Verwaltungsgericht Schleswig: Lasst die Bürger über die Kindergartenstruktur abstimmen

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat die sofortige Vollziehung des Bescheides der Segeberger Kommunalaufsicht angeordnet, der die Zulässigkeit des Kindergarten-Bürgerbegehrens feststellt. Das teilte die Elterinitiative Pro Eigenbetrieb gestern Abend mit.

Die Initiative hatte selber die Justiz eingeschaltet, nachdem CDU, WHU, BFB und FDP Widerspruch gegen den Zulässigkeitsbescheid der Segeberger Behörde eingelegt hatten. Die Superkoalition hält den Bürgerentscheid für rechtswidrig. Die Initiative fordert nach der Gerichtsanordnung nun, dass die Ortspolitiker ihren Urlaub unterbrechen, um das Kindergarten-Votum doch noch am Tag der Bundestagswahl stattfinden zu lassen. Ziel ist, die Ausgliederung der gemeindlichen Kindergärten in eine Anstalt öffentlichen Rechts zu verhindern. Sprecherin Patrizia Giuffrida: „Für uns ist damit klar, dass der Bürgerentscheid nicht der Sommerpause zum Opfer fällt, sondern dass die Gemeindevertretung bis zum 09.08.2017 eine außerordentliche Sitzung abhält, in der sie den 24.09.2017 als Termin festlegt. Alle anders lautenden Entscheidungen und Schritte werden das große Unverständnis und den wachsenden Unmut in der Bevölkerung Henstedt-Ulzburgs weiter befeuern und die getätigten Zusagen bei bestehender Rechtssicherheit ad absurdum führen.“

Bis zum Mittwoch nächster Woche soll das Ortsparlament nun tagen, doch kann das noch klappen?

Theoretisch ja, die Ladungsfrist beträgt eine Woche. Einberufen müsste die Sitzung Bürgervorsteher Dietmar Kahle.

H-UN
1. August 2017

57 thoughts on "Verwaltungsgericht Schleswig: Lasst die Bürger über die Kindergartenstruktur abstimmen"

  1. Herr Finsterbusch, Sie haben nichts hinzugelernt. In dieser Diskussionsrunde geht es nicht um Rewe, sondern um die Angelegenheit Kita. Es fehlt nur noch der Hinweis auf ihre Termine für die Unterschriftensammlungen. DER Bürger Bernd Utecht

    1. Diskussionsfäden entwickeln sich, so ist das nunmal.
      Aber selbst wenn jemand unter einem Artikel über den Kita-Bürgerentscheid und seine zeitliche Lage noch auf die Unterschriftensammlung für den angestrebten Bürgerentscheid „Rewe“ hinweist, so bewegt sich das ja durchaus in der kontextualen Schnittmenge „Bürgerentscheide“. Wobei der Rewe-Bürgerentscheid idealerweise im Rahmen der Kommunalwahl kommen sollte, passt kausal einfach besser dazu. Falls der Bürger selbst entscheiden möchte, ob Rewe eine Halle bauen darf, die einen halben KILOmeter Seitenlänge hat. Voller LKW-Ladebuchten. 100 davon. Die von LKWs frequentiert werden, die durch unsere Ortsdurchfahrten juckeln werden und so die Kernprobleme der Gemeinde verstärken. Ohne irgendein anderes Kernproblem zu lösen. Plus der Lieferverkehr vom Onlinesupermarkt, der ja auch noch kommt. Wo Sie es schon erwähnten, soll man den geneigten Leser nicht auf die Folter spannen: Samstag 10-13 Uhr im CCU. Unterschreiben und die eigene Wahl haben.

  2. Danke Herr Blau und Co. für Ihre klaren Worte. Zeigt es mir doch, dass ich auf dem richtigen Weg bin.

    Als Bürger kann ich mich nur für mein TUN rechtfertigen, muss es aber nicht. Anders sieht es bei Personen aus, die hier öffentliche Ämter bekleiden. Da wundert es, dass Sie das nicht bei denen „einfordern“.

    Herr Dultz brachte das Wort „Hybris“ ins Spiel. Lt. „Wikipedia“ verbindet man mit Hybris häufig den Realitätsverlust einer Person und die Überschätzung der eigenen Fähigkeiten, Leistungen und Kompetenzen, vor allem von Personen in Machtpositionen.

    Und es dürfte unbestritten sein, dass ich nicht zu den Personen in einer Machtposition gehöre.

    Offensichtlich hat man auch aus dem Bürgerentscheid „Pinnauwiesen“ nichts dazu gelernt.

    Höchst bedenklich, wenn man sieht, welche Kräfte jetzt wieder am Werk sind, um alleine ein Bürgerbegehren zu verhindern.

    Das Bürgerbegehren hat einzig und allein die Absicht, dass die Bürgerinnen und Bürger von Henstedt-Ulzburg durch ihre Unterschrift auf den Unterschriftenlisten bekunden, dass sie über Gewerbeansiedlungen – die ganz Henstedt-Ulzburg auf Jahre hinaus massiv verändern wird – mitentscheiden möchten / können.

    Erst mit einem „Bürgerentscheid“ entscheidet sich der Bürger zu der Fragestellung:

    „Sind Sie dafür, zur Vermeidung weiterer Logistikzentren ( aktuell Unternehmensansiedelung REWE ) und den damit verbundenen LKW-Verkehrsbelastungen für Henstedt-Ulzburg, den Aufstellungsbeschluss des B-Planes 146 vom 18.07.2016 dahingehend zu ändern, daß nur Gewerbebetriebe angesiedelt werden sollen, die eine Fläche von maximal 10 Hektar beanspruchen und eine maximale Gebäudehöhe von 21 Metern nicht übersteigen?“

    Herr Blau, wir leben in einer Demokratie und da sollte man demokratische Abläufe m. E. nicht in Frage stellen. Für mich erwecken Sie den Eindruck, dass Sie die Bürger für „UNMÜNDIG“ erklären wollen. Und das geht mir zu weit!

    P.S.: Wenn Entscheidungsträger für sich in Anspruch nehmen für die Bürger zu entscheiden, dann haben sie auch die Pflicht, diese nicht nur über Vorzüge der Ansiedlung sondern auch über Nachteile und Alternativen zu informieren.

  3. Die gesamte Diskussion hier zeigt mir, dass Polemik und Unterstellungen die Sachverhalte in den Hintergrund rücken lassen. Dass sich dann auch ein Gemeindevertreter Herr Sass-Olker auch auf diese Ebene begibt, ist bedauernswert. Ich habe mir eine Meinung gebildet und werde dann zu dem Zeitpunkt der Abstimmung mein Kreuz machen. Ebenso werde ich weiter beobachten, wie und von wem hier Politik in der Gemeinde gemacht wird. Darüber haben wir dann im nächsten Jahr als Bürger zu entscheiden, wie wir die Zukunft sehen und wem wir was zutrauen. Schade, dass persönliche Animositäten immer mehr die Sachlage verkehren. Soltle dies der Geist der Zeit sein ? Schade.

  4. Liebe Kollegin Dosdahl, Sie wiederholen sich zum wievielten Male in Ihrer Argumentation.In der Gemeindevertretersitzung am 10.8. haben wir nicht über Eigenbetrieb oder AoR zu entscheiden, das wissen Sie auch. Was sollen die Krokodilstränen wegen der 5000,– €. Sie und und Ihre Mitstimmer wollten doch mit allen Mittel einen Bürgerentscheid am Tage der Bundestagswahl verhindern, damit sind Sie zum Glück gescheitert. Nehmen Sie Ihren selbst gewählten Wählergemeinschaftsnamen „Bürger für Bürger“ Ernst,lernen Sie aus Ihrer Fehlentscheidung und akzeptieren die demokratischen Spielregeln,die natürlich Geld kosten, auch wenn Sie Ihnen hier nicht in den „Kram passen.“ Im Übrigen, es war nicht Aufgabe des Verwaltungsgerichtes, den Beschluss des Gemeinderates, Sie meinen offensichtlich, eine AoR zu gründen, zu bestätigen oder zu „kassieren“. Ich gehe davon aus, dass Sie und Ihre FraktionskollegInnen nun am 10.8. im Interesse der Sache der Verwaltunsvorlage zustimmen, keine Beschwerde einzulegen. Die WHU-Vorsitzende hatte in der letzten Sitzung erklärt, dass man nicht klagen wolle, die BFB vielleicht doch ?
    Mit kollegialem Gruß
    Jürgen Sass-Olker
    SPD-Gemeindevertreter
    -Kreistagsabgeordneter

  5. Ich finde es schon sehr komisch – vorsichtig formuliert – wenn man den gewählten Volksvertretern nicht abnimmt, dass alle Arbeitsbedingungen und alle Altersversorgungsansprüche der Kita-Beschäftigten gesichert sind und bleiben.
    Diese Bedingungen können nur durch die Wahl der falschen Parteien geändert werden, bei den aktuell aktiven Parteien sehe ich zu 100 % keine andere Haltung zur Sicherung der Rechte der Beschäftigten.
    Hier werden Verschwörungstheorien aufgebaut, die ich persönlich nicht mehr akzeptieren kann und will.
    Das Gift der Verunsicherung der Beschäftigten und mancher Eltern wurde ( absichtlich ?) durch falsche Informationspolitik gelegt.

  6. Herr Böcker,
    es gibt einen einstimmigen Beschluss der Politik:
    Neue Einrichtungen werden durch die Gemeinde nicht mehr erstellt und betrieben.
    Das wird leider auch von der Verwaltung/ Bürgermeister und der SPD nicht sauber kommuniziert.
    Insofern hat die Entscheidung Eigentrieb oder Anstalt öffentlichen Rechts mit neuen Einrichtungen nichts – aber auch gar nichts – zu tun.
    Es ist schade , wie wenig diese Diskussion umfassend verstanden wird, resp. durch Weglassungen angefeuert wird.
    Hier geht es lediglich um die Form der Betriebsführung bestehender Einrichtungen.
    Wenn auf den gemeindlichen Grundstücken – z.B. dem Gelände der Minigolfanlage Rhen und in Ulzburg-Süd – neue Kitas errichtet werden sollen, werden dafür Träger durch Ausschreibungen der Gemeinde gesucht, die das Objekt auch erstellen.
    Die Politik kann dann über die besten Konzepte entscheiden.
    Wenn es zusätzlichen Bedarf gibt, wird die Gemeinde gern erneut mit freien Trägern in Kontakt treten, z.B. für das Wagenhuber-Gelände.
    Unabhängig davon sind wir überzeugt, dass in einer AöR genau dieser Amtsschimmel – den Sie beschreiben – eben nicht mehr wiehert, sondern dass die pädagogische und kaufmännische Leitung das Interesse der Eltern erkennen und gemeinsam mit Erzieherinnen umsetzt.
    Wir erwarten sogar, dass mit der doppelt besetzter Leitung dort die eigenen Konzepte besser weiterentwickelt werden einschl. einer qualifizierten Mitarbeiterfortbildung, ohne dass es erst Anstöße von außen bedarf.
    Auch – und das sage ich als ehrenamtlicher Politiker – ohne dass die Politik in solche Konzepte in die Details da rein redet.

    1. Hallo Herr Göttsch,
      vielleicht habe ich mein Thema nicht genügend deutlich gemacht: An der Diskussion Eigenbetrieb oder AÖR will ich mich hier nicht beteiligen. Die Damen der Bürgerinitiative kenne ich nicht persönlich (einzig denkbare Ausnahme, dass ich Frau Falk-Kibbel mal als Erzieherin kennengelernt habe, als mein Sohn vor 15 Jahren in den Walskindergarten ging) und ich habe eigentlich in der gesamten Diskussion auch keine Aktien.

      Weshalb mische ich mich ein? Das Verwaltungsgericht Schleswig hat am 28.7. eine einstweilige Anordnung erlassen ( und bevor ein Gericht so etwas macht, muß schon einiges zusammenkommen) die den Widerspruch der Gemeindevertretung vom 18. Juli gegen die Anordnung der Kommunalverwaltung einen Bürgerentscheid durchzuführen aufhebt.

      Es bedurfte sechs aufrechter Damen, um dem Unfug der Gemeindevertretung ein Ende zu bereiten. Diese Damen sitzen jetzt auf 5000 EUR Kosten, weil die Gemeindevertretung Unfug beschlossen hat. Wenn ich jetzt den Vorschlag mache, dass die Gemeindevertretung wenigstens der von ihr verursachten Schaden wiedergutmacht, erlebe ich ein großes Wehgeschrei.

      Ich warte noch auf das erste Gemeinderatsmitglied, das seine Entscheidung vom 18. Juli in Frage stellt.

      1. Naja, das Wording „aufrechte Damen“ und „Unfug“ impliziert, das die Gemeindevertretung bewusst unaufrichtig gehandelt hat, quasi wissentlich versucht hat, Recht zu beugen. Das die Damen (unabhängig differierender Anschauungen) aufrichtig sind, würde ich standardmäßig voraussetzen.
        Die GVer haben eine eigene Sichtweise entwickelt und haben ihre Handlungsfähigkeit verteidigen wollen. Hat nun nicht geklappt, aber in der Rückschau sollte man dennoch die Bewertungs-Kirche im Fairness-Dorf lassen.
        —-
        Ich bin allerdings auch der Meinung, das die Gemeinde die 5T€ tragen sollte, nachdem sie nunmal verloren hat.
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        Ansonsten geht es sehr wohl ab jetzt darum, die guten Gründe für AöR-Strukturen herauszustreichen und die Eigeninitiativ-Befürworter aufzufordern, ihren diffusen Ängsten auch mal objektive Argumente folgen zu lassen. Die Arbeitsbedingungen wurden durch einen Beschluss abgesichert. Das Personalmarketing der Verwaltung ist nicht marktgerecht. Der Bgm. hatte schon mal Überlastung insgesamt verlauten lassen. Gegen AöR wird immer nur mangelnde Motivation und ähnlich unkonkretes ins Feld geführt. Reicht nicht, der Wähler braucht Ende September 2017 eine Entscheidungsgrundlage! Nicht nur Irreführungen.

  7. Die notwenigen Kosten sollte m.E. das Rathaus übernehmen. Es ist nun als legitim festgestellt, insofern also Bestandteil der politischen Willensbildung geworden. Das kann natürlich nur Rechts- & Organisationskosten gegen Beleg betreffen. Bewirtung bei Teambesprechungen eher nicht 😁

  8. Hallo Herr Böker ! Das der Initiative erhebliche Kosten entstanden sind ist darauf zurückzuführen, daß ein Gericht bemüht wurde. Es hätte ja auch anders ausgehen können.
    Die Ratsmehrheit, also ehrenamtliche GVler, stehen m.E. nicht in der Pflicht hier Kosten zu übernehmen.
    Warum dieses nicht die Gemeindeverwaltung machen muß ist mir nicht verständlich. Verfahrensgegner waren doch nicht die einzelnen GVler sondern die Gemeinde.
    Allerdings, wer ein Verfahren gewinnt, trägt doch eigentlich keine Verfahrenskosten.
    Wenn dem in diesem Falle nicht so ist, dann wäre mir eine Erklärung dazu von Ihnen doch willkommen. Man lernt ja schließlich ein Leben lang (oder sollte / kann es)……
    Schließlich geht es hier letztendlich doch ggf. um Steuergelder. Das interssiert mich als Zahler doch auch.

  9. Die Initiative ProEigenbetrieb meldet, dass ihr insgesamt mehr als 5.000 EUR Anwaltskosten entstanden sind, obwohl sie prakisch obsiegte. Die Ratsmehrheit hingegen, deren Rechtsposition sich als nicht haltbar herausstellte, kostet der Rechtsstreit keinen Cent.

    Ob es verwaltungsrechtlich möglich ist, kann ich nicht beurteilen, moralisch fände ich es jedenfalls angemessen, wenn die Verwaltung dienachgewiesenen Kosten der Bürgerinitiative übernehmen würde.

    1. Lieber Norbert,
      die Gemeindevertretung hat nach über zweijähriger Vorarbeit und Recherche die Entscheidung getroffen, die gemeindeeigenen Kindergärten in einer AöR neu zu organisieren.
      Laut Aussage von 84% der Mitarbeiter/innen „Demnach bieten sowohl der Eigenbetrieb, als auch die AöR und die gGmbH in allen Punkten, außer den personal- und arbeitsrechtlichen Aspekten, gleiche Bedingungen.“
      Worum es den Mitarbeiterinnen tatsächlich geht, kommt im letzten Absatz des Schreibens zum Ausdruck:
      „Wir wünschen uns auch eine neue Struktur in der Organisation, aber wir bitten Sie, als Entscheidungsträger, die personal- und arbeitsrechtlichen Konsequenzen für uns zu bedenken und für den Eigenbetrieb zu votieren.“

      Darum ging es den Mitarbeiter/innen und das ist verständlich. Die Politik hat sich dann aber für eine AöR entschieden, mit der Auflage, dass es keine Schlechterstellung für die Mitarbeiter/innen geben darf (zeitlich unbegrenzt).

      Damit begann der Unfriede, denn von verschiedenen Seiten wurde bezweifelt, dass solche Vereinbarungen rechtssicher zu schließen sind – damit wurde bei den Mitarbeiter/innen
      Verunsicherung und Misstrauen geschürt. Dann hieß es von Seiten einiger Eltern und des Kinderschutzbundes, dass solch verunsicherten Mitarbeiter/innen, die ständig um ihre Existenz bangen müssen, kaum die hervorragende Arbeit wie bisher leisten könnten…, es gipfelte mit der Behauptung, das Kindeswohl sei gefährdet…

      Inhaltlich geht und ging es den Befürwortern einer AöR darum, die Organisation der Kindergartenstätten von der Verwaltung zu entflechten.

      Wenig hilfreich zur Befriedung der Situation waren die Entscheidungen der Verwaltung:
      – mit der Versicherung an die Mitarbeiter/innen, dass ihnen keine arbeitsrechtlichen Nachteile entstehen – von September bis Dezember zu warten…
      – mit der Versicherung, dass das Kindeswohl nicht betroffen sein wird – von September bis Februar zu warten…
      – die direkte Kommunikation zwischen Mitarbeiter/innen und Politik zu untersagen…

      Zu deiner Frage ob die Gemeinde Henstedt-Ulzburg die Kosten der Bürgerinitiative übernimmt:

      Die Bürgerinitiative proeigenbetrieb möchte diesen rechtmäßig gefassten Beschluss des gewählten Gemeinderates durch einen Bürgerentscheid ändern. Das Gericht hat bestätigt, dass dies rechtens ist, beanstandet aber auch nicht den Beschluss des Gemeinderates. Die Bürgerinitiative proeigenbetrieb ist also Gegenpartei zur Gemeinde. Uns als BFB-Fraktion erschließt sich der Gedankengang nicht, warum die Gemeinde in diesem Fall Kosten der Gegenseite übernehmen soll – von der rechtlichen Möglichkeit ganz abgesehen.
      Mit welchem Selbstverständnis soll eine Gemeindevertretung zukünftig Entscheidungen treffen, wenn sie deren Aussetzung selbst finanziert?! Wir bedauern auch die Kosten von 5,000.- € die aufgelaufen sind – Gespräche und Gesprächsangebote hat es gegeben…, leider waren die Fronten schnell verhärtet. Auch der Bürgerentscheid wird Geld kosten, auch bei zeitgleicher Bundestags-Wahl – erfahrungsgemäß einen niedrigen fünfstelligen Betrag – Demokratie kostet Geld…
      LG
      Doris Dosdahl
      für die BFB-Fraktion

      1. Hallo Frau Dosdahl,
        Sie schrieben: „Die Politik hat sich dann aber für eine AöR entschieden, mit der Auflage, dass es keine Schlechterstellung für die Mitarbeiter/innen geben darf (zeitlich unbegrenzt).“

        Meine Frage dazu: Ist denn auch garantiert, dass die angestrebte Unternehmensform der AöR ebenfalls zeitlich unbegrenzt existiert? Denn die formulierte Auflage gilt laut Ihren Zeilen nur so lange, wie die von der politischen Mehrheit angestrebte AöR in ihrer Form existieren würde.

          1. Ist irrelevant, da im Falle eines Eigenbetriebes der Arbeitgeber (die Gemeinde H-U) der gleiche bleibt. Die Arbeitsverträge blieben somit unberührt.

              1. Liebe Frau Dosdahl,
                Ihr „Asterix-und-Obelix-Vergleich“ entbehrt jeglichem Realismus.
                Ich erwarte deutlich mehr Respekt im Umgang mit dem Tafelsilber der Kitas: den Erzieherinnen.
                Wenn sich nun das pädagogische Personal für einen neuen Arbeitgeber entscheiden soll, sollte es auch darüber aufgeklärt werden, dass die AöR im Vergleich zur Gemeinde H-U privatisierbar ist, und welche (negativen) Folgen das für die dann betroffenen ArbeitnehmerInnen haben könnte.

                Bisher wurden immer nur die positiven Aspekte einer AöR von den Befürwortern hervorgehoben. Dann, wenn aber augenscheinlich unangenehme Fragen dazu gestellt werden, wird nicht nur ausweichend, jetzt sogar karikativ reagiert!
                Schließlich sollen das Erzieherpersonal über die Form einer AöR aus dem vergleichsweise zukunftssicheren Gebilde einer Gemeinde herausgelöst werden. Da stellt sich ganz automatisch die Frage nach einem Vergleich. Ganz besonders deshalb, da im Satzungsentwurf zur AöR eine Auflösung selbiger vorgesehen ist, die sogar ganz unkompliziert mit NUR einfachem Mehrheitsbeschluss durch die Gemeindevertretung vorgenommen werden kann.


                Das uns der Himmel nicht auf den Kopf fallen wird, sollte jedem Menschen klar sein.
                Weniger klar ist die Tatsache, dass ein widerspruchsloser Wechsel der Erzieherinnen in eine AöR einer Verzichtserklärung auf ihre erworbenen Rechte aus dem Dienstverhältnis im Öffentlichen Dienst gleich kommt, sollte die AöR eines Tages wieder aufgelöst werden.

                Wahrscheinlich heisst es jetzt, wie bereits an anderen Stellen mehrfach leichtfertig geäussert: „Aber das will doch keiner.“
                Können Sie diesen Willen den Erzieherinnen auch garantieren?

                Sie brüsten sich damit, sich zwei Jahre mit der Thematik auseinandergesetzt zu haben. Die Bürgerinnen und Bürger, und ganz besonders die ErzieherInnen können einen sachlichen und transparenten Umgang, besonders in Hinsicht auf einen Bürgerentscheid, damit erwarten können.
                Billige Zitate aus Comic-Heften sind dabei wenig hilfreich.

              2. Hallo Herr Willsch,
                Antworten auf Ihre Frage wurden Ihnen bereits mehrfach gegeben. Auch auf diesem Kanal. Was mich interessiert: Sind Sie bei den HUN Berichterstatter oder Kommentator oder beides? Ich sehe Sie in den Ausschusssitzungen sitzen und anschließend lese ich hier Ihren Bericht darüber. Ich lese aber auch Ihre Kommentare und frage mich, sind die Berichte Kommentare oder die Kommentare Berichte oder beides oder gar nichts…………. ???

              3. Sehr geehrte Frau Dosdahl,
                ich vernahm bisher weder eine konkrete, noch sachlich formulierte Antwort auf meine Frage.

                Zur Beantwortung themenabschweifender Fragen persönlicher Natur, stehe ich, auch in Rücksichtnahme auf den sachlich orientierten Betrachter, an dieser Stelle nicht zur Verfügung.

      2. Liebe Doris,
        an der Diskussion pro oder kontra Eigenbetrieb oder AÖR will ich mich aktuell nicht beteiligen.
        Ich habe mich eingemischt, nachdem die Gemeindevertretung Widerspruch gegen den Bescheid der Kommunalaufsicht eingelegt hatte. Wie Du weißt, habe ich mich schon vor unserem gemeinsamen Studium 1995 mit Juristerei beschäftigt und dies ist beruflich auch bis zum heutigen Tage so geblieben.
        Die Argumente der Gemeindevertretungsmehrheit habe ich mir angesehen und fand sie gelinde gesagt schwach. Das Argument, man habe ein Gutachten eine Anwaltskanzlei, die die Position der Gemeindevertretungsmehrheit stütze, ist doch wohl für Lieschen Müller gemeint und nicht für ernsthaft argumentierende Menschen! Wenn ich Geld gebe, kann ich für jede gewünschte Position ein anwaltliches Gutachten bekommen, das ist jedem bekannt, der etwas von der Materie versteht! Ich kann nicht wirklich glauben, dass der Gemeindevertretung die Schwächen ihrer Argumentation nicht bewußt waren.
        Mit dem Widerspruch hatte die Gemeindevertretung eine Situation geschaffen, in der die Initiatorinnen des Projekts ProEigenbetrieb entweder hätten hinnehmen müssen, dass ihr Anliegen durch juristische Maßnahmen auf den „SanktNimmerleinsTag“ verschoben wird oder sie mußten das finanzielle Risiko in Kauf nehmen, eine einstweilige Anordnung zu beantragen.

        Ich ziehe meinen Hut vor den Damen, dass sie die Chuzpe hatten, trotz aller Risiken die einstweilige Anordnung zu beantragen!!!

        Jetzt bewerten wir das Ergebnis des Prozesses: Eine einstweilige Anordnung bedeutet, dass das Verwltungsgericht die Position des Gemeinderats von links und rechts abwatscht!! Jeder, der weiß, wie unrealistisch eine Rechtsposition sein muß, bevor ein Gericht darüber mit einer einstweiligen Anordnung hinweggeht, weiß das!

        Quinzessenz: Die Gemeindevertretung hat sich bei ihrem Widerspruch juristisch vollkommen vergaloppiert!
        Sechs Damen haben das Risiko der Kosten eines Rechtsstreits auf sich genommen, um dies durch das zuständige Gericht feststellen zu lassen!
        Die Frage ist doch jetzt: Steht die Gemeindevertretung für die finanziellen Auswirkungen ihre Fehlentscheidung ein oder nicht?
        Ich will es noch einmal deutlich formulieren: Entweder der Rat hat am 18. Juli eine Fehluentscheidung getroffen oder das Gericht hat am 28. Juli ein Fehlurteil gefällt – eine dritte Möglichkeit gibt es nicht!

        Jedes Ratsmitglied muß diese Frage für sich klären – eines ist aber völlig unmöglich: Jetzt die sechs Klägerinnen im Regen stehen zu lassen, weil man zu feige ist, eigene Fehler einzugestehen!

        Abschließend, liebe Doris, wir haben doch an der HWP (Hochschule für Wirtschaft und Politik) Solidarität gelernt und nicht Andersmeinende finanziell auszuhungern.

        Viele Grüße
        Norbert Böker

  10. @Herr Finsterbusch: Wie weit geben die die Kommentatoren im Allgemeinen die Anonymität auf? Bei vielen, unter anderem bei Ihnen, fehlt sogar der Vorname. Sie verlangen jetzt, dass einzeln von Ihnen herausgepickte Kommentatoren ihr Parteibuch offenlegen? Was soll denn noch alles folgen? Angaben zum Arbeitgeber, damit man auch hier den Verdacht einer subjektiv beeinflussten Meinungsabgabe öffentlichkeitswirksam abstempeln kann? Das könnte man immer weiter so treiben, mit Angaben zum genauen Wohnort oder Vereinen usw. Ich finde ihre Kommentare seit jeher sehr unangenehm, da sie ausschließlich kritisch formuliert waren. Jetzt allerdings gehen Sie noch einen Schritt weiter, nicht zuletzt auch mit dem Kommentar gegen des SPD-Politiker Christian Schäfer, dem Sie faktisch Wirkungslosgkeit als Ortspolitiker bescheinigen, wohingegen Sie sich selbst als Initiator als wirkungsvollen Retter der Zukunft der Gemeinde sehen. Da reicht das Wort „Überheblichkeit“ nicht mehr aus. Gehen Sie doch aktiv in die Ortspolitik, die WHU würde beispielsweise garantiert erfreut über Ihre Mitarbeit sein. Dann werden Sie sich durch sämtliche Unterlagen wühlen müssen, viele Gespräche führen und auch mit Kompromissen leben müssen. Und dann, lieber Herr R. Finsterbusch, müssen Sie auch damit leben, das meckernde Kommentatoren Ihre Arbeit grundsätzlich in den Verdacht der Inkompetenz und Nutzlosigkeit, oder noch schlimmer, Ihnen die Absicht von Begünstigungen unterstellen.
    P. S.: Der Anstand verbietet, dass Ihr Mitstreiter, Herr Colmorgen, Unterstellungen erfährt, weil er der Ehemann des SPD-Mitglieds Heidi Colmorgen ist. Obwohl sie an der Ausarbeitung der Parteiposition für die Entscheidung der REWE-Ansiedlung aktiv monatelang beteiligt war. Wäre in Ordnung, wenn Sie sich eine ähnliche Pietät aneignen würden, statt den Marktschreier zu markieren.

    1. Meine volle Zustimmung Herr Blau. Nunmehr ist eine rechtliche Klärung erfolgt, die Politik hat schon zu verstehen gegeben, dass nunmehr keine weitere Instanz bemüht wird und damit haben die Bürger nun die Möglichkeit eine Abstimmung darüber vorzunehmen, wo nach meinem Empfinden die wenigsten verstanden haben, worum es eigentlich geht. Die Thematik ist einfach sehr komplex. Bevormundung gab es mal in anderen Zeiten, aber nun ist es für alle Seiten wichtig auf die Sachebene zurückzukehren und die Bürger, die dann eine Entscheidung treffen, umfassend aufzuklären. Die dann herbeigeführte Entscheidung ist zu respektieren, wie auch immer und auf welcher Grundlage letztlich der einzelne Bürger entschieden hat. Das ist Demokratie.

  11. Herr Utecht,
    sind Sie nicht der Bernd Utecht – SPD-Mitglied des Feuerwehrausschusses ? Warum geben Sie sich dann nicht hier als SPD-Mitglied zu erkennen? Dann kann man auch Ihre Kommentare parteilich zuordnen.

    1. Herr Finsterbusch, ich kann sehr gut unterscheiden, ob ich einen Kommentar als der Bürger Bernd Utecht oder als SPD-Gemeundevertreter schreibe. Mein Hinweis ist wohl auch Ihnen klar. DIE UN schreibt einen Artikel zum Thema Eigenbetrieb oder AöR. In der Diskussion landen wir bei Rewe. Mein Deutschlehrer hätte angemerkt, Thema verfehlt. Es kann natürlich sein, dass einige Schreiber absichtlich vom Hauptthema abweichen. Diese Kritik hat nichts mit SPD zu tun, als Bürger wünsche ich mir Klarheit. Klar?

  12. War das Thema Rewe oder war es Kita? Wie man die Diskussion beeinflussen kann, um seine Ziele zu erreichen. Schade, dass es nur noch ein Thema gibt.

  13. Ich habe das Gefühl, das in der Gemeinde nur kleine Brötchen gebacken werden sollen..

    Warum keine grossen Hallen.? Soviel Kleinbetriebe gibt es gar nicht für HU, die sich hier ansiedeln sollen…

    Was wäre eigentlich wenn Rewe in kaki baut und der Verkehr dann erst recht durch HU fährt?

    Hauptsache Rewe sponsert Veranstaltungen, dann finden es alle gut und es gehen auch alle hin..

    Verstehe einer die Bürger (ein Teil davon)

    1. Sehr geehrter Herr Kretschmer,
      ich habe vor kurzem von der Stadt Kaltenkirchen die Auskunft bekommen, daß dort keine genügend große Flächen für REWE zur Verfügung stehen. ( E-mail bei mr einzusehen)

      1. Hallo Herr Colmorgen, meinen Sie die E-Mail, die Sie hier bereits in einem vorherigen Kommentar veröffentlicht haben? Dann stimmt Ihre Aussage nämlich nicht ganz. Dort steht nur, dass „derzeit“ nicht entsprechend große „zusammenhängende“ Gewerbeflächen vorhanden sind. In der E-Mail wurde aber nicht dazu Stellung genommen, ob durch den Ankauf von Flächen und entsprechender Erschließung Projekte in der Größenordnung von REWE möglich gemacht werden können. Ich halte es auch für ausgeschlossen, dass sich Kaltenkirchen von Ihnen oder irgendwem sonst in die Karten gucken lässt.

  14. Inhaltlich ist das zwar kein Thema, was Sinn bei einer Volksabstimmung macht, weil es für den Bürger egal ist, wie hinter den Kulissen die Kinderbetreuung organisiert ist, Hauptsache es gibt sie. Aber wenn es halt legal und hinsichtlich Unterschriftenliste über die Schwelle gehoben ist: Stimmen wir halt ab. Aber macht es nicht mehr Sinn, das zusammen mit der Kommunalwahl abzuhalten? Dort käme dann auch die Abstimmung zur Logistikhallen-Begrenzung zum Tragen, die letztlich für Rewe maximal eine ganz kleine Halle (mit entsprechend wenigen LKW und Lieferwagen) oder eben nur das Büro möglich macht und uns so davor bewahrt, zum Stau-Eldorado zu werden. Beides wären kommunale Themen, und wir könnten sowohl direkt die Weichen für die Kitas und die Logistikaffinität stellen, als auch die Gemeindevertretung neu proportionieren, im Hinblick auf IGEK und Umsetzung der gewählten Kita-Organisationsform und der Gewerbeansiedlung unter den erzielten Rahmenbedingungen.
    —-
    Die Abstimmung, ob neue Logistik-Monster kommen dürfen, ist übrigens noch nicht in trockenen Tüchern! Wer hier abstimmen dürfen will, muss zunächst die Abstimmung mit einer Unterschrift unterstützen. Samstag 10-13 Uhr im CCU zum Beispiel. Wer jemanden kennt, der/die auch keine 30-Hektar-Logistikhalle mitsamt der ganzen LKW und Lieferwagen in der Gemeinde möchte: einfach mitbringen.
    —-
    Wer die Halle unbedingt doch haben will: Auch dafür kann man abstimmen. Wenn die Abstimmung zustande kommt! Also: Auch dann in die Liste eintragen, damit wir den Rewe-Fall als Bürger alle zusammen entscheiden können.

    Infos hier: http://www.gewerbe-hu.de

    1. Sehr geehrter Herr Schneider, sehr wohl macht es Sinn, über Kinderbetreuung abzustimmen.
      Ich werde hier zu Gunsten „Pro Eigenbetrieb“ abstimmen, damit unsere Verwaltung endlich eine vernünftige Betreuung und ausreichend Kita-Plätze für alle Kinder zur Verfügung stellt. Der nächste Schritt wäre die kostenlose Betreung für 5 Stunden am Vormittag wie in Hamburg und anderfen Bundesländern, damit alle Kinder was davon haben und nicht nur Eltern mit hohem Einkommen.

      Zu Rewe, sollte es hier zu einer Volksabstimmung kommen, werde ich auf jedenfall für Rewe stimmen.

      Eine kleine Anmerkung zu Ihnen Herr Schneider, Sie sollten mal lernen über den Tellerrand zuschauen. Denn wenn man so hier Ihrer Kommentare egal zu welchem Thema liest, hat man das Gefühl, dass Sie nur an sich denken. Man nennt solche Personen auch Egoisten.

      1. Hmmm… wer wollte noch gleich die LKW-Flut von Rewe in Kauf nehmen (auf Dauer), nur um evtl. ein paar Schwertransport-Aufträge zu ergattern (während der Bauzeit)? Falls das ein anderer Hr. Böhm war: Sorry für die Verwechslung. Sonst: Der Blick in den Spiegel liefert den, der definitiv nur an sich denkt, statt an die Gemeinde als Gegenstand einer ganzheitlichen Fortentwicklung.

        1. Herr Schneider es geht nicht nur um Arbeitsplätze während der Bauphase, sondern es entstehen viele neue Arbeitsplätze bei Rewe. Man sollte mal Karriere bei Rewe googlen. Ausserdem steht Rewe auch dafür Ortsansässige Firmen für die Erhaltung der Standorte bevorzugt, was im Umkehrschluss heisst, dass auch in den Handwerksbetrieben neue Arbeitsplätze entstehen.
          Dazu kommen die Möglichkeiten, dass die Kinder der Gemeinde in der Zukunft ortsnahe Ausbildungsplätze finden können, und das in verschiedenen Bereichen auch bei Rewe und Netto.
          Darüber sollten Sie auch mal nachdenken Herr Schneider.

          1. Rewe zieht doch nur um. Wer da arbeiten will, kann es schon jetzt tun. Wie ansonsten die neue Roboter-Logistik-Welt aussieht, kann man hinter den jüngst von mir geposteten Links betrachten. Die zahlreichen Online-Supermarkt-Lieferwagen werden sicherlich noch länger menschlich besetzt sein. Und unsere Staus verlängern, wenn sie massiv ausschwärmen. Vermutlich zur besten abendlichen Rushhour, da viele zum Feierabend ihren Wunschliefertermin ansetzen werden. Wir werden das kollektiv verfluchen, aber ist Rewe erstmal da, gibts kein zurück.

    2. Hallo Herr Schneider,
      gern will ich Ihnen erläutern, welchen Sinn die Abstimmung über die Rechtsform der Kindergärten macht. Die Rechtsform ist entscheidend dafür, welchen Einfluß Bürger und Politik haben. Die Rechtsform AÖR führt zu einem stärkeren Eigenleben der Kindergärten. Ganz typisch ist, dass gesagt wurde, Eltern könne man im Verwaltungsrat nicht beteiligen, weil ihre Kinder ja nicht einmal die volle Amtszeit im Kindergarten wären.
      Ich weiß nicht, ob Sie Kinder haben, ich jedenfalls habe immer Wert darauf gelegt, mitgestalten zu können, was dort mit meinen Kindern geschieht.
      Wenn Sie mal im Internet recherchieren, werden Sie viele Beriche über AÖR-Geschäftsführer finden, die ganz stolz mit dem erreicheten Personalabbau prahlen!

      Und jetzt noch ein Wort zu of topic – Beiträgen:
      Der Respekt vor Ihren Mitbürgern sollte schon dazu führen, dass Sie nicht plötzlich das Thema wechseln und sich der größere Teil Ihres Beitrags um die ReWe-Ansiedlung kümmert.

      So etwas gehört sich einfach nicht – aber auch bei gutem Benehmen kann ein gut funktionierender Kindergarten hilfreich sein.

      1. Die Einflußmöglichkeiten sollten doch via Wahlurne hinsichtlich der Ausrichtung der Kitas und über Gerichte hinsichtlich des Rechtsanspruchs an sich wahrgenommen werden. Das aber konkrete Eltern im Verwaltungsrat ein Wünschdirwas veranstalten, das über den Rechtsanspruch und den damit verbundenen Leistungsumfang hinausgeht und letztlich aus Steuergeldern bezahlt wird, fände ich ungerecht. Wer das will, sollte einen teuren Privatkindergarten nutzen. Da zahlt man dann mehr als beim Staat. Und wer die Kapelle bezahlt, darf auch die Musik aussuchen.
        Mein Kommentar war nicht Offtopic, da es hier um ein Bürgerbegehren geht, und bei Rewe ebenfalls. Konkret Samstag im CCU, 10-13h: In die Liste eintragen, um abstimmen zu können.

        1. Danke für die Antwort, Herr Schneider. Sie haben also keine Kinder.
          Bei den Eltern stehen bei der Mitwirkung doch nicht „Leistungsumfang“ und „Steuergelder“ im Fokus, sondern pädagogische Inhalte.
          Es gibt Eltern, die ein emotionales Verhältnis zu ihren Kindern haben und den Kindergarten nicht als Verwahranstalt ansehen! Aber das können Sie vielleicht nicht verstehen.

          In Irem neuesten Beitrag von gestern 1:01 Uhr taucht der Bürgerentscheid zu den Kindergärten mit keinem Wort mehr auf – das nennt man gemeinhin of topic. Beim Thema ReWe scheinen Sie ja missionarisch beseelt zu sein und weisen selbst darauf hin, dass Sie dazu diverse Links gepostet haben.

          Mit der Zeit lernen Sie sicher auch noch, die Überschriften eines Threads zu lesen und zu respektieren.

          1. Hallo Herr Böker. Daß Herr Schneider ein großes und ein kleines Kind hat, hat er schon mehrfach kund getan. Ich kann seinem Beitrag jetzt auch absolut nicht entnehmen, daß er keine hätte, nur weil er bezüglich AöR anderer Meinung ist als Sie. Was die Mitwirkung angeht, kann ich Ihre Argumentation im übrigen auch nicht verstehen. Was verstehen Sie bitte darunter? Sie können sich doch jeder Zeit mit Kitaleitung oder Erziehern austauschen?!

            Im übrigen finde ich Ihre Aussage, wer ein emotionales Verhältnis zu seinen Kindern hätte, müsse pro Eigenbetrieb sein, extrem anmaßend! Mir ist die Rechtsform z.B. ziemlich egal, denn ich kann aus Elternsicht absolut keinen Unterschied erkennen. Und zu Ihrer Beruhigung: ich BIN Vater eines Kindes im Kindergartenalter. Es geht allerdings nicht in den Kindergarten, aus Gründen, die weder ein Eigenbetrieb noch eine AöR lösen würden. Für Sie vermutlich nicht nachvollziehbar, aber es gibt nunmal mehr Situationen als nur Ihre eigene.

            1. Hallo Herr Kirmse,
              Falls mein Beitrag den Eindruck erweckt, wer ein emotionales Verhältnis zu seinen Kindern habe, müsse für den Eigenbetrieb sein, bedauere ich dies. Das ist nicht meine Auffassung.
              Mir war wichtig zu verdeutlichen, dass es um mehr geht, als um „Leistungsumfang“ und „Steuergelder“ und nicht etwa um ein „Wünsch Dir was“, wie im Beitrag von Herrn Schneider unterstellt, dessen Argumentation ausschließlich aus pekunären Aspekten besteht.

              1. Hallo Herr Böker,
                ehrlich gesagt ist mir nach wie vor nicht ganz klar, um was es tatsächlich geht. „Leistungsumfang“ und „wünsch dir was“ ist für mich das Gleiche, nur in unterschiedlicher Ausdrucksweise. Und „pädagogische Inhalte“ würde ich ziemlich eindeutig zu „Leistungsumfang“ zählen. Deswegen auch meine Aussage, daß man doch jeder Zeit mit Kitaleitung und/oder Gruppenleitung sprechen kann, völlig unabhängig von der Rechtsform, in der die Kindergärten organisiert sind. Grundlegende pädagogische Änderungen kann man als Eltern sicherlich weder beim Bürgermeister noch beim Vorsitzenden einer AöR erwirken, aber vielleicht ist das ja genau der Punkt, den Sie anders beurteilen?!

                Daß Ihnen Herrn Schneiders pekuniären Aspekte mißfallen, kann ich gut nachvollziehen. 😉 Gänzlich vermeiden lassen die sich aber nicht, es sei denn man würde ganz weit ausholen und dann käme man (meiner Ansicht nach) an einen Punkt, an dem man das ganze Konzept Kindergarten in Frage stellen müßte. Es ist letztlich nur ein Produkt einer auf Leistung und Materialismus (und Gleichschaltung) gedrillten Gesellschaft (Erzieher nehmen mir bitte diesen Satz nicht übel, er stellt keine Kritik am Beruf dar!).

            2. Hallo Herr Kirmse,
              ich antworte an dieser Stelle auf Ihren 12:00 Uhr Beitrag, weil bei mir unter diesem keine Antwortmöglichkeit mehr gegeben ist.
              Zur Einflußmöglichkeit: Vor 16 Jahren war ich am Rande daran beteiligt, in H-U den ersten Waldkindergarten einzurichten. Es gab eine diesbezügliche Elterninitiative, das Thema kam auf die Tagesordnung der CDU-Mitgliederversammlung, wir sind mit einer Gruppe Eltern zur CDU-Mitgliederversammlung gegangen und haben dort kräftig (auch mit dem Bürgermeister Volker Dornquast) diskutiert und die Waldkindergartengruppe wurde tatsächlich eingerichtet. Zwischenzeitlich sind ihr noch mehrere gefolgt.
              Meine Befürchtung ist, dass eine derartige Bürgerbeteiligung in einer AÖR nicht mehr möglich wäre. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine derartige Initiative in Gremien,beim Verwaltungsrat, beim Geschäftsführer…..letztlich in einem Stall mit dem Amtsschimmel landen würde, erscheint mir größer.

              1. Ganz im Gegenteil: Wenn ein AöR-Chef berichten muss, wie er seine Zielsetzungen (gesetzt letztlich durch Politik und Bgm.) erreichen will, dann ist es doch gut, wenn ihm Eltern direkt ein Feedback geben oder neue Ansätze vorschlagen (direkt, nicht in einem Gremium der Verwaltungstätigkeiten). Dann hat er ein Bild vom „Kunden“-Bedarf. Und kann seine Vorgehensweise darstellen. Lässt er Eltern abprallen, können diese ihr Anliegen beim Rathaus oder der GV einkippen. Dann kommt das Thema halt von der anderen Seite des Konferenztischs auf: Warum vergrault die AöR Wahlbürger? So kommt dann Druck auf den Kessel. Ist der Bgm. selbst der Kita-Häuptling, kann er schlecht Missstände (unter eigener Direktverantwortung) diskutieren, wenn es die klare Trennung zwischen Machen und Kontrollieren nicht gibt.
                Gibt man der AöR Kostendrücken als Ziel vor, kann das zum Kaputtsparen führen, aber angesichts der Knappheit von ErzieherInnen wird er dann sein Oberziel „Rechtsanspruch gewährleisten“ klar verfehlen, wenn die reihenweise kündigen. Und die ersten Anwälte von Eltern im Rathaus mit Klagen drohen…
                Wichtig wäre, das man so einen AöR-Vorstand nicht mit zu starkem Kündigungsschutz bedenkt, damit man ihn bei Nichtperformen „dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen kann“. Führungskräfte bekommen mehr Geld als andere, entweder für gute Führung oder weil sie im Risiko stehen, schnell gefeuert zu werden.

                Darum werde ich pro AöR stimmen, jetzt wo ich abstimmen kann.

      2. Lieber Norbert,
        die Eltern werden durch den Kindergartenbeirat beteiligt. Sowohl bei einem Eigenbetrieb, als auch bei einer AöR. Derzeit sind die Eltern der gemeindlichen Kitas im Kindergartenbeirat beteiligt, die Eltern deren Kindern bei „freien Trägern“ betreut werden, haben einen eigenen Kita-Beirat. (Dort bin ich Kraft meines Amtes als Vorsitzende des Kinder- und Jugendausschusses auch Mitglied). Das Ganze ist völlig unabhängig von der Rechtsform. Bei der AöR haben wir versucht ZUSÄTZLICH zum Kita-Beirat die Eltern im Verwaltungsrat zu beteiligen. Die Verwaltung (und mit ihr der Bürgermeister) hat uns klargemacht, dass die Mitgliedschaft eines Elternvertreters im Verwaltungsrat aus mehreren Gründen nicht sinnvoll ist. Deshalb wurde der/dem Vorsitzenden des Kita-Beirats ein Rede- und Antragsrecht eingeräumt. Also weit mehr Einflussmöglichkeiten als derzeit und auch bei einem Eigenbetrieb.

        1. Liebe Doris,
          ich antworte möglicherweise auf Deine Beiträge in falscher Reihenfolge – das ist eine Frage des Überblicks. Du versuchst ständig zu begründen, warum Eure Position (AÖR) richtig ist. Darum geht es hier gar nicht! Es geht darum, dass Eure Position Be- und Verhinderung des Bürgerentscheids falsch ist!!

          Wenn Ihr Bürger für Bürger sein wollt, müßt Ihr den Bürgerentscheid hinnehmen und ertragen!

          Wenn Euch das nicht gefällt, seid Ihr jedenfalls nicht mehr meine Vertreter in der Gemeindevertretung.

          1. Lieber Norbert,
            uns vorzuwerfen, dass wir gegen die Entscheidung der Kommunalaufsicht Widerspruch eingelegt haben, halte ich für kritisch. Wir halten es für unzulässig dass Bürger über die Arbeitsverträge von Mitarbeitern entscheiden. Unser Anwalt sieht es ebenso und so haben wir der Entscheidung der Kommunalaufsicht widersprochen. Das Gericht hat zu Gunsten der Pro-Eigenbetrieb-Initiative entschieden und das akzeptieren wir. Nun aber zu erwarten, dass wir die Kosten der Initiative übernehmen finde ich schon fragwürdig. Wir haben auch einen fünfstelligen Betrag für Anwaltskosten aus unserer Privatschatulle gezahlt und ich stelle mir vor, dass Gericht hätte zu unseren Gunsten entschieden. Würde dann die Initiative generös die uns und der Gemeinde entstandenen Anwaltskosten übernehmen? Ich glaube nicht.

            1. Selbst die Gemeindevertreter zahlen sowas privat? Da das doch die Mandatstätigkeit betrifft, hätte ich das für Rechtskosten derselben gehalten. Und das wird auch hier nicht von der Gemeinde erstattet?

              1. Hallo Herr Schneider,

                die Anwaltskosten mussten die vier Fraktionen nur tragen, weil sie sich selbst einen Anwalt genommen haben, statt die Rechtsfrage über die Verwaltung klären zu lassen. Der haben sie aber nicht vertraut, was, finde ich, ein starkes Stück ist. Statt aber den Verfahrensweg einzuhalten, haben sie den Anwalt selbst beauftragt. Statt aber hierfür im Vorwege einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen (den sie mit eigener Mehrheit, wenn denn rechtlich zulässig) und den Beschluss abzuwarten, traten sie selber in Aktion. Der Gipfel der Dreistigkeit war dann, dass sie sich ihr fehlerhaftes Vorgehen auch noch nachträglich bezahlen lassen wollten und hierfür gemeinsam einen Antrag stellten. Das war der CDU dann aber doch irgendwann zu peinlich, sich auf diese Weise selbst zu bedienen und deshalb wurde (in Ermaglung eigener Mehrheiten) der Antrag zurückgezogen.
                DIe Kosten sind den Fraktionen also entstanden, weil sie sich außer Stande sahen, sich an Regeln zu halten und statt dessen selber welche machen wollten.
                Und es ist nach meinem Erachten unredlich, das eigene Fehlverhalten (in letzter Sekunde durch die CDU gestoppt) in diesen Kontext zu stellen und mit dieser Begründung den Initiatoren die Erstattung zu verweigern.
                Mit freundlichen Grüßen
                Christian Schäfer

              2. Das sie einer Verwaltung nicht recht zutrauen, hier objektiv zu agieren, die ihrerseits Partei für den Eigenbetrieb ergriffen hat, finde ich nachvollziehbar. Das man das noch vor der Sommerpause geklärt haben wollte (vermutlich ein Grund, keine „Verfahren“ abwarten zu wollen?!?) verstehe ich auch. Zumal die Verwaltung keinen Ruf hat, alles turboschnell zu bearbeiten…
                An die Regeln halten statt eigene zu machen, hätte für mich bedeutet: GV beschließt mehrheitlich Eigenbetrieb: Verwaltung führt das aus. GV beschließt AöR: Es kommt die AöR. Und nicht: Bgm. kommt nochmal mit einer eigenen Meinung. Vermutlich stelle ich mir die Verwaltung mehr als ausführendes Organ vor, als es zutrifft. Aber gut, so ist es nun.
                Entweder, die Rechtskosten werden durch die Gemeinde getragen oder eben nicht. Und dann sollte das insgesamt gelten, wenn hier schon beide Seiten außerhalb des Gemeindesäckels engagiert waren. Wenn die Fraktionen mehrheitlich die Nichterstattung gegen sich selbst gleichermaßen gelten lassen wie für die Gegenpartei, klingt das zumindest fair. Aber eigentlich haben wir ja nun eine Situation im Kontext politische Willensbildung, die sich aus diesem Rechtsstreit entwickelt hat. Das sollte dann auch aus Steuern bestritten werden. Sonst will bald keiner mehr GVer werden (Angst, auch finanziell draufzahlen zu müssen) und nur der dicke Geldbeutel kann überhaupt Bürgerbegehren anstrengen, wenn das mit solchen Kostenrisiken verbunden ist.
                Und Bürgerentscheide sind ja gefragt, weil die Gemeinde seit langem keinen IGEK auf die Kette kriegt. Und jede gestaltende Initiative zwangsläufig nicht den Abgleich gegen die Strategie besteht. Weil es keine gibt. Ohne Zielrichtung geht jeder Gang in die falsche Richtung.

            2. Liebe Doris,
              ich glaube, Du verkennst den Charakter einer einstweiligen Anordnung! Das ist nicht „Das Gericht hat zu Gunsten der Pro-Eigenbetrieb-Initiative entschieden“, sondern das ist eine schallende Ohrfeige!
              Dass Euer Anwalt Euch Recht gegeben hat, ist doch wohl selbstverständlich – wofür wird er denn sonst bezahlt?
              Deine Auffassung § 16g Abs.2 Ziff. 7 der Gemeindeordnung „(2) Ein Bürgerentscheid findet nicht statt über…..die Rechtsverhältnisse der Gemeindevertreterinnen und -vertreter, der kommunalen Wahlbeamtinnen und -beamten und der Beschäftigten der Gemeinde,“ meint natürlich nicht, die Bürger dürften immer dann nicht mitentscheiden, wenn eine geplante Maßnahme die Arbeitsverträge von Mitarbeitern tangiert – ansonsten wären ja die Bürger von wichtigen Entscheidungen, wie Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen ausgeschlossen, während sie fröhlich über die Kleiderordnung im Freibad diskutieren und abstimmen dürften.
              Die Regelung meint vielmehr, dass beispielsweise nicht per Bürgerentscheid die Besoldung des Bürgermeisters bestimmt oder die Urlaubsdauer der Beschäftigten verlängert werden kann.
              Wenn ich nun auch noch lese, dass die Fraktionen einen eigenen Anwalt genommen haben, weil sie der Verwaltung nicht trauen, dann frage ich mich schon…..

              1. Liebe Doris,
                nachdem ich zwischenzeitlich den Beschluss des Verwaltungsgerichts gelesen habe, kann ich Deine Position noch weniger verstehen. Das Gericht verwirft doch sämtliche von Euch vorgetragenen Argumente. Zu wesentlichen Punkten, wie beispielsweise dem von Dir angeführten Eingriff in die Arbeitsverhältnisse zitiert es frühere Rechtsprechung, die Eure Position ablehnt (hat Euch das Euer Anwalt nicht gesagt???), das Gericht läßt doch nicht den geringsten Raum für Positionen, man könne Manches so oder so sehen.

                Ich kann nicht beurteilen, welche Ereignisse dazu geführt haben, dass vier Fraktionen (fast) ausnahmslos mit einem derartigen Tunnelblick in diese Auseinandersetzung gezogen sind. Ihr habt juristisch komplett daneben gelegen und Ihr solltet zumindestintern mal darüber sprechen, wie es dazu kommen konnte.

              2. Vielen Dank Norbert, dass du uns Gemeindevertretern mehr juristischen Sachverstand zutraust als Fachanwälten für Verwaltungsrecht. Wir sollten in Zukunft ganz auf die Zuhilfenahme von Anwälten verzichten. Diese ganze Juristerei wird sowieso völlig überbewertet. 🙂

              3. Liebe Doris, man kann doch einen Rechtsanwalt nicht unkontrolliert losklagen lassen. Die ernähren sich doch davon, dass sie klagen und nicht davon, dass sie nicht klagen.
                Karin Honerlah beispielsweise ist Juristin – da wird sie doch in der Lage sein, den Vortrag eines Kollegen kritisch zu prüfen.
                Wenn es nicht das Ziel des Widerspruchs war, den 24.9. als Termin des Bürgerentscheids zu torpedieren, dann müssen andere Gründe zu einer derartigen Verkennung der Erfolgsaussichten geführt haben. Ich kenne diese nicht, aber die Verbissenheit der öffentlichen Debatte scheint mir ein Indiz dafür zu sein.
                Ich stimme Dir zu, dass die Juristerei überschätzt wird – ich arbeite seit 25 Jahren ständig eng mit Juristen zusammen und erlebe, dass diese Zusammenarbeit jedenfalls nicht charakterlich förderlich ist. ;-).

              4. Hallo Herr Böker,
                nun maßen Sie sich man nicht zu viel an.
                Natürlich kennen wir die bisherigen Rechtsprechung und auch das zitierte Urteil, wir können alle gut lesen und auch die wesentlichen Zusammenhänge verstehen. Auch das Erkennen von inhaltlichen, wesentlichen Unterschieden und anderen Sachverhalten ist uns geläufig. Die 4 Fraktionen haben einen Anwalt beauftragt und selbst die Verwaltung konnte sehr wohl nachvollziehen, dass ein neutraler Rechtsrat und nicht der der Kommunalaufsicht gefragt war. Deshalb wurde ein Anwalt eingeschaltet, der ein ausgewiesener Fachmann und Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist. Von unserer Seite wurde nicht losgeklagt, sondern ein Rechtsmittel eingelegt. Die gerichtlichen Schritte haben die Initiatorinnen eingeläutet. Sollten wir jemals wieder extern Rechtsrat brauchen, Herr Böker, werden wir Sie sofort nach Ihrer Einschätzung der Erfolgsaussichten konsultieren.
                Schönes Wochenende noch.

              5. Sehr geehrte Frau Honerlah,

                Zitat Beschluss Verwaltungsgericht Az 6 B 53/17:

                „Der Widerspruch der Beigeladenen [Gemeinde Henstedt-Ulzburg] ….. hat keine Aussicht auf Erfolg,da ……keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Zulässigkeitsentscheideng …… bestehen.“

                Eindeutiger geht doch wohl nicht!

                Ich hatte Doris Dosdahl, die ich schätze, gefragt ob evtl. Umstände der Diskussion zu einer deutlichen Verkennung der Rechtslage geführt haben und darauf hingewiesen, dass ich als Außenstehender eine außerordentliche Verbissenheit des Disputs feststellen muss. Das meinte und meine ich ernsthaft.

                Ihren Vorschlag, Frau Honerlah, mich zu beauftragen, wenn Sie wieder einmal externen Rat benötigen, nehme ich wohlwollend zur Kenntnis, möchte aber vorsorglich darauf hinweisen, dass ich aus grundsätzlichen Erwägungen auch bei meiner Heimatgemeinde keine Abweichungen von meinen üblichen Stundensätzen vornehme.

                Mit besten Grüßen für ein schönes Wochenende.

                Norbert Böker

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