BFB: Angekündigte Gebührenerstattung wegen Kita-Streik geht nicht auf SPD-Antrag zurück – Dosdahl: Offensichtlich hat die SPD es nötig sich mit fremden Federn zu schmücken

Die angekündigte finanzielle Entschädigung für vom Kita-Streik betroffene Eltern geht nicht auf einen Antrag der SPD zurück. Darauf weist die BFB-Wählervereinigung in einer Mitteilung an die HU-Nachrichten hin. Stattdessen sei vergangene Woche im Rathaus ein von der Verwaltung bereits vorher mit der Politik abgestimmter Antrag einstimmig verabschiedet worden.

Die Sozialdemokraten hatten die örtlichen Medien am vergangenen Mittwoch über das Geld-Zurück-Vorhaben informiert und gleichzeitig suggeriert, die Gebührenerstattung mit einem entsprechenden Antrag durchgesetzt zu haben.

Nach BFB-Angaben hat es zwar tatsächlich einen eigenen Antrag der Genossen gegeben, der aber gar nicht zur Abstimmung kam.

Die Wählervereinigung: “ Der Antrag der SPD wurde gemeinsam mit dem Vorschlag der Verwaltung auf der letzten Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 15. Juni 2015 beraten. Als sich abzeichnete, dass der Ausschuss dem Vorschlag der Verwaltung folgen würde, zog Herr Christian Schäfer im Namen der SPD den Antrag zurück. Einstimmig wurde beschlossen, den Eltern die von ihnen gezahlten Kita-Gebühren ab dem dritten Streiktag zu erstatten. D.h. 1/22 der monatlichen Gebühren, abzgl. einer Verwaltungspauschale von 20%, werden pro Tag auf Antrag erstattet.

Doris Dosdahl, stellvertretende BFB-Chefin und Vorsitzende des Kinder- und Jugendausschusses: „Offensichtlich hat die SPD in Henstedt-Ulzburg es nötig sich mit fremden Federn zu schmücken. Dass die SPD sozial ist wissen alle, aber unsere Verwaltung und die anderen Fraktionen sind es auch – in diesem Fall absolut kein Alleinerkennungsmerkmal der SPD und auch nicht auf ihrem Mist gewachsen…. Übrigens: Alles nachzulesen in den Protokollen des Kinder- und Jugendausschusses auf der Seite der Gemeinde Henstedt-Ulzburg.“

cm

20. Juni 2015

9 thoughts on "BFB: Angekündigte Gebührenerstattung wegen Kita-Streik geht nicht auf SPD-Antrag zurück – Dosdahl: Offensichtlich hat die SPD es nötig sich mit fremden Federn zu schmücken"

  1. Herr Wollweber,
    ich wollte mich eigentlich nur gegen diese pauschalen Vorwürfe wehren.
    Ich bin nicht der Experte der aktuellen Diskussion um Leistungsrückzahlungen.
    Dennoch der Versuch der Erklärung. :

    Der Kinder- und Jugendausschuss hat sich grundsätzlich für eine Entschädigungsleis­tung (ab dem dritten Tag) an Eltern, die vom Kita-Streik betroffen waren, ausgesprochen..

    Der Beschluss lautet weiter :

    „Dem Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie der Gemeindevertretung wird empfohlen, auf Basis der in der Vorlage genannten Rahmenbedingungen eine Entschädigungsrichtlinie zum streikbedingten Betreuungsausfall 2015 zu erlassen und die dafür notwendigen Haus­haltsmittel im Nachtragshaushalt 2015 bereitzustellen“.
    Hintergrund.
    Aktuell gibt es keine Richtlinie für diese Entschädigungsleistungen.
    Der Haushalt 2015 der Gemeinde wurde ohne diese weiteren “ Belastungen “ von der Gemeindevertretung beschlossen.
    Die genauen Belastungen sind erst dann erkennbar, wenn der Streik abgeschlossen ist .
    Folglich müssen die Gremien ( danach) den weiteren neuen „Belastungen“ des Haushalts zustimmen und die Haushaltsmittel “ eingeworben “ werden.
    Ja, etwas kompliziert, aber alles ist entsprechend der Vorschriften korrekt..

    1. Hallo Herr Göttsch, generell finde ich es wahrlich vorbildlich, dass Sie sich auf dieser Seite überhaupt äußern. Und das man bei Ihnen eine Meinung vorfindet. Viele der kommunalen Politiker ziehen es scheinbar vor, sich diesbezüglich eher „stumm zu schalten“. Und das in diesen Zeiten der sich verändernden Kommunikationswelt, sehr seltsam. Man kann doch nicht erwarten, dass sich Mitbürger wie ich durch alle Web-Pages der jeweiligen Parteien durcharbeitet, um deren Position herauszufinden. Und leider bin ich durch meinen Beruf nicht in der Lage, auf den Einwohnerversammlungen teilzunehmen, das würde nur sehr selten passen. Wüsste derzeit auch nicht, ob sich das überhaupt lohnt.
      Allerdings finde ich Ihre Äußerung Richtung Herrn Kirmse mit dem Hinweis auf „Sie und den anderen“ sehr unglücklich. Was wollten Sie damit erreichen? Eine Ausgrenzung, oder gar eine Androhung? Sicher nicht, aber man kann es ohne weiteres so interpretieren – das Problem des geschriebenen Wortes eben. Scheinbar ist es den meisten Lesern dieser Kommentare recht, wenn man sich hier ausschließlich über und mit einem ausführlichen Fachwissen der öffentlichen Verwaltung äußert. Bei allem Respekt darüber, dann wären es weniger als zwei Handvoll Leute, die noch befugt wären, hier zu schreiben. Ich sehe gerade aber auf dieser Seite eine Gelegenheit, das Denken der Durchschnittsbürger einzufangen. Und deren Emotionen!!!
      Herr Kirmse hat doch inhaltlich nicht Unrecht: Es wäre doch mit Sicherheit einfacher (und damit günstiger), wenn die Verwaltung jetzt allen Berechtigten einfach die zustehenden Beträge gutschreibt, man müsste ja noch nicht einmal überweisen. Stattdessen wird mit dieser guten Tat wieder ein Verwaltungsapparat in Gang gesetzt, weil es eben so vorgesehen scheint. Und läuft Risiko, dass auch Verdruss und pauschaliertes Abwinken aufkommen. Das sehe ich als „einfacher Mitbürger“ als einen schlechten Weg, an dem generell gearbeitet werden sollte. Auch wenn das jetzt wieder einzelne und „die anderen“ als unmöglich ansehen (Achtung: Zynismus beabsichtigt).

    2. Hallo Herr Göttsch, generell finde ich es wahrlich vorbildlich, dass Sie sich auf dieser Seite überhaupt äußern. Und das man bei Ihnen eine Meinung vorfindet. Viele der kommunalen Politiker ziehen es scheinbar vor, sich diesbezüglich eher „stumm zu schalten“. Und das in diesen Zeiten der sich verändernden Kommunikationswelt, sehr seltsam. Man kann doch nicht erwarten, dass sich Mitbürger wie ich durch alle Web-Pages der jeweiligen Parteien durcharbeitet, um deren Position herauszufinden. Und leider bin ich durch meinen Beruf nicht in der Lage, auf den Einwohnerversammlungen teilzunehmen, das würde nur sehr selten passen. Wüsste derzeit auch nicht, ob sich das überhaupt lohnt.
      Allerdings finde ich Ihre Äußerung Richtung Herrn Kirmse mit dem Hinweis auf „Sie und den anderen“ sehr unglücklich. Was wollten Sie damit erreichen? Eine Ausgrenzung, oder gar eine Androhung? Sicher nicht, aber man kann es ohne weiteres so interpretieren – das Problem des geschriebenen Wortes eben. Scheinbar ist es den meisten Lesern dieser Kommentare recht, wenn man sich hier ausschließlich über und mit einem ausführlichen Fachwissen der öffentlichen Verwaltung äußert. Bei allem Respekt darüber, dann wären es weniger als zwei Handvoll Leute, die noch befugt wären, hier zu schreiben. Ich sehe gerade aber auf dieser Seite eine Gelegenheit, das Denken der Durchschnittsbürger einzufangen. Und deren Emotionen!!!
      Herr Kirmse hat doch inhaltlich nicht Unrecht: Es wäre doch mit Sicherheit einfacher (und damit günstiger), wenn die Verwaltung jetzt allen Berechtigten einfach die zustehenden Beträge gutschreibt, man müsste ja noch nicht einmal überweisen. Stattdessen wird mit dieser guten Tat wieder ein Verwaltungsapparat in Gang gesetzt, weil es eben so vorgesehen scheint. Und läuft Risiko, dass auch Verdruss und pauschaliertes Abwinken aufkommen. Das sehe ich als „einfacher Mitbürger“ als einen schlechten Weg, an dem generell gearbeitet werden sollte. Auch wenn das jetzt wieder einzelne und „die anderen“ als unmöglich ansehen (Achtung: Zynismus beabsichtigt).

  2. „……dann lesen Sie hier die gesamte Vorlage der Verwaltung. …..“
    .
    Ok, hab‘ ich….
    .
    In der Vorlage wird unter Punkt 4 c die Bereitstellung von zusätzlichen Haushaltsmitteln gefordert. Warum ist hier unberücksichtigt, daß Lohnkosten für die Streikenden während der Streikzeit für der Gemeinde entfallen, dafür aus der Streikkasse der Gewerkschaft(en) beglichen werden?
    Sowohl die Anzahl der Streiktage als auch die Anzahl des streikenden Personales, abzüglich von Urlaubs-, Krankheits-, Fortbildungstagen, stehen fest, müssen in der Personalabteilung ermittelbar sein und dementsprechend zu erwartenden „Entschädigungsleistungen“ gegenüber gestellt werden.
    Warum ist diese Gegenüberstellung nicht erfolgt und werden verwaltungsseitig zusätzliche Haushaltsmittel (in voller Höhe?) eingefordert?

  3. Ich habe mich doch klar ausgedrückt,.
    Was Sie jetzt als “ ihren polemischen Beitrag“ beschreiben , finde ich einfach nicht in Ordnung, diese Grundtendenz ihres Vorwurfs ärgert nicht nur mich. Dabei bleibe ich.
    Sie sagen „ Ich unterstelle niemandem niedere Absichten“ , doch , dass tun Sie.
    Sie betrachten es als „ eine noch viel größere Frechheit. “Kunde” bezahlt, Leistung wird nicht erbracht aber Geld ist weg“.
    Geld ist nicht weg, dafür hat die Politik dem Verwaltungsvorschlag zur Teilerstattung beschlossen.

    1. Es lag mir fern, Verwaltung oder (kommunale) Politik zu beschuldigen, da die vermutlich nicht für Gesetze verantwortlich sind, die es erfordern, daß erst etwas vorgeschlagen und von den kommunalen Politikern genehmigt werden muß, was eine Selbstverständlichkeit sein sollte! Aber die Tatsache, daß Sie (und „andere“, wie Sie schreiben) sich von meinem Kommentar persönlich angegriffen fühlen, läßt tief blicken.

      Und nein, klar ausgedrückt haben Sie sich nicht. Sie sprachen von „Aussagen“, Mehrzahl also, da ist dann nicht klar, ob sie einen einzelnen Beitrag meinen oder ob Sie mit meinen Beiträgen generell ein Problem haben. Im Ergebnis wären das immerhin zwei völlig verschiedene Sachverhalte, deswegen meine Nachfrage.

  4. Herr Kirmse,
    ich finde es überhaupt nicht in Ordnung, wenn Sie den Gemeindevertretern solche niederen Absichten unterstellen.
    Ich bin nicht im Ausschuss, ärgere mich aber über die Grundtendenz ihrer Bemerkungen.
    Es handelt sich bei dieser neuen Regelung um eine freiwillige Leistung der Gemeinde.
    Die Gemeinde muss nicht zahlen, aber sie will sich nicht durch Streik zu Lasten der ohnehin durch den Streik belasteten Eltern “ bereichern „. Das ist die politisch einstimmige Haltung.
    Es liegen auch schon 23 Anträge vor. Die Eltern sind offensichtlich nicht so „dumm“ und scheuen sich auch nicht, Anträge zu stellen.
    Außerdem werden Sie von der Kita auf die neue Regelung aufmerksam gemacht.
    Die Zeitungen haben auch berichtet.
    Wenn Sie das Thema wirklich interessiert, dann lesen Sie hier die gesamte Vorlage der Verwaltung.
    http://www.henstedt-ulzburg.sitzung-online.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=2355

    1. Herr Göttsch, lassen Sie uns zwei Dinge getrennt voneinander betrachten.
      1. Ich unterstelle niemandem niedere Absichten, sondern ärgere mich über die Form, wie mit den Eltern (ich bin allerdings nicht betroffen) umgegangen wird. Löblich, wenn Kindergärten und Medien informieren, trotzdem finde ich es unglaublich, daß man einen Antrag stellen muß, wenn man Geld zurück möchte, für das man keine Leistung erhalten hat. Da interessiert mich auch nicht, daß nach Prüfung der rechtlichen Lage eine Rückzahlung eigentlich nicht möglich ist, denn das ist eine noch viel größere Frechheit. „Kunde“ bezahlt, Leistung wird nicht erbracht aber Geld ist weg. Wo gibts denn sowas? Zugegeben, meiner erster Beitrag war sehr polemisch, allerdings finde ich es halt auch einfach unfaßbar, daß jemand in solch einer eindeutigen Situation seinem Geld hinterher laufen muß!
      2. Meinten sie die generelle Grundtendenz meiner Bemerkungen oder bezog es sich jetzt nur auf das Thema der Kostenerstattung im Bezug auf den Kita-Streik?

  5. „…werden pro Tag auf Antrag erstattet.“ Natürlich, auf Antrag, schön drauf spekulieren, daß nicht jeder von der Erstattung erfährt und dann auch noch einige den Antrag scheuen!

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