Politik-Eklat: Iversen und Holowaty stimmen trotz Befangenheit mit ab!

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Die Abstimmung am Montagabend im Ratssaal zum Kronskamp-Bebauungsplan. Bei Holowaty (Zweiter von rechts) sieht es so aus, als hebe er beide Hände in die Höhe, Iversen (Fünfter von rechts) hält einen Kugelschreiber nach oben.

Riesenskandal gestern abend im Ratssaal: Jens Iversen (BFB) und Stephan Holowaty (FDP) haben trotz Befangenheit während einer Diskussion über den Kronskamp-Bebauungsplan den Sitzungsraum nicht verlassen und mit abgestimmt. Bürgermeister Bauer kündigte noch am Abend eine Prüfung des Vorgangs an.

Heraus kam die mögliche Voreingenommenheit der beiden erst am Ende der Sitzung, während der Einwohnerfragestunde. Eine Kronskamp-Anwohnerin wollte wissen, ob Gemeindevertreter, die Eigentum im Kronskamp haben, mit über Änderungen des Bebauungsplans abstimmen dürfen. Die Antwort des Ausschussvorsitzenden Horst Ostwald: Er könne sich kaum einen eindeutigeren Fall von Befangenheit vorstellen.

Prompt meldete sich BFB-Gemeindevertreter Jens Iversen zu Wort, sagte, dass die Frage wohl auf ihn bezogen sei, und erklärte, dass nicht er, aber seine aktuelle Lebensgefährtin Eigentum im Kronskamp besitze. Zum Beginn des Kronskamps-Verfahrens sei diese aber noch nicht seine Lebensgefährtin gewesen. Und in der heutigen Zeit könne man auch nicht sicher sein, ob die Dame auch am Ende des Verfahrens noch seine Lebensgefährtin ist. Iversen weiter: Er fühle sich nicht befangen, werde sich aber – wenn es auf seine Stimme ankäme – bei einer Abstimmung über den Kronskamp-Bebauungsplan enthalten.

Iversen hatte sein Statement gerade unter Zwischenrufen beendet, da meldete sich FDP-Vertreter Stephan Holowaty zu Wort und setzte noch einen drauf: Er habe selber Eigentum im Plangebiet und werde sich bei einer Abstimmung nicht nur enthalten, sondern gleich gar nicht mit abstimmen.

Stirnrunzeln bei Ausschussmittgliedern und Zuschauern im Ratssaal. Während der Sitzung war schließlich ein Beschluss zum städtebaulichen Gesamtbild des Kronskamp-Bebauungsplans – der auch Teile der Maurepasstraße enthält – gefasst worden. Der Ausschussvorsitzende Ostwald eindringlich zu den beiden: Befangenheit gelte nicht nur für den Kronskamp-Satzungsbeschluss, sondern für alle Verfahrensschritte. Bewegung kam jetzt auch in Bürgermeister Stefan Bauer. Er kündigte eine Überprüfung des Beschlusses zum städtebaulichen Gesamtbild von Kronskamp und Umgebung an.

Worum geht es am Kronskamp? Nach den Protesten um den Hesebeck-Block neben Einfamilienhäusern vor knapp zwei Jahren, hatten Verwaltung und Politik beschlossen, den gesamten Bebaungsplan unter Einbeziehung der Anwohner neu aufzustellen – unter anderem sollen Höhenbegrenzungen festgelegt werden. Die Beratungen laufen schon seit Monaten, mehrfach sind dazu bereits vorbereitende Beschlüsse gefasst worden. Iversen und Holowaty haben bisher immer mitdebattiert und mitgestimmt. Liegt eine Befangenheit vor, sind nun möglicherweise alle Verfahrensschritte rechtsfehlerhaft.

Doch waren Holowaty und Iversen gestern  nun tatsächlich befangen?

Schaut man ins Gesetz, ist es bei Iversen möglicherweise eine Geschmacksfrage, bei Holowaty ist die Befangenheit aber wohl eindeutig:

Dort heißt es: „Ehrenbeamtinnen und -beamte oder ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger dürfen in einer Angelegenheit nicht ehrenamtlich tätig werden, wenn die Tätigkeit oder die Entscheidung in der Angelegenheit ihnen selbst, ihren Ehegattinnen oder Ehegatten, ihren Lebenspartnerinnen oder Lebenspartnern im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes vom 16. Februar 2001 (BGBl. I S. 266), ihren Verwandten bis zum dritten Grade ihren Verschwägerten bis zum zweiten Grade, so lange wie die die Schwägerschaft begründende Ehe besteht, oder einer von ihnen kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.“

Christian Meeder
9. Februar 2016

2 thoughts on "Politik-Eklat: Iversen und Holowaty stimmen trotz Befangenheit mit ab!"

  1. Lieber Herr Meeder,
    ich frage mich, warum Sie den §22 der Gemeindeordnung nicht vollständig zitieren.
    Sie haben den „nächsten Satz“ nämlich – bewußt? – unterschlagen. Dieser lautet:
    „Als unmittelbar gilt nur derjenige Vorteil oder Nachteil, der sich aus der Entscheidung ergibt, ohne dass weitere Ereignisse eintreten oder Maßnahmen getroffen werden müssen.“
    Dies ist eine sehr enge Definition der Befangenheit, die Sie dem Leser vorenthalten haben.
    Ein Beschluss über die „frühzeitige Beteiligung“ hat weder für Herrn Iversen noch für mich einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil zur Folge.
    Ich habe Herrn Bürgermeister Bauer mit Schreiben von heute ausdrücklich gebeten, die angekündigte Prüfung umgehend durchzuführen, und zwar nicht nur im Hinblick auf den Beschluss über die frühzeitige Beteiligung, sondern auch hinsichtlich des weiteren Verlaufes der B-Plan-Beratung. In dieser Beratung sind noch viele Entscheidungen zu treffen, die weder für Herrn Iversen noch für mich einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil zur Folge haben.
    Sollte die Kommunalaufsicht mein Verständnis der Gemeindeordnung nicht teilen und ich mich hierbei geirrt haben, täte mir das sehr leid. Umso wichtiger, dass dies schnellstens geklärt wird.

  2. Nicht nur das, die Fragebögen von der Gemeinde sind durch die Verwaltung nicht ganz … mhhhh… fehlerfrei umgesetzt worden, wie Herr Ostwald richtig bemerkte und auch Herr Götsch hatte einige Einwendungen, die noch der Klärung bedürfen. Nun denn, wir stehen am Anfang einer “ frühzeitigen Beteiligung“ und müssen alle lernen….

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