CCU-Mauerbau rechtlich zulässig!

Mauerbau am CCU
Mauerbau am CCU

Henstedt-Ulzburgs Ortsplaner Volker Duda muss die Betonsäge wohl stecken lassen. Die Schluchtzufahrt zur CCU-Tiefgarage ist baurechtlich zulässig. Das sagte Bauamtsleiter Jörn Mohr heute bei einem Mittagessen mit den Henstedt-Ulzburger Nachrichten im Rathausrestaurant. Mohr wörtlich: „Wir haben keine Handhabe dagegen.“

Rätselraten besteht nach wie vor darüber, welche Funktion die hohen Wände der Zufahrt haben. Zur Stunde finden darüber im Rathaus Aufklärungsgespräche mit Bauverantwortlichen statt. „Es ist ja so, als ob man den Eindruck hat, als fahre man durch den Elbtunnel“, sagte Henstedt-Ulzburgs Bauamtschef.

Mit beim Mittagsmahl dabei war auch Bürgervorsteher Uwe Schmidt. Der erste Bürger der Gemeinde schüttelte ebenfalls den Kopf über „Betonwände die zwei Weltkriege überleben.“ Die Mauern passten nicht zum sonst schönen CCU-Gebäude, so Schmidt.

Ortsplaner Duda hatte zu Anfang der Woche während einer Ratssitzung erklärt, dass die massiven Wände der Tiefgaragenzufahrt so nicht bleiben könnten und vom Einsatz einer Betonsäge gesprochen.

Über Ergebnisse des zur Stunde laufenden Gesprächs mit CCU-Verantwortlichen will Mohr am Abend in der Einwohnerversammlung informieren.

Christian Meeder

10 Juli 2014

15 thoughts on "CCU-Mauerbau rechtlich zulässig!"

  1. Soweit mir bekannt ist, ist die Zufahrt als Tunnel geplant. Ich verstehe die Aufregung darüber nicht. Dieses wird, insbesondere im Winter und ggf. Glatteis, noch so manchen Autofahrer freuen.

    1. So ist es, Herr Didt, die Zufahrt erhält auf den Seitenwänden noch eine Decke, das ist auf Grund der konstruktiven Aussparungen (Anschlüsse) im oberen Bereich der Wände klar erkennbar. Wie mir Herr Duda erklärte, erfolgt im Anschlussbereich der Wände eine Geländemodellierung mit Bepflanzung. Dann dürfte das wohl gestalterisch vertretbar sein.

      1. „erfolgt im Anschlussbereich der Wände eine Geländemodellierung mit Bepflanzung“
        Das dürfte, wenn es gut gemacht wird, nicht nur vertretbar, sondern schick sein!

  2. „….ob die Politik eingebunden wurde…..“

    Könnte das unter das „gemeindliche Einvernehmen“ gefallen sein? Das wurde ja seinerzeit von der Politik wegen Arbeitsüberlastung an die Verwaltung delegiert…

  3. Ich bin dann mal gespannt, wer diese Pläne genehmigt hat und auf die Antwort zu meiner Frage, ob die Politik eingebunden wurde.
    Das Auslegungsverfahren zur 2.Änderiung ( Grundlage für das Baugenehmigungsverfahren ) ist wegen eines ( erneuten ) Fehlers noch einmal heute in der Umschau veröffentlicht worden. Einsprüche gegen den B-Plan sind bis 18.08.2014 möglich. Ich werde die Verwaltung befragen, ob ggf. diese Baumaßnahme über das B-Plan Verfahren gestoppt werden kann.

    1. Herr Göttsch, es geht bei der erneuten Planauslegung doch lediglich um die Darstellung ausführlicher umweltbezogener Informationen in der Bekanntmachung auf Grund neuester Rechtsprechung (Planheilung). Das bedeutet nicht, dass die Gemeinde Umweltbelange nicht hinreichend gewürdigt hat, sondern sie hat nur in der öffentlichen Bekanntmachung nicht ausreichend darauf hingewiesen. Die Planung einschließlich der planerischen Festsetzungen bleiben davon unberührt. Ich gehe davon aus, dass zum Zeitpunkt der Baugenehmigung die vorläufige Planreife des Bebauungsplanes (Verfahrensstand nach §33BauGB) erreicht war und damit die Baugenehmigung rechtskräftig war und ist. Da wird nichts mehr zu ändern sein, es sei denn, auf freiwilliger Basis. Die Baugenehmigung wird auf der Basis der Landesbauordnung und des B-Planes von der Bauaufsicht des Kreises erteilt. Die Gemeinde erteilt ihr Einvernehmen auf der Grundlge des B-Planes. Das ist wohl so erfolgt. Die Höhe von Stützwänden ist wohl auch kein Bestandteil des B-Planes, hätte es aber sein können…..

      1. Vielleicht passiert ja wirklich freiwillig etwas, wenn man mal höflich anfragt. Steht denn überhaupt fest, daß es optisch so bleibt wie jetzt? Oder ist das Gejammer unnötig bzw verfrüht?

        1. Ja, Herr Kirmse, es ist durchaus denkbar, dass das Gejammer verfrüht , da die Baumaßmahme noch nicht fertiggestellt ist. Vielleicht ist heute in der Einwohnerversammlung mehr zu erfahren. Durch Fehlinfos der Verwaltung (Betonsäge etc.), wenn die Berichterstattung korrekt ist, wurde möglicherweise unnötig eine „Sau durchs Dorf gejagt“. Erstaunlich, oder nicht erstaunlich, dass sich sofort eine übereifrige Schar von Treibern findet….. Muss wohl so sein, im Dorf!

  4. die Mauer bietet genug Fläche um die Verursacher dort in Lebensgröße aufzukleben….
    mit der Überschrift:
    Starschnitt der HU-Planer

  5. Zitat:“Die Mauern passten nicht zum sonst schönen CCU-Gebäude, so Schmidt.“ – dass, das Gebäude SCHÖN ist, ist sicherlich Ansichtssache!
    Eine Funktion der hohen Wände, leider ironisch, ist die Sichtsperre für die ausfahrenden Autofahrer auf Fußgänger, Radfahrer und sonstige leicht verletzliche Verkehrsteilnehmer.
    Ach, ein Zweck fällt mir doch noch ein, durch eine jetzt anbringbare Überdachung entsteht ein regenfreier Raum für jugendliches Kampftrinken etc., das passt doch prima zu einem echten Bahnhofsumfeld mit Stadtflair – oder?

  6. auf der Mauer auf der Lauer sitzt ne kleine Wanze….tja, ist so mit der Ortsplanung…ist wie mit ner Tüte Milch nach dem Gewitter, musste erst aufmachen, sonst weißt du ja auch nicht ob die schlecht geworden ist 🙂

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