzeit genau 416 Unterzeichner aus Henstedt-Ulzburg gehabt, von denen geschätzt etwas über 50% ihre Stimme anonym abgegeben haben. Der Rest der Unterzeichner lebt außerhalb der Gemeinde (u.a. Hannover, Frankreich, Hamburg, Berlin und im weiteren Umland unserer Gemeinde).
      Die Online Petition bietet sehr genaue Statistiken an.

  2. Es ist doch völlig egal was die GV hier jetzt schreiben. WENN ein Gericht Màngel feststellt, dann ist das so rechtens. Egal was die Absichten waren…..genau so belanglos war das Bürgerbegehren. Denn ein Fehler ist ein Fehler.

    Eventuell neue Stimmenverhältnisse können auch die Ampeln so regeln, das 2-5Uhr laaaaange Rotphasen Richtung Ort sind, oder nur Richtung A7 abgebogen werden darf….

  3. Man kann objektiv nicht verkennen, dass Herr Schäfer mit der Begründung zur Haltung der SPD in Bezug auf Bürgerbegehren eindeutig agiert. Man kann nun die Meinung der SPD teilen oder nicht, aber die Haltung zu Bürgerbegehren ist klar – bei der WHU nicht, dort ist es mal ja, mal nein. Was auch okay sein kann, aber man sollte im Pro-Fall nicht auf demokratische Rechte setzen, und im Anti-Fall nicht.
    Die geschriebenen Wutausbrüche von Herrn Finsterbusch sind ja mittlerweile allen bekannt, die hier regelmäßig reingucken. Leider fehlen klare Antworten, stattdessen wird im Rundumschlag-Stil in die Tasten gehauen. Was ich aber bis zu einem gewissen Grad nachvollziehen kann, denn der Frust über die gescheiterte BI zur Verhinderung der Rewe-Ansiedlung sitzt tief.
    @Herr Finsterbusch, @ Herr Colmorgen: Respekt in der Sache der Initiative, aber erreichen Sie wirklich noch, was Sie wollten? Sie wollten doch neben der Rewe-Frage die Ortsplanung über die Bürger maßgeblich beeinflussen! Und es bleibt festzustellen, dass ein Fehler, den Sie und Ihre Mitstreiter zu verantworten haben, die BI scheitern ließ. Das ist tragisch, und verbietet jede Häme in Ihre Richtung. Aber man kann nicht demokratische Rechte einklagen, wenn die Rechtslage es nicht zulässt.

  4. Hallo Herr Bittner. Bitte um Mitteilung wo ich mir in der Gemeindeverwaltung Sachverstand abholen kann. Diese – offensichtlich neue, – Dienstleistung unserer Gemeindeverwaltung war mir noch nicht bekannt.

    1. Hallo Herr Winckelmann,

      wenn Sie Informationen über sachliche Vorgänge und Zusammenhänge in den ver-
      schiedenen Bereichen haben möchten, dann sprechen Sie doch die maßgeblichen
      Personen in der Gemeindeverwaltung (z.B. BM, Bauamt usw.) oder aber die Auss-
      schüsse,( z.B. Umwelt u. Planungsausschuss usw.), direkt an.
      Weiterhin könnten Sie auch die Ausschuss- und GV-Sitzungen besuchen um so auf dem
      neuesten Stand der Erkenntnisse und Entwicklung zu sein und zu bleiben.
      Außerdem stehen Ihnen die „Bekanntmachungen der Gemeinde HU“ und das ge-
      meindliche Internet als Informationsquelle zur Verfügung.
      Zu diesen genannten Aktivitäten kann ich Ihnen nur raten. Sie müssten es nur tun,
      dann wären Sie bestens informiert.!

      1. Herr Ch. Schäfer,
        die SPD lag also richtig, die Bürger/innen nicht zu befragen? 🙈
        Es gab eine Petition „Rewe soll sich in Henstedt-Ulzburg ansiedeln“
        Petitionen dienen dazu, dass sich Bürger/innen an die Politik wenden, damit diese ihre Entscheidung überdenken.
        Diese Petition hat noch nicht einmal das Ourum erfüllt. Lediglich 413 Bürger/innen aus HU!!! haben sich für diese Gewerbe-Ansiedlung ausgesprochen ☝
        Da sollte es eigentlich bei Ihnen und Ihren Parteigenossen/innen „geklingelt“ haben.

        1. Sehr geehrter Herr Finsterbusch,

          wenn Sie meinen Beitrag richtig gelesen hätten, hätten sie bemerkt, dass ich ausdrücklich davon gesprochen habe, dass wir die Rechtmäßigkeit der jeweiligen Bürgerbegehren korrekt eingeschätzt hatten, zu allem anderen habe ich mich gar nicht geäußert.
          Bürgerbegehren sind – wie ihr Name schon sagt – Begehren von Bürgern. So hat die WHU in einem Fall entschieden, dass die Bürger nicht geeignet seien, hier mitzuentscheiden, in anderen Fällen fordert sie es immer dann ein, wenn sie keine Mehrheiten hat. Das kann man natürlich so machen, sollte man aber nicht.
          Natürlich stellen wir uns als SPD inhaltlich zu Bürgerbegehren und -entscheiden. Dazu sind wir nicht nur verpflichtet, sondern es ist uns eine Selbstverständlichkeit, mit uns mit diesen Anliegen auseinanderzusetzen – und zwar gleich, ob uns das Anliegen inhaltlich passt oder nicht. Das ist der Unterschied. Und wie auch wir in unseren Entscheidungen dem Recht unterliegen, gilt das auch für Bürgerbegehren. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide hat der Gesetzgeber (übrigens die Küstenkoalition) aus gutem Grund eingeführt. Dieser Grund war sicher nicht, einer unterlegenen Fraktion in der Gemeindevertretung zu ihrer „gefühlten Mehrheit“ zu verhelfen. Daher sollten sie auch von den Bürgern ausgehen.
          Mit der Petition habe ich im übrigen nichts zu tun. Als Gemeindevertreter unterschreibe ich so etwas grundsätzlich nicht, dafür habe ich im Rahmen meines Mandates andere Mitwirkungsmöglichkeiten.
          Mit freundlichen Grüßen

          1. Herr Ch. Schäfer,
            Petitionen dienen dazu, dass sich Bürger/innen an die Politik wenden, damit diese ihre Entscheidung überdenken
            Beim ERGEBNIS der Petition „Rewe soll sich in Henstedt-Ulzburg ansiedeln“ hat es also bei Ihnen (Gemeindevertreter) nicht geklingelt?🙈
            Es war doch auch die SPD, die sich hier mit „Händen und Füßen“ gegen ein Bürger-Votum gewendet hat.☝
            Und Ihre Probleme mit der WHU tragen Sie doch bitte direkt mit denen aus. Oder sind Sie dem nicht gewachsen?🙁

            1. Kandidieren Sie denn nun für die WHU oder nicht? Laut WHU Website schon. Das finde ich spannend, für die WHU kandidieren, aber nicht dazu gehören wollen, oder wie darf ich ihre letzte Aussage werten?

            2. Herr Matthias Abel,
              das hätte man mit einem Bürgerentscheid herausfinden können. Das war auch das Ansinnen der BI.
              Die etablierten Parteien haben das nicht gewollt. Und selbst mit einer eigenen Fragestellung wollten sie den Bürgern nicht kommen.
              Hier wird nach Parteienansicht und nicht nach Bürgerabsicht entschieden.☝

  5. Wenn wirklich war….Rewe Rechtsanwälte werden sicher alles prüfen…dann ist es eine Chance. Nicht gegen Rewe, sondern für gute Verhandlungen.
    GV sollte sich mit anderen Gemeinden mit Rewe Logistik austauschen (das tut Rewe auch. Alle Informationen nutzen), sich mit Norderstedt, Kaki, Kisdorf zusammensetzen (oder ist Nachbarschaft ….egal?), sicherstellen, dass keine Anwohner Strassensanierung bezahlen müssen, nur weil Lkw das Recht nutzen öffentliche Straßen zu befahren (oder ….egal, wenn 1000 Lkw den Schaden verursachen. Zahlen soll der Bürger bitte).

    …ach, einfach Strassenschild 3.5t nur links abbiegen zur A7. Dann ist aller Ärger vom Tisch.
    Rewe kommt trotzdem. Die haben keine Alternative zu HU.

    1. Herr Colmorgen,

      alle umweltrelevanten Ergebnisse( auch die der Ausgleichsflächen Siebenstücken und südl. Schattredder ) im Zusammenhang mit dem B-Plan 146 sind in den Unterlagen
      während der öffentlichen Auslegung entweder direkt oder aber über das gemeindliche
      Internet einzusehen gewesen.

      Die Bekanntmachung der Gemeinde HU vom 19.09.2017 in dieser B-Plan 146 Ange-
      legenheit inhaltlicher Art widerspricht eindeutig ihren Äußerungen und Darstellungen
      komplett .

      Die einzelnen Aspekte der Umweltbetrachtungen zeigt doch eindeutig, das da Nichts
      vergessen wurde, so wie Sie es der Verwaltung und Gemeindevertretung versuchen zu
      unterstellen.

      Ich gehe nur auf 2 wichtige Punkte dazu ein:

      1. Die Naturschutzrechtliche Bilanzierung- für den B-Plan 146 – verfasst von
      Dipl.-Ing. Heidi Rieken / Landschaftsplanung Jacob.

      Hier werden in dieser 21 – seitigen DIN A4 Ausarbeitung ausdrücklich die Ausgleich-
      flächen „Siebenstücken“ und „Schattredder“ im Zusammenhang mit den Öko-Konten
      der Gemeinde HU und dem B-Plan 146 behandelt.
      2.
      Jeder Henstedt -Ulzburger und auch Sie persönlich hätten sich über diesen Sachver-
      halt direkt oder über das Internet der Gemeinde den nötigen Sachverstand holen bzw.
      erarbeiten können.

      Ihre Kalkulation, mit einer derartigen Vorgehensweise die REWE- Verhinderung zu
      erreichen wird bei der geschilderten Sachlage nicht aufgehen.

      So wie bereits erwähnt, haben weder VERWALTUG noch die GV-HU hier Fehler in der
      Öffentlichkeitsarbeit begangen, geschweige denn unrichtige Angaben gemacht.

      Dietmar Bittner
      SPD- Gemeindevertreter

      1. Alles RICHTIG gemacht?
        Wenn es aber um eine Meinungsbildung zu komplexen Sachverhalten geht, wofür umfassendes Wissen anzueignen ist, sind Bürgerbegehren weniger geeignet.“

        Die SPD dazu: „Wer so argumentiert, handelt arrogant und tritt das demokratische Recht auf Bürgerbegehren mit Füßen. Wer maßt sich an, zu entscheiden, ob ein Sachverhalt für die Bürgerinnen und Bürger zu komplex ist?“

        1. Ihnen ist schon klar, Herr Finsterbusch, dass das erste Zitat, nämlich bei komplexen Themen seien Bürgerbegehren ungeeignet, aus einer Pressemitteilung stammt, für die sich unter anderem die WHU verantwortlich zeigt?
          Treten Sie nicht für diese „Wählergemeinschaft für Bürgermitbestimmung“ an, die entscheidet, wann Themen für Bürger zu komplex sind und wann nicht? So etwas machen wir nicht, wir prüfen nur auf Rechtmäßigkeit und lagen in beiden Fällen richtig. Wie war das eigentlich bei der WHU?
          Grüße
          Christian Schäfer
          SPD GV und Kandidat für den WK I

      2. Hallo Herr Bittner, Ihre Formulierung „sind in den Unterlagen während der öffentlichen Auslegung entweder direkt oder aber über das gemeindliche Internet einzusehen gewesen“ , ist nicht eindeutig, denn sie lässt durch das „oder“ offen, ob gem. BauGB und Bekanntmachungssatzung der Gemeinde korrekt verfahren wurde.
        Da eine Bekanntmachungssatzung auf der Homepage der Gemeinde nicht einsehbar ist, kann ich in Verbindung mit dem BauGB nicht prüfen, ob eine Veröffentlichung über das Internet rechtliche und insbesondere planungsrechtliche Relevanz hat. Ich denke eher nicht. Aber vielleicht können Sie das hier dezidiert aufklären.

        1. Hallo Herr Borchert,

          In der Bekanntmachung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg vom 19.09. 2017
          steht in einer gesonderten, hervorgehobenen u. eingefassten Umrandung zu dem Thema “ Aufstellung des B-Planes Nr. 146 “ Gewerbegebiet
          Große Heidkoppel“ der folgende Text unten,rechts i.d. Bekanntmachung

          “ Neben der Einsichtnahme im Rathaus der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
          besteht zusätzlich die Möglichkeit, die ausgelegten Entwürfe und weitere
          Unterlagen im Internet auf der gemeindlichen Startseite unter
          http://www.hu-.de einzusehen.“
          Dieses zu Ihrer weiteren Info zur Auslegung des Entwurfs des B-Planes
          146 in der Zeit vom 05.10.2017 bis zum 06.11.2017.

          1. Hallo Herr Bittner,
            das geht jetzt am Thema „Bekanntmachungsfehler“ vorbei
            Herr Colmorgen will einen Bekanntmachungsfehler festgestellt haben. Falls der vorliegen sollte, ich habe das nicht geprüft, kann der nicht durch einen Hinweis auf Einsichtnahme im Rathaus oder im Internet vorliegender Unterlagen geheilt werden. Entscheidend ist die ortsübliche Bekanntmachung lt. BauGB, die in der gemeindlichen Satzung (wenn es eine gibt) näher definiert sein sollte: Aushangkästen, Presse etc. Im Internet ist lt. BauGB eine zusätzliche Bekanntmachung vorgesehen, rechtlich vorrangig ist also die analoge Fassung. Falls Herr Colmorgen Recht haben sollte, wären die Voraussetzungen einer Normenkontrollklage gegeben. Die „Mängelrüge“ von Herrn Colmorgen hat allerdings keine rechtliche Relevanz.

  6. Das sind gute Nachrichten. An dieser Stelle kann man hr. Colmorgen wieder mal nur herzlichen Dank aussprechen für sein unermüdliches Engagement in dieser Sache. Und dass er sich in dieser Situation auch weiterhin mit den Details auseinandersetzt und sich diese Mühen macht, um für die Interessen vieler Mitbürger in ulzburg einzustehen ist einfach Großartig!!! – DANKE!!! –

  7. …Dinge mit der „heißen Nadel nähen“ zahlt sich nie aus. Sorgfalt und Gründlichkeit sind notwendig. Mal sehen, was nun die Kanzlei von REWE dazu sagt…..
    Pfusch am Bau… auch in der GV……wird immer entdeckt.
    Das unsere klugen „Bürgerversteher“ das übersehen haben spricht für sich. Nun ja, unser Bgm.ist ja ein fachlicher „Quereinsteiger“.
    Bin gespannt, was die Befürworter nun dazu öffentlich sagen.
    Soviel ich erfahren konnte, gab es außer in HU kein Interesse an REWE bzw. Logistik. Oder wo doch ? Die Aktion „mit Speck fängt man Mäuse“ – Buffet im Bürgerhaus und Spenden an die hiesigen Sportvereine und Sparten waren mir von Anfang an sehr suspekt weil schon vor der endgültigen Entscheidung arrangiert.
    Ganz abgesehen davon, daß zum Thema LKW-Fluten durch HU eine unelegante Rückwärtsrolle hingelegt wurde nachdem bei REWE klar war und Verhinderung der Bürgerbefragung, die GV winkt das durch.

  8. Oh – interessante Entwicklung.
    Alle GVler, die agrumentiert haben das mit rechtlichen Absage an das Bürgerbegeheren nur dem Recht entsprochen wurde – was halt bindend ist – sollten jetzt aber nicht sagen „wir stehen als demokratisch gewählte Mandatsträger doch über dem Recht“…. LOL

  9. „Dann haben wir eine andere Zusammensetzung des Kommunalparlaments“
    —-
    Das die nun Rewe am Ende doch noch stoppt, ist aber nicht gottgegeben.
    Dafür braucht es eine hohe Wahlbeteiligung.
    Wie oft habe ich beim Unterschriften sammeln gehört: Unterschreibe gern, aber „die da oben machen eh, was sie wollen“.
    Jetzt ergibt sich möglicherweise doch noch die Chance, eine frisch mandatierte Gemeindevertretung damit zu befassen, die MIT der Erwartungshaltung gewählt wurde, das Rewe auf der Tagesordnung steht.
    —-
    Kommen Sie zur Wahl, diesmal lohnt es sich definitiv.

  10. Ach??? Und wenn ich die Verwaltung und den überforderten Bauer kritisiere, werde ich bedroht, gesperrt oder Teile werden gelöscht!! DDR 2.0 lässt grüßen!!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert