Rathaus hält an Bordellen und Sexkinos in Ulzburg-Süd fest

Hamburger Straße in Ulzburg-Süd
Hamburger Straße in Ulzburg-Süd

Ganz schön standfest. Die von Bürgermeister Stefan Bauer geführte Verwaltung marschiert in der nächsten Woche erneut mit einem Bebauungsplan-Entwurf in den Ratssaal, der Pornokinos, Sexshops und Bordelle an der Hamburger Straße in Ulzburg-Süd erlauben will.

Wie berichtet hatte Ortsplaner Volker Duda im Mai gefordert, die Ansiedlung von Rotlichtbetrieben an der Hamburger Straße in einer Art Nutzungsverordnung zu gestatten. Mit den Worten „Solche Betriebe haben ihre Berechtigung“ hatte das Rathaus-Schwergewicht einen entsprechenden Passus in einem Bebauungsplan-Entwurf gerechtfertigt – nur mit der Einschränkung, dass solche Betriebe ihre Dienste nicht im Erdgeschoss anbieten dürfen.

Mittlerweile ist die erste ‚Öffentlichkeitsbeteiligungsrunde‘ im Rahmen des mehrstufigen Bebauungsplanverfahrens zu Ende gegangen. Und Ortsplaner Duda hat zwar zahlreiche Protestbriefe von Anwohnern geerntet, ist aber trotzdem bei seiner Meinung geblieben.

In der kommenden Woche muss nun der mit ehrenamtlichen Kommunalpolitikern besetzte Umwelt- und Planungsausschuss über den Bebauungsplan-Entwurf abstimmen. Stimmt das Gremium zu, könnten sich Rotlichtbetriebe auf knapp 500 Metern Länge zwischen der Falkenstraße im Norden und der Straße Adlerhorst im Süden ansiedeln. Derzeit gibt es an der Ecke bereits einen Puff über der Spielhalle neben der Bäckerei Ratjen. Drei Frauen aus Ungarn prostituieren sich dort.

Grünes Licht für Sexshops, rote Karte allerdings für Tanken. Aus städtebaulichen Gründen sollen sich keine Tankstellen in dem Bereich ansiedeln dürfen. Verwaltungsbegründung: „Eine Tankstellennutzung würde zu einer Beeinträchtigung der Wohnnutzung in dem Mischgebiet führen, da auch in den Abendstunden Verkehr angezogen wird.“

Die Sitzung am kommenden Montag (15.Januar) ist öffentlich und beginnt um 18.30 im Ratssaal des Rathauses.

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10. Januar 2018

10 thoughts on "Rathaus hält an Bordellen und Sexkinos in Ulzburg-Süd fest"

  1. Guten Abend,

    mit Einzug von Sex Betrieben wird sich der aufethaltsradius meiner 2 kleinen Töchter drastisch verkleinern. Ich bin für eine Ansiedlung solcher Wirtschaftsbetriebe, diese sollten jedoch eine gewisse Größe und Professonalität aufweisen. Diese „hinterhofmentalität“ (im Wohngebiet nur in den oberen geschossen) ist für niemanden gut. Wenn aber ein großes Unternehmen an den Atohof verwiesen wird, werden sichelich seriösere Investoren angesprochen. Desweiteren sind viele Fernfahrer an solch einer Freizeitgestaltung interessiert.

  2. “ „Eine Tankstellennutzung würde zu einer Beeinträchtigung der Wohnnutzung in dem Mischgebiet führen, da auch in den Abendstunden Verkehr angezogen wird.“ “ Was findet denn im Puff abends statt? Kein Verkehr?

  3. Verwaltungsbegründung: „Eine Tankstellennutzung würde zu einer Beeinträchtigung der Wohnnutzung in dem Mischgebiet führen, da auch in den Abendstunden Verkehr angezogen wird.“ – „Eine Puffnutzung würde zu einer Beeinträchtigung der Wohnnutzung in dem Mischgebiet führen, da auch in den Abenstunden Verkehr angezogen wird.“ !!!! –
    Ernsthaft: Was meinen die Herren in der Verwaltung, wie Frauen sich in der Nachbarschaft fühlen? Kann man das nicht ins Gewerbegebiet oder an den Autohof verlegen? Was hat das in einem Wohngebiet zu suchen?

  4. Das Foto zeigt die bekannte „trostlose Tristesse“ der öffentlichen Raumgestaltung der Hamburger Str.
    Hat die GV den Mut eine langfristig realisierbare alleeartige Umgestaltung in die Planung einzubringen?

    1. Das habe ich so nicht verstanden. Bei einer maximalen Länge der Gebäuderiegel von 50m in Längsrichtung der Hamburger Straße ist das für mich keine alleeartige Umgestaltung. Aber vor der GV kommt ja noch der U+P. Prinzip Hoffnung.

    2. Hallo Herr Borchert, schön, das Sie wieder an Bord sind 🙂 Alles Gute weiterhin.

      Gem. Planzeichnung ist die Straße kein Teil des Planungsgebietes. Wir würden auch mit einem Umbau keine Mehrheiten finden, dass habe ich schon bei der damaligen Diskussion über die Sanierung der Straße erlebt.
      Auch aus meiner Sicht, wäre es schön gewesen, den Mittelteil der z.T. sehr breiten Straße mit z.T. überlangen Abbiegespuren städtebaulich zu betrachten, z.B. stärker mit Bäumen zu bepflanzen. Genau wie die beidseitigen Straßenränder.

      Gem. Textteil B 1.0 Art der baulichen Nutzung heißt es zu Bordellen etc.
      Ziff 1.3
      Vergnügungsstätten sowie Gewerbebetriebe in Form von Bordellen, bordellartigen Betrieben sowie sonstigen Gewerbebetrieben und Nutzungen, deren Zweck auf Darstellung oder Handlung mit sexuellem Hintergrund ausgerichtet sind, sind gem § 1 Abs.7 BauNVO in den Erdgeschossen nicht zulässig.

      Fazit :
      die Worte “ in den Erdgeschossen “ sind zu streichen, diesen Antrag werde ich für die WHU stellen. Das sollte wohl eine Mehrheit finden ??

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