Klinker-Nachlass an der Ecke Gartenstraße/Hamburger Straße

Ausschnitt aus dem Bebauungsplan-Entwurf für die Ecke Hamburger Straße/Gartenstraße, Stand: Juli 2016
Ausschnitt aus dem Bebauungsplan-Entwurf für die Ecke Hamburger Straße/Gartenstraße, Stand: Juli 2016

Dicker Klinker-Klops der Henstedt-Ulzburger Gemeindeverwaltung: Ausgerechnet beim Sahnegrundstück an der Ecke Hamburger Straße/Gartenstraße wollte die Behörde sämtliche gestalterischen Vorgaben aus dem Bebauungsplan streichen. Das geht aus einem Plan-Entwurf vor, der auf Betreiben der örtlichen Politik jetzt nachgebessert werden muss.

Worum geht es an der Ecke Hamburger Straße/Gartenstraße?

Nach geltendem Baurecht müssen dort Außenfassaden von Gebäuden zu 75 Prozent aus rotem bis rotbraunem ‚Sichtmauerwerk‘ bestehen. Die Rathaus-Ortsplanung wollte diese und weitere Vorgaben ersatzlos streichen – im Zuge der anstehenden Neuordnung des Bebauungsplans aufgrund einer beabsichtigten Verbreiterung des Gehwegs.

Begründet wurde die geplante völlige Gestaltungsfreigabe damit, dass in der Umgebung sowieso schon zahlreiche Gebäude mit Putzfassade stehen. Zudem sollten sogenannte Wärmedämmverbundsysteme ermöglicht werden. Bei Wärmedämmverbundsystemen werden in der Regel riesige Mengen an Styropor an die Fassade gedübelt und mit umweltschädlichen Fungiziden bepinselt, um Schimmel zu verhindern.

Immerhin: Den Christdemokraten ist der geplante Wegfall sämtlicher Gestaltungsgebote aufgefallen; die Partei hat dagegen erfolgreich interveniert. Konsens ist nun, dass wenigstens 50 Prozent der Fassade Sichtmauerwerk bekommen müssen. Das ist zwar immer noch ein Klinker-Nachlass von 25 Prozentpunkten zum Status Quo, aber noch ist das letzte Wort nicht gesprochen. Ein Arbeitskreis befasst sich nun noch einmal mit den Einzelheiten der geplanten Baurechts-Änderung.

Christian Meeder

16. August 2016

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