Dicke Wende – Kindergarten-Bürgerbegehren möglicherweise nicht zulässig

Die Vorbereitungen zur Überführung der gemeindlichen Kitas geht voran, am Dienstag wurde der Entwurf für eine Organisationssatzung für das Kommunalunternehmen „Kindertagesstätten Henstedt-Ulzburg – An­stalt des öffentlichen Rechts vom Hauptausschuss gebilligt.
Die Vorbereitungen zur Überführung der gemeindlichen Kitas in eine AöR schreiten voran, am Dienstag wurde der Entwurf für eine Organisationssatzung für das Kommunalunternehmen „Kindertagesstätten Henstedt-Ulzburg – An­stalt des öffentlichen Rechts“ vom Hauptausschuss gebilligt.

Der Kindergarten-Bürgerentscheid wird wohl nun doch alles andere als ein Selbstläufer. Am 24. September, am Tag der Bundestagswahl also, wollten ihn der Bürgermeister und die Initiatorinnen um Patrizia Giuffrida und Sylvie Manke eigentlich stattfinden lassen. Dadurch, so dass Kalkül, wäre die größte Hürde schon mal genommen – die gleichzeitig stattfindende ‚Merkel gegen Schulz-Wahl‘ hätte für volle Wahlkabinen gesorgt, das vorgeschriebene Mitmach-Quorum wäre automatisch erreicht worden.

Doch jetzt sieht es so aus, als ob der Termin nicht zu halten ist, möglicherweise findet auch – ganz unabhängig davon, ob genügend Unterschriften zusammenkommen – zu einem anderen Zeitpunkt kein Kindergarten-Bürgerentscheid mehr statt. Der Grund: Es gibt massive Zweifel, ob eine Mitsprache der Bürger in diesem Falle überhaupt erlaubt ist. Eine juristische Prüfung eines Fachanwaltes habe massive Bedenken gegen die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ergeben, heißt es aus den Reihen von CDU, WHU, BFB und FDP. Danach dürfe über Arbeitsverträge der gemeindlichen Mitarbeiter kein Bürgerentscheid stattfinden. Und tatsächlich steht in der Gemeindeordnung: „Ein Bürgerentscheid findet nicht statt über die Rechtsverhältnisse der Beschäftigten der Gemeinde.“ Und die ändern sich, wenn sich die Ratsmehrheit durchsetzt und die gemeindlichen Kindergärten in eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) ausgegliedert werden – statt in einen Eigenbetrieb, wie es die Bürgerentscheid-Initiatorinnen anstreben. Der kleine Unterschied nämlich von Eigenbetrieb und AöR-Anstalt: Bei einer Ausgliederung in eine Anstalt öffentlichen Rechts, sind die etwa 200-Kita-Beschäftigten zwar weiterhin Beschäftigte im öffentlichen Dienst, aber nicht länger Angestellte der Gemeinde.

Die Segeberger Kommunalaufsicht hatte das Bürgerbegehren vor drei Monaten genehmigt, jetzt muss die Behörde noch einmal ran. Bleibt sie bei Ihrer Haltung, schließen die vier Ratsfraktionen auch eine weitergehende rechtliche Überprüfung nicht aus – der September-Termin dürfte damit nicht zu halten sein. Wichtig ist dabei zu wissen: die Gemeindevertretung legt den Termin für den Bürgerentscheid fest.

cm

26. April 2017

6 thoughts on "Dicke Wende – Kindergarten-Bürgerbegehren möglicherweise nicht zulässig"

  1. Zitat: „Bleibt sie bei Ihrer Haltung, schließen die vier Ratsfraktionen auch eine weitergehende rechtliche Überprüfung nicht aus“

    An die CDU, WHU, BFB und FDP, entfernt euch nicht noch weiter von der Bevölkerung. Durch Eure Haltung in der Sache mit den Kindergärten solltet Ihr den Willen des Volkes besser nicht ausser Acht lassen.
    Bedenkt auch Euer Handeln kann sich in einer gewissen Form auch auf die Landtagswahl am 7. Mai negativ auswirken.

    1. Diese Einschätzung teile ich, es stellt sich lediglich die Frage, wie die Mehrheit der Bevölkerung über die Sache denkt. Es kann ja auch sein, daß es keine Mehrheit für das Bürgerbegehren gibt. Letztendlich ist aus meiner Sicht der Bevölkerungswille irrelevant, ich empfinde hier lediglich Sympathie mit den Betroffenen und hoffe, daß alles in ihrem Sinne laufen wird.

    2. Zitat: „Bedenkt auch Euer Handeln kann sich in einer gewissen Form auch auf die Landtagswahl am 7. Mai negativ auswirken.“
      Was hat denn bitte die Landtagswahl mit der Kommunalpolitik zu tun?

      1. Rachegelüste sind ein äußerst grobes Instrument, da darf man nicht unbedingt Präzision erwarten.

        Spannend finde ich ja dass die Gemeindevertreter den Zorn auf sich ziehen indem sie sich an die Gemeindeordnung halten 😀

  2. Ich habe den Paragraphen gerade gelesen und bin der Meinung, daß die rechtliche Frage damit klar ist. Trotzdem sollte unsere Gemeindevertretung noch einmal in sich gehen und darüber nachdenken, was das Beste für unsere Erzieher (-innen) ist, auch wenn dies unter Umständen nicht optimal für die Gemeinde gelöst würde.
    Schließlich kümmern die Mitabeiter sich liebevoll um das Wichtigste, was wir haben, unsere Kinder.

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