Giftköder-Verdachtsfall – Zuständigkeitskuddelmuddel!

Kein Zutritt in den Henstedt-Ulzburger Hundeauslauf. Es gibt derzeit einen Gift-Verdachtsfall. Der Hund hat die mögliche Giftattacke überlebt.
Kein Zutritt in den Henstedt-Ulzburger Hundeauslauf. Es gibt derzeit einen Gift-Verdachtsfall. Der Hund hat die mögliche Giftattacke überlebt.

Seit fünf Tagen ist der Zutritt in den Henstedt-Ulzburger Hundeauslauf im Rantzauer Forst untersagt. „Vorsicht Giftköder, Polizeilich gesperrt“, heißt es schwarz auf weiß an der Eingangstür zum Tummelplatz. Sicher ist allerdings noch nicht, ob auf der Hundefreilauffläche tatsächlich Giftköder ausgelegt worden sind. Bis jetzt handele es sich nur um einen Verdacht, betonte am Montag Polizeisprecherin Sandra Mohr. Eine Hundehalterin habe ausgesagt, dass ihr Vierbeiner ein mit Schneckenkorn präparierten „Hundeleckerli“ im Auslauf gefressen habe. Das Schneckenkorn habe ein Tierarzt nach dem Auspumpen des Magens diagnostiziert. Selber mit dem Tierarzt gesprochen hat die Polizei indes nicht. Mohr: „Ich kann nur die Anzeigende zitieren, die wiederum ihren Tierarzt zitiert, dass es sich vermutlich um Schneckenkorn handelt, dem äußeren Erscheinungsbild nach.“

Mit dem Fall konkret zu tun hat die Polizeiwache in Quickborn: Von dort hieß es gestern, dass die Giftköder-Anzeige am vergangenen Donnerstag eingegangen und die daraufhin erfolgte Absperrung des Hundetummelplatzes eine reine Vorsichtsmaßnahme gewesen sei: „Das ist ja keine übersichtliche Rasenfläche, die man mal eben absuchen kann“, so ein Beamter der Wache zu den HU-Nachrichten. Man habe die Anzeige ernst genommen und die Auslauffläche deshalb umgehend gesperrt.

Unklar ist allerdings, wie es mit der Giftköder-Ermttlungsarbeit jetzt weitergehen soll. Laut Polizei ist nun das Ordnungsamt gefordert. Seit Freitag wisse das Quickborner Ordnungsamt über die Absperrung des Hundetummelplatzes Bescheid. Deren Aufgabe sei es jetzt, den Auslauf nach Giftködern abzusuchen, meinen die Quickborner Ordnungshüter. Dazu muss man wissen: Der Hundetummelplatz am Rande der Großgemeinde liegt auf Quickborn-Heider Territorium.

Als die Henstedt-Ulzburger Nachrichten im Rathaus der Eulenstadt anrufen, reicht man die Giftköder-Suchaufgabe allerdings sogleich weiter: „Wir sind für die Unterhaltung des Platzes nicht zuständig, wir wissen offiziell gar nicht, das der Auslauf da ist, „erklärt eine Mitarbeiterin. Sie verweist auf die Forstbehörde Rantzau oder auf ihre Kollegen in der Großgemeinde: Henstedt-Ulzburg habe den Tummelplatz seinerzeit schließlich gebaut.

Im Henstedt-Ulzburger Rathaus wusste Ordnungsamtsleiter Joachim Gädigk am Montag noch nichts von seiner möglichen Exkursion ins Unterholz, um nach Giftködern Ausschau zu halten. Förster Sebastian Bohne von der Försterei Tangstedt war indes schon auf dem Laufenden: „Mich hat gerade ein Kollege von Ihnen angerufen.“ Und was sagt Förster Bohne, wer jetzt den Hundetummelplatz nach Giftködern absuchen müsste: „Das habe ich bis jetzt noch nicht so ganz rausgefunden ehrlich gesagt. Das Ordnungsamt in Quickborn ist irgendwie zuständig, die Polizei ist irgendwie zuständig, ich bin irgendwie zuständig und die Gemeinde Henstedt-Ulzburg müsste irgendwie auch zuständig sein.“

Ob sich jetzt doch noch alle gemeinsam um die Giftköder kümmern? Die HU-Nachrichten bleiben an dem Kuddelmuddel-Fall dran!

Christian Meeder

22. Juli 2014

2 thoughts on "Giftköder-Verdachtsfall – Zuständigkeitskuddelmuddel!"

  1. Wenn HU den Hundeauslaufplatz im Quickborner Stadtgebiet auf einer Landesforstfläche gebaut haben sollte, müsste (muss) es einen Vertrag/Vereinbarung mit der Forstverwaltung des Landes und der Gebietskörperschaft Stadt Quickborn hinsichtlich der Planung/Kostenteilung/ Bau/Überwachung/Unterhaltung und ggf. des Rückbaues geben. Das sollte man eigentlich in den Verwaltungen wissen. Wenn nicht, wäre das ein Versäumnis, das schleunigst nachzuholen wäre.

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