Kindertagesstätten: Demo vor dem Rathaus, drinnen Ovationen für Bauer und contra von den Politikern

Protest gegen Veränderungen bei Beschäftigten der Kitas
Protest gegen Veränderungen bei Beschäftigten der Kitas

Er habe den Ratssaal noch nie so voll gesehen, freute sich Bürgermeister Stefan Bauer zu Beginn der Hauptausschuss-Sitzung am Dienstag. Er hatte allen Grund zur Freude. Konnte er doch sicher sein, dass die vor allem weiblichen Besucher ihn unterstützen würden in seinem Vorhaben, aus den gemeindlichen Kindertagesstätten einen Eigenbetrieb zu machen. Und das Rathaus hatte nachdrücklich Eltern und Beschäftige der Einrichtungen zur Schützenhilfe ermuntert. Sie waren dem Aufruf auch prompt gefolgt, demonstrierten schon vor dem Gebäude mit Transparenten für Bauers Plan.

Der Verwaltungschef hob dann die Vorteile „seiner“ Umorganisation der Kindertagesstätten in einen Eigenbetrieb hervor: In diesem Fall blieben die Einrichtungen rechtlich Teil der Verwaltung, es bestehe kein Insolvenzrisiko, das Management der Gebäude sei problemlos, es gebe Rückendeckung dafür vom Innenministerium, Kredite seien günstiger zu erlangen. Und schließlich präferierten 84 Prozent der Beschäftigen diese Organisationsform, wollten Mitarbeiter der Gemeinde Henstedt-Ulzburg bleiben, unterstrich Bauer unter dem donnernden Beifall des Auditoriums. Für den Fall, dass die Kindertagesstätten zu einer Anstalt des öffentlichen Rechts umgewandelt würden, befürchte er allerdings die Abwanderung zahlreicher Mitarbeiter aus diesem Bereich. An der Qualität der Kinderbetreuung ändere sich aber in beiden Fällen nichts, räumte der Rathauschef ein.

Unterstützt wurde Bauer lautstark bis hemdsärmelig von der Rechnungsprüferin, die in einer Anstalt öffentlichen Rechts die Gefahr einer Verselbstständigung sieht. Diese Betriebsform bedinge auch einen Arbeitgeberwechsel für die Beschäftigten, die doch mehrheitlich einen Eigenbetrieb wollten. „Und nur motivierte Mitarbeiter gewährleisten ordentliche Arbeit“, argumentierte die Rechnungsprüferin unter anhaltendem Applaus aus dem Rund, der bei Ausschuss-Sitzungen in der Regel nicht üblich ist. Was beide nicht erwähnten: Im Falle einer Umwandlung der Kita in eine Anstalt öffentlichen Rechts hätte der Bürgermeister keinen Einfluss mehr auf die Einrichtungen. Er „verlöre“ auf einen Schlag die Hälfte (200) seiner Mitarbeiter. Das Sagen in den Kitas hätten ein Vorstand und ein Verwaltungsrat, der von der Gemeindevertretung bestimmt wird.

Rückendeckung für Bauer vom Hauptausschuss gab es nur aus der SPD-Fraktion. Der Bürgermeister habe vieles gesagt, „was wir auch vertreten“, meinte deren Vorsitzender Horst Ostwald. Allerdings habe sich seine Fraktion noch nicht festgelegt. Man wolle das Votum des Kindergartenbeirats abwarten. Auch Christdemokraten, Liberale, BFB und WHU verzichteten darauf, zu diesem Zeitpunkt der Gemeindevertretung per Beschluss die Umorganisation der Kita in eine Anstalt öffentlichen Rechts zu empfehlen. Das aber wird mit größter Wahrscheinlichkeit passieren, wenn der Hauptausschuss am kommenden Dienstag, 13. Dezember, ab 18.30 Uhr das Thema erneut behandelt.

Namens der CDU wies Brigitta Neumann darauf hin, dass die Diskussion über die Umstrukturierung der Kindertagesstätten schon seit mehr als zwei Jahren laufe, dass Gerüchte gestreut worden seien, die Kita sollten verkauft werden, als Anstalt öffentlichen Rechts erhielten sie keine Fördermittel mehr, die Mitarbeiter könnten Lohn- und Renteneinbußen haben. Neumann versicherte dem Auditorium: „Wir wollen nicht an Ihr Geld und nicht an Ihre Rentenanteile.“ Ähnliche Zusicherungen machten Vertreter von WHU, BFB und FDP. Ausschussvorsitzende Karin Honerlah (WHU) hob hervor, dass die Umwandlung in eine Anstalt öffentlichen Rechts keine Verschlechterung für die Mitarbeiter mit sich bringe, dass eine Besitzstandswahrung gesetzlich verankert sei. „Wir wollen für Sie mehr Eigenständigkeit, mehr Freiheit“, rief sie den Beschäftigten zu und ergänzte: „Wir halten eine eigene Personalverwaltung für wichtig.“ Und CDU-Fraktionschef Dr. Dietmar Kahle sieht in einer Anstalt öffentlichen Rechts „größere Flexibilität“ und „auf längere Sicht die bessere Lösung“.

Der Bürgermeister konterte: Die Kita-Mitarbeiter stünden „wie eine Wand“ zur Umwandlung in einen Eigenbetrieb. „Ohne Not“ würden die Befürworter einer Anstalt des öffentlichen Rechts den Sorgen der Mitarbeiter nicht Rechnung tragen. Wieder tosender Beifall, der aber auf die Kommunalpolitiker keinen nachhaltigen Eindruck zu machen schien. Doch getragen von Applaus und anderen Sympathiebeteuerungen aus dem Saal unternahm Stefan Bauer mit hochrotem Kopf gegen Ende der Debatte einen letzten Versuch, „seine“ Lösung durchzudrücken, und schrie den Mitgliedern des Hauptausschusses entgegen: „Folgen Sie doch einmal den Vorschlägen der Verwaltung!“ WHU-Gemeindevertreter Uwe Köhlmann-Thater wies den Verwaltungschef in die Schranken: „Das ist reiner Populismus!“

Die Mutter eines Kindergartenkindes war von der Sitzung im Ratssaal tief enttäuscht und beklagte in der anschließenden Bürgerfragestunde: Sie habe gerade einen Schlagabtausch erlebt, keine Diskussion.

Jörg Schlömann

7. Dezember 2017

29 thoughts on "Kindertagesstätten: Demo vor dem Rathaus, drinnen Ovationen für Bauer und contra von den Politikern"

  1. Bei der morgigen Abstimmung bietet sich den Politikern die CHANCE zu belegen ob sie im Wählerinteresse handeln können.

    Damit meine ich mehrere tausend Wähler. Darunter 200 Erzieherinnen und Erzieher, deren Partner sowie der Eltern und Großeltern der über 1.000 Kinder in unseren Kindertagesstätten.

    Auf der Veranstaltung am 6.12.(am Nikolausabend) gab es aus dem Publikum (zirka 170 Mitbürgerinnen und Mitbürger) keine Befürwortung für die Rechtsform der AÖR, sondern Ausschließlich für den Eigenbetrieb.

  2. Thematisch bin ich in der Sache nicht drin. Aber warum haben wir hier in HU die sachliche Ebene immer mehr verloren? Einseitig motivierte Mitarbeiter und Eltern, ein Bürgermeister, der die Gunst der Stunde nutzt und die Politik in eine Ecke drängen will, das ist keine gute Basis für eine sachliche Entscheidungsfindung. Dazu noch öffentlich beklagende Interviews mit einer Regionalzeitung, die diese Gelegenheit gleichzeitig nutzt, um gegen dieses Portal abzuledern (klar, das ist die bedrohende Konkurrenz). Für mich sind das als Bürger einfach alarmierende Zeichen. Kluge Entscheidungen werden im Rahmen einer förderlichen Ruhe und einem fairen Umgang miteinander herbeigeführt. Und nicht durch laute Zurufe, Pfiffe, Applausbekundungen. Und dann wird auch noch mit zu erwartenden Wahlergebnissen gedroht: Ich persönlich kann versichern, dass mich dieser Fall diesbezüglich in keiner Weise beeinflussen wird.

  3. Bei der Umorganisation des Kita-Bereiches in einen Eigenbetrieb oder in eine AÖR geht es primär um mehr Eigenständigkeit, Entscheidungshoheit und Erhöhung der Effizienz der Entscheidungsabläufe sowie Transparenz insbesondere hinsichtlich der Finanzen. Eine entsprechende Herauslösung aus dem starren Verwaltungsbereich kann für diesen und auch für andere Bereiche wie Abwasser, Bauhof etc. nur vorteilhaft sein.
    Für das Personal ändert sich hinsichtlich des Entgeltes nach den öffentlichen Tarifen und des öffentlichen Arbeitsrechtes gar nichts. AÖR heißt Anstalt des Öffentlichen Rechts, damit ist das doch verankert.
    Der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz wird damit weder theoretisch noch praktisch beeinträchtigt.
    Die Ansichten der Rechnungsprüferin sind wohl etwas antiquiert und die SPD-Fraktion steht mit ihrem Widerstand alleine da.
    Viele Kommunen sind viel weiter gegangen und haben gar keine Kitas in eigener Trägerschaft, dort werden die Kitas durch die Kirchen, das DRK, die AWO etc. getragen. Von Problemen habe ich in dieser Hinsicht nichts vernommen. Diese Lösung wäre für HU wohl die Annehmbarste, da die Verwaltung permanent über Überbelastung klagt.
    Bei der hiesigen Diskussion wünsche ich mir weniger Populismus mit dem Schüren unbegründeter Ängste und mehr Versachlichung mit Nennung der Fakten.

    1. Und gegen wen klagt man in so einem Outsourcing-Szenario, wenn man mit dem Ansinnen, ein Kind in einer lokalen Kita unterzubringen, an dem Träger abprallt? Nicht gegen die Gemeinde? Und wie kann die dann eine Verurteilung, das Kind doch anzunehmen, umsetzen? Wenn Sie doch dem Träger das nicht per „Ordre de Mufti“ anordnen kann, sondern auf Appellebene unterwegs ist?

      1. Hallo Herr Schneider, die Gemeinde muss natürlich den öffentlichen Rechtsanspruch in Trägerverträgen mit dem DRK etc. absichern.

        1. Na dann… blöd wär ja nur ein Zuständigkeits-Pingpong zu Lasten der Eltern. Dann wäre ja eigentlich eine objektive Kostenvergleichsrechnung ganz hilfreich, bei Zusicherung des alten Vertragsstandes für ErzieherInnen, versteht sich.

      2. Es gibt doch auch jetzt in HU Kitas die von externen Trägern betrieben werden. Welches Kind wo hin kommt wird trotzdem in der Gemeindeverwaltung entschieden und nicht beim Träger. Also gibt es jetzt schon mehrere Träger, aber nur einen Entscheider (welcher dann auch verantwortlich ist, wenn man keinen Platz bekommt, logisch). Ich stecke in der ganzen Thematik nicht drin, aber würde die Platzvergabe nicht zukünftig immer noch die Gemeinde entscheiden und somit verantwortlich sein? Nur die eigentliche Verwaltung der Kitas wäre „outgesourcet“?! Und selbst wenn man die Verteilung der Kinder den Trägern übergeben würde, würde ja am Ende trotzdem die Gemeinde haften, daß jeder einen Platz bekommt. Und wie Herr Borchert schon schrieb: andernorts funktioniert das ja auch (bzw dort ärgern sich die Bürger, daß sie sich selbst um den Platz kümmern müssen, in HU wird sich geärgert, daß die Gemeinde dies übernimmt, aber irgendwas ist halt immer).

    2. MoinMoin Herr Borchert,
      Vielen Dank für die Versachlichung dieses Themas durch, wenn ich mich richtig erinnere, einen pensionierten Verwaltungsbeamten.
      Wenn es doch schon Kommentare quer durch die Republik bis nach München gibt empfehle ich die Norderstedter Zeitung vom 1.10.2016 “ Die Stadtverwaltung…“ und dort besonders den letzten Absatz.

      1. http://www.abendblatt.de/region/norderstedt/article208329459/Die-Stadtverwaltung-und-ihre-13-Satelliten.html?__pwh=pRLZX5TkcNK0ojCw5cgEOA%3D%3D

        Letzter Absatz: “ Es geht uns nicht primär darum, mit den Gesellschaften Gewinne zu erzielen, sondern flexibler reagieren zu können als mit einem großen Verwaltungsapparat“, sagt Grote. Im Unterschied zu anderen Städten habe Norderstedt sein Tafelsilber nicht verscherbelt, die meisten und wichtigsten Gesellschaften gehören zu 100 Prozent der Stadt. Fürs tägliche Geschäft sind Werkleiter oder Geschäftsführer zuständig, Fachausschuss oder Aufsichtsrat kontrollieren die Arbeit. „So bleiben die Entscheidungen letztlich in den Händen der Kommunalpolitiker, und wir verhindern, dass sich die Gesellschaften verselbstständigen und ein Eigenleben entwickeln“, sagt Grote.

    3. Danke Herr Borchert,

      diese Fakten stehen gehen hohe Emotionen bei den Kindergärtnerinnen und Eltern.
      Bei all dem werden vernünftige Argumente nicht mehr gehört.

      Die Verwaltung der Kindergärten geht quer durch 15 Abteilungen der Gemeindeverwaltung, wenn es den Eigenbetrieb gibt, wird sich daran nicht viel ändern.

      Ich begreife nicht, warum es nicht als Chance für alle Beteiligten gesehen wird….
      Die AöR bietet alle Sicherheiten incl. mehr Selbstständigkeit und Flexibilität.

      1. Hallo Frau Lüttjohann,
        die AÖR bietet den Erzieherinnen und Erziehern nicht die Sicherheit ihres aktuellen Vertrags. Es besteht nur Bestandsschutz für ein Jahr.
        Die Befürworter der AÖR reden immer nur von Chancen und verdrängen gekonnt die Risiken. Gab es eine trasparente und nachvollziehbare Abwägung von Chancen und Risiken? Und was war das Ergebnis?

        1. Hallo Herr Müller,
          Ihre Aussage ist nicht richtig. Der Bestandsschutz gilt nicht nur für ein Jahr….
          Ist die neue AöR von Anfang an Tarif gebunden, ändert sich nichts für die Angestellten.
          Von Seiten der Politik sind alle Gesellschaftsformen abgewogen worden.
          Da sich für das Personal keine Nachteile ergeben haben, wog das Argument der Ausgliederung aus der Verwaltung schwer, sowie die gebündelte und selbständige Arbeitsweise der AöR.
          Ich finde es zum Beispiel sehr bedenklich, dass der Bürgermeister, als Chef der Kindergärten, nicht über das schlechte Essen in den Tagesstätten informiert wurde. Erst Wochen später kam eine Reaktion.
          Wie bereits erwähnt, die Verwaltung der Kindergärten geht durch 15 Abteilungen!
          Deshalb kann ich die Eltern am wenigsten verstehen, dass Sie gegen eine Umwandlung sind.
          Die Skepsis der Betreuerinnen, als direkt Betroffene, kann ich durchaus noch nachvollziehen, obwohl sie unbegründet sind.

          Mich macht das Ganze sehr Betroffen. Gestern habe ich mit einem Vater gesprochen, ich habe ihn gefragt was er zu der Neuorganisation der Kindergärten sagt.
          Seine Antwort:“ Ach ja, die sollen Privatisiert werden.“
          Das macht mich sprachlos….Er hatte das im Kindergarten so mitbekommen!!!

          1. Frau Lüttjohann, für wie lange gilt der Bestandsschutz dann? Und wie beständig ist eine AöR als Arbeitgeber im Vergleich zur Gemeinde?
            Auch vermisse ich bei der ganzen Diskussion den Begriff „Kündigungen“, die zweifelsohne im Falle einer AöR ausgesprochen werden müssten.
            Die Folgen sind doch gar nicht überschaubar. Weder für das betroffene Personal, noch für die Gemeinde.
            Ich gehe davon aus, dass sich für das betroffene Personal nichts verbessern wird. Eher im Gegenteil. Denn nur mit dem Begriff „Bestandsschutz“ um sich zu werfen, ist schlichtweg zu wenig.
            Schade nur, dass die Leidtragenden wieder einmal auch die Kinder wären.

            1. Hallo,
              Der Bestandsschutz wird im Vertrag festgeschrieben.
              Die AöR ist eine Anstalt öffentlichen Rechts, ebenso beständig wie die Gemeinde.
              Warum sollten Kündigungen ausgesprochen werden?
              Das Personal arbeitet weiter wie bisher, ich denke nicht das Sie die Qualifikation der Mitarbeiter anzweifeln, oder?
              Warum sollten die Kinder darunter Leiden? Wenn die Mitarbeiter qualifiziert sind hat das nichts mit der Rechtsform zu tun.
              Der Eigenbetrieb bietet nicht die gleiche Selbstständigkeit wie die AöR.

              1. Frau Lüttjohann, bitte verzerren Sie nicht.
                Die grundsätzliche Frage stellt sich für mich, wer im Falle einer AöR VERTRAGLICHER Arbeitgeber für die Erzieherinnen sein wird?
                Darühberhinaus stellt sich die Frage,ob die AöR in den nächsten Jahren nicht vielleicht sogar in eine (g)GmbH umgewandelt wird? Somit würde aktuell nur einem stufenweisen Privatisierungsprozess Vorschub geleistet.

              2. “ Die grundsätzliche Frage stellt sich für mich, wer im Falle einer AöR VERTRAGLICHER Arbeitgeber für die Erzieherinnen sein wird?“

                Die AöR natürlich.

                „Darühberhinaus stellt sich die Frage,ob die AöR in den nächsten Jahren nicht vielleicht sogar in eine (g)GmbH umgewandelt wird?“

                Das wäre eine Entscheidung der Gemeindevertretung.

              1. Weil der AöR in seiner Rechtsform deutlich wandelbarer ist, wie Sie schon oben erläuterten. Und das dürfte nicht unbedingt zum Vorteil der jeweiligen Angestellten sein …

          2. Hallo Frau Lüttjohann,

            danke für Ihre Antwort. Ich frage mich weshalb dann Ihre Partei die Aussagen der anderen Parteienvertreter während der Veranstaltung am 6.12. nicht wiederlegt hat und auf das von Ihnen genannte Szenario (‚von Anfang an tarifgebundene AÖR‘ hingewiesen hat).
            Das Thema Bestandsschutz für ein Jahr kam mehrmals zur Sprache. Das es diesen Bestandsschutz lediglich für ein Jahr gibt ($613a BGB) wurde von allen Parteivertretern so bestätigt, der Wunsch der Politik das eine Tarifbindung im Falle der AÖR ‚von Anfang an‘ besteht – auf dies wurde in keinster Weise eingegangen.
            Ich freue mich wenn dies bei der morgigen Veranstaltung nachgeholt wird.

            Vielen Dank!

            1. Herr Müller,
              Ich weiß nicht in welcher Veranstaltung Sie zugegen waren, aber im Hauptausschuss am Dienstag letzter Woche wurde mehrmals darauf hingewiesen, dass die AöR dem KAV angeschlossen werden soll und dass der 613a BGB gesetzlich eine Laufzeit von einem Jahr hat, diese Laufzeit aber bis …“ins Rentenalter“ ausgedehnt werden soll. Der Politik geht es nicht um Kosteneinsparungen, sondern um eine effiziente Organisstionsstruktur. Dieses hat Frau Lüttjohann sehr anschaulich wieder gegeben.

              1. Guten Tag Herr Meschede,

                vielen Dank für Ihre Antwort!
                Mein Kenntnisstand ist: Wenn eine neu gegründete AöR von Anfang an selbst tarifgebunden ist – weil wie von Ihnen angesprochen und gewünscht – Mitglied im KAV – gelten sofort die Regelungen des „neuen“ Tarifvertrages.
                Wenn dieser neue Tarifvertrag die gleichen oder sogar bessere Bedingungen für die Erzieherinnen und Erzieherinnen enthält als der bisherige Tarifvertrag dann ist ja alles gut.

                ‚Bestandsschutz für ein Jahr‘ fiel bei der Veranstaltung im Zusammenhang mit dem §613a BGB – welcher meiner Interpretation nach bei einer neu gegründeten tarifgebundenen AöR keine Anwendung findet.

                Ich denke die Diskussionen vom 6.12. hätten VORAB entschäft werden können wenn explizit auf eine ‚tarifgebundene AöR‘ verwiesen worden wäre Diese explizite Erwähnung findet sich leider nicht im ‚Antrag der BFB-, CDU-, FDP- und WHU Fraktionen vom 29.11.2016‘.

                Mit besten Grüßen

            2. Ich hoffe auch, dass dort sachlich und und transparent die Vorbehalte ausgeräumt werden, und den wirklich engagierten Gemeindevertretern auch zugehört wird.

              1. Das hoffe ich auch und finde es wichtig wenn auf die Vorteile einer ‚tarifgebundenen AöR‘ nochmals eingegangen wird. Dies könnte helfen Vorbehalte auszuräumen.

  4. „Das Sagen in den Kitas hätten ein Vorstand und ein Verwaltungsrat, der von der Gemeindevertretung bestimmt wird.“

    Erscheint mir ungünstig, da das Kita-Angebot doch das Instrument ist, den Rechtsanspruch gegen die Wohngemeinde erfüllbar zu machen. Würde jemand sein Kind im Direktkontakt mit der Kita um die Ecke nicht untergebracht bekommen, würde man sich doch ans Rathaus wenden. Dort müsste man dann Hilflosigkeit dokumentieren, da man ja keinen Einfluss mehr hätte… wer ist dann der übergeordnete Ansprechpartner, wenn sowohl ita-Leitung als auch AÖR-Vorstand den Rechtsanspruch nicht erfüllen (wollen/können)? Die Vorsitzende im Kinder- und Jugendausschuss? Der Bürgervorsteher? Da sieht man vor dem geistigen Auge schon Klagen der Eltern in rauen Mengen…
    Und was, wenn mehr Kita-Plätze her müssen? Als Bgm. würde ich da dann sagen: Nicht mein Problem, das müssen AÖR-Vorstand und GV miteinander ausmachen. Aber von dort kommen dann ggf. Beschlüsse, die dann doch wieder Zuschüsse aus der Gemeindekasse bedingen. Wie soll das in der Kämmerei in den lfd. Forecast eingehen? Setzte enge Abstimmungen mit Vorlauf voraus, die Verwaltung muss also ohnehin irgendwie im Boot bleiben. So ad-hoc scheint mir die Argumentation des Bgm. allein deshalb schlüssiger zu sein. Die GV und ihre Ausschüsse haben ja auch jetzt schon reichlich Gestaltungsrückstau abzuarbeiten und müssen mitunter Zusatzsitzungen absolvieren, um die TOPs mal von der Liste zu kriegen. Lieber das IGEK forcieren, das ist doch der Dreh- und Angelpunkt für so viele andere Fragestellungen.

  5. Ich war am Dienstag den 6. Dez. auch bei der Hauptausschuss- Sitzung im Ratssaal.
    Leider gab es keine anständige Diskussion, sondern man bekam eine niveaulose Seifenopfer zu sehen und zu hören.

    Ich muss sagen, ich bin sehr enttäuscht, wie das alles abgelaufen ist.
    Eine Mitarbeiterin sprach von Machtkämpfen zwischen einigen Politikern gegen den Bürgermeister und der Verwaltung.

    Ich muss dazu sagen, seit diesem Abend denke ich das auch!
    Ich glaube kaum, dass es um die 200 Beschäftigten geht…

    Ich bin gespannt wie es am 13.Dez. weiter geht.

  6. Zitat Bgm. Bauer: „…..das Gebäudemanagement sei problemlos…..“ Ach so. ! Genau so „sorgfältig“ wie das Thema Tiefgarage im Verwaltungsgebäude. Dort sind die Beschäftigten incl. der zuständigen Vorgesetzten und die Personen, die sich darum kümmern sollten auch. Und jetzt wear hier von einer sehr aufwenidgen Sanierung zu lesen.
    An das Thema der Sanierung der Sanitäranlagen vor einigen Monaten in einer Kindertagessstätte sei doch einmal erinnert.
    Dann weiß man ja um die Qualität der Gebäudeinstandsetzung schon mal Bescheid……

  7. Ich war, als Vater, auch zu Hauptausschußsitzung. Da ich die Meinung der Mitarbeiter und des Bürgermeisters unterstütze. Und es bleibt festzuhalten das kein Politiker, egal welcher Fraktion, nur einen Vorteil der AöR gegenüber des Eigenbetrieben nennen konnte. Und für mich stellt sich dann die Frage warum man aus 84% motivierter Mitarbeiter unmotivierte machen will. Ich habe den Eindruck gewonnen : der Bürgermeister sagt grün – dann müssen wir blau sagen. Es ist schon unglaublich wenn ich höre, es wurde von der Firma KPMG ein 96 Seiten Gutachten erstellt. Etwas Recherche im Internet hätte es auch getan, es gibt unzählige Gutachten und Empfehlungen von verschiedenen Kanzleien im Internet – sogar für das gemeine Fussvolk nachzulesen – anders als die streng geheime – der KPMG. Die AöR ist nach Auffassung viele die schlechteste aller Alternativen. Die Qualität der Kinderbetreuung wird auf jeden Fall leiden, wenn man die Mitarbeiter nicht hinter sich hat.
    Ich bin selbst Arbeitgeber und würde mich nie gegen 84% meiner Mitarbeiter stellen.
    Aber die nächsten Wahlen kommen bestimmt 😉
    Mit freundlichen Grüßen
    Michael Most

  8. Ob es wirklich Populismus ist, was Herr Bauer da gesagt hat? Die Verwaltung beschäftigt sich ganztägig und hauptberuflich mit den Problemen der Gemeinde, muß sich aber ständig vorwerfen lassen, „alles“ falsch zu machen.

    Zum Artikel äußer ich mich nicht. Kenne keine Pro und Contra Argumente und kann im Artikel auch keine entdecken, nur Unwägbarkeiten.

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