Jetzt doch: Demnächst wohl Leinenzwang im Bürgerpark!

Ordnungsamtsleiter Joachim Gädigk mit neuer Rechtsexpertise am Montag im Umwelt- und Planungsausschuss
Ordnungsamtsleiter Joachim Gädigk mit neuer Rechtsexpertise am Montag im Umwelt- und Planungsausschuss

Für Henstedt-Ulzburgs Hundehalter kommt es derzeit dicke. Erst in der vergangenen Woche hatte das Gemeindeparlament eine Erhöhung der Hundesteuer durchgesetzt. Jetzt müssen die Hundebesitzer der Großgemeinde auch noch mit einer Anleinpflicht im Bürgerpark rechnen. Es gebe doch eine rechtliche Möglichkeit eine Anleinpflicht für Hunde im Bürgerpark durchzusetzen, machte Ordnungsamtschef Joachim Gädigk am Abend im gemeindlichen Umwelt- und Planungsausschuss klar. Bisher hatte Gädigk das immer verneint.

Gädigk las im Ratssaal eine Stellungnahme seines Hauses vor. Danach wäre ein Anleinzwang rechtskonform, wenn in unmittelbarer Nähe des Parks eine Hundeauslauffläche eingerichtet würde. „Mit diesem Angebot wäre das berechtigte Interesse der Hundehalter, ihre Hunde frei laufen lassen zu können, erfüllt“ sagte der Ordnungsamtsleiter.

Politik und Verwaltung hatten sich seit geraumer Zeit mit der Frage beschäftigt, wie man Hunde von den Spielflächen im Bürgerpark fernhalten könnte. Im März 2013 hatte Baubetriebshofleiter Arnim Steffens wegen Hundefäkalien auf Spielflächen Alarm geschlagen. Im Park befinden sich zwei Kinderspielplätze sowie ein Seniorenspielplatz.

Horst Ostwald, Vorsitzender des Polit-Gremiums, nahm Gädigks Einlassungen erfreut zur Kenntnis. Jetzt scheine sich endlich eine Tür zur Lösung des Problems zu öffnen, so der SPD-Fraktionsvorsitzende. CDU-Sprecher Jens Müller sagte, mit einer Anleinpflicht werde Kindern im Bürgerpark der größtmögliche Schutz gewährt.

cm

24.11.2014

56 thoughts on "Jetzt doch: Demnächst wohl Leinenzwang im Bürgerpark!"

  1. Erstaunlich, wie leidenschaftlich diskutiert wird und das viele das Anleinen als Strafe empfinden.
    Ein Tier ist und bleibt ein Tier und damit ist auch der liebste Hund niemals zu 100 Prozent berechenbar. Ich jedenfalls konnte unserem Hund nicht in den Kopf gucken!
    Eine Anleinpflicht sollte also gerade in so sensiblen Bereichen wie dem Bürgerpark nicht als Strafe sondern als Schutz für alle-und damit meine ich auch die Hunde und deren Halter-verstanden werden.
    Ein verantwortungsvoller Hundehalter sollte sich dessen eigentlich bewusst sein!

  2. Inder, Südkoreaner, meine Güte: Ist das alles international! Ich komme beruflich sehr viel in der Welt herum, und halte gar nichts davon, wenn Auszüge aus deren Gesamtleben als Vorbild für unseres aufgeführt werden. Ich kann jedenfalls nur sagen, dass das Zusammenleben bei uns in Bezug auf Randgruppen und Tiere in Gesamtsumme deutlich sozialer und rücksichtsvoller ist, als in allen anderen mir bekannten Ländern. Es ließen sich leicht Beispiele aus Indien nennen, die der absolute Horror sind! Von Rücksichtnahme kann dort im Stadtleben nur dann die Rede sein, wenn man sich gegenseitig kennt.
    Ich bin selbst viel auf Rad und in Laufschuhen in unserer Gemeinde unterwegs, sehr viel sogar. Ich bin kein Hundehalter. Probleme mit unangeleinten Hunden: Keine. Probleme mit Fussgängern, die sich breit machen und Ignoranz zeigen: Ab und zu. Ich kläre das dann aber umgehend durch eine offene Ansprache, und erfahre dann eigentlich nur Verständnis. Das Problem ist, dass zu viele einfach gar nicht nachdenken. Wenn das alle angemessen tun, regelt sich das meiste. Und mit den restlichen Situationen muss man irgendwie klarkommen. Offiziell geregelt bekommt das sowieso nicht!

  3. …es reicht denn nun auch langsam. Ich bin es leid, als Halter von Hunden, die keinen Menschen ärgern, die keine Kinder bedrohen, die keine Wege verunreinigen, für die ich Steuern zahle, die ich regelmäßig aber z.B. vor rücksichtslosen Radfahrern auf den Wanderwegen retten muss, nun auch noch diskriminieren zu lassen.
    Ich habe durchaus Kinder und Enkelkinder, Hunde sind für mich also kein Ersatz sondern eine Bereicherung.
    Rücksichtslose Menschen, die sich in keine Gemeinschaft einfügen können gibt es unter ALLEN Gruppen in der Bevölkerung – also auch bei Autofahrern, Radfahrern, Joggern, Eltern mit Kindern, Rentnern etc. Wir sollten aufhören, uns gegenseitig das Leben schwer zu machen und ein Miteinander zu leben – mit gegenseitiger Rücksicht!

    1. Ich bin wohl einer dieser „rücksichtslosen“ Radfahrer und mir ist bereits 2mal ein Hund trotz klingeln und langsamer Fahrt ins Rad gesprungen. Das hat mich einige hundert Euro an Schaden am Rad und Kleidung und einige Schürfwunden gekostet.
      Ich habe nicht die geringste Lust alle paar hundert Meter abzusteigen und zu schieben nur weil die Leute ihre Köter nicht an der kurzen Leine halten können.
      In diesem Land sind wir bald soweit das Hunde mehr Rechte haben als Kinder.

    2. Hallo Frau Grützbach, Ihr Allgemein-Appell zu angemessenem Sozialverhalten ist in Ordnung, aber mit Verweisen auf Fehlverhalten der Radfahrer nach dem Motto „aber der macht doch auch etwas Störendes und jene sind noch viel schlmmer „, lenken Sie von diesem Thema ab und relativieren Missstände. Zielführend kommt man nur voran, wenn man eine Aufgabe nach der anderen löst.

      1. Themen wie „Anleinpflicht“ kommen nur hoch, wenn die Adressaten nicht eigenständig korrekt handeln. Wer bei schönem Wetter in den Bürgerpark geht, kann dies reichlich beobachten. Also dürfen sich die Regelignorierer angesprochen fühlen und die anderen locker bleiben.

  4. Naja, was ist daran erstaunlich?
    Schliesslich geht es hier um den Kind-Ersatz, Partner-Ersatz, Lebensinhalt-Ersatz, etc. etc. des Homo Irrationalis.
    Es gibt nichts Seltsameres und Unlogischeres als den Menschen.
    Uns gemeinsam ist außerdem ein unstillbares Mitteilungsbedürfnis, da jeder Mensch auf so gut wie jedem Gebiet Experte ist 😉

  5. Und immer wieder erstaunlich, wie die Kommentardichte steigt, sobald es gegen die lieben Vierbeiner geht. Da möchte man sich glatt die Kotbeutel über den Kopf ziehen damit diese wenigstens benutzt werden.

  6. Anekdote:

    Eines Tages hatten wir in unserem Unternehmen einen dienstlichen Besuch eines Mitarbeiters unseres südkoreanischen Dienstleisters. Für Ihn war es der erste Aufenthalt in Europa bzw. Deutschland.

    Nach ungefähr 2 Tagen sprach er mich verschämt auf ein Thema an, das ihm sichtlich Unbehagen bereitete. Es war zunächst recht schwierig für ihn, darüber zu sprechen.

    Nach einigem hin und her fragte er mich dann, ob es bei uns in Deutschland erlaubt sei, seine Notdurft in der Öffentlichkeit, auf öffentlichen Straßen und Plätzen, zu verrichten, eine Vorstellung, die ihn ganz und gar schockierte.
    Er war mit einer ganz anderen Vorstellung von Deutschland gekommen, als der, überall Kot vorzufinden .

    Als ich ihm dann eröffnete, daß die öffentliche Notdurft den Menschen verboten sei, den Hunden aber erlaubt, brach er fast zusammen.

    Soweit ich weiß, war dies sein erster und letzter Aufenthalt in Deutschland.

    1. Im Orient ist der Hund das als besonders schmutzig und unedel wahrgenommene Tier. Man schmäht sich dort nicht mit Aussprüchen wie „Schwein“ oder „Ratte“, sondern mit „Du Hund, Du….“ erzielt man dort den optimalen Verbaltiefschlag.
      Ein indischer Projektkollege fragte mich mal, wo denn die ganzen Kinder & Jugendlichen seien, in dem Aufenthaltsort (H-U recht ähnlich) ging er am Wochenende auf Erkundungstour und sah nur Oldies. Wir mussten ihm leider die Demographie in DE erklären: Die Kids gibt es schlicht nicht in größerer Zahl.
      War für ihn unfassbar: Das reiche Deutschland liebt nicht Kinder, sondern: … Hunde… ?!?
      Ich muss allerdings zugeben: Ich versteh’s auch nicht.

      1. Herr Schneider, Sie wiederholen sich! Den Kommentar mit Ihrem indischen Projektkollegen haben Sie schon einmal gebracht. Ist allerdings schon einige Monate her…
        Haben Sie ein Problem mit Hunden?

        1. Tatsächlich… Donnerwetter, das so etwas so haften bleibt… 😉
          Probleme: Unmittelbar mit der oft aufgezwungenen Tuchfühlung mit dem Hund, mittelbar mit dem, der/die dafür verantwortlich ist –> siehe von mir geschriebene Beiträge im Hundekontext, hier und zuvor schon.
          Erwartungshaltung an das obere Ende der hoffentlich kurzen und stets straff gespannten (vorhandenen!) Hundeleine: Siehe z.B. Beiträge von Frau Grützbach und Herren Borchert/Blau/Meyer.
          Verwunderte Beobachtung der gegenläufigen Trends Kinder/Hunde: Herr Wagner hat es auf den Punkt gebracht. Kann man niemandem vorwerfen, aber ja durchaus zur Kenntnis nehmen und gern auch diskutieren.
          Eine Zusammenfassung schreibe ich Ihnen hier nun nicht. Dann wiederhole ich mich ja… 😉

  7. Eigentlich wollte ich nichts mehr über Hunde und Anleinpflicht schreiben, da ich seit einigen Jahren aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr joggen kann. Aber die Erinnerung bleibt. Zum Joggen im sogenannten Schulwald auf dem Rhen: Oft tummelten sich (auch heute noch) bis zu 10 Hunde frei laufend dort, in einem Wald, wo grundsätzlich nach dem Waldgesetz Anleinpflicht besteht. Was musste der Jogger nicht alles ertragen! Anspringen des Hundes mit der Schnauze auf meiner Nasen- und Augenhöhe und dreckigen Pfotenabdrücken auf den Sportklamotten, „sehr lecker“, also stehen bleiben. Zitat Hundehalter: „Er“ will doch nur spielen! Aber ich nicht mit dem Hund! Und meine Klamotten wäscht der Hund auch nicht! Meine Ansprache an den Hundehalter, den Hund bitte anzuleinen, wurde schroff beantwortet, Zitat: Was laufen Sie hier, laufen Sie doch woanders! Herzlichen Dank! Meine Frau strahlt Angst gegenüber Hunden aus und wurde natürlich gebissen, sie gab das Joggen auf. Ich wich in den Quickborn-Heide-Forst aus. Dort war es noch zu ertragen. Fazit: Man fühlt sich ausgeliefert, machtlos, geradezu geschwächt durch ein solch imkompetentes Sozialverhalten der Mitmenschen. Schuld hat nicht der Hund, sondern der Mensch. Ich bin kein Hundehasser und mit einem Hund im Elternhaus aufgewachsen und kann daher relativ gut die Gefährlichkeit von Hunden einschätzen. Leider gibt es aber seit einigen Jahren Hunderassen, die ich nicht mehr einschätzen kann, von denen graust es mich. Von einer Anleinpflicht per Gesetz oder Satzung verspreche ich mir gar nichts, denn beachtet oder geahndet wird ohnehin kaum etwas.

  8. Unglaublich wie Hundehalter sich immer direkt angegriffen fühlen und auf die Barrikaden gehen, wenn lange bestehende Gesetze endlich mal umgesetzt werden.
    Der Bürgerpark ist ein Erholungsgebiet für Menschen, nicht für Hunde. Viele Hundebesitzer setzen grüne Flächen und Parks leider immer öfter gleich mit „mein Hund kann hier machen was er will“.
    Fragen Sie mal die Anwohner deren Grundstücke am Bürgerpark enden. Bevor diese sich haben Zäune bauen lassen, kam es häufig vor dass herrenlose Hunde in deren Gärten umherspazierten und dort auch Schäden angerichtet haben (Kot, Urinieren, Gegenstände angebissen). Schön ist das nicht.

  9. Mann leben wir gefährlich in unserer schönen Gemeinde.
    Das ist ja fast wie im Dschungelcamp.
    Ich kann von mir behaupten, das mir bis jetzt jeder Hund hier in HU freundlich begegnet ist.
    Vielleicht haben die Hunde ein gutes Gespür für Menschen die Hunde hassen.

    1. Top, Hundehaufen sind sicherlich ein Ärgernis, liegt aber an den Hundehaltern und nicht am Tier, aber dennoch, gehören diese Tiere in vielen Familien dazu und bezahlt werden soll nun auch noch mehr, also warum soll dann von der Gemeinde nicht auch ein “ Hunde-Park“ zur Verfügung gestellt werden, wo Wuffel mal toben kann? Wäre nur gerecht,
      Für Pferde sind ja auch reichlich Gelder geflossen, ist jetzt nicht gegen die Reiter 🙂 , aber nur ab-zocken ohne Leistung 🙁 und einige Bewohner gehören meiner Meinung nach auch an die Leine, die Verunreinigen noch mehr und von denen geht wesentlich mehr Gefahr aus 🙂

      1. Das mit den Reitwegen ist natürlich jetzt ein gutes Argument, die Gemeinde in der Pflicht zu sehen. Hätte man gleich lassen sollen. Vielleicht schaffe ich mir mal einen Pinguin an. Und frage dann im Rathaus nach, wann ich denn eine Südpol-Nachbildung mit Bassin und Echteis bekommen… 😉

        1. Wegen meinem dann ja berechtigten Interesse als Pinguinhalter, meinen Pinguin mal frei planschen zu lassen. Artgerecht natürlich… 🙂 😛

          1. uuuuhi, Pinguine gelten aber besonders gefährlich, da würde ich vorher im Ordnungsamt nachfragen, ob die Haltung erlaubt ist 😉 möchte ja nicht die Antwort vorweg nehmen, könnte aber lauten: wissen wir nicht, müssen wir prüfen 😉

      1. Joachim,
        kein Aftershave, sondern Leckerlis in der Hosentasche.
        So grinst mich jeder Hund freundlich und voller Erwartung an.

  10. Herr Schneider,

    aber dann gilt auch jeder Mensch als potenziell gefährlich. Wir haben auch Zähne! Okay, 10 weniger als Hunde, aber wir können notfalls auch beißen! 😉 IRONIE!!!!!!!!!

  11. @ Herrn Wollweber

    In dem 2. Link, §10 den Sie gepostet haben, kommt nirgends das Wort KAMPFHUND vor, denn es gibt keine Kampfhunde, da Hundekämpfe in Deutschland verboten sind. 😉 Es gibt auch nicht die Rasse KAMPFHUND und nur weil man Hunde diskriminiert und auf eine willkürliche Liste setzt sind sie nicht per se als gefährlich einzustufen!
    Mich regt es wirklich auf, dass bestimmte Hunderassen für alles herhalten müssen und immer wieder als Kampfhunde bezeichnet werden.

    Freundliche Grüße

    1. Korrekt, eigentlich stellt ja jeder Hund eine Gefahr dar, der beißen könnte. Also jeder, der noch Zähne hat. Oder mit feuchter Nase einen Fleck auf eine Hose machen könnte, ist ja die Gefahr einer Sachbeschädigung. Wenn nun jeder Hund für 500 € steht, können wir die Umgehungsstraße ja richtig edel bauen, im Tunnelvortrieb einfach abdurch die Mitte.
      Gute Idee! 🙂

    2. liebe Frau Lissy,

      ich bin völlig bei Ihnen!!! Deshalb hatte ich meine Wortdmeldung diesbezüglich „Kampf..“ .in „Klammern“ gesetzt!!!

      Es gibt keinen „Kampf“-Hund, außer „Mensch“ macht ihn dazu!!

      PS: ich selbst liebe Hunde so sehr und weiß gleichzeitig, ihnen nicht gerecht zu werden…

      1. uuppss… verkürzt… Opa tippt zu langsam
        .:

        und „versklave“ deswegen kein Tier um mich vordergründig „glücklich“ zu machen.“

          1. Das sagen SIE, aber da kann man auch anderer Meinung sein (ich bin übrigens kein Hundehalter). Wenn das ihr Ansatzpunkt gegen Hundehaltung sein soll, dann müssen Sie sich auch konsequent gegen JEGLICHE Tierhaltung einsetzen, denn die ist so gut wie nie artgerecht! Ob ein Tier, völlig egal ob Hund oder Huhn, direkt oder indirekt „versklavt“ wird, macht keinen Unterschied.

            1. So ist es. Deshalb gibt’s bei uns auch gar keine Haustiere. Tiere gehören in ihre natürliche Umgebung und leben dort in der Anzahl, die sich im Kontext der naturgegebenen Regulative ergibt. Soweit der Mensch die nicht unterbrochen hat…

              1. Ich wußte nicht, daß Sie Veganer sind (ich bin keiner), da haben Sie meinen vollen Respekt (ernsthaft)! Dann nehme ich Ihre Aussage auch ernst, andernfalls halte ich sowas einfach immer für Heuchelei.

                1. Tiere in der Fleischproduktion würden ohne die Aufzucht nicht existieren, insofern gibt der Mensch und nimmt dann auch wieder. Hier würde ich auch klar fordern, jede Quälerei zu verbieten. Aber warum nicht essen? Nur dafür wurden die Farmtiere ja gezüchtet. Und auch Wildbret wird ja im Rahmen engen Jagtrechts erzeugt. Da wir Wolf und Bär ja erledigt haben, muß der Bestand ja reguliert werden.
                  Aber Zuhause? Da gehört kein Tier hin, wenn dafür nicht zufällig mit Schlosspark o.ä. aufwarten kann. Und in den öffentlichen Raum m. E. auch, da man dann Belästigungen kaum vermeiden kann.

                  1. Warum nicht essen? 😀 Na weil es unter völlig inakzeptablen Bedingungen „produziert“ wird und sich daran nichts ändert, wenn einfach fleißig weiter gekauft wird (im Gegenteil, Menge und Bedingungen werden ja immer dramatischer). Wenn ich Ihrer Theorie folge, dann müßte eine sehr hohe Fleischsteuer eingeführt werden, das verringert die gekaufte Menge und obendrein kann man davon die Landwirte stärker subventionieren unter der Auflage, wieder zu einer artgerechten Haltung zurück zu kehren.

                    Oder ein anderer Ansatz: wenn Sie sagen, Fleisch kann man ruhig essen, weil es dafür gezüchtet wurde, dann sagen Sie bitte auch, daß man Hunde gerne halten kann, weil sie dafür nämlich gezüchtet wurden! 😉

                  2. Wie gesagt, ich würde niemandem die Freiheit absprechen, seinen Hund frei laufen zu lassen. Solange das nicht zu Belästigungen für Dritte führt, ist doch alles OK, was fast alle Hundehalter im öffentlichen Raum nicht hinbekommen (können oder wollen). Ich kenne einige wenige Leute, die es hinbekommen, dass ihr Hund unter allen Umstände bei Fuß läuft, nicht kläfft, sich nicht auf Passanten zubewegt. Der legt sich sofort hin, wenn er sieht, dass Frauchen eine Unterhaltung beginnt. Vorbildlich! Da wird aber auch der ganz Tagesablauf rund um den Hund aufgebaut.
                    Der Rest der Hundehalter, der das in dem Ausmaß nicht im Griff hat, sollte somit davon abgehalten werden, der Hund einfach machen zu lassen, was er will (außer im eigenen Garten ohne Auswirkungen auf Nachbarn) oder die Hinterlassenschaften des Hundes anderen zu …hinterlassen.
                    Es möchte nun mal nicht jeder mit Hunden, Katzen, Pferden oder was auch immer in Kontakt kommen und sollte doch auch die Freiheit zugestanden bekommen, dies für sich selbst entscheiden zu können (statt einem Hund ausweichen zu müssen, weil Herrchen mal wieder nicht schaltet).
                    Wer dann auf einer ausgewiesenen Hundeauslauffläche ist, darf sich nicht beschweren. In einem B-Ü-R-G-E-R-Park jedoch definitiv, wie ich meine!

              2. Moment mal, wollten Sie nicht unbedingt einen Fischladen haben? Aber sofern Sie nur Wildtiere und -fische essen, paßt das natürlich trotzdem zu Ihrer Aussage.

  12. Ich frage mich ohnehin, warum „das berechtigte Interesse der Hundehalter, ihre Hunde frei laufen lassen zu können“ irgendwas mit der Gemeinde zu tun haben soll.
    Auf meinem privaten Grund und Boden kann ich doch meinen Hund selbstverständlich im Kreis herumführen. Oder einen Hundeverein gründen, und dort von mehr Auslauf im gemeinsam gekauften und auf Vereinskosten betriebenen großen Hundepark profitieren… oder mir keinen Hund anschaffen, wenn ich aus irgendwelchen Gründen nicht in der Lage bin, alle Aspekte der artgerechten Haltung eigenständig zu gewährleisten!
    Warum sollte die Kommune dafür in irgendeiner Pflicht sein?
    Aber selbst wenn (scheint ja so zu sein…?!?):
    Wo bleibt mein berechtigtes Interesse als Bürger, selbst frei laufen zu können und insbesondere mein Kind frei laufen/spielen lassen zu können? Bei der Betonung auf „frei“ scheidet der Bürgerpark an freien Tagen jedenfalls aus, denn dort kann man sich vor Hunden dann nicht retten, was ich als Nicht-Hundehalter als störend empfinde. Selbst wenn keine Hundehaufen zu finden wären und keine Hunde auf mich oder gar mein Kind zulaufen und uns anschnüffeln oder anschlecken würden. Denn ich habe keine Lust, mich darauf zu verlassen, das „er nur spielen möchte“. Ich möchte meine persönliche Freiheit ausüben, mich von Hunden fern zu halten und nicht als Mensch dem Hund weichen müssen.
    Und das schon gar nicht in einem „Bürgerpark“, der schon dem Namen nach kein „Hunde“-Park sein sollte.

    1. lieber Herr Schneider,
      Sie schreiben „Warum sollte die Kommune dafür in irgendeiner Pflicht sein?“
      da frage ich mich:
      Wofür ist die Hundesteuer da?

      1. Steuern dienen der allgemeinen Einnahmeerzielung, sind ohne Zweckbindung. Und sie können auch als fiskalische Steuerungsmöglichkeit dienen. Z.B. um unerwünschte Entwicklungen einzudämmen.
        Die im Bericht über die Steuererhöhungen genannte Staffelung, die den ersten Hund beim alten belässt, ab dem Zusatzhund aber schon kräftiger zulangt und dann den Kampf-/Gefahr-/zu großen Hund schon mal im Bereich einer einwöchigen Flugreise ansiedelt, würde ich als Signal an den Hundefreund sehen:
        Einer passt schon, aber überdurchschnittliche (unerwünschte) „Verhundung“ der Gemeinde hat seinen Preis. Und wer irgendeinen individuellen Mangel durch einen besonders „dicken Hund“ ausgleichen möchte, spürt dann wohl hoffentlich den Mangel schon im Portemonnaie und bleibt dem Vorhaben dann möglichst schon deshalb fern…
        Ein fiskalischer Fernsteuerungseffekt geradezu. 🙂

    2. Ihre Freiheit endet da, wo die der anderen beginnt. Und die Freiheit eines Hundehalters endet nicht auf seiner Grundstücksgrenze. In einer Gesellschaft des Miteinanders müssen alle auf ein paar Eigeninteressen verzichten. Dazu gehört auch ihr Wunsch nach einem hundefreien öffentlichen Raum. Der steht Ihnen nicht zu. Ihren Gedanken konsequent weitergedacht gehören als nächstes auch Autos verboten, da auch von ihnen eine Gefahr ausgeht. Und Kinderspielplätze sollten auch weg aus dem Bürgerpark – soll man doch keine Kinder in die Welt setzen, wenn man ihnen keinen Spielraum auf dem eigenen Grundstück schaffen kann… Ich denke Sie verstehen, worauf ich hinaus will und wohin Ihre anmaßende Argumentation führt.

      Konkret zum Thema:
      Der Bürgerpark gleicht an manchen Tagen wirklich einem Hundepark. Das macht dann echt keinen Spaß mehr als Nichthundehalter. Sollte eine Alternativauslauffläche geschaffen werden, wäre das Verbot sinnvoll. Die Hundehaufen wird es leider trotzdem noch geben, da Hunde ihr Geschäft auch angeleint erledigen…

  13. Da ein Leinenzwang im Bürgerpark ja nicht kontrolliert wird – von wem denn auch??? – kann man allen rücksichtslosen Hundehaltern Entwarnung geben: Alles bleibt im Bürgerpark wie es ist: Eure Hunde können weiterhin frei herumlaufen, Läufer anspringen (ist mir selbst passiert) und hinsch.., wo sie wollen.

  14. Immerhin gibt es schon seit 2005 in Schleswig-Holstein das „Gesetz zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren“ kurz: „Gefahrhundegesetz – GefHG“…. Dieses gilt nicht allein für sogenannte „gefährliche Hunde (Kampfhunde)“, sondern für alle Hunde! Für „gefährliche Hunde“ gibt es „lediglich“ zusätzliche (!) Auflagen…
    Wenn dieses Gesetz bislang sowohl von der Verwaltung als auch von den Bürgern wohl tapfer weitgehend ignoriert wurde, muß das ja nicht so in alle Ewigkeit bleiben…. Zumal die mögliche Sanktion als Ordnungswidrigkeit auch nicht so ganz ohne ist….
    .
    http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=GefHG+SH+%C2%A7+1&psml=bsshoprod.psml&max=true

  15. Zitat:

    “ Im Park befinden sich zwei Kinderspielplätze sowie ein Seniorenspielplatz “

    Was bitte ist ein “ Senioren – Spielplatz ?:

    Werden mir da auch keine Sandförmchen geklaut ?

    1. Nein, keine Sandförmchen.
      Dort verstecken an einigen Feiertagen, Zahnärzte funktionsfähige Gebisse und Apotheker Ginseng-Wurzeln.
      Und bei „los geht’s los“ – rennen (wenn’s noch möglich ist) die Senioren auf den Platz und wer etwas findet, darf es behalten.

  16. und es gibt keine Kampfhunde.
    Es gibt nur Kampfhalter!
    Aber mit einer erhöhten Hundesteuer dürfen diese ihre Hunde weiter zu Beißern machen.
    Ich halte das für den falschen Weg.
    Besser wäre eine Wesensprüfung der Halter!

  17. Traurig, dass es offensichtlich nicht möglich ist ein gemeinsames, rücksichtsvolles Miteinander zu finden.
    Diese Geschichte wird zu Unmut an vielen Fronten führen.
    Natürlich ist herumliegender Hundekot ärgerlich. Auch ich als Hundebesitzer breche nicht in Jubelschreie aus, wenn ich ‚reintrete. Es tendiert mehr in die nicht-jugendfreie Richtung. Dennoch, Unverständnis bei den Hundehaltern, von denen die meisten sich bemühen nicht negativ aufzufallen ist vorprogrammiert: Erhöhung der Hundesteuer bei gleichzeitiger Beschneidung der Bewegungsfreiheit. Das wird nicht gut ankommen beim Wähler mit vierbeinigem Familienmitglied!
    Und die Hundebesitzer, die sich rücksichtslos und egoistisch in unserer Umwelt bewegen, die wird es nicht davon abhalten ihren Hund dort ohne Leine, nach Lust und Laune seinen Geschäften nachkommen zu lassen.
    Dazu kommt noch, dass die Alternativflächen sicher nicht so zentral liegen werden, und so z.B. für ältere Mitbürger diese u.U. nicht mehr so gut erreichen können. Für diese Menschen entfallen dann viele Gelegenheiten für Sozialkontakt, denn „im Bürgerpark kommt man immer in Schnack“. Es haben sich ja richtige Gruppen gebildet, aus denen schon echte Freundschaften entstanden sind.
    Zu den Alternativflächen. Hier sieht man am Beispiel Hundeauslauf Ulzburg-Süd, einmal angelegt und dann mit Minimalaufwand instand gehalten (gehört zu Quickborn, ich weiß). Die Hundeausläufe sind in der Regel verwahrlost und ungepflegt. Die Wege sind oft nicht richtig befestigt und schnell vermatscht bei Niederschlag.
    Ich erwarte gespannt, welche Flächen für diesen Zweck ausersehen werden. Gehe aber auch davon aus, das es sich vielmehr um „Flächchen“ handeln wird.

  18. Die Prüfung durch die Gemeindeverwaltung, wo geeignete Flächen für eine Auslauf liegen könnten, die man gern vor Verordnung des Anleinzwanges ausweisen würde, dauern nun schon gefühlte Ewigkeiten (behandelter Antrag der WHU wurde am 20.3.2013 behandelt und einstimmig beschlossen). So macht Kommunalpolitik keinen Spaß, mehr als 1,5 Jahre warten wir schon auf das Prüfungsergebnis. Von uns vorgestellte Alternativflächen wurden sogar zur Prüfung von der Verwaltung mit dem Argument abgelehnt, man wolle dort andere Dinge realisieren.
    Vielleicht verkennt Verwaltung wer Entscheidungen trifft und wer sie umzusetzen hat.

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