Kommunalwahl: Über 100 Wahlhelfer gesucht

Das ist mal ne Hausnummer: Für die Kommunalwahl am 6. Mai werden über 100 Wahlhelfer gesucht. Der Bürgermeister in einer Mitteilung: „Am Tag der Kommunalwahl werden die Wahlhelfer in einem der 17 Wahllokale in Henstedt-Ulzburg eingesetzt. Jedes Wahllokal ist mit einem Team von 8 Wahlhelfern (1 Wahlvorstand, 1 stellv. Wahlvorstand, 1 Schriftführer und 5 Beisitzer) besetzt. Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg benötigt zur Durchführung der Wahl also insgesamt 136 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.“

Wer Lust hat, zunächst die Wahl zu beaufsichtigen und anschließend die Stimmzettel auszuzählen, kann sich beim Wahlamt der Gemeinde bei Frau von Ahlen unter der Telefonnummer 04193/963-316 oder per E-Mail unter wahlamt@h-u.de melden.

Als Wahlhelfer dürfen alle Personen eingesetzt werden, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Die Gemeinde zahlt Wahlhelferinnen und Wahlhelfern eine Aufwandsentschädigung, das sogenannte Erfrischungsgeld, in Höhe von 40 Euro.

Und welche Parteien und Wählervereinigungen stehen auf dem Wahlzettel?

CDU, WHU, SPD, BFB und FDP treten wieder an, ob noch eine Partei mehr auf dem Stimmzettel steht, steht am Montagabend fest. Dann läuft die Anmeldefrist ab.

H-UN

11. März 2018

3 thoughts on "Kommunalwahl: Über 100 Wahlhelfer gesucht"

  1. Am 08.03. erhielt ich Post von der Verwaltung in der ich zum Wahlhelfer berufen wurde. Das ist ein Wahlehrenamt, zu dessen Übernahme man verpflichtet ist und nur aus wichtigen Grund ablehnen kann. (§ 55 GKWG)
    Ehrenämter habe ich in meiner sportlichen und beruflichen Laufbahn Jahrzehnte ausgeübt.
    Jugendtrainer, Gesamtbetriebsratsvorsitzender, Tarifkommissionsmitglied usw.
    In einem Telefongespräch mit der verantwortliche Dame in der Verwaltung, fragte ich nach den Kriterien wie die Wahlhelfer bestimmt werden, kam die Antwort: Die suche ich eben so aus. Auf meine Frage ob es Verhinderungsgründe gebe nannte sie mir 5 Gründe. U.a. Abs. 3 Wahlberechtigte, die wenigstens 60 Jahre alt sind.
    Abs. 5 Wahlberechtigte, die wegen Krankheit oder körperlicher Beeinträchtigung das Wahlamt nicht ordnungsgemäß ausführen können. Ob ein ärztliches Attest nötig ist und es eine Kosterstattung dafür gibt, bekam ich die Auskunft so einen Fall habe sie noch nicht gehabt, das wisse sie nicht. Nachdem ich ihr erklärte, dass ich die 60 Jahre schon überschritten habe und das Wahlamt nicht annehmen werde, wurde einfach aufgelegt. Bei mehr Kompetenz und Freundlichkeit hätte ich das Amt sehr gerne ausgeführt.
    Bürgerfreundlichkeit verstehe ich anders, das Telefongespräch hat so einiges widergespiegelt. Es ist wohl von oben nach unten durchlässig.

    1. Hallo Herr Schuldt,

      so ganz verstehe ich Ihr Problem nicht. Bei jeder Wahl sind freiwillige Helfer in den Wahlbezirken notwendig. Sofern nicht genug Freiwillige sich melden, schreibt die Gemeinde diverse Bürger dieser Gemeinde an und „verpflichtet“ diese auf das Amt. Ich habe es noch nie erlebt, dass bei entsprechender Nachfrage bzw. Hinweis, dass man/frau verhindert ist, dann zwangsverpflichtet bleibt. Sich auf entsprechende Paragraphen zu berufen etc. ist vielleicht nicht der richtige Weg und die Dame fühlte sich angegriffen. Aber das ist nur eine Mutmaßung, da ich dieses nicht beurteilen kann. Die von Ihnen daraus abgeleiteten Rückschlüsse kann ich jedenfalls nicht nachvollziehen.

      1. Hallo Herr Kubath,
        das Problem stellt sich für mich wie folgt dar. Die Verwaltung greift in die Lostrommel ohne vor-oder nachher nach Kriterien zu sonderien. Paragraphen gelten für alle, in diesen Fall für die Verwaltung und Wahlhelfer. Wenn ich mich auf einen Absatz hierraus berufe, ist das legitim und der richtige Weg. Weshalb sollte sich die Dame angegriffen fühlen, mir geht es um Bürgerfreundlichkeit, und so ein Verhalten gehört sich nicht.
        Da Sie die Notwendigkeit erkannt haben, bin ich mir sicher, Sie am Wahlsonntag im Wahllokal begrüssen zu können.

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