Achtung, Hausvermessung!

Wundern Sie sich nicht, wenn plötzlich ein Fremder in Ihrem Garten steht: Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation überprüft zurzeit in Henstedt-Ulzburg die Aktualität der Liegenschaftskarte hinsichtlich des örtlich vorhandenen Gebäudebestandes. Dazu müssen teilweise Grundstücke betreten werden, um sich zu vergewissern, ob es sich bei den im Luftbild erkannten Objekten auch um Gebäude oder Bauwerke handelt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation haben die Befugnis, private Grundstücke zu betreten, und können sich entsprechend ausweisen. Sollte sich auf dem Grundstück dann tatsächlich ein noch nicht erfasstes Gebäude befinden, prüft das Landesamt, ob das Bauwerk der Einmessungspflicht unterliegt. Das Landesamt weist die jeweiligen Eigentümer dann schriftlich darauf hin, die für die Fortführung des Liegenschaftskatasters erforderliche Gebäudeeinmessung zu veranlassen.

H-UN

4. Februar 2016

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert