Trotz Bürgerbegehren: AöR-Planungen gehen weiter

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Kurze Beratung, dann große Einigkeit bei CDU, WHU, BFB und FDP – SPD-Antrag gemeinsam abgelehnt

Die Gemeinde setzt ihren Zeitplan zur Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts für die gemeindlichen Kindergärten wie geplant um. Für einen SPD-Antrag, die Planungen auszusetzen, und das Bürgerbegehren abzuwarten, gab es gestern keine Stimmen von CDU, WHU, BFB und FDP im zuständigen Hauptausschuss. Ein Planungsstopp sei unverantwortlich, was den Zeitverlauf angehe, sagte CDU-Gemeindevertreterin Margitta Neumann. Statt 2018 wäre das nächste Zeitfenster dann erst 2019, ergänzte Mariano Córdova (WHU).

Laut dem am Dienstag von der Verwaltung vorgelegten Ablaufplan könnte die AöR-Anstalt zum 1. Januar 2018 ihre Arbeit aufnehmen. Wenn die notwendige Anzahl an Unterschriften für das Bürgerbegehren zusammenkommt, und damit die Zulässigkeit festgestellt ist, müssen die Planungen allerdings pausieren: „Wird das Bürgerbegehren für zulässig erklärt, dürfen bis zur Durchführung des Bürgerentscheids keine dem Begehren entgegenstehenden Entscheidungen getroffen werden und/oder bereits getroffene Entscheidungen ausgeführt werden“ heißt es aus dem Rathaus.

Sechs Monate haben die Initiatorinnen Zeit zum sammeln, schon nach drei Monaten, im Mai nämlich, wollen Sylvie Manke, Patrizia Giuffrida und Co. die notwendigen Signaturen zusammenhaben. Das dürfte mehr als eine kleine Herausforderung werden. Bei einer von den Initiatorinnen anberaumten Infoveranstaltung im Bürgerhaus am Dienstagnachmittag war das Interesse jedenfalls ausgesprochen gering. Dort sei kaum jemand erschienen, erzählte Bürgervorsteher Uwe Schmidt gestern, Frank Knittermeier schreibt heute im Abendlatt ebenfalls von nur wenigen Eltern, die den Weg ins Bürgerhaus gefunden hätten.

Hier gibt’s mehr Infos zum Bürgerscheid:

Bei Pro Eigenbetrieb

Bei Pro Anstalt des öffentlichen Rechts

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15. Februar 2017

31 thoughts on "Trotz Bürgerbegehren: AöR-Planungen gehen weiter"

  1. Wo genau ist denn das Grundproblem? Und warum packt man es nicht an der Wurzel? Warum muss man gleich einen ganzen Baum verpflanzen, wenns im Sommer an etwas Wasser fehlt?

    Bei sachlicher Betrachtung fehlt in der Gemeindeverwaltung offensichtlich nur Personal, um bestimmten Situationen flexibler begegnen zu können.
    Im Falle einer Ausgliederung wird ohnehin weiteres Personal eingestellt werden müssen. Warum also nicht alles beim Alten belassen, und nur das Verwaltungspersonal im Rathaus aufstocken. Das dürfte doch der Weg des geringsten Widerstandes sein.

    Das Kernproblem unserer Kindergärten, dürfte eh der Betreuungsschlüssel sein. Aber ich lese nirgends, dass dieser sich im Falle einer Ausgliederung der Kitas verbessern könnte.

  2. In der Zeitangabe habe ich mich vertan, in der Tat war es der 19.05.2015.
    Die Fakten aber bleiben.
    Natürlich hat jede Fraktion das Recht, eigene Meinungen oder Beschlüsse zu hinterfragen und zu neuen Erkenntnissen zu kommen.
    Deswegen meine Frage Herr Schäfer, soll ich Ihre Anmerkungen so verstehen, dass Sie jetzt dafür plädieren, weitere künftige Kitas auch weiterhin durch die Gemeinde betreiben zu lassen?
    Oder wollen Sie Gleiches mit unterschiedlichem Maß messen,?
    In eigenen Kitas größtmögliche Einflussnahme auch durch die Politik, bei Kitas von freien Trägern akzeptieren Sie aber, dass dort die Unabhängigkeit größer ist?
    Das ist mir nach Ihren Ausführungen nicht klar.
    Können Sie das nicht einfacher beantworten ?
    Und noch einmal zum Zeitplan: noch vor gut vier Monaten hat der UPA den Plan eines neuen freien Trägers zur Bebauung des Grundstückes am Dammstücken mit Stimmen die SPD beschlossen.
    Soll das jetzt zurückgedreht werden?
    Der Kinder- und Jugendausschuss hat (auch) im September 2016 die Kita-Situation Kranichstraße diskutiert.
    Sie waren verhindert. Aber mit beiden Stimmen der SPD wurde einstimmig der Beschluss gefasst, dass dort eine Containeranlage für eine Kindergartengruppe eines externen Trägers aufgestellt wird.
    Wird auch dieser Beschluss jetzt von der SPD wieder in Frage gestellt ??
    Ich bin dann mal auf Ihre Anträge gespannt.

    1. Pacta sunt servanda, Herr Göttsch. Wir haben uns 2015 aus den von mir dargelegten Gründen entschieden, bevorzugr freie Träger zu suchen. Dies sieht auch der Gesetzgeber so vor. Alle Fraktionen haben dann konstruktiv nach geeigneten Trägern gesucht und sich einvernehmlich geeinigt. Selbst wenn man sich also zwischenzeitlich anders entschieden hätte, gebietet es die Verlässlichkeit hier zu seinen Entscheidungen in Vertragstreue zu stehen. Politische Entscheidungen müssen verlässlich und nachvollziehbar sein.
      Und ich kann nur noch einmal wiederholen, dass es etwas anderes ist, Kitas auszugliedern und damit in bestehende Verträge einzugreifen und bestehenden Einfluss zu verlieren oder neue Kitas durch freie Träger betreiben zu lassen. Daher an dieser Stelle eine Gegenfrage: Wofür würde denn die WHU in Fällen neu einzurichtender Kitas plädieren, für freie Träger oder neue Kitas in der AöR, weil ja auch die WHU darauf hinweist, dass der politische EInfluss durch den Verwaltungsrat bestehen bliebe. So ganz unwichtig kann Ihnen der Punkt also auch nicht sein.
      Zu den beschlossenen Maßnahmen wird es von uns (nach derzeitigem Stand, und ich sehe nicht, dass sich das ändern wird) keine Anträge geben.

  3. Hallo Herr Schäfer,
    in der Gemeindevertretersitzung am 19.05.2016 haben Sie für die SPD – Fraktion erklärt:

    „Herr Christian Schäfer spricht sich namens der SPD-Fraktion für den Ausbau der Kindertageseinrichtungen und den bevorzugten Betrieb durch freie Träger aus.“

    Sie haben damit – wie alle anderen Fraktionen – für neu zu schaffende Kitas ( aktuell auf dem Rhen / Ulzburg -Süd) den freien Trägern den Vorrang vor dem Ausbau der gemeindlichen Kitas mit eigenem Personal gegeben !! Richtig so!!
    Aber warum schreiben Sie das nirgends und warum verschweigen Sie diese SPD-Haltung den Eltern und ErzieherInnen ?
    Sie und die SPD – wie wir – hatten sicher gute Argumente bei künftigen neuen Kitas für eine Verlagerung der „Verantwortung“ der Kinderbetreuung auf freie Träger??

    Sie haben mit der Grundsatzentscheidung für freie Trägern die politische Einflussmöglichkeit auf die Arbeit der Kitas – den sie jetzt wieder so vehement einfordern – aufgegeben.
    Gut so !
    Diese Einflussmöglichkeiten haben wir – die Politik / Bürgermeister – nämlich auch nicht bei bestehenden Einrichtungen freier Träger in H-U :
    – Kirche Kita Kreuzkirche
    – Kita Erlöserkirche, Henstedt
    – Ev.-luth. St. Petrus Kirchengemeinde Kindergarten St. Petrus e.V.
    – DRK Kreisverband Segeberg e.V.
    – Lebenshilfe Kaltenkirchen gGmbH
    Warum wollen Sie jetzt plötzlich wieder bei den gemeindlichen Kitas ihren (partei-) politischen Einfluss festschreiben??
    Geben sie doch den Weg frei und überlassen Sie es den Fachkräften in den gemeindlichen Kitas, dass sie ihre inneren Angelegenheiten und pädagogischen Konzepte selbst und ohne politischen Einfluss gestalten können.
    Richtig ist hier eine aktive Beteiligung der Eltern, aber nicht der politischen Gremien.
    So wie es bei den anderen freien Trägern der bestehenden Einrichtungen in H-U ( oben ) üblich ist .

  4. SPD wirft den politischen Gegnern Instinktlosigkeit vor

    NZ vom 18.2.2017

    „Die SPD Henstedt-Ulzburg wirft den Fraktionen von CDU, WHU, BfB und FDP nach der Sitzung des Hauptausschusses „politische Instinktlosigkeit“ vor. Der Fraktionsvorsitzende: Arroganz, Anmaßung, Diffamierung und Tritt gegen demokratische Rechte.“

    „Herzlich“ Willkommen im Wahlkampf.

    Wem meine Zusammenfassung zu kurz ist lese den ganzen Artikel in der heutigen Norderstedter Zeitung.

  5. Sehr geehrter Herr Riemenschneider, moin Dieter,
    natürlich können wir auch alles so lassen und uns nicht dem Risiko aussetzen, dass es „noch schlimmer kommen könnte“. Dann sind wir aber auch nicht unserem Auftrag nachgekommen, das Beste für die Kommune zu erreichen.
    Legen wir uns also wieder hin und haben Verständnis dafür, dass die Beschäftigten keine Veränderung wollen – die eigentlich keine ist -, dass Verwaltung uns immer wieder mit Erledigung notwendiger Aufgaben vertröstet (z.B. Beantwortung längst gestellter Fragen, wie etwa: Welche Kosten entstehen uns für einen Kita-Platz der Gemeinde, welche Kosten trägt die Kommune pro Kita-Platz bei freien Trägern. Weitere Punkte kann man auf unserer Homepage http://www.proAoeR-hu.de oder bei facebook nachlesen). Ob du als Diplom-Kaufmann dies für deine ehemaligen SPD-Genossen mittragen würdest?
    Der Hauptausschuss hat keine Einflussmöglichkeiten auf die innere Verwaltung und kann keinen personellen Wechsel in Personal- oder sonstiger Fachabteilung umsetzen. Jedoch kann die Gemeindevertretung beschließen, bestimmte Bereiche anders zu organisieren.

    1. Sehr geehrte Frau Honerlah, liebe Karin,
      ich habe zum einen die Art und Weise kritisiert, also das benutzen von einfachen Behauptungen, was doch sonst eher selten Ihre / Deine Art war.

      Zum anderen habe ich diese (ich bezeichne es so) unausgereifte Veränderungswut der Mehrheit der Gemeindevertreter kritisiert. Es hätten die klasren Fakten (in nicht öffentlicher Sitzung) ausgesprochen und auf den Tisch gelegt weren müssen. Statt dessen gibt die Politik (in HU) ihren (aus meiner Sicht erforderlichen) Einfluß auf diesen Teil der Daseinsvorsorge und des Bildungsfundaments ohne Not aus der Hand.

      Meine Ausbildung als Diplomkaufmann hast auch nichts mit meiner Einstellung zu diesem Thema zu tun, sondern einzig und allein die Art und Weise wie meine Eltern mich darauf vorbereitet haben durch Neugierde und Hinterfragen die Sachen über die ich rede auch zu verstehen. Leider lassen sich zu viele Personen von irgendwelchen Behauptungen anderer leiten, weil sie einfach glauben, das es so ist, ohne es selbst nachvollziehen zu wollen oder zu können.

      Ich wollte auch nicht Dich als Person kritisieren, sondern diese Sache.

      Ich bleibe aktiv.
      Gruß Dieter

  6. Hier werden Szenarien von einigen Kommentatoren entwickelt, die wenig mit der Realität zu tun haben. Frau Honerlah hat völlig Recht, dass sich mit einem Eigenbetrieb außer der kaufmännischen Betriebsführung, also der Ausgliederung aus dem Haushalt, nichts Wesentliches ändert. Bei einem Eigenbetrieb wird ein zusätzlicher Ausschuss der Gemeindevertretung, der Werkausschuss gebildet, der sich statt dem Ausschuss für Soziales, Sport und Jugend mit den Kitas befassen wird. Der Bürgermeister wird in Personalunion automatisch Werkleiter und weiterhin gemäß Satzung die Entscheidungen des Werkausschusses und der Gemeindevertretung auszuführen haben und das Rathauspersonal aus allen Fachbereichen, außer Finanzwesen, wird die gleiche Arbeit verrichten und von der Umstellung wenig spüren. Dass sich einige Mitarbeiter bereits jetzt nur mit Kitas befassen, dürfte bei der hohen Anzahl von Einrichtungen und Erzieherinnen selbstverständlich sein. Die Mehrzahl der Mitarbeiter wird aber weiterhin nicht nur für Kitas zuständig sein. Z.B. die Sachgebietsleiter und Fachbereichsleiter und im Bauamt wäre kein Mitarbeiter nur mit 10 Kitas ausgelastet.
    Außerdem hat die Verwaltung mehrfach, auch öffentlich dargelegt, dass sie chronisch überlastet ist.
    Interessant ist aber die Frage, wie der Vorstand der Kita-AöR personell ausgestattet werden soll? Eine Person, zwei Personen und zu welcher Qualifikation. Und wie werden die Personalmehrkosten finanziert und wie hoch wird die Grundkapitalausstattung der AöR werden müssen, die die Gemeinde zu stellen hat?
    Letztendlich wird die Gemeinde immer ihren Zuschuss aufgrund des geringen Kostendeckungsgrades der Kitas zahlen müssen, die Frage ist nur in welcher Höhe, da sicher Optimierungspotential vorhanden ist.
    Ich wage zu vermuten, dass in der Verwaltung des Rathauses kein Personal mit pädagogischer Qualifikation für Kitas vorhanden ist. Der oder die zuständige Fachbereichsleiterin dürfte Verwaltungsbeamtin oder Verwaltungsangestellte sein, die wohl kaum in der Lage sein dürfte, für alle Kitas zusammen mit den Kita-Leiterinnen und Eltern pädagogische Konzepte, auch neue zu entwickeln, zur Diskussion zu stellen und umzusetzen . Evtl. ist das auch ein Aspekt für die AöR einen Vorstand zu bestellen, der eine entsprechende Qualifikation hat. Gehen daher die Kita-Leiterinnen „auf die Barrikaden“ weil sie um ihre Selbstständigkeit fürchten?
    Das ist von mir absichtlich provokativ dargelegt in der Hoffnung, dass es hier vielleicht eine Antwort geben könnte, von wem auch immer.

    1. Nun hat Frau Honerlah die „Katze aus dem Sack gelassen“. Ein Vorstand mit pädagogischer und kaufmännischer Qualifikation wie ich das in einem vorherigen Kommentar schon dargelegt hatte.

    2. Sehr geehrter Herr Borchert,
      eine Sache müsste ich doch hier korrigieren. Selbstverständlich würde eine neue Stelle eines Werkleiters ausgeschrieben werden, also keine Personalunion mit dem Bürgermeister, wenngleich der Bürgermeister selbstverständlich der Vorgesetzte dieses Werkleiters wäre und damit der unmittelbare politische Einfluss gewahrt bliebe.
      Die anderen von ihnen aufgeworfenen Fragen gilt es in beiden Rechtsformen zu klären.
      Außerdem hat die pro AöR Seite auch noch nicht geklärt, was zum Beispiel mit den Immobilien geschehen soll. Sollen diese an die AöR übergehen oder bei der Gemeinde verbleiben? Die sich daraus ergebenden Fragen, können Sie sich mit Sicherheit ableiten. Auch das sind wieder Dinge, die bei einem Eigenbetrieb nicht zu berücksichtigen sind. Die Rechnungsprüferin hat sich hierzu eindeutig geäußert.
      Aber warum einfach, wenn es auch kompliziert geht

      1. Hallo Herr Schäfer, gut das Sie klargestellt haben, dass bei einem Eigenbetrieb auch zusätzliches Personal, ein Werkleiter, eingestellt werden soll, der dem Bürgermeister unterstellt ist. In den bisherigen Veröffentlichungen zum Eigenbetrieb sah das für mich eher so aus, dass personell keine zusätzlichen Stellen geschaffen werden sollten. Also ist hinsichtlich der Personalkosten kein Vorteil des Eigenbetriebes gegenüber der AöR gegeben.
        Außerdem wird bei Ihrem Konzept keine Verschlankung der Organisation der Verwaltung erreicht, sondern durch diese zusätzliche Personalebene der Verwaltungsapparat noch schwerfälliger. Der Werkleiter ist nach Ihrem Konstrukt praktisch nur ein zusätzlicher Fachbereichsleiter. Mit einer modernen, zukunftsfähigen Verwaltung schneller und unbürokratischer Art hat das aber auch gar nichts zu tun.
        Decken sich Ihre Vorstellungen mit den Überlegungen der Verwaltung und der Kitas?
        Dass der Bürgermeister nach Ihrer Auffassung politischen Einfluss auf den Werkleiter haben soll, ist doch sehr abwegig; denn der Bürgermeister ist Chef der Verwaltung und kein Politiker. Politiker sind ausschließlich die Gemeindevertreter. Dass ich das Ihnen als GV sagen muss, stimmt mich doch sehr nachdenklich. Oder haben Sie ihr politisches Mandat klammheimlich schon an den Bürgermeister übergeben? Mich überrascht gar nicht, dass die SPD mit ihrer Auffassung zur Umstrukturierung des Kita-Bereiches als „einsamer Kämpfer“ abseits der anderen 4 Fraktionen steht.

        1. Hallo Herr Borchert,
          jetzt wollten Sie mich aber auch ein Stück weit falsch verstehen. Aber gut. Der politische Einfluss ist natürlich in einem Eigenbetrieb über den zuständigen Ausschuss und den Haushalt unmittelbar gegeben und mittelbar über den Bürgermeister, der diese Beschlüsse umzusetzten hat.
          Was die Details zur Gestaltung des Eigenbetriebes angeht, müssten Sie in der Tat den Bürgermeister fragen, denn das ist Aufgabe der Verwaltung. Übereinstimmung besteht aber darin, dass es einen Werksleiter geben soll und dieser Eigenbetrieb eine größtmögliche – auch in personeller Hinsicht – Unabhängigkeit haben soll. Hierdurch werden unnötige Schnittstellen mit der Kernverwaltung entfallen und durch die Konzentration auf eine Zuständigkeit die Professionalität insgesamt gesteigert. Gleichzeitig sind notwendige Schnittstellen (z.B. Gebäudeverwaltung) einfacher zu gestalten als einer AöR gegenüber. Ohne diese organisatorische Eigenständigkeit würde ein Eigenbetrieb in der Tat keinen Sinn machen, da hätte der Bürgermeister sonst auch einfach einen neuen Fachbereich einrichten können oder wir einen Regiebetrieb beschließen.
          Mit welchem Personal der Bürgermeister dann den Eigenbetrieb betreibt, müssen wir (mit Ausnahme des Werkleiters) dann in der Tat dem Bürgermeister überlassen, das ist seine Zuständigkeit. Das mag manchem nicht gefallen, da sie Verwaltung und Bürgermeister prizipiell misstrauen. Aber wie Herr Riemenschneider weiter oben so schön schrieb, welche Garantie haben wir denn, dass die Leitung der AöR alles so unglaublich viel besser löst, wenn es doch letztlich nicht nur von den Strukturen, sondern auch von den handelnden Personen abhängt, hier insbesondere von dem einzustellenden Werkleiter bzw. Vorstand. Und da habe ich erstens grundsätzlich Vertrauen in den Bürgermeister und die Mitarbeiter der Verwaltung in der Frage der Umstrukturierung, da die Einsicht zur Notwendigkeit schließlich auch verwaltungsseitig erkannt und vorgeschlagen wurde und zweitens (s.o.) die Möglichkeit politischer Einflussnahme, falls sich Erstens nicht bewahrheitet.
          Von allen anderen Fragen z.B. des Betriebsüberganges (ob nun gewünscht, sinnvoll oder nicht) abgesehen, heißt eine AöR zu gründen, die Katze im Sack zu kaufen. Da von dieser Katze aber laut der Befürworter das Wohl und Wehe der AöR abhängt, verzichte ich darauf und wahre meine Einflussmöglichkeiten bei gleichzeitig deutlich verbesserten Strukturen und gesteigerter Professionalität.

          1. Hallo Herr Schäfer, nach dem Kommentar von Herrn Göttsch, dass Sie noch 2016 für die freie Trägerschaft neuer Kitas, also eine sehr weitgehende Privatisierung, votiert haben, kann ich Sie auf Grund dieses kurzfristigen Zick-Zack-Kurses in elementaren Grundsätzen gar nicht mehr verstehen. Ihre Glaubwürdigkeit ist doch sehr in Frage zu stellen.
            Für eine freie Trägerschaft hätten Sie meine volle Zustimmung gehabt, denn ich schätze aus eigener, langjähriger Erfahrung die Kompetenz des DRK und der AWO für die Trägerschaft von Kitas sehr.
            Außerdem hat HU mit rd. 28500 Einwohnern eine Größenordnung erreicht, in der es nicht mehr sinnvoll sein kann mit einem systembedingten, starren öffentlich-rechtlichen Verwaltungsapparat sämtliche Aufgeben übernehmen zu wöllen.

            1. Jeder Mensch hat das Recht, seine Meinung zu ändern. Warum nicht auch Herr Schäfer?
              Zeugt es doch davon, dass sein Wissensstand sich zwischenzeitlich verändert, und sich daraus nach neuerlicher Abwägung ein veränderter Blickwinkel ergeben hat.
              Deswegen muss man Herrn Schäfer keinen Zick-Zack-Kurs vorwerfen, der ohnehin anders aussehen würde.

            2. Hallo Herr Borchert (und Herr Göttsch),
              erstens fand die von Herrn Göttsch angesprochene GV nicht 2016, sondern im Mai 2015 statt und dieses Jahr Unterschied ist hier erheblich. Ich werte das als ein Versehen von Herrn Göttsch. Zu diesem Zeitpunkt waren wir, was die Rechtsform der Kitas angeht, noch in einem sehr frühem Stadium. Da wir von der problematischen Verwaltungssituation aber bereits in Kenntnis gesetzt waren, waren (und sind) wir selbstverständlich der Meinung, dass weitere Kitas in der bisherigen Führungsform nicht vertretbar waren. Deswegen sprach wir – und namentlich auch ich – uns dafür aus, zukünftige Einrichtungen in freie Trägerschaft zu legen. Etwa zeitgelich votierten wir übrigens dafür, den Anbau der Kita Beckersberg jedoch nach dem Prinzip „unter einem Dach ein ein Träger“ noch in eigener Trägerschaft zu betreiben. Unter den damaligen Umständen war unsere Entscheidung daher nicht nur nachvollziehbar, sondern auch richtig. Von einem Zick-zackKurs zu sprechen, verkennt daher die Zeitschiene (was nach Herrn Göttschs Fehler verständlich ist) und die vorliegenden Informationen.
              Außerdem ist es mehr als nur en gradueller Unterschied, ob ich neue Kitas durch freie Träger betreiben lasse oder in bestehende vertragliche Verhältnisse eingreife.
              Ein pro AöR Statement werden sie von mir nicht finden und den gemeinsamen Kurs aller Fraktionen verließen wir, als die anderen Fraktionen sich festgelegt hatten. Solange noch ergebnisoffen diskutiert wurde, haben auch wir uns an gemeinsamen Verlautbarungen des Ausschusses beteiligt. Dies dokumentiert auch die proAöR Seite.
              Und dass nach 1,5 Jahren intensiver Beschäftigung mit einer Reihe von neuen Informationen sich eine Meinung auch einmal ändern dürfte – sonst wäre man ja faktenresistent – werden SIe mir wohl zugestehen.
              Ich hoffe, unsere und meine Position jetzt nachvollzeihbar dargelegt zu haben und würde mich über eine Antwort von Ihenen, Herr Borchert, und ggf. einer kleinen Richtigstellung von Herrn Göttsch freuen.

              1. Hallo Herr Schäfer, nach Ihren ausführlichen Erläuterungen (auch der chronologischen Zusammenhänge) hat die problematische Verwaltungssituation (Ihre Wortwahl) Sie dazu veranlasst, für künftige Kitas eine freie Trägerschaft vorzuschlagen. Da kann ich Ihnen voll zustimmen. Wir liegen daher in der Grundauffassung sehr nahe beieinander. Aus der Erkenntnis der problematischen Verwaltungssituation möchten auch Sie den Kita-Bereich neu organisieren und gehen leider aber nur mit dem „Trippelschritt“ eines Eigenbetriebes in die richtige Richtung.
                Für vorhandene Einrichtungen möchten Sie nicht in bestehende vertragliche Verhältnisse eingreifen. Sie schreiben aber auch, dass ein Eigenbetrieb mit einem Werkleiter größtmögliche -auch in personeller Hinsicht- Unabhängigkeit haben soll. Damit könnten bei entsprechender Ausgestaltung der Betriebsatzung sich Unvereinbarkeiten dieser beiden Grundsätze ergeben.
                Mir ist unklar, was Sie mit dem Eingriff in vertragliche Verhältnisse bei Umwandlung des Kita-Bereiches in eine AöR meinen. So pauschal trifft dieser Begriff gleichermaßen für die Umwandlung des Kita-Bereiches in einen Eigenbetriebes wie auch einer AöR zu. Dass sich für die Kita-Angestellten arbeits- und tarifvertraglich nichts ändern soll, haben die anderen 4 Fraktionen doch unmissverständlich geäußert.
                Warum die anderen Fraktionen für eine AöR votieren ist mir auf Grund eigener Beobachtungen und Schlussfolgerungen klar und das habe ich zustimmend auch in mehreren Kommentaren dargelegt.

  7. Hallo Herr Andernacht, vielen Dank für Ihren sehr sachlichen und fundierten Kommentar, der das Thema AöR-Kita in Verbindung mit einem möglichen Bürgerentscheid rational angemessen behandelt.

  8. Sehr geehrter Herr Böhm,
    ich glaube für alle Fraktionen sprechen zu können, wenn ich Ihnen versichere, dass sich keine Fraktion gegen den Bürgerwillen stellen wird. Nur darf die Frage gestattet sein, welches denn genau dieser Bürgerwille ist.
    Momentan ist es eine zwar lautstarke und zu Recht Aufmerksamkeit erregende, jedoch kleine Gruppe, die ein Bürgerbegehren gegen die Einrichtung einer AöR anstrebt. Es ist ihr gutes Recht, dieses zu tun und ich zolle ihnen jeden Respekt. Dennoch würde ich nicht so weit gehen anzuerkennen, dass diese Gruppe bereits den Bürgerwillen insgesamt repräsentiert. Ich denke, der Gesetzgeber hat klug gehandelt, als er als ersten Haltepunkt das Vorliegen einer Mindestanzahl von Unterschriften in die Gemeindeordnung geschrieben hat. Andernfalls könnte jede noch so kleine Interessengruppe mit der Ankündigung eines Bürgerbegehrens eine Entscheidung für mindestens ein halbes Jahr blockieren.
    Ergänzend kann ich in dem Beschluss für die Einleitung vorbereitender Arbeiten noch keine Entscheidung erkennen, die dem Begehren grundsätzlich entgegen steht. Zumal diverse der beschlossenen vorbereitenden Arbeiten auch bei der Errichtung eines Eigenbetriebes erforderlich würden.
    Sie schreiben weiter, dass die Gemeindevertreter gewählt wurden, um Willen des Bürgers umzusetzen. Auch hier möchte ich Ihnen versichern, dass ich über die gesamte Wahlperiode genau in diesem Sinne handle. Speziell mit dem Bereich der Kinderbetreuung habe ich mich in den vergangenen zehn Jahren immer wieder befasst. In der Zeit bin ich mit unzähligen Eltern in Kontakt gekommen und habe ihre Probleme und Nöte erfahren. Insbesondere auch vor diesem Hintergrund bin ich der festen Überzeugung, dass mit der Errichtung einer AöR eine wesentliche Voraussetzung für eine bestmögliche Kinderbetreuung geschaffen wird. Insofern bin ich mir sicher, hier Im Sinne der – manchmal vielleicht eher leisen – Mehrheit der Henstedt-Ulzburger Eltern zu handeln.
    Mit freundlichen Grüßen
    Martin Andernacht
    BFB-Faktion

    1. Sehr geehrter Kollege Andernacht,
      ihrer Argumentation folgend, hätten Sie dem SPD Antrag zustimmen können und damit den Initiatoren Sicherheit gegeben. Der der Antrag sagt ja nichts weiter aus, als dass keine Entscheidungen getroffen werden sollen, die der Intention des Bürgerbegehrens entgegen stehen und dieses verunmöglichen. Es heißt dort nicht, die Planungen seien enizustellen. Denn, wie Sie richtig sagen, können viele jetzt von der Verwaltung in Angriff genommene Arbeiten sowohl für den Eigenbetrieb als auch die AöR verwendet werden. Wenn aber am Tag vor einer GV (16.05.), die eine grundlegende Entscheidung zu treffen hat, erst die notwendigen Unterschriften bei der Kommunalaufsicht abgegeben werden müssen und eine Prüfung vor dieser GV daher ausgeschlossen ist, dann verstoßen sie gegen das, was sie oben angekündigt haben.
      Daher kann doch leicht der Eindruck entstehen, zumindest einige der Beteiligten wollten Fakten schaffen. Mit ihrer Zustimmung zu unserem Antrag hätten Sie diesen Eindruck ausräumen können und der Umsetzung Ihres Vorhabens letztlich nicht geschadet.
      Mit kollegialem Grüß
      Christian Schäfer
      SPD Fraktion

      1. Könnten Sie denn Argumente pro Eigenbetrieb nennen? Habe gerade nochmal auf der unübersichtlichen FaZeBuk-Seite „Eigenbetrieb“ nachgesehen, dort steht immer noch dieses Bildchen mit den 3 Daumen (Tenor: Eigenbetrieb ist supi, weil…die Erzieher das irgendwie halt so besser finden). Pro AöR sagt zwar auch nicht direkt, warum es so besser wird, listet aber die ganzen Rathaus-Versäumnisse auf. Den Absatz „Und deshalb nehmen wir das Management der Kitas dem Bgm./dem Sozialdezernat aus der Hand und kapseln es in einer separat budgetierten Unit, wo es für den Vorstand keine Ausreden mehr gibt. Und steuern diesen aus einem mit GV besetzten Aufsichtsgremium direkt selbst. Dadurch entlasten wir dann auch die Verwaltung, die bereits Überlastung signalisiert.“
        muss man sich leider selbst dazudenken. Aber angesichts der mehr als lahmen Pseudoargumentation der Gegenseite wüsste ich ganz klar, wo ich mein Kreuzchen setze: AöR
        Oder gibts doch was gehaltvolleres bei Eigenbetrieb? Aber wo?

        1. Mein Bauchgefühl sagt mir – die Erzieher (so wie jeder) finden Veränderung schlecht. Von den zwei Alternativen klingt Eigenbetrieb nach weniger Veränderung – Fast alles bleibt gleich: gleicher Chef (Bürgermeister), alles gleich, nur anders auf Papier im organisatorischem Sinne. Mehr Argumente stecken nicht dahinter (wobei das Argument „no change“ psychologisch eine große Rolle spielt).
          —-
          Da mal an die Pro Eigenbetrieb: heute alles supi und was ist, wenn morgen ein Bürgermeister daherkommt, der nicht supi ist? Wenn der Bürgermeister die Kontrolle über den Eigenbetrieb ausnutzt und Komandos rausgibt, die gegen die Erzieher sind?
          An die Pro AöR: schützt eine AöR etwas besser in so einer Situation?

          1. Bei genauerem Hinsehen gibt es die „wie ein Eigenbetrieb“-Initiative. Das lese ich dann so, dass es keinerlei Veränderungen geben wird, nicht einmal eine Werkleitung. Dass dieser Betrieb Rathaus sich aufgrund der Größe mit 400 Beschäftigten nur schwerfällig bewegen lässt, dürfte allen geläufig sein. Wie oft wurde uns bereits im Rathaus mitgeteilt, dass weitere Richtlinien und Dienstanweisungen zu fertigen sind. Die Verwaltung ist folglich immer stärker mit sich selbst beschäftigt. Auch das ist ein Beweggrund für ein komplettes Herauslösen aus der Organisation „Rathaus“ in eine AöR.

        2. Sehr geehrter Herr Schneider,
          als wir von Seiten der Politik uns anfingen mit diesem Thema zu beschäftigen, galt es ganz einfach die strukturellen Probleme zu lösen, die durch den massiven Ausbau entstanden waren. Die Verwaltung selbst teilte mit, dass mit den bestehenden Verwaltungsstrukturen die Kitas nicht mehr zu führen seien und Prozesse nicht richtig liefen und / oder in der Verwaltung abbildbar waren. Probleme im Bereich der praktischen Arbeit am Kind gab es höchstens vereinzelt aber auf keinen Fall flächendeckend. In unseren Kitas wurde und wird gute Arbeit geleistet.
          Das gilt auch für die Mitarbeiter im Rathaus, aber es ist eben ein gewaltiger Unterschied, ob es eine oder zwei oder zehn Kitas mit etwa 200 Angestellten zu verwalten gibt. Dieses Problem – und NUR dieses Problem – galt es also zu lösen.
          In diesem Augenblck begannen insbesondere die Wählergemeinschaften statt nach einer passgenauen Lösung nach der eierlegenden Wollmilchsau zu suchen, entdeckten Probleme, wo es keine (oder kaum) welche gab und der Verwaltung sowieso an allem immer die Schuld. Man selbst hatte natürlich nie in den Ausschüssen irgendetas falsch gemacht und war für gar nichts verantwortlich.
          Aus unserer Sicht löst der Eigenbetrieb die oben beschriebenen Probleme vollständig und weitergehende Lösungen sind daher nicht notwendig. Und falls sie doch jemals notwendig werden sollten durch den Eigenbetrieb nicht ausgeschlossen. Der Eigenbetrieb ist ausreichend eigenständig und verfügt über eigenes Personal, welches sich ausschließlich mit den Kitas beschäftigt, was derzeit in der Verwaltung ein Hauptproblem ist.Viele Mitarbeiter kümmern sich derzeit nur anteilig darum. Doppelstrukturen, wie z.B. im Personalwesen, sind nicht notwendig. Ein Werkleiter kann eigenständig operieren und führen, aber der Bürgermeister und die Gemeindevertretung haben im Zweifel direkten Zugriff. Und ja, man kann unglaublich viel regeln, was den Verwaltungsrat und die Arbeitsverträge der Mitarbeiter angeht. Aber wir sehen die Notwendigkeit nicht, Dinge aufwändig und kompliziert und dann hoffentlich vollständig und vollumfänglich zu regeln, die nicht geregelt werden müssen. Und wollen Sie einem Vorstand der Aö wirklich ein so enges Korsett verpassen, dass er ohne den Verwaltungsrat rein gar nichts mehr entscheiden kann? Dann kann man auf ihn verzichten. Ein Betriebsübergang ist nicht notwendig und daher aus unserer Sicht zu unterlassen.
          Wir wollen passgenau Lösungen finden, die die Interessen der Betroffenen in einem hohen Maße berücksichtigen und nicht einfach „zum Wohle der Kinder“ auf Verwaltung und Bürgermeister einprügeln.
          Er war auch nicht mein Bürgermeisterkandidat, aber ich will mit ihm und seiner Verwaltung und mit den Angestellten arbeiten, nicht gegen sie.
          Mit freundlchen Grüßen

          Christian Schäfer

          1. „einem Vorstand der Aö wirklich ein so enges Korsett verpassen, dass er ohne den Verwaltungsrat rein gar nichts mehr entscheiden kann? “
            ——
            Eher im Gegenteil: Bei der Arbeit am Kind gibt es ja recht opulente Richtlinien, wie Leute immer wieder erzählen, die schon mal eine Kitagründung durchgedacht haben. Daraus müsste sich ja ein Qualitätslevel ableiten, dessen Unterschreitung beim inhaltlichen Controlling rote Lampen angehen lässt.
            Und nach oben wird man kostenmässig Warnlinien definieren müssen. Da könnte die Rechnungsprüfung lfd. einen Fühler mit dran haben (soweit denn die Doppik irgendwann mal steht…).
            Abrechnungstechnisch bildet die AöR aber doch (hoffentlich vom Start weg mit Doppik) eine eigene Bilanz und GuV, nebst interner Kostenrechnung. Und damit kann man den Vorstand mit den Geld- und Sachmitteln plus Personal ausstatten, um ansonsten eigenständig innerhalb seines vom Aufsichtsrat definierten Lösungsraums die Kitas zu betreiben. Personalabrechnung könnte ja ggf. noch im Rathaus stattfinden (Shared Services Center Konzept). Dann können keine Budgetmittel unkontrolliert für was Kita-fremdes umgebucht werden (außer der Aufsichtsrat genehmigt eine solche „Gewinnverwendung“. Und die GV haben idealerweise ein Reportingdashboard im Zugriff, auf dem sie jederzeit die KPIs hinsichtlich Grenzen und Zielsetzungen monitoren und zeitgerecht eine AR-Sitzung ansetzen. Ein guter AöR-Chef wurde die Erzieherinnen vom nicht-erzieherischen Workload bestmöglich abschotten, mindestens via Personalrat aber informiert halten und an sie betreffenden Entscheidungen beteiligen. Und ähnliches in einem Elterngremium für ebendiese. Und solide budgetieren und Ausgaben so begründen, dass man weder den Eindruck des Kaputtsparens noch der Verschwendung bekommt. Management eben. Wie das erreicht wird, sollte der Konzeption des Chef+Team obliegen.
            —–
            Wenn ich es richtig verstehe, bildet der Eigenbetrieb auch diese separate Rechnungslegung ab? Kann die GV direkt auf den Eigenbetrieb in der geschilderten Weise einwirken? Oder bleiben Rechnungslegung und Führung des Werksleiters beim Bgm. und die GV muss dem Bgm. wieder Arbeitsaufträge erteilen und dann hoffen, das sie in der gewünschten Zeitspanne Vollzug gemeldet bekommen? Das wär ja ungünstig, wegen der gemachten Erfahrungen laut ProAöR-Website (von dem AöR-Lager jedenfalls als Probleme nicht GEfunden, sondern offenbar als Painpoints EMPfunden) und wegen der geringeren Entlastung des Bgm., wenn er dann immer noch den Proxy zw. Werkleiter und GV spielen muss.

          2. ah – also:
            Eigenbetrieb löst die organisatorischen Probleme = Eigenbetrieb ermöglicht eindeutige Arbeitspflichten der Mitarbeiter (keine Nebenfunktion) = bessere Trennung der Verwaltungsstruktur Eigenbetrieb Kiga.
            Eigenbetrieb ist leichter, mit weniger vertraglichen und sonstiges Änderungen umzusetzen.
            —-
            AöR geht im Prinzip in die selbe Richtung die Arbeitsorganisation besser zu strukturieren, aber AöR ist insgesamt eine größere Veränderung (Betriebsübergang, etc.)
            —-
            So richtig verstanden?

            1. Ja, Herr / Frau Koßmehl, ziemlich richtig.
              Aber der Eigenbetrieb löst nicht die Probleme, denn es ist mehr als nur ein strukturelles Problem. Dies berücksichtigt die Argumentation von Herrn Schäfer nicht, aber er hat wahrscheinlich in den letzten Jahren auch keine Gespräche mit MItarbeiterinnen und Eltern geführt, die sich über die verwaltungstechnische Abwicklung mit überbordenem Aufwand, vielen Listen, langsamem Ablauf etc. bezüglich der Kitas beschwert haben.
              Wir brauchen daher eine kaufmännische und pädagische Leitungskraft in der AöR und auch ein eigenes Personalwesen, damit diese Schwierigkeiten nicht mehr auftreten. (Stellenausschreibungen wurden z.B. trotz immenser Personalnot in 2016 monatelang nicht vorgenommen.)
              Nach Herrn Schäfer wird für den Eigenbetrieb nach wie vor das Personalwesen des Rathauses zuständig sein, Folgen wären wie in Klammern dargestellt möglich…..
              Herr Schäfer wird staunen, wie wenig man regeln muss, um Kindertagesstätten als eigenständige Einheit in Form der AöR vernünftig zu führen.
              Die SPD kreiert stattdessen derzeit Schwierigkeiten mit einer AöR, wo sie nicht vorhanden sind, schließlich um die MitarbeiterInnen davor zu schützen, dass in ihrem Arbeitsvertrag nicht Gemeinde HU, sondern Anstalt öffentlichen Rechts der Gemeinde HU steht und sie ansonsten bis zum Renteneintritt keinen Deut schlechter gestellt werden.
              Dabei wird die Verwaltung bei Einrichtung einer AöR entlastet und kann sich wieder zielgerichteter um die Angelegenheiten der Kernverwaltung kümmern.

              1. Hallo Frau Honerlah,

                sie arbeiten in Ihrer Argumentationen damit, daß eine neue Leitung besser ist als die jetzige, ohne aber zu wissen, wer diese Leitung ist. Es kann doch auch noch schlimmer kommen, ist also abhängig von der/ den Personen. Verwaltungsmäßig behaupten sie, würde die AöR eine Entlastung bringen. Das ist nicht richtig, denn es muß dennoch eine Aufsicht seitens der Gemeinde durchgeführt werden und einiges mehr. Eine neue Leitung bedeutet auch nicht automatisch die qulitative Absicherung des Bildungsuaftrages den die Kitas haben. Ihre Argumente sind zum großen Teil bloße nicht bewiesene Behauptungen.

                Dies ist in einer Demokratischen Bürgervertretung nicht gerade ein fairer Stil. Aber noch schlimmer finde ich es, wenn eine Wählergemeinschaft, die sich Bürgernah nennt, versucht Fakten zu schaffen, ohne die Bürger ernsthaft zu beteiligen.

                Ihnen geht es doch darum, die Personalverwaltung und die Ausrichtung der Kitas aus der Gemeindeverwaltung herauszubringen. Damit wird aber auch die Gemeindevertretung einen geringeren dirketen Einfluß haben und mit etwas Pech auch eine schlechtere Finanzsituation.

                Einfacher wäre es, die Qualität der Mitarbeiter der Personalabteilung zu verbessern. Hier müßte die Gemeindevertretung über den Hauptausschuß mal die richtigen Initiativen ergreifen.

                Die SPD kreiert keine Schwierigkeiten, sondern weist darauf hin, daß es nicht so problemlos laufen wird, wie Sie(WHU), BFB und CDU ohne stichhaltige Beweise auf den Tisch zu legen, einfach mal behaupten.

                Ach ja, und wenn beim Controlling der AöR mal die roten Lampen angehen sollten (währe ja genau so wahrscheinlich, wie daß es explosionartig besser wird), dann ist es aber zu spät und wer übernimmt dann die Verantwortung für das was den Kindern oder Mitarbeitern dann widerfahren ist?

                Nur weil sich eine schleppende Personalbesetzung in der jüngsten Vergangenheit ergeben hat, so aufgebracht und unausgegoren zu reagieren und auf die falschen Strukturen einzudreschen übersteigt mein
                Verständnis.

  9. Zitat: „Für einen SPD-Antrag, die Planungen auszusetzen, und das Bürgerbegehren abzuwarten, gab es gestern keine Stimmen von CDU, WHU, BFB und FDP im zuständigen Hauptausschuss.“
    Ich finde es schon sehr befremdlich, wie sich einige Parteien dem Bürgerwillen wiedersetzen. Die Gemeindevertreter wurden auch gewählt, um Willen des Bürgers umzusetzen, aber es hat den Anschein, dass in der Gemeindevertretung am Bürger vorbei regiert wird und immer vorne dabei sind BFB und WHU.

    1. Mir ist unergründlich, warum Sie Ihre Meinung oder Ansicht gleich setzen mit „dem Willen der Bürger“.
      Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass es auch Bürger gibt, die anderer Meinung sind und
      durchaus Vertrauen in die gewählten Vertreter der Parteien haben.
      Nur weil sich eine Gruppe interessierter Personen gegen einen Beschluß der GV ausspricht heisst das nicht automatisch, dass deren Meinung „Bürgerwillen“ ist.
      Ich jedenfalls nehme in Anspruch, dass die GV NICHT an MEINEM Willen vorbei regiert!

    2. Herr Böhm hat grundsätzlich recht. Denn man sollte nie eine Rechnung ohne den Wirt machen.
      Und an die Adresse der CDU, WHU, BFB und FDP fällt mir im Zusammenhang folgendes ein:
      Ein Flasche Wein ist immer nur so gut, wie ihr Inhalt, und nicht wie ihr Etikett.

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