Rathaus: Rhener Hauseigentümer müssen Dichtheit ihrer Abwasserleitungen nachweisen

Wichtiger Hinweis aus dem Rathaus. “ Bis zum 31.12.2015 besteht für einen Teil der Grundstücks- und Hauseigentümer in Schleswig-Holstein die Verpflichtung, die Dichtheit der privaten Abwasserleitungen nachzuweisen“, schreibt die Verwaltung in einer Mitteilung an die HU-Nachrichten.

In der Großgemeinde seien von der Verpflichtung insbesondere Haus- und Grundstücksbesitzer auf dem Rhen betroffen, weil nahezu der gesamte Ortsteil Wasserschutzgebiet sei.

Die Gemeinde hat eine Liste aller von der Dichtheitsprüfung betroffenen Grundstücke auf ihrer Homepage veröffentlicht.

H-UN

26. Juni 2015

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