Kindergarten-Bürgerentscheid nicht zeitgleich mit Bundestagswahl – von Bressensdorf: Bürgerfeindlich!

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Zur Superkoalition gehört auch noch die FDP. Ein Vertreter der Liberalen war gestern nicht anwesend, links im Bild: SPD-Fraktionschef Horst Ostwald. Die SPD steht als einzige Partei hinter dem Bürgerbegehren

Das war abzusehen. Gestern Abend hat die Superkoalition aus CDU, WHU und BFB beschlossen, formal Widerspruch gegen die Zulässigkeit des Kindergarten-Bürgerbegehrens einzulegen. Zuvor hatte die Segeberger Kreisaufsicht  wiederholt die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt. Den Widerspruch muss nun noch das Kommunalparlament in der kommenden Woche absegnen. Anschließend geht das Schreiben dann per Post nach Bad Segeberg.

Ziel des Einspruchs ist, den von den Initiatorinnen, dem Bürgermeister und der SPD angestrebten Abstimmungstermin am 24. September, dem Tag der Bundestagswahl, zu verhindern. Und das dürfte geglückt sein. Zwar gilt als sicher, dass die Kommunalaufsicht den Widerspruch zurückweisen wird, schon Ende nächster Woche beginnt allerdings die parlamentarische Sommerpause. Das Gemeindeparlament kommt danach erst wieder am 19. September zusammen. Zu spät, um zu ermöglichen, dass die Bürger fünf Tage später über die Henstedt-Ulzburger Kindergartenstruktur abstimmen dürfen.

Klar ist, dass sich nun die Chancen, die Ausgliederung der gemeindlichen Kindergärten in eine AöR-Anstalt zu verhindern, deutlich verringert haben. Für die erfolgreiche Annahme eines Begehrens ist nämlich nicht nur die einfache Mehrheit der Abstimmenden, sondern zusätzlich auch die Zustimmung eines bestimmten Anteils aller Wahlberechtigten erforderlich. Beim Kindergarten-Bürgerentscheid beträgt das notwendige Quorum 3.606 Stimmen. Bei einem Urnengang am Tag der Bundestagswahl wäre eine mangelnde Wahlbeteiligung kein Thema gewesen.

Neben der SPD kritisierte am Dienstag auch eine prominente CDU-Politikerin das Nein der Superkoalition zum Bürgerentscheid. Elisabeth von Bressendorf sprach von „Bürgerfeindlichkeit“, forderte die eigenen CDU-Parteikollegen sowie WHU und BFB auf, die „Notbremse“ zu ziehen, und das Bürgervotum zu ermöglichen – vergeblich.

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12. Juli 2017

5 thoughts on "Kindergarten-Bürgerentscheid nicht zeitgleich mit Bundestagswahl – von Bressensdorf: Bürgerfeindlich!"

  1. Es ist nie ganz auszuschließen, daß auch Bundestagswahlen oder Landtagswahlen beeinflußt werden von den Ergebnissen der Kommunlalwahlen, also auch von beantragten oder durchgeführten Bürgerentscheiden.
    Die Zukunft wird es zeigen, was sich daraus ergibt. Also abwarten….. den Wahltag ist Zahltag.
    Und das Thema „Pinnau-Wiesen“ lief ja für die meisten Parteien nicht so wie erhofft. Da wurde nur Angst erzeugt und mit Schadensersatzsummen gedroht, die nie Aussicht auf Erfolgt gehabt hätten. Jeder Wählen muß also entscheiden wen er bei den Wahlen seine Stimme gibt oder frustriert nicht zur Wahl gebt mit dem Tenor: „die machen ja doch was sie wollen….“
    Die Gefahr ist dann, das die Partei(en) in das Gremium kommen, die viele dort nicht haben möchten. Ob alle hiesigen Poltiker nach der Wahl sich weiterhin bestätigt fühlen können als Vertreter der Mehrheit bzw. der Bürger ?

  2. Eine Abstimmung für Bürger zu initieren, die ggf. über einen Sachverhalt eine Entscheidung herbeiführt, der rechtlich gar nicht abstimmensrelevant ist, muss geprüft werden. Es ist ja nicht so, dass hier Willkür der Gemeindevertreter zu unterstellen ist, da diese sich letztlich auch rechtlich haben beraten lassen. Hier wieder einmal pauschal zu kritisieren, scheint ja letztlich in der heutigen Zeit modern zu sein. Nächstes Jahr sind Kommunalwahlen und jeder der immer wieder unsere ehrenamtlichen Gemeindevertreter kritisiert, darf sich gerne selber zur Wahl stellen.

    1. Lieber Mitbürger Kubath,
      sieht man sich die Vorgänge um die Ausgliederung der Kindergärten mit offenen Augen an, wird deutlich, dass die Ratsmehrheit ihr Vorhaben mit allen Mitteln durchsetzen will!
      Selbstverständlich kann die Kommunalaufsicht auch unrecht haben, liest man aber die Begründungen des Rats-Anwalts, wird schon schnell klar, dass es sich hier um eine sehr dünne Argumentation handelt. Der Bürgerentscheid soll unzulässig sein, weil er Auswirkungen auf die vertragliche Situation der Beschäftigten hätte. Dies trifft selbstredend auf sämtliche Aus- und Eingliederungen zu. Somit wären sämtliche Bürgerentscheide über Ein- und Ausgliederungen von Teilen der kommunalen Dienste unzulässig! Dann könnte man Bürgerbeteiligung gleich abschaffen.
      Da wird versucht, den Bürgerentscheid auf einen trüben Novembertag zu verschieben, in der Hoffnung, dass dann nicht genügent teilnehmen.

      Solche Trickser fallen hinterher aus allen Wolken, wenn die Bürger kein Vertrauen mehr in die Politik haben.

  3. Wir sollten mal einen neuen Namen für die Damen und Herren im Raatssaal suchen. Gemeinde- bzw. Bürgervertreter finde ich zunehmend unpassend, wenn sie das Volk nicht vertreten. Danke an Frau von Bressendorf, die offensichtlich als Einzige ihren Auftrag, im Namen der Bürger zu handeln, ernst nimmt.

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