Gemeindeparlament entscheidet am Montag über 30 Prozent Sozialwohnungsbau in Henstedt-Ulzburg

Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser mit Aufzug und Dachterasse – ab Morgen könnte in der Großgemeinde noch eine weitere Spielart des Wohnungsbaus hinzukommen. Denn Henstedt-Ulzburgs Sozialdemokraten machen ernst, fordern ab sofort eine 30-Prozent-Quote für sozialen Wohnungsbau.

Die SPD-Politikerin Heidi Colmorgen in einem Antrag, über den am Montag im Umwelt- und Planungsausschuss abgestimmt wird:

“Bei der Ausweisung neuer Bebauungsgebiete sowie B-Plan-Änderungen mit Geschoss-Wohnungsbau sind zukünftig 30 Prozent der Geschossfläche (Wohnbauflächen) für den geförderten Wohnungsbau zu sichern.”

Begründung der Kommunalpolitikerin: “Für einkommensschwache Haushalte gibt es in Henstedt-Ulzburg einen ausgeprägten Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Das Recht auf angemessenen und bezahlbaren Wohnraum, besonders für sozial Benachteiligte in Henstedt-Ulzburg, müssen die Verantwortlichen in der Politik zum Handeln bewegen.” Die Forderung der SPD ist nicht neu, bereits Anfang 2014 hieß es bei den HU-Nachrichten: “SPD will sozialen Wohnungsbau in Henstedt-Ulzburg”. Die SPD hatte es allerdings damals bei einer Forderung belassen, keinen Antrag gestellt.

Kommt der Antrag durch, könnten die ersten drei Sozialwohnungen Henstedt-Ulzburgs in diesem Jahrhundert in der Lindenstraße enstehen. Dort geht es morgen um eine Veränderung des Bebauungsplans, angedacht sind in der Lindenstraße Nr.4 zwei Wohnhäuser mit zusammen 11 Wohnungen.

Kandidat für deutlich mehr Sozialwohnungen wäre das Wagenhuber-Gelände an der Schleswig-Holstein-Straße. Auch dort steht morgen ein Bebauungsplanverfahren auf der Tagesordnung, insgesamt sind an der Grenze zu Norderstedt etwa 200 Wohneinheiten angedacht.

cm

6. September 2015

10 thoughts on "Gemeindeparlament entscheidet am Montag über 30 Prozent Sozialwohnungsbau in Henstedt-Ulzburg"

  1. Ich bin geschockt!!!
    Für Flüchtlinge gibt es ein Willkommensteam und Hartz4 Empfänger müssen draußen bleiben?
    Es gibt in H-U definitiv keine Wohnungen für Hartz4 Empfänger, wo das Amt die Miete übernimmt, weil die Mieten in H-U über dem Hartz4 Satz liegen!
    Und die Wohnungen oder auch Reihenhäuser, die es hätten werden können, sind jetzt Flüchtlinge untergebracht.
    Und nun wundert man sich, das es Menschen gibt, die etwas gegen Flüchtlinge haben.
    Ich finde es wichtig und richtig den Flüchtlingen zu helfen, doch dürfen bedürftige Deutsche nicht vergessen werden!
    Wer mit zweierlei Maß misst muß sich nicht über Aufstände wundern!

    1. Die Mieten in den Mehrfamilienwohnblocks aus den 70er Jahren in Henstedt-Ulzburg sind so hoch, daß sie bei einem ALG2 Empfänger nicht vom Amt bezahlt würden? Sicher?

      1. Hallo Herr Kirmse, nach der Wohnungsmarktanalyse ist nicht nachvollziehbar, dass die Mieten in HU -als anerkannte Bemessungsgrundlage für Hartz-4-Empfänger- zu hoch sein sollen. Leider wird hier wie so oft auch bei anderen Themen „aus dem hohlen Bauch heraus“ sich eine Meinung gebildet. Lesen ist wohl zu anstrengend, allenfalls noch die „Zeitung“ mit den großen Buchstaben. Eine fundierte Argumentation ist hier eher weniger anzutreffen..

    2. „Hartz4 Empfänger müssen draußen bleiben?“
      Natürlich nicht. Ich plädierte ja dafür, für „eigene“ Bedürftige (Zuständigkeit der Gemeinde HU gegeben, im IST-Status) ausreichend geförderten Wohnraum bereitzustellen (vorhandenen und fehlbelegten freizumachen oder neuen zu bauen, wenn nötig). Aber nicht für zusätzlichen Raum, der dann von Bedürftigen bezogen würde, die bislang Bürger anderer Gemeinden sind und die dann ja von Ihren & meinen Steuern unterhalten werden müssten. Das würde die Herkunftsgemeinde sicher toll finden, aber ich denke, hier sollte jeder seinen eigenen Rucksack tragen… Hartz4-Empfänger müssen also nicht draußen bleiben, sondern drinnen: Weiterhin in der Gemeinde, wo sie schon wohnen und wo man mit ihnen gemeinsam hoffentlich daran arbeitet, die Bedürftigkeit zu beenden (Umschulung, Reha, Kitaplatz für Alleinerziehende etc.). Das ist ja der sozialstaatliche Anspruch, nur eben in jeder Gemeinde für sich.
      Flüchtlinge sind Opfer von Umständen, die sie sich nicht ausgesucht haben UND kommen ja nur entsprechend unseres Anteils zu uns, und sind somit ebenfalls „unsere“ Bedürftigen.

  2. Herr Schneider, sie schließen wohl sehr gerne von Einzelfällen auf gesamte Strukturen. Schade, denn gerade so ist es nicht und in D herrscht immer noch die freie Wahl des Wohnortes. Auch wenn das den zementierten Strukturen der letzten Jahrzehnte in HU widerspricht.

    1. „…die freie Wahl des Wohnortes“ steht jedem zu, aber bei Ihnen wie bei mir zweifellos nur im Rahmen des faktisch bezahlbaren. Nur weil ich gern auf Sylt wohnen möchte, ist die Gemeinde dort noch lange nicht in der Pflicht, mir eine Reetdachkate zu sponsern. Sozialleistungen müssen sich doch immer am unbedingt notwendigen orientieren, da es Geld kostet, welches andere erwirtschaften müssen. Und ich würde nicht gern Steuern erst dafür zahlen, das Wohnraum oberhalb des innergemeindlichen Eigenbedarfs gefördert wird, der sodann einen Zuzug von Menschen motiviert, die HU dann Geld kosten anstatt Steuern und Abgaben beizutragen.
      So etwas empfände ich als Überdehnung des Solidaritätsgedankens.

    1. Das kann doch nicht einmal die CDU in H-U bringen.. ? Die Höhe des Bedarfes an Sozialwohnung bei uns kann ich nicht beurteilen, aber da ist er!

      1. Hallo Herr Becker, die Gemeinde hat sich von externen Experten eine Wohnungsmarktanalyse erstellen lassen, aus der ich nicht entnehmen kann, dass in HU ein wesentlicher Bedarf an Sozialwohnungen bestehen soll. Hauptgrund dafür ist wohl die sehr hohe Kaufkraft je Haushalt in HU, die wesentlich höher ist als in Kaki, Norderstedt und in HH. Für Einwohner mit geringerem Einkommen gibt es schon das staatliche Wohngeld als Mietminderungszuschuss ohnehin. Eine 4-köpfige Familie hat grundsätzlich bei einem Nettoeinkommen von ca. €3.700,- einen Wohngeldanspruch (lt. Hamburger Abendblatt). Bei Hartz-4-Empfängern bezahlt der Staat die Miete. Ich bin grundsätzlich für die staatliche Unterstützung Bedürftiger, aber nur für die, die es wirklich brauchen. Der Staat müsste sich unbedingt um die Fehlbelegung von Sozialwohnungen und eine entsprechende Fehlbelegungsabgabe von Besserverdienenden in Sozialwohnungen kümmern. Ich habe selbst mit meiner Familie und entsprechender Berechtigung vor Jahren in einer Sozialwohnung in HH gewohnt und kam aus dem Staunen nicht heraus, was dort für gut situierte Menschen wohnten, z.B. Lehrerehepaare etc.
        Politisch ist es sicher opportun Sozialwohnungen zu fordern, aber bitte dann nur für die wirklich Bedürftigen. Unser Staat ist u. a. so hoch verschuldet weil Politiker „lustig Steuergeld verstreuen“ für Mitmenschen, die es gar nicht unbedingt brauchen.
        Durch die Aufnahme tausender asylberechtiger Menschen, die nicht in Zelten und Containern in strukturschwachen Regionen auf Dauer bleiben können, wird allerdings auch für HU als relativ starke Gemeinde im Hamburger Ballungsraum sich ein zusätzlicher Bedarf an Wohnungen entstehen. Hierfür haben weder Bund noch Länder und Kommunen Ideen und Lösungen entwickelt. Ich denke, auch HU wird zusätzliche Bauflächen bereitstellen müssen. Ob der SPD-Antrag in diese Richtung geht, ist nicht erkennbar. Etliche HU-Bürger, die weitere Wohnbauflächen in HU ablehnen, werden in dieser Hinsicht wohl auch umdenken müssen.

        1. „staatliche Unterstützung Bedürftiger, aber nur für die, die es wirklich brauchen“
          Sehr richtig, und bitte auch beschränkt nur auf jene, die heute schon H-U-Einwohner sind. Bürger anderer Gemeinden mögen bitte nur durch diese mit bezuschusstem Wohnraum nebst Transferleistungen versorgt werden. Für einen Hartz4-Tourismus zu uns sollten wir uns nicht instrumentalisieren lassen. Es gibt durchaus Sozialämter, die sogar Maklergebühren zahlten, wenn der Wohnraum nur in einer anderen Kommune lag. Kostet 1x, aber dann übernehmen ja andere…

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