Leinenpflicht wegen Vogelpest

Ganz wichtige Info für alle Hühner, -Katzen, – und Hundehalter der Gemeinde: Im Kreisgebiet ist der Ausbruch der Vogelgrippe nachgewiesen worden, die gesamte Gemeinde wurde zum Beobachtungsgebiet erklärt.

Damit gelten ab sofort folgenden Schutzmaßnahmen:


Sämtliches Geflügel (Hühner, Truthühner (Puten), Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) eines Bestandes ist

a) in geschlossenen Ställen oder

b) unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung (Schutzvorrichtung) besteht,
zu halten.


Wer Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse hält, hat dies dem Kreis Segeberg, Der Landrat, Fachbereich Ordnungswesen, Straßenverkehr, Verbraucherschutz, Fachdienst Tiergesundheit und –haltung (Veterinäramt), Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg, Telefon 04551 –951-334/337, Telefax 04551 – 951-237, Email: veterinaer@kreis-segeberg.de unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift, und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes unverzüglich mitzuteilen, soweit dies noch nicht erfolgt ist.


Wer einen Hund oder eine Katze hält, hat sicherzustellen, dass diese im Beobachtungsgebiet nicht frei umherlaufen (Anleinpflicht).

Gehaltene Vögel dürfen aus dem Beobachtungsgebiet nicht verbracht werden.


Federwild darf nur mit Genehmigung des Kreises Segeberg oder aufgrund einer Anordnung des Kreises gejagt werden.

Sollten im Gemeindegebiet tote Wasservögel, Greifvögel und sogenannte Aasfresser (Krähen, Möwen) gefunden werden, sind diese telefonisch bei der Gemeinde unter 04193-963-0 zu melden. Die Verwaltung bittet, die toten Vögel in einem Kunststoffbeutel verpackt an der zentralen Sammelstelle auf dem Baubetriebshof, Tiedenkamp 13 in Henstedt-Ulzburg abzugeben.

H-UN

23. Februar 2017

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