Hundewald seit einer Woche wegen Giftködern gesperrt! Und nu? Polizei: Wir werden den Platz nicht nach Giftködern absuchen… Quickborn, Henstedt-Ulzburg und der Revierförster: Wir auch nicht!

Seit einer Woche ist der Hundeplatz im Rantzauer Forst gesperrt.
Seit einer Woche ist der Hundeplatz im Rantzauer Forst gesperrt. Ob dort tatsächlich Giftköder liegen, hat noch niemand geprüft.

Das Zuständigkeitsdurcheinander um den gesperrten Hundesauslauf an der Henstedt-Ulzburger Ortsgrenze dauert an. Eine Woche nach der Sperrung der Auslauffläche fühlt sich weiterhin niemand für den Hundewald zuständig. Die Polizei hatte den Platz vergangene Woche abgeriegelt, nachdem eine Hundehaltern angezeigt hatte, dass ihr Hund im Hundeauslauf einen Giftköder gefressen habe.

Polizeisprecherin Sandra Mohr wiederholte am Donnerstag, dass es sich bei der Sperraktion vor sieben Tagen um eine reine Gefahrenabwehrmaßnahme gehandelt habe. „Wir werden den Platz definitiv nicht nach Giftködern absuchen“, sagte Mohr den HU-Nachrichten. Die Polizei ermittle allein wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Für eine Suche nach Giftködern und eine eventuelle Freigabe des Platzes sei nunmehr das Forstamt zuständig.

Zunächst hatte die Polizei die Verantwortung für den Hundeauslauf beim Quickborner Ordnungsamt verortet. Das hat sich geändert: Die Stadt Quickborn sei der Meinung, dass es sich um eine private Forstfläche handele und deswegen der Förster zuständig sei, sagte Mohr.

Im Forsthaus Tangstedt, zuständig für den Pirschbezirk Meeschensee, sieht man das allerdings ganz anders: Förster Sebastian Bohne gestern am HU-Nachrichten-Telefon: „Ich kann doch nicht als Anstalt des öffentlichen Rechts der Landesforsten tätig werden und bestimmen, ob da Gift liegt oder nicht, da sind wir nicht der richtige Ansprechpartner.“ Bohne sieht vielmehr die Polizei in der Pflicht die Hundefreilauffläche abzusuchen, die habe den Hundewald schließlich gesperrt. „Und wenn die es nicht tun, dann muss es doch die Ordnungsbehörde machen“, sagt Forstmann Bohne.

Als die HU-Nachrichten gestern am späten Nachmittag im Quickborner Rathaus durchkingelten, wurde weder im Ordnungsamt noch im Dienstzimmer des Bürgermeisters der Hörer abgenommen. Zu Anfang der Woche hatte eine Rathausmitarbeiterin neben dem Forstamt auch die Gemeinde Henstedt-Ulzburg in der Verantwortung für die möglichen Giftköder im Hundeauslauf gesehen. Henstedt-Ulzburg habe den Tummelplatz seinerzeit schließlich gebaut, hieß es aus der Eulenstadt.

Tatsächlich ist der Auslauf einst errichtet worden, damit sich Hunde und Henstedt-Ulzburgs Waldkindergartenkinder im Rantzauer Forst nicht in die Quere kommen. Doch wie alle anderen fühlt sich auch Henstedt-Ulzburgs Bürgermeister nicht zuständig für den Hundewald an der Gemeindegrenze: Der Platz liege auf Quickborner Grund, deswegen sei die Nachbarstadt auch in der Verantwortung, sagte Stefan Bauer den HU-Nachrichten.

Seit einer Woche köcheln möglicherweise Giftköder an Henstedt-Ulzburgs Gemeindegrenze bei Sommerhitze vor sich hin, vielleicht rückt ja bald der ABC-ZUG der Feuerwehr an und macht dem Behördenirrsinn ein Ende.

Christian Meeder

25. Juli 2014

27 thoughts on "Hundewald seit einer Woche wegen Giftködern gesperrt! Und nu? Polizei: Wir werden den Platz nicht nach Giftködern absuchen… Quickborn, Henstedt-Ulzburg und der Revierförster: Wir auch nicht!"

  1. Die Kommentare waren mir jetzt zu viel und zu lang, um sie komplett zu lesen. Dafür bitte ich um Verständnis. 🙂

    Ansonsten fällt mir nur ein:

    1. Hat schon jemand die extra3-Redaktion beim NDR informiert? Das Thema dürfte sich bis nach der Sommerpause halten.

    2. Wie auch für eine sinnvolle Koordination beim Thema ÖPNV / Tarifzonen / Tarifringe müssten die Kommunalpolitiker von H-U, Ellerau, Quickborn, … miteinander REDEN und KOOPERIEREN. Metropolregion, Nordgate, aber bei der Tagespolitik hört es wohl auf. Wird nicht im Kreis PI sogar auch deutsch gesprochen? Und waren nicht schon Pass- und Zollkontrollen weggefallen?

    1. Sehr richtig Herr Claus, die Kommunen sollen zusammenarbeiten. So steht es in vielen Richtlinien, Verordnungen und Gesetzen, wie auch im neuen Landesplanungsgesetz vom 01.04.2014. Zusammenarbeit gilt übrigens für alle Bereiche. Aber in den Gesetzen etc. steht nur „sollen“ nicht „müssen“ und so wird in vielen, nicht allen Kommunen, „das Rad ständig neu erfunden“. Auch das ist etwas für den NDRextra3. Melden Sie es an. Wird es etwas ändern?

  2. Zitat Borchert:
    „Herr Willsch, Sie haben ja recht, … .“

    Danke. Hoffe, die „Fundamentalbürokraten“ aus H-U und Quickborn sehen das auch so.

    Andernfalls sind wir wieder auf der elendig unnützen Schiene des langen Dienstweges. Und die, braucht nun wirklich niemand!

  3. Sehr geehrte Herren Wollweber und Borchert,

    vielen Dank für Ihre ausführlichen „Ausführungen“.

    Mir persönlich ist es völlig egal, wer zuständig ist, ob Revierförster, die Quickborner oder unsere Bürokraten. Hauptsache ist doch, dass der Platz schnellst möglich wieder gefahrenfrei nutzbar ist.
    Wie das realisierbar ist, ist mir völlig egal. Und falls Not am Mann ist, stehe ich mit Schaufel und Eimer auch jederzeit gern helfend parat. Wichtig ist, dass es schnell geht.

    Zuständigkeiten, … so’n Kokolores!

    1. Herr Willsch, Sie haben ja recht, dass es möglich sein sollte jenseits aller Rechtsfragen schnell zu handeln. Aber ich denke, dass das niemand machen wird. Es sei denn Sie in Abstimmung mit der Polizei. Melden Sie sich doch dort unverzüglich mit einigen Hundefreunden. Ich habe mir auf meiner kleinen Radtour die Örtlichkeiten angeschaut (hätte ich vielleicht eher machen sollen) und muss feststellen, dass der „Hundetummelplatz“ so dicht mit Unterholz bewachsen ist, dass eine Kontrolle realistisch betrachtet nicht möglich ist. Mit einem Spürhund das Gelände abzusuchen ergibt auch keinen Sinn, da der Hund nicht weiß was er erschnüffeln soll, denn der Hundehasser kann mit seinen Mitteln variieren. Die Hinweisschilder der Polizei sind ein Witz, denn sie bestehen aus Schreibpapier mit Tesaband festgeklebt. Beim nächsten Regen sind die futsch. Das Papier am hinteren Ein- oder Ausgang lag schon auf dem Waldboden. Ich habe es wieder angeklemmt. Vieleicht bekomme ich dafür vom Innenminister einen Orden……. Das rot-weiße Flatterband aus Kunststoff mit der Aufschrift „Polizeilich“ gesperrt“ ist etwas haltbarer. Die Hundehalter gehen jetzt mit ihren angeleinten oder auch nicht angeleinten Hunden den Waldweg Richtung AKN-Trasse. Dort kann der Hundehasser, vielleicht auch die Hundehasserin, überall Giftköder ausgelegt haben. Auch das kann und wird niemand kontrollieren können. Der Landesforstbetrieb haftet dort gemäß Waldgesetz ohnehin nicht. Fazit: Die Polizei hat mit gutem Willen und reichlich Sicherheitsgedanken hinsichtlich der Absperrung überzogen gehandelt. Ein Hinweis auf m ö g l i c h e Giftköder und Nutzung auf eigene Gefahr hätte genügt. Die Hinweistafel am Zugang mit einigen Verhaltensregeln an die Hundebesitzer ist auch sehr interessant, abschließend steht dort: „Ihre Revierförsterei Tangstedt“ und „Ihre Gemeinde Henstedt-Ulzburg“. Deutlicher gehts wohl nicht wer eigentlich für den Platz, unbürokratisch gedacht, zuständig ist. Rechtsnachfolger der Revierförsterei ist jetzt der Landesbetrieb Forsten AdöR.

  4. solala….., der Platz heißt ja vollständig „Hundetummelplatz“…. Da fiel’s mir doch tatsächlich wie Schuppen aus den Haaren: ich weiß sogar, wer damals unseren Hundeplatz nicht nur geduldet, sondern höchstwahrscheinlich sogar mit-initiiert, auf jeden Fall aber genehmigt hat! Es war der Leiter des damaligen Forstamtes Rantzau, zuständig für dieses Waldstück, Herr Forstdirektor Hans-Albrecht Hewicker höchstpersönlich….

    Beweis? Bitte schön: http://www.shz.de/lokales/elmshorner-nachrichten/ohne-leine-laeuft-gar-nichts-id182518.html

    Mehr Tipps gebe ich nun aber nicht mehr…. na gut, noch einen kleinen für unsere Verwaltung, falls sie Kontakt mit Herrn Hewicker aufnehmen möchte:
    Schauen Sie mal auf dieser Seite unter „Verband -> Landesverband“ nach: http://www.sdw-sh.de (und raten Sie mal, wer da wohl der Webmaster ist… *grins* )

  5. Eigentlich ist der „Kuddelmuddel“ die Folge einer „Veränderung“ auf Landesebene….
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    Bis zum 31.12.2007 war die staatliche Landesforstverwaltung für alle schleswig-holsteinischen Staatsforsten zuständig. Die Landesforstverwaltung war untergliedert in mehrere Forstämter, die wiederum untergliedert in Revierförstereien.
    Es gab damals Bestrebungen, alle (!) staatlichen Forstflächen in Schleswig-Holstein zu verkaufen. Anliegergemeinden konnten über ein „Vorkaufsrecht“ an ihre Gemeindegrenzen anliegende staatliche Forstflächen kaufen, ebenso private Anlieger. Deren Interesse hielt sich in Grenzen, da in einem bestimmten Rahmen „Begehungs- und Nutzungsrechte“ sowohl durch geänderte Bundesgesetzes als auch das schleswig-holsteinische Landeswaldgesetz der Zugang zu den staatlichen Wäldern sowieso gesichert wurde,
    Wozu also kaufen, wenn man „nur Begehen“, nicht aber in eine forstwirtschaftliche Nutzung mit wirtschaftlichem Risiko einsteigen wollte..
    Es soll aber damals durchaus Kaufinteresse der Gesamtflächen von internationalen Holzkonzernen zur „industriellen Nutzung“ gegeben haben.
    Nicht zuletzt durch Intervention von Naturschutzverbänden fand sich für diesen Verkauf keine politische Mehrheit auf Landesebene.
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    Nunmehr ging es um eine „Umstellung“ und damit verbundenen „Verschlankung“ der damaligen Forstverwaltung.
    – alle Forstämter wurden aufgelöst, die Verwaltung zentral nach Kiel verlegt.
    – eine ganze Reihe von Revierförstereien verschwanden, da sie zusammengelegt wurden. Es gibt heute also weniger, dafür größere.
    – die Landesforstverwaltung in Kiel wurde umgewandelt in eine „Anstalt öffentlichen Rechtes“, auf die alle Flächen übertragen wurden.
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    Diese personell verschlankte Anstalt öffentlichen Rechtes „firmiert“ seit dem 1.1.2008 unter dem Namen „Schleswig-Holsteinische Landesforsten“ http://www.forst-sh.de
    Diese Anstalt arbeitet nach wirtschaftlichen Grundsätzen. Sie soll sich selbst tragen, muß nicht unbedingt Gewinne erzielen, darf aber auch nicht dauerhaft Verluste einfahren… Ein schmaler Grat…
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    Was heißt das nun für den Hundeplatz?
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    Weder Quickborn, noch Henstedt-Ulzburg dürften gebietsmäßig zuständig sein, da von beiden diesbezügliche „Verträge“ ja verneint werden und der Platz im sog. „Staatsforst Rantzau“, also auf dem „Gebiet“ des ehemaligen Forstamtes Rantzau, liegt.
    Illegal entstanden ist der Platz mit ziemlicher Sicherheit nicht, das hätte das Forstamt nicht geduldet und das wußte über seine Revierförstereien sehr wohl, was in Wäldern seiner Zuständigkeit passierte..
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    Es wird eine Absprache zwischen dem Forstamt und auf Grund der Lage wohl eher mit Henstedt-Ulzburg zur Duldung der „Errichtung“ des Hundeplatzes, aber nicht zum „Betrieb“ seitens des damaligen Forstamtes gegeben haben. Dieses Vorgehen war damals üblich, modern ausgedrückt eine „Win-win-Geschichte“: Forstämter/Revierförster fanden/finden freilaufende Hunde quer durch die Wälder nicht besonders lustig, Bürger/Gemeinden begrüßen dafür umfriedete Flächen.
    Ähnlich sind so auch damals viele der beliebten „Waldlehrpfade“ entstanden..
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    Alle Unterlagen die aufgelösten Forstämter betreffend sind bei den heutigen „Landesforsten AöR“ in Kiel archiviert.
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    Um die Kuh vom Eis zu kriegen, sollte unser Herr Bürgermeister mal Kontakt mit dem Leiter der Landesforsten in Kiel, Herrn Tim Scherer, aufnehmen. Wenn überhaupt, kennt er dieses „Hundeplatz-Problem“ bestenfalls aus der Presse! Herr Scherer ist aufgeschlossen und umgänglich, ich denke, es wird sich eine Lösung finden.
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    Ich könnte mir vorstellen, daß es zu einer weiteren (kostenlosen?) Duldung bei Pflegeübernahme durch die Gemeinde kommen kann. Hier natürlich von Henstedt-Ulzburg, Quickborn ist schon auf Grund der Lage offensichtlich nicht interessiert.
    Im Raume stände möglicherweise auch die Kaufoption der Fläche durch die Gemeinde … *grins*
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    Der Waldkindergarten ist höchstwahrscheinlich von diesem „Problem“ nicht betroffen, dessen „Waldbetretungsrecht“ ist im Bundes- und Landeswaldgesetz geregelt.

    1. PS:
      ich empfehle wirklich einleitend ein direktes Gespräch zwischen Herrn Bauer und Herrn Scherer! Der „Weg über die Instanzen“ könnte unnötig kompliziert und lang sein (Archive), zwischenzeitlich der Platz schlicht als „Gefahrenquelle“ eingestuft und beseitigt werden.
      Das wäre dem zuständigen Revierförster, der das „Problem“ ja auch nur „geerbt“ hat, noch nicht einmal zu verdenken.
      Die Ressourcen, den Platz zu pflegen oder „bewirtschaften“, hat er nämlich nicht! Die Revierförstereien verfügen heute nicht mehr, wie früher, über eine größere Anzahl von „eigenen Waldarbeitern“, die „sowas“ früher mal „nebenbei“ erledigt haben, wenn gerade mal nichts anderes Dringendes anlag!!

      1. Herr Wollenweber, es geht hier nicht um das Betretungsrecht, das im Waldgesetz geregelt ist, sondern um die allgemeine Ordnung, Sicherheit und Gefahrenabwehr für die die zuständige Gebietskörperschaft, also die Stadt Quickborn, ordnungsrechtlich verantwortlich ist. Betrieb und Unterhaltung der Anlage sind auch nicht das Thema, sondern die Anzeige hinsichtlich giftiger Köder. Die Polizei hat im Rahmen der Gefahrenabwehr eine Sofortmaßnahme mit Absperrung und entsprechenden Hinweisen vorgenommen. Quickborn müsste jetzt prüfen, ob überhaupt (noch) eine Gefahr besteht. Das könnte durch eine im Ermessen der Stadt Quickborn durchzuführende kurze Begehung und Sichtprüfung geschehen. Niemand kann verlangen, dass durch akribisches absuchen des ganzen Geländes jeder „Quadratzentimeter“ geprüft wird. Vom Landesbetrieb Forsten und seinen Aufsichtsbehörden beim Minister …oder Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (untere Forstbehörde) ist nichts zu erwarten. HU sollte diese Angelegenheit endlich vertraglich regeln. Von Quickborn und dem Landesbetrieb Forsten wird aber kostenmäßig hinsichtlich Betrieb und Unterhaltung nichts zu holen sein.

        1. Herr Borchert, der „Rantzauer Forst“ war der ehemalige Staatsforst Rantzau, im jetzigen Eigentum der Landesforsten AöR. Nie im Eigentum der Stadt Quickborn. Daher hat die Stadt auch jegliche Zuständigkeit abgelehnt, da sich die Fläche, wie sie ausdrückt, „in Privatbesitz“, nämlich der AöR befindet.
          Die ehemaligen „Staatswälder“,jetzt im Besitz der AöR, in Schleswig-Holstein sind quasi schrotschußartig verteilt: hier ein paar Bäume,da ein paar Bäume. Mal größere zusammenhängende Flächen, mal kleinere. Daneben gibt es noch Privatwälder (Bauernwald z.B.), oder Stadtwälder (Lübeck hat z.B. einen riesigen) und auch Gemeindewälder. Mit diesen hatte weder die damalige staatliche Landesforstverwaltung, noch die jetzige Anstalt etwas zu tun, auch,wenn es durchaus Zusammenarbeit gab/gibt.
          Manche Gemeinden sind sogar erst dann darüber gestolpert, daß der geliebte Wald vor der Haustür ihr gar nicht gehört, als „Verkäufe“ im Raume standen. Von der Bevölkerung wurde der Wald wie selbstverständlich zum Orte gehörig angesehen, der Förster auch selbstverständlich zum Orte gehören…
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          Ich gebe Ihnen aber völlig Recht, für Betrieb und Unterhaltung wird mit Sicherheit von keiner anderen Stelle als Henstedt-Ulzburg etwas zu holen sein!

          1. Herr Borchert, zum besseren Verständnis finden Sie hier eine Karte mit den Waldflächen im Eigentum der Landesforsten AöR. Alle Flächen, die schrotschußartig über ganz Schleswig-Holstein verteilt sind, erscheinen in dunkelgrün. Die Karte ist zugegebenermaßen etwas klein, hat aber eine ganz brauchbare Auflösung und läßt sich mit einem pdf-Reader ganz gut vergrößern. Sonst einfach auf der PC-Tastatur die Taste „Strg“ ganz links unten festhalten und dabei das Scrollrad der Maus etwas drehen…
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            Das hier zur Diskussion stehende Waldstück ist dann ganz brauchbar zu erkennen…
            http://www.forst-sh.de/fileadmin/Downloads/5_Service/5.05_Auschreibung_Holzernte/091125_shlf_Revieruebersichtskarte_2008.pdf

          2. Herr Wollenweber, das ist bekannt, dass der Wald nicht im Eigentum der Stadt Quickborn ist und darum geht es auch gar nicht, sondern um das öffentliche Recht, das Ordnungsrecht. Beispiel: Wenn von Ihrem Privatgrundstück eine Störung ausgeht, ist das Ordnungsamt (für Ordnung,Sicherheit, Gefahrenabwehr) der Gemeinde zuständig Sie aufzufordern, die Störung zu beseitigen. Wenn Sie dem nicht nachkommen, dann kann das Ordnungsamt im Wege der sogenannten Ersatzvornahme mit entsprechendem Kostenbescheid an Sie selbst die Störung beseitigen. Diesen Sachverhalt projizieren Sie mal auf den Hundeplatz. Eigentümerin ist das Land oder Landesanstalt öR und Nutznießer die Gemeinde HU. Es gibt zwar keinen Vertrag, aber eine stillschweigende Duldung oder wie wohl der Jurist sagen würde , ein konkludentes Handeln (vertragsgleich) Also, die Stadt Quickborn-Ordnungsamt- könnte auch die privatrechtlich handelnde Gemeinde HU als Betreiberin und Nutznießerin der Anlage ordnungsrechtlich belangen bzw. auffordern die Störung zu beseitigen. Ein interessantes Thema, das durch nicht efrfolgte, aber eigentlich selbstverständliche Handlung (Vertrag) entstanden und nun gelöst werden muss. Es ist peinlich, dass alle Beteiligten ablehnend „auf die Hinterbeine gehen“ und die Bürger alleine lassen. Alle müssen schnellstmöglich an den Verhandlungtisch. Den schwarzen Peter hat HU leider ohnehin. Oder sieht das ein Jurist anders?
            Für z. B. Bundeswehrflächen, Atomkraftwerke etc. hat die örtliche Kommune natürlich keine ordnungsrechtliche Zuständigkeit, bei frei zugänglichen Waldflächen hingegen doch, meine ich. Wenn nicht, lasse ich mich gerne belehren.

            1. Herr Borchert, Sie hätten Recht, wenn dieses kleine Waldstück komplett innerhalb der Stadtgrenzen Quickborns läge. Tut es aber nicht. Es „grenzt an“, nämlich sowohl an Henstedt-Ulzburg als auch an Quickborn. Deren Ordnungsämter KÖNNTEN also tätig werden…, tun es aber z.Zt. nicht, da a) die Fläche umfriedet und gesperrt ist, also von ihr keine konkrete Gefahr ausgeht und b) beide Ordnungsämter die Verantwortung wohl auf die jeweils andere Gemeinde schieben.
              Jetzt könnte natürlich auch das Kreisordnungsamt mal hellhörig werde… Ich bezweifle aber, das es direkt vor Ort tätig werden würde, viel eher würde die untere Forstbehörde in der für den Kreis Segeberg zuständigen Außenstelle informiert werden. Und wo sitzt die? Tja, auch in Neumünster im selben Gebäude wie die AöR. Der Weg ist also kurz… Ich fürchte nur, daß dann „dem Spuk dauerhaft ein Ende“ gemacht wird…
              Das geht auf zwei Wegen: komplette Räumung der Fläche oder Ersatz des Polizeiflatterbandes durch eine abgeschlossene Kette mit dem Schild „Betreten Verboten“. Sperrungen läßt das Landeswaldgesetz in Ausnahmefällen (Giftvermutung) nämlich zu. Ob der Eigentümer anschließend zu einer „Dekontamination“ verdonnert werden kann, ist dann Ermessenssache… Passiert bei Munitions-Altlasten ja auch nicht sofort oder gar nicht.
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              Eines ist dann aber sicher, wenn sich in Henstedt-Ulzburg nix bewegt :
              eher wird da ein Atomkraftwerk gebaut, als das irgendeine „Behörde/Einrichtung“ dort noch einmal einen Hundeplatz genehmigt/einrichtet…

              1. Herr Wollenweber, „grenzt an Hu und Qui“, da muss ich nun wirklich mit meinem Verstehen passen. Also, HU liegt nur östlich der L326 und Quickborn westlich, also liegt der Hundeplatz zu 100% auf Qui- Hoheitsgebiet. Im Süden grenzt der Platz fast an den Nordzipfel von Norderstedt. Aber nun genug, ich habe mir die Örtlichkeiten angeschaut und bin unter dem Eindruck der Gegebenheiten zu einem realistischem Ergebnis gekommen.

    2. Herr Schleevoigt, gucken Sie mal, Herr Wollweber scheint tatsächlich den Passierschein A39(!) gefunden zu haben! 😀

      Wenn das zutrifft, bliebe es ja zumindest bei der für den Laien nachvollziehbaren Logik: verantwortlich wären Erbauer und Nutzer, also HU.

      1. „…..Wenn das zutrifft, bliebe es ja zumindest bei der für den Laien nachvollziehbaren Logik: verantwortlich wären Erbauer und Nutzer, also HU…..“
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        Naja, ich habe das nicht ergoogled, da steckt zugegebenermaßen schon ein bißchen Insiderwissen drin…..
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        Jedoch, was tun, erst mal nach „Verantwortlichkeiten“ suchen? Abwarten, ob wie wann was passiert?
        Spielen wir mal unverbindlich die Möglichkeiten durch:
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        1) üblich in einer gesunden Dorfgemeinschaft:
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        – Mist, egal wie, wir brauchen den Platz… Kleiner Aufruf: „Liebe Hundefreunde, wir wollen am Sonnabend unseren Platz reinigen. Erwachsene Helfer zur Unterstützung gerne gesehen, bitte keine kleinen Kinder, da möglicherweise Giftköder dort liegen können..“
        – Ein oder mehrere Geschäfte erlauben den Aushang und spenden sogar ein paar Mülltüten und Einweghandschuhe.
        – Der Bauhof sagt: „ok, wir schicken einen kleinen Container und sorgen für dessen Entsorgung“
        – Das Ordnungsamt als untere Polizeibehörde sagt: “ ok, wir rufen mal bei der Polizei und dem Förster an. Der steht mit uns ja auch mit auf dem Holzschild“
        – Die Polizei sagt: “ Schön, daß sich was tut, Wir haben ja nur als Schutzmaßnahme gesperrt, nicht als Tatort beschlagnahmt und versiegelt“
        – Der Förster sagt:“ Super, ich hätte das bei bestem Willen nicht machen können, alles andere kann dann später geregelt werden“
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        2) der „kurze“ Dienstweg:
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        – Der Bürgermeister ruft bei den Landesforsten an, schildert das Problem. Der Leiter der Landesforsten hat heute einen kurzen Draht zu seinen Förstern ohne dazwischengeschaltete Forstämter, ruft also seinen Förster vor Ort mal direkt an:“Was ist denn das da eigentlich?“ Förster:“ der Platz ist eigentlich ganz ok, ich schicke Ihnen den mal auf der Revierkarte markiert. Wir haben ihn eigentlich nur früher wohl mal geduldet/bereitgestellt, betreiben tun wir da gar nichts. Die Unterlagen müßten Sie im Archiv haben…“
        Der Platz bleibt also zunächst noch gesperrt…. Der Förster wird sich schwer hüten, ihn zu reinigen oder gar freizugeben. Die Gemeinde wartet auf eine Entscheidung seitens der Landesforsten, vorher rührt die keinen Finger…
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        3) das offizielle Vorgehen in gewissen Gemeinden:
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        – da ist was gesperrt, was uns nicht gehört…. Na und???
        – es gibt ein Bürgerinteresse? Gut, lassen wir mal unverbindlich die Besitzverhältnisse durch die Verwaltung prüfen… Die Verwaltung prüft sorgfältig, akribisch (sowas dauert halt.. ) und stellt fest: „stimmt, gehört uns nicht…“
        – kleine Anfrage aus der Gemeindevertretung: „sagt mal, was ist denn nun? Können wir den Platz vielleicht kriegen? Die Verwaltung soll mal prüfen und beschlußfähig vorlegen…“
        Verwaltung:“ Moooment, sooo einfach geht das nicht. Erstmal brauchen wir da ein paar Gutachten, wie Kosten-Nutzenrelation, Umweltverträglichkeit, am Besten noch eine unabhängige Statistik künftiger Nutzer im direkten Vergleich zur Hundesteuer. Macht also schon mal ein paar Gelder dafür frei….“
        Gemeindevertretung:“ seufz….., müssen wir mal für einen der nächsten Haushalte mit einplanen…“ Und sowas dauert bekanntlich…
        Der Platz bleibt nicht nur weiter gesperrt, er wurde vom Eigentümer sicherheitshalber mittlerweile geräumt. Es haben sich auf Grund der vergangenen guten Düngung seltene Pflanzen und Lurche angesiedelt, die EU hat das Areal unter absoluten Artenschutz gestellt. Auch der Förster darf da nicht mehr rein….

        1. Ich bin begeistert, Herr Wollenweber über Ihren Vorschlag
          1 (gesunde Dorfgemeinschaft).
          Genau DAS hätte ich nämlich auch vorgeschlagen:
          Warum tun sich nicht die Hundebesitzer, die ihren besten Freund dort bisher laufen und spielen ließen, zusammen, und grasen die Ecken und Büsche ab ?

    3. Uuuupppsss, eine kleine Ungenauigkeit muß ich berichtigen:
      Der Sitz der Anstalt Schleswig-Holsteinische Landesforsten AöR ist nicht in Kiel, sondern in Neumünster… War wohl die „Macht der Gewohnheit“ bei mir….

  6. Da es offensichtlich keinen öffentlich rechtlichen Vertrag/Vereinbarung zwischen HU/Qui/Forstbehörde gibt, müsste ordnungsrechtlich Quickborn tätig werden, denn es ist Quickborner Hoheitsgebiet und und die hoheitlichen Aufgaben wurden nicht an HU abgetreten. HU ist nur privatrechtlich tätig geworden. Dadurch stellen sich aber auch zivilrechtliche Fragen (BGB). Vielleicht sollten die HUN unseren Altbürgermeister, Juristen und Landtagsabgeordneten Volker Dornquast zu dieser diffizilen Rechtsangelegenheit befragen. Die Forstverwaltung übernimmt gemäß § 19 Landeswaldgesetz ohnehin keine Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflicht (haftet nicht). Quickborn ist möglicherweise gar nicht über den Hundeplatz informiert worden oder war sich der Problematik ordnungsrechtlicher Konsequenzen nicht bewusst. Auf jeden Fall wird wieder deutlich, dass es an kommunaler Zusammenarbeit gefehlt hat. Das m u s s besser werden.
    Allerdings sollte HU, da HU gebaut hat und die Anlage betreibt, abseits von Rechtsfragen bürger- und praxisnah handeln und mit den ansässigen Hundefreunden (Vereine, etc) den Platz gemeinsam hinsichtlich etwaiger Köder absuchen. Wenn die Hundefreunde dazu keine Bereitschaft haben, sollte HU den Hundeplatz aufheben.

    1. Außerdem stellt sich die Frage, ob der Waldkindergarten ebenfalls im „rechtsfreien Raum“ errichtet und betrieben wird. Das sollte unverzüglich geklärt und ggf. geregelt werden

  7. HU hat den Platz errichtet, damit HUs Hunde dort frei laufen können?! Aber weil die Fläche HU nicht gehört, ist man nicht zuständig? Obwohl der Platz von und für HU ist? Klingt plausibel…

    1. In Germanien hat man sich Wachhunde gehalten, keine Handtaschenkläffer und Wadenbeisser die man mehrmals am Tag auf dem Weg zum Kacken begleiten muss.

      Germanien. Ich bitte Sie!

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