Kindergarten-Bürgerentscheid – Kommunalpolitiker kämpfen für die AöR

Carsten Schäfer (BFB) verteilt Flyer an Eltern vor der Kita Schulstraße
Carsten Schäfer (BFB) verteilt Flyer an Eltern vor der Kita Schulstraße

Großes Extra am kommenden Sonntag für die Bürger der Großgemeinde. Dann dürfen die Henstedt-Ulzburger nicht nur wie alle anderen Deutschen auch über die Zusammensetzung des Bundestages abstimmen, sondern darüber hinaus auch noch über die gemeindliche Kindergartenstruktur. Die AöR-Befürworter sind heute deswegen noch einmal in die Offensive gegangen, verteilten Flyer und veröffentlichten einen Wahlaufruf: „Stimmen Sie mit NEIN beim Bürgerentscheid, weil die Verwaltung Entlastung braucht“, heißt es unter anderem darin. Die klare Botschaft dabei: Für die Kindergärten soll zukünftig nicht mehr der Bürgermeister verantwortlich sein. Bauer soll sich stattdessen um andere Dinge kümmern. Die vier Pro-AöR-Fraktionen: „Es warten große Projekte wie das Verkehrskonzept, Schaffung bezahlbaren Wohnraumes, Einführung der Doppik sowie das Gemeindeentwicklungskonzept auf Bearbeitung und die Gemeinde befindet sich im gefühlten Stillstand.“

CDU, BFB, FDP und WHU machen Dampf auf den letzten Metern, aber auch die AöR-Gegner zeigen Präsenz. Am Abend lädt die ‚Initiative proEigenbetrieb‘ zu eine Mahnwache vor das Rathaus. Die Initiative will mit der Aktion ein Zeichen für einen respektvollen Umgang miteinander setzen. Beginn der Mahnwache ist um 19 Uhr, eine halbe Stunde später kommt das Ortsparlament zu seiner turnusmäßigen Sitzung zusammen.

mehr Informationen zum Kindergarten-Bürgerentscheid gibt es hier:

www.proaoer-hu.de

www.ProEigenbetrieb.de

H-UN

19. September 2017

33 thoughts on "Kindergarten-Bürgerentscheid – Kommunalpolitiker kämpfen für die AöR"

  1. Glauben sie das ruhig, Das war ein langer Brief an den Bürgermeister/Gemeinde mit Foto und Beschreibung der nächtlichen Probleme einiger alter Damen, beim Heimkehren vom abendlichen Rommee. Da ich gegenüber der stark zugewachsenen Laterne, die von zwei Bäumen eingekesselt ist, wohne, hatten die mich vor meinem Haus angesprochen.
    ich hatte noch nicht einmal meine Belange vertreten, sondern die von zwei hilflosen alten Damen. Die Laterne wirft nur noch einen sehr schmalen Lichtkeil aui die Straße. Der linke Teil der Einmündung zum Wacholderweg und ca 50 Meter Weg links davon sind dunkel.

    1. Wenn es keine Verpflichtung für die Gemeinde gibt, den Bereich zu beleuchten, dann ist das formal richtig. Wie die Lage da ist, weiß ich nicht.

      Dass die Verwaltung E.ON gegenüber aber keinen Ehrgeiz entwickelt, bei jährlichen Zahlungen der Gemeinde an den Stromkonzern von durchschnittlich offenbar etwa einer halben Million EURO (http://ulzburger-nachrichten.de/?p=32096) die richtige Funktion der schon vorhandenen Beleuchtung einzufordern, ließe sich im besten Fall durch einen schlechten Vertrag erklären, den man vor 12 Jahren abschloss.

    2. Bei allem Respekt Herr Winckelmann, das wage ich kaum zu glauben. Bürger der Gemeinde wenden sich an ihren Bürgermeister mit einem Problem und erhalten diese Antwort?
      Oder war das „nur“ die verkürzte Antwort auf eine rechtliche Frage?

  2. Was denn nun ?. Gehört die Straßenbeleuchtung Eon oder der Gemeinde ? Betreibt EON nur die der Gemeinde gehörige Strassenbeleuchtung ?

        1. Trotzdem liegt die Krux wahrscheinlich im Detail….:

          Technisch gesehen, funktioniert diese Straßenlampe ja einwandfrei. Sie leuchtet….
          Ist sie von z.B Efeu direkt überwuchert (Efeu-Wurzeln am Laternenfuß), dann könnte es unter „Wartung/Instandhaltung“ laufen, also EON.
          .
          Ragt ein danebenstehender Baum in den Lichtkegel, dann kommt es darauf an:
          – gehört der Baum der Gemeinde, dann in Zuständigkeit des Bauhofes
          – ist es ein „Privatbaum“, steht also auf privatem Grund, dann muß der Eigentümer handeln…
          .
          Ich würde ein Foto machen und per Email an EON, Bauhof und Bürgermeister senden, mit Bitte um Abhilfe…

  3. Hallo Herrm Sazmann, dass sie Überlegungen als Quatsch bezeichnen ist sehr bemerkenswert. Das Ergebnis von Überlegung,kann richtig oder falsch sein. Eine Überlegung jedoch als Quatsch zu bezeichnen, empfinde ich als deutlich unangemessen. Dann sagen sie doch einmal, was der richtige Weg ist, dafür zu sorgen, dass alte Damen nachts vom Rommee heimkehren können, ohne wegen einer zugewachsener Straßenlaterne durch das Dunkel tappen zu müssen.

    1. Moin Herr Winckelmann,

      E.ON betreibt die Straßenbeleuchtung schlicht im Auftrag der Gemeinde. Nur die Gemeinde hat einen Vertrag mit E.ON. Das ist hier letztlich wie eine Baufirma, die Schlaglöcher ausbessert. Für das Ausbessern ist die Gemeinde zuständig. Wenn sie das nicht selbst machen möchte, kann sie eine Baufirma beauftragen, aber Sie als Bürger müssten sich im Falle eines Rechtstreits nach einem Fahrzeugdefekt wegen fehlerhaft ausgeführter Schlaglochbeseitigung nicht mit der Baufirma herumärgern. Ihr Ansprechpartner ist weiterhin die Gemeinde. Wenn die Verwaltung Ihnen sagt, dass sie Ihnen nicht weiterhelfen möchte und Sie meinen, dass die Gemeinde beleuchten müsste, können Sie natürlich gegen die Gemeinde klagen.

      1. MoinMoin Herr Sazmann,
        Nur zur Erinnerung: E.ON betreibt seine eigene Straßenbeleuchtung die die Gemeinde an E.ON verkauft hat. Zu Vertragsinhalten darf ich auch heute noch nichts sagen, ich überlasse es Ihrer Vorstellung warum ich damals gegen den Vertrag war…

  4. Schönen Dank, Herr Holowaty. Ist es nicht traurig, dass ich erst einen Verwaltungsweg beschreiten muss, damit alte Damen, wenn diese ( wie hier beklagt ) abends nach dem Rommespielen, das Gefühl haben, nicht mehr unbeschadet nach Hause zu kommen. Weil Telie eines Straßen- und Wegezuges nicht mehr ordentlich ausgeleuchtet werden. Ich komme mit dem Lichtproblem zurecht, wurde jedoch von alten Damen angesprochen, weil diese sich hilflos fühlten. Ebenso wie ich, als ich anschließend die schnodderige schriftliche Antwort des Bürgermeisters erhielt, als ich mich für die Interessen der gebrechlichen alten Damen einzusetzen wagte.

    Vielleicht hat man ja Recht, die Kita in eine AöR umzugestalten, weil gerade an diesem Beispiel die Untätigkeit/ Unwilligkeit des Bürgermeisters bewiesen scheint.
    Ich werde bis Sonntag noch einmal die AöR recherchieren. Habe jedoch eigentlich als Normalbürger wenig Lust, intensiv in schwierig zu bewertende Betreiber-Modelle einzusteigen.. Bin ja nur ein doofer Betriebswirt. Dafür meinte ich bisher immer, mit meinen Kommunal-Wahlen befähigte Menschen für derartige Problem zu beauftragen..
    Wohl ein Irrtum bei dem kaum zu überblickenden Zoff um die Betriebsform..

    1. Lieber Herr Winckelmann,

      der Bürgermeister ist in dieser Fragestellung parteiisch und eben nicht frei von persönlichen Themen. Vielleicht ist es das generelle Problem, dass einige Dinge bereits nicht mehr in seinem direkten Einflussbereich sind (wie u.a. auch der Betrieb der Jugendzentren). Das sind aber Spekulationen. Wichtig ist die Sachthemen zu sehen – frei von Emotioenen und persönlicher Betroffenheit. Wenn Sie sich das Thema noch einmal intensiv anschauen, dann ist dies genau das, was letztlich auch die Politiker im Vorfeld zur ihrer Entscheidung in der Gemeindevertretung gemacht haben. Keine Idee, die mal eben so geboren wurde. Ich selber habe mich auch mit dem Thema intensiver beschäftigt und musste auch erstmal verstehen, was die wesentliche Themen sind. Daraufhin habe ich meine Position gefunden und sehe eben eher die Vorteile auf Seiten einer AöR.

  5. Das ganze zeigt mir nur, dass hier viele der Bürger die Partei ergreifen die Thematik nicht richtig verstanden haben, was aber bei der Komplexität auch nicht einfach ist. Umso gefährlicher ist es dann mit reinen Emotionen und Ängsten zu argumentieren, wie es mehrfach geschehen ist.

  6. wie immer im richtigen Leben!! Die Politiker sind nicht in der Lage (vielleicht wollen sie aber auch gar nicht) uns zu erklären was uns allen das Spaßvergnügen AöR letztlich kostet; ich hatte schon einmal angefragt, habe aber keine Antwort bekommen.
    Kann es sein, daß verdiente Parteiapparatschiks in einer AöR einen (Kosten) -Posten bekommen sollen??
    Warum sind die AöR – Befürworter so verkrampft? Eine AöR wird dann implementiert, um steuerrechtliche Vorteile (Vorsteuerabzug) zu erlangen, wenn ich falsch liege, dann bitte ich um dezidierte und keine „geschwafelte“ Korrektur (was soll das also bei einem Kindergarten??).
    Alle „Besserwisser“ sollten sich einmal vor Augen halten, wie die tatsächliche Lage auf dem Arbeitsmarkt aussieht – es gibt keine genügende Anzahl ausgebildeter Betreuer – und das ist kein Henstedt – Ulzburger Problem. Aber es macht sich immer sehr gut, unserem „nicht steuerbaren“ BGM ständig ans Bein zu pieseln.
    Ich freue mich schon auf den kommenden Sonntag, wenn der Wähler (in den Augen der Parteien – hier AöR – Befürworter) wieder versagt hat.

    P.S. Ich bitte alle, die hier auch ihren Senf ablassen dieses Thema nicht mit anderen kommunalpolitische Themen, wie REWE, etc. zu vermengulieren.

    1. Sehr geehrter Herr Weickert,
      zum Thema Kosten hat der Bürgermeister (!) eine klare Aussage getroffen: AöR und Eigenbetrieb unterscheiden sich bei den Kosten NICHT.
      Treffen Sie bitte nicht laufend beleidigende Äußerungen („Parteiapparatschiks“) und hören Sie wenigstens dem Bürgermeister mal zu.
      Ist das zu viel verlangt?

      1. Sehr geehrter Herr Holowaty,
        Ihrer Aussage kann ich entnehmen, daß die Befürworterfaraktion dar AöR sehr dünnhäutig geworden ist. Wenn Sie bitte so freundlich sind und mir den Pfad nennen damit ich die Äussage des BGM nachlesen kann.
        Die Vergangenheit hat uns „Bürger“ gelehrt, daß eine Postenbesetzung durch Parteibuch oder auch politischer Funktion erfolgt.
        Wenn ich aufzählen sollte reicht meine Zeit nicht bis zum 24.09.!? Es beschleicht mich das Gefühl, daß ich hier in einer pro AöR – Kolumne gelandet bin; das gehört sich nicht!!
        Im Übrigen bin ich ein mündiger und lebendiger Souverän und lasse mir nicht den Mund verbieten – wir leben nicht mehr in der „Zone“ oder etwa doch ein bischen??

        1. Sehr geehrter Herr Weickert,
          in dem Informationsschreiben der Gemeinde, das allen wahlberechtigten Bürgern zuging, findet sich unter Punkt III. Entstehende Kosten, wenn der Bürgerentscheid im Sinne der Fragestellung entschieden wird: Im Vergleich der beiden Organisationsformen gibt es keine Kostenunterschiede. Sollten Sie Ihre Wahlunterlagen nicht mehr vorliegen haben können Sie es gern auch auf der Homepage der Gemeinde nachlesen. https://www.henstedt-ulzburg.de/buergerentscheid-kita.html

          1. Sehr geehrte Frau Dosdahl,
            leider habe ich unter „Ihrem Pfad“ keine dezidierte Kostenaufstellung gefunden. Unter Punkt III steht nichts.
            Können Sie mir bitte erläutern, wie die wirklichen Mehrkosten bei einer AöR aussehen, da ich befürchte, daß eine AöR einen erheblichen „Wasserkopf“ nach sich zieht, wie z.B. Aufsichtsräte und Vorstand. Ich denke wenn ich hier niederschreibe was mir durch meinen Kopf geht, bekomme ich von Herrn Holowaty wieder eine „Maulschelle“!!
            Aber nun mal im Ernst, sind sich die AöR – Verfechter sicher, daß, wenn man schon kein Personal für die Kitas findet (wie schon einmal von mir erwähnt – es ist kein H – U spezifisches Problem), man einen teuren kaufmännischen und technischen Vorstand „einkaufen“ kann der alles regelt?? Oder ist man zu blauäugig in die Sache gestolpert? Ich freue mich auf Ihre Antwort.

            Sonniges Wochenende

            1. Herr Weickert,

              wo nehmen Sie her, dass Mehrkosten entstehen ? Wenn Sie sich inhaltlich mit den diversen Dokumenten auseinandersetzen und auch Ihre Vermutungen und Annahmen- die ja nicht begründet sind- Außen vor lassen, dann kommen Sie vermutlich zu dem selben Ergebnis wie der Bürgermeister (der Link und der Hinweis von Frau Dosdahl war korrekt). Selbst die Verfechter des Eigenbetriebes haben nirgendwo suggeriert, dass hier Mehrkosten durch die AöR entstehen.

              1. ……abwarten. Wenn „Wirtschaftstheologen“ rechnen, dann kommen immer die gewünschten Zahlen heraus.
                Das Geheule kommt später, aber dann hat ja keiner Schuld gehabt.

              2. Herr Weickert,
                wenn Sie die Kostenfrage immer noch im Frage stellen (was durchaus legitim ist), obwohl sowohl beide Parteien als auch die „Wirtschaftstheologen“ zum Schluss kommen, dass die Kosten in etwa gleich sind … aus _welcher_ Quelle würden Sie denn eine Prognose akzeptieren? Oder ist nicht die Quelle, sondern das Ergebnis entscheidend?

  7. Ich habe das beste Beispiel für einen Eigenbetrieb vor der Haustür. An Einbiegung Wacholderweg/Am Heidberg ist eine Straßenlaterne fast vollständig zugewachsen, wirft nur noch einen schmalen Keil auf die Einbiegung. Der Bürgermeister teilt schriftlich mit, ihn ginge das Ganze nichts an. Die Straßenbeleuchtung sei ja outgesourced. Wenn die Straßenbeleuchtung im Eigenbetrieb der Gemeinde wäre, könnte ich Verwaltungsrechtswege beschreiten. So müsste ich eine Firma privatrechtlich verklagen, Was ich naturgemäß, wegen den finanziellen Aufwandes nicht tue. Bei einem Eigenbetrieb hat man offensichtlich bessere Chancen an Rechtswegen. Deswegen werde ich am Sonntag für einen Eigenbetrieb votieren

    1. Nun ja, Strassenbeleuchtung mit dem Wohl von Kindern und der dazugehörigen rechtlichen Organisation zu vergleichen- fällt mir schwer. ich orientiere mich eher an der gelebten Praxis, dass die ehemals von der Gemeinde betriebenen Jugendzentren nunmehr durch einen externen Anbieter professionell und vor allem den Jugendlichen gerecht funktionieren und stärkeren Zuspruch haben als früher. Das überzeugt mich eher. Ob der Betrieb der Strassenbeleuchung durch eon die richtige Wahl war, lasse ich mal dahingestellt, da dies ein rein kommerzielles Thema ist, was unter anderen Gesichtspunkten zu betrachten und zu bewerten ist.

    2. Sehr geehrter Herr Winckelmann,
      Sie sehen hier lediglich ein gutes Beispiel für einen untätigen Bürgermeister. Natürlich gibt es in jedem Vertrag (ausser in den ganz schlecht gemachten) klare Regelungen über Meldewege und Reaktionszeiten, ggf gar über proaktive Überwachung. Damit ist auch in einer outgesourcten Situation ein sehr guter Servicelevel erreichbar.
      >>> Übrigens soll die Verwaltung der Kitas in einer AöR gerade eben nicht outgesourced werden nicht. Sie haben die AöR als öffentlich-rechtliche Einrichtung leider nicht verstanden.
      In Ihrem Fall können Sie – Verwaltungsweg! – von der Gemeinde verlangen, dass diese ihre vertraglichen Möglichkeiten ausnutzt.
      Ergebnis: wenn Sie es „gut“ machen, klappt es auch. Wenn man keine guten Verträge macht oder sich nicht „verantwortlich“ fühlt, klappt es nicht. Ihre Erfahrung zeigt, wie es läuft wenn die Verwaltung überlastet oder unwillig ist. Genau das spricht für die AöR und nicht für den Eigenbetrieb.

    3. „Der Bürgermeister teilt schriftlich mit, ihn ginge das Ganze nichts an. Die Straßenbeleuchtung sei ja outgesourced. “

      Eine Untermauerung der Vorahnung, das unsere Verwaltung nicht wirksam ihre Vertragspartner hinsichtlich Erfüllung von Vertragspflichten unter Kontrolle hat. Und deshalb auch die falsche Adresse für GPS-Daten-Auswertung von LKW-Fahrten ist.

    4. „So müsste ich eine Firma privatrechtlich verklagen“

      Was wollen Sie E.ON privatrechtlich verklagen? Sie haben gar keinen Vertrag mit E.ON, E.ON ist auch sonst Ihnen gegenüber nicht dazu verpflichtet, Ihnen eine Straßenbeleuchtung hinzustellen.

      „Was ich naturgemäß, wegen den finanziellen Aufwandes nicht tue“

      Da Sie höchstwahrscheinlich verlieren würden, ist Ihre Überlegung zwar ziemlicher Quatsch, das Ergebnis aber trotzdem eine gute Entscheidung 😀

      „Bei einem Eigenbetrieb hat man offensichtlich bessere Chancen an Rechtswegen.“

      Faszinierend, auf welcher Informationsbasis in Henstedt-Ulzburg Entscheidungen getroffen werden.

      1. Pardon, habe Ihr Posting unten erst später gesehen. Gleichwohl bleibt als Fazit, was ich schon vor Monaten schrieb: Wer in der AöR/Eigenbetrieb-Frage eine fundierte Entscheidung treffen will, muss sich schon sehr gut in die Materie einarbeiten.

        1. Die Frage zum Bürgerentscheid lautet ja lediglich „Eigenbetrieb, Ja oder Nein“. Sie lautet NICHT „Eigenbetrieb oder AöR“.
          .
          Es scheint einen Konsens zu geben, NUR den Eigenbetrieb und die AöR in Betracht zu ziehen, obwohl es eine ganze Reihe anderer Organisationsformen gibt.
          Zudem ist im Gespräch, daß BEIDE Formen eine wichtige Gemeinsamkeit haben sollen:
          Beide sollen in 100%tiger Trägerschaft der Gemeinde sein.
          Ein genauer Vergleich beider Formen bis in kleinste Kleinigkeiten wäre erst möglich, wenn sowohl beide Satzungen als auch deren Durchführungsbestimmungen vorlägen. Vorher ist es schlicht müssig, sich darüber die Köppe heißzureden….
          .
          Nun muß man noch alles ausklammern, was nicht direkt zur Organisationsform gehört und durch übergeordnete Gesetze und den dazugehörigen Verordnungen geregelt ist. Darauf hat ein Bürgerentscheid nämlich nicht den geringsten Einfluss, es gibt im Gegenteil auch Ausschluß-Kriterien für die ein Bürgerentscheid unzulässig ist.
          .
          Auszuklammern ist folgendes:
          – der gesamte pädagogische Bereich in Bezug auf Personalschlüssel, Qualifikation und Gruppengrößen. Das alles ist geregelt im KiTa-Gesetz SH mit der dazugehörigen Landesverordnung.
          Die reine Organisationsform hat auch nicht zwingend Einfluß auf pädagogische Konzepte.
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          -die arbeitsrechtlichen Fragen. Sie sind ein Ausschluß-Kriterium, ein Bürgerentscheid hierüber ist laut Gemeinde- und Kreissatzung NICHT zulässig. Warum sich also darüber den Kopf zerbrechen? Zumal erst im März höchstrichterlich entschieden wurde: „…strukturiert ein öffentlicher Träger intern um, dann werden die dazugehörigen Betriebsmittel und das Personal [mit den bestehenden Arbeitsverträgen] weitergeleitet. Eine Zustimmung des Personales ist nicht erforderlich, deren Kündigungsrecht bleibt unbenommen…“
          Logisch, würde das Kündigungsrecht genommen, hätten wir Leibeigenschaft…
          .
          – die Fragen zu Elternversammlung, -beirat. Das ist geregelt in den §§ 6 und 7 KiTa-Gesetz SH, hat mit der Organisationsform nichts zu tun!
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          – den Kostenfaktor, denn auch vom Bürgermeister wurde bestätigt, daß dieser bei beiden Formen gleich wäre
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          .
          In einer Veranstaltung wurde dargelegt; „…eine AöR ist wandelbar…“ Stimmt! Aber eben NICHT wandelbar sind die in ihr enthaltenen Arbeitsverträge! Die würden wiederum schlicht weitergeleitet!
          Verschwiegen wurde außerdem, daß ein „bestehender Eigenbetrieb“ ebenfalls (und sogar recht einfach) auch „wandelbar“ ist! Egal, ob in eine GmbH,eGmbH oder eben auch in eine AöR“ Der Eigenbetrieb hat per se keine „Ewigkeits-Garantie“!

          Neu wäre, daß an der Spitze der jeweiligen Organisationform eine eigene hauptamtliche Leitungskraft steht. Beim Eigenbetrieb der/die „BetriebsleiterIn“, bei der AöR ein/e „ChefIn, LeiterIn, DirektorIn“ (Namen sind Schall und Rauch….)

          Mit anderen Worten: „unterhalb“ dieser Leitungsebene ändert sich so gut wie gar nichts. Abgesehen von einer möglichen Entlastung der einzelnen KiTa-Leitungen von Verwaltungsarbeiten und einer darus folgenden Freisetzung für Betreuungsstunden.
          ..
          Oberhalb der Leitungsebene von Eigenbetrieb und AöR gibt es aber eklatante Unterschiede:
          – der direkte Dienstvorgesetzte der Eigenbetriebs-Leitung ist der Bürgermeister. Über dem steht der (politische) Werk-Ausschuß, der aber nicht in alle „Dienstbelange“ des Bürgermeisters eingreifen darf. Kraft Amtes hat er eine „Handlungsfreiheit“, die er auch durchaus „verteidigt“ und nutzt. Sei es durch direkte Dienstanweisungen oder schlicht „Redeverbote“, wie unlängst bei Feuerwehr und KiTa geschehen…
          .
          – über einer AöR stehen mehrere „Kontrollgremien“, zu denen natürlich auch der Bürgermeister gehören würde. Da muß dann um „Einvernehmen“ gerungen werden, sprich Komprommisse ausgehandelt werden Macht die Sache auch nicht gerade einfach!
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          Die „eierlegende Wollmilchsau“ gibt es nunmal nicht! ALLE Organisationsformen haben Vor- und Nachteile!
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          Daß der Bürgermeister sich „parteiisch“ verhält, ist doch nachvollziehbar! Völlig unabhängig von Organisationsstrukturen hat er IMMER den „Schwarzen Peter“… Der (einklagbare) Rechtsanspruch auf einen KiTa-Platz besteht immer und ausschließlich gegenüber der Gemeinde, nie gegenüber einer Organisationsform! Unlängst veröffentlichte der Bürgermeister ja seinen „Erfolg“, daß er zusätzliche KiTa-Plätze geschaffen hat. Als Dienstvorgesetzter hat er schlicht bei gleichem Personalstand die Gruppengrößen erhöht! 22 Kinder in einer Gruppe sind ja nun nicht wirklich die Krönung der Pädagogik… Zumal die Anforderungen in der Gruppenarbeit kontinuierlich gestiegen sind, sprich „Inklusion“ und auch „mangelnde Sprachkenntnisse“.
          Es ist schon bewunderungswert, mit welchem persönlichen Einsatz die einzelnen KiTa ihren Laden überhaupt noch am Laufen halten!!!
          Diese „Machtinstrument“ wäre dem Bürgermeister in einer AöR natürlich entzogen. Die würde in Augenhöhe mit freien Trägern agieren können und in die kann der Bürgermeister auch nicht direkt reinregieren…. Und es wird doch nun nicht wirklich jemand behaupten, daß freie Träger in der Gemeinde schlechte Arbeit leisten… Zumal erst kürzlich entschieden wurde, daß in Zukunft KEINE neuen Einrichtungen in Gemeindeträgerschaft mehr geschaffen werden, sondern nur noch in freier Trägerschaft.
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          Natürlich ist auch der Personalrat der Gemeinde nicht begeistert, wenn ihm im Falle einer AöR ein erklecklicher Teil der von ihm Vertretenen „abhanden“ kommt. Das könnte schließlich auch Auswirkungen auf Freistellungen für die Personalratsarbeit haben… Allerdings würden MItarbeiter in einer AöR eine eigene Mitarbeitervertretung haben, die sich wirklich nur ausschließlich um „ihre“ Belange kümmern müßte…
          .
          Auch Verwaltungs-Angestellte, deren Arbeit z.Zt. überwiegend mit der Verwaltung von KiTa-Angelegenheiten besteht, machen sich logischerweise Gedanken über ihre zukünftige Verwendung.
          Aber wer sagt denn, daß eine AöR das Rad neu erfinden müßte? Sie könnte sehr wohl Dienstleistungen, z.B. Verwaltungsarbeit, bei der Gemeinde „einkaufen“. Als 100%tige Tochter wäre das bloß eine „interne Verrechnung“ !

          1. Klasse dargestellt. Danke, Herr Wollweber! Bin immer noch nicht über ein gutes Argument gestolpert, für den Eigenbetrieb zu stimmen. 20 Stunden vor der Stimmabgabe gehe ich zu 99,9999% davon aus, das ich mein Kreuz bei Nein machen werde.

          2. Hallo Herr Wollweber,

            Die AÖR darf Beamte beschäftigen.
            Es könnten Beamte der Gemeinde dort hin wechseln, oder versetzt werden.

            Sie haben den „Konflikt“ gut zusammengefasst 🙂
            Die AÖR ist einfach die klarere Trennung zwischen Gemeindeverwaltung und Kindergartenverwaltung.

            Inga Lüttjohann

            1. Auch an die Spitze eines Eigenbetriebes könnte man einen vorhandenen Gemeindebeamten versetzen. Der Eigenbetrieb ist nicht rechtsfähig, quasi eine Unterabteilung der bestehenden Verwaltung. Dieser Beamte sollte aber über eine fundierte sozialpädagogische Zusatzqualifikation verfügen! Sonst würde man nur eine weitere Verwaltungsebene schaffen und hätte gleich beim Regiebetrieb bleiben können….
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              Egal, wie die Wahl ausgeht, über die Besetzung der Leitungsspitze der gewählten Organisationsform sollte man sich sowieso sorgfältig Gedanken machen, nichts über’s Knie brechen:
              .
              – SozialpädagogIn, dort gehört zum Studium ein betriebswirtschaftlicher Teil (ist aber nicht soooo dolle…)
              – Betriebswirt mit nachgewiesener sozialpädagogischer Zusatzqualifikation
              – Doppelspitze aus BetriebswirtIn und SozialpädagogIn
              – Person mit abgeschlossenem Master-Studium „Sozialmanagement“

              „Preislich“ wäre so ein Master teurer als ein/e SozialpädagogIn oder BetriebswirtIn, aber billiger als eine Doppelspitze…..

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