Rechtsprofessorin spricht Klartext – Manke kann keinen Schadensersatz wegen Wertminderung der Pinnau-Wiesen verlangen!

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Der Bürgermeister staunt: Prof. Dr. Leppin kam mit dicken Wälzern

Henstedt-Ulzburg muss im Falle eines erfolgreichen Bürgerentscheids gegen die Vollbebauung der Pinnauwiesen nicht befürchten, eine Millionenentschädigung an den Bauunternehmer Volker Manke zahlen zu müssen.

Die Kieler Hochschulprofessorin Angelika Leppin bestätigte am Montag die Einschätzung des schleswig-holsteinischen Innenministeriums. Die 7-Jahres-Frist sei im Mai 2014 überschritten worden, es gehe jetzt nur noch um einen möglichen Vertrauensschaden, so die Rechtsexpertin bei ihrem Auftritt im Rathaus. Landesjuristen hatten dies bereits im Herbst letzten Jahres der Verwaltung mitgeteilt, die HU-Nachrichten hatten darüber im November berichtet.

CDU und FDP hatten die Pinnauwiesen 2007 zu Bauland gemacht, die Flächen waren dadurch über Nacht Millionen wert geworden. Doch weil bis 2014 das Baurecht nicht ausgeübt wurde, kann der Bebauungsplan ohne Entschädigung aufgehoben werden. Leppin erinnerte an den § 42 des Baugesetzbuches. Der beschränkt die Frist, in der eine Entschädigung bei Aufhebung oder Änderung eines Bebauungsplans vom Grundstückseigentümer geltend gemacht werden kann, auf sieben Jahre. Nur bei einer Änderung des Bebauungsplans innerhalb der sieben Jahre habe der Grundstückseigentümer im Falle einer Wertminderung einen Ersatzanspruch, so Leppin.

Manke hat die Frist verpasst, kann sich jetzt maximal Planungskosten von der Gemeinde zurückholen. Dazu zählen mögliche Vermessungsleistungen oder Ingenieurleistungen, die im Vertrauen darauf, die Wiesen bebauen zu können, bereits eingekauft wurden. Solche Aufwendungen zu prüfen sei relativ einfach, so Leppin, der Grundstückseigentümer müsse sämtliche Kosten mit Rechnungen belegen.

Die Spitzenjuristin durfte am Montag öffentlich Stellung nehmen, trotzdem hieß es zunächst für alle Besucher der Sitzung: Hinaus aus dem Ratssaal. 45 Minuten diskutierte die Verwaltungsmannschaft mit der Ortspolitik hinter verschlossenen Türen darüber, ob die Professorin öffentlich auftreten dürfe. Ergebnis: Ja, sie dürfe eine grundsätzliche Stellungnahme abgeben, eine nachfolgende Strategiebesprechung für eine mögliche Rechtsauseinandersetzung werde unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen. Soviel verriet die Fachanwältin : Mit einer guten städtebaulichen Begründung für die Bebauungseinschränkung der Pinnau-Wiesen ließen sich mögliche Entschädigungs-Forderungen weiter minimieren.

Um welche Summen es bei einem möglichen Rechtsstreit mit Manke gehen könnte, ließ  Leppin offen, am Tag nach der Sitzung waren Beträge von maximal 50.000 Euro zu hören. Zum Vergleich: Die CDU warnt in der aktuellen Info-Broschüre zum Bürgerentscheid vor einer möglichen siebenstelligen Schadenersatzsumme. Das ist Humbug, die Passage gehört ins Altpapier.

Der mögliche Schadensersatz ist also vernachlässigbar, beim Wahlgang in fünf Wochen kann sich nun auf das Wesentliche konzentriert werden. Der Bürgermeister in einer Pressemitteilung am Montagnachmittag: “ Die Bürgerinnen und Bürger von Henstedt-Ulzburg haben am 11. Oktober 2015 die Wahl. Beim Bürgerentscheid…. geht es um die Frage, wieviel Fläche der Pinnauwiesen bebaut werden darf. Der aktuelle Bebauungsplan sieht eine mögliche Bebauung von 26.000 qm vor; die Bürgerinitiative HU-Transparent möchte diese auf 9.600 qm begrenzen.“

Wer bei der Auszählung der Stimmen am Wahltag übrigens mitthelfen will: Das Ordnungsamt sucht noch Helfer, Interessenten können sich bei Norbert Scharf im Rathaus melden. Telefon: 04193/963-310 oder per E-Mail: norbert.scharf@henstedt-ulzburg.de. Die Aufwandsentschädigung beträgt 30 Euro.

Christian Meeder

9. September 2015

12 thoughts on "Rechtsprofessorin spricht Klartext – Manke kann keinen Schadensersatz wegen Wertminderung der Pinnau-Wiesen verlangen!"

  1. Den Wahlzetteltext werden viele nicht verstehen oder anders interpretieren als sie ihn – da sie nicht „Beamtendeutsch“ oder „Juristendeutsch“ beherschen ? Ist das so gewollt, daß dann doch im Sinne des Investors bebaut wird ? Die Wahlbeteiligung schätze ich nicht sehr hoch ein, wenn bekannt wird, wie der Wahlzettel formuliert ist. Wird dann so geschickt eingefädelt „hinter den Kulissen“, daß das Bauvorhaben dann doch kommt ? In jedem Fall wird die Belastung auf allen Ebenen im Ort größer. Ich denke dabei an Gelände Wagenhuber, Beckershof, Schulstraße (Senirenresidenz mit TG für Rollatoren), Peter Beckmann-Grundstück, Beckersbergring-Umbau für die gehobene Schicht neben den Pinnauwiesen. Die SPD hatte meines Wissens vor Bekanntgabe des jetzigen Rechtsgutachtens vor großen Kosten = Schadensersatz gesprochen. Jetzt herrscht hier „Funkstille“. Würde mich doch interessieren, an welche Summen die Befürworter dabei dachten und wie sie sich jetzt zu ihrer „Fehleinschätzung“ verhalten. Kein Wunder, daß die Wähler langsam die Lust verlieren zur Wahl zu gehen und das Gefühl haben „die machen ja letztendlich doch was sie wollen“. Nach meinem Wissensstand gehört unser Bgm. auch zu den Befürwortern. Warum setzen sich einige“Kräfte“ dafür ein ? Die Antwort….. muß sich jeder selbst geben bzw. raten und lieber schweigen – und nicht zur Wahl gehen ?

    1. Wer NICHT befürwortet, dass die Pinnauwiesen komplett zugebaut werden, für/die ist „lieber schweigen – und nicht zur Wahl gehen“ keine Option. Mit JA abstimmen stärkt doch das Ablehnungslager, NEIN oder nicht abstimmen fördert den großen Bauumfang.

  2. Hallo Herr Holowaty!
    Ich entnehme Ihren Ausführungen, dass Sie für Rechtssicherheit sind. Aber warum haben Sie dann – lt. HU-Nachrichten – als es 2014 um die juristische Prüfung ging, sich bei der Abstimmung enthalten?
    Zudem vernehme ich fast nur Warnungen, welche Kosten auf die Gemeinde zukommen könnten, wenn die Fa. Manke mit ihrer Bebauungsabsicht scheitert. Interessant wäre aber auch zu erfahren, welche Kosten auf die Gemeinde zukommen, wenn sich die Fa. Manke durchsetzt. Vielleicht können Sie ja die Bürger/innen aufklären.

  3. Moin Herr Schneider,
    jeder Haushalt in HU wird in kürze Post von der Gemeinde bekommen, dort sind die Wahlunterlagen für eine Briefwahl enthalten, falls am Sonntag 11.10. keine Zeit ist, zum Wahllokal zu gehen, Und auch die zwei verschiedenen Abbildungen JA/NEIN , die Gemeinde hat sich unheimlich viel Mühe gegeben, dies so klar wie möglich darzustellen und ich möchte sagen, dass hat sie auch verdammt gut gemacht, also keine Panik, es wird hier keiner
    “ hinters Licht“ geführt, es wird für jeden eindeutig sein, was ein JA oder Nein bedeutet 🙂

  4. Dann kann es am 11.10.2015 ja losgehen. Und wir können uns alle direkt am künftig zu erwartenden örtlichen Bild an den Pinnauwiesen orientieren und daran, ob man persönlich eine Kreuzung dort riskieren will, die viel Extrastau erzeugen könnten.

    Wenn man die kleine Bebauung will (also den Eigentümerplan plus ggf. damit zusammenhängender Kreuzung mitsamt Stau ablehnen(!) will), dann muss man auf dem Stimmzettel kurioserweise mit JA stimmen, richtig?

    1. Wieso kurioserweise? Ist sowas nicht immer abhängig von der Fragestellung? Daß man lesen sollte, bevor man irgendetwas auswählt, ist doch wohl eine Selbstverständlichkeit?!

      1. Naja, wenn man etwas NICHT will, würde man doch intuitiv zu einem Kreuzchen bei NEIN tendieren. Aber in HU bedeutet Monsterbebauung NEIN = Kreuzchen bei JA. Kurios. Und man muss wirklich hoffen, das einerseits sich viel an der Abstimmung beteiligen, und sich alle nochmal GENAU die Hirnknoten-Formulierung vergegenwärtigen. Klappt bestimmt;-)

        1. Damit weiß zwar jeder, wie Ihre Meinung zu dem Thema ist, allerdings denken Sie da vermutlich etwas zu kurz? Sie wollen die „Monsterbebauung“ nicht und bemängeln, daß Sie JA ankreuzen müssen. Was ist denn mit den Wählern, die sich denken, sie wollen die Vorschläge von HU-Transparent nicht? Die müssen doch NEIN ankreuzen, was in dem Fall auch deren Logik entspricht. Deswegen meinte ich, daß es doch immer auf die Fragestellung ankommt, welche Antwort für einen persönlich die Richtige ist. Lesen und verstehen ist dafür Vorraussetzung. Steht die Fragestellung denn schon irgendwo? Mir ist sie nicht bekannt.

          1. Die Fragestellung steht unter anderem auf der Gemeinde Seite unter Bürgerportal oder auf der hu-transparent Homepage…..
            die Fragestellung, ist so mit dem Landrat erarbeitet worden, damit die rechtlichen Bestand hat…..es gibt halt Regeln und Gesetze, an die müssen wir uns halten.

            1. Danke Herr Meissner. Also das ist doch nun wirklich idiotensicher konstruiert. Auch die Fragestellung, wenngleich vielleicht nicht für jederman einfach, enthält zumindest keine Falle. „Sind Sie dafür, daß eine Bebauung nur auf den Baufeldern 8-10 erfolgt?“ (Klammern und Nebensätze, die nur der Rechtssicherheit dienen, darf man schließlich im Kopf streichen.) Will man wenig (vermittelt durch das Wörtchen „nur“), kreuzt man JA an. Wirklich, Herr Schneider, ich verstehe Ihren Einwand nicht.

              1. Das ist so formuliert, als würde man mit JA einer Änderung des B-Plans zustimmen (trifft ja auch zu), was dem einen oder anderen Stimmberechtigten (w/m) so klingen mag, als würde man Tür & Tor für mehr eröffnen, statt für weniger. Gerade wenn man den Mittelteil wegnimmt…
                …Änderung… -> war das jetzt eine Änderung in Richtung mehr oder weniger Häuser?
                …ergänzen… -> klingt nach „mehr“
                …NUR auf den Baufeldern 8-10… -> klingt nach „weniger“

                Das Beste wäre wohl, man würde die Abbildungen wie im HA-Artikel ( http://www.hu-transparent.de/app/download/23740776/NZ_26-08-2015_B%C3%BCrger+stimmen+ab.pdf )
                auf dem Stimmzettel drucken (mit Überschriften: Viele Häuser plus Kreuzung bzw. wenig Häuser ohne Kreuzung). Oder eine Erläuterungstafel neben die Urne stellen: Viele Häuser, Kreuzung, Grünfläche futsch=NEIN, wenig Häuser, keine Kreuzung,halbe Grünfläche bleibt =JA.

                Denn nicht jeder wird sich die ganze B-Plan-Historie im Detail auf der Zunge zergehen lassen…

  5. Lieber Herr Meeder,
    Gut, dass die FDP die teilöffentliche Behandlung des Gutachtens durchgesetzt hat, nicht?
    Aber dies zeigt, wie kompliziert die Materie ist. Zwar scheint die berühmte 7-Jahres-Frist abgelaufen, dennoch, so Fr Dr Leppin im öffentlichen Teil, erfordert eine solche massive Reduzierung der Bebaubarkeit eine besondere städtebauliche Begründung, da dies sonst als Enteignung angesehen werden könnte und / oder die Rechtswidrigkeit eines neuen B-Planes zur Folge haben könnte . Das Bürgerbegehren jedenfalls ist eine solche städtebauliche Begründung rechtlich nicht. Diese Begründung rechtssicher hinzugekommen, tja. Das sehr teure Risiko bleibt. Oder noch schlimmer: am Ende langer Gerichtsverfahren bleibt vielleicht nur die Riegelbebauung der 3. Änderung, und die will nun wirklich niemand mehr.

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