„500 Jahre Götzberg“ erst 2023

Mitteilung aus dem Rathaus

Der Ortsteil Götzberg der Gemeinde Henstedt-Ulzburg blickt auf eine fast 500-jährige Geschichte zurück. Dennoch ist Götzberg drei Jahre jünger als es bisher von der Gemeinde Henstedt-Ulzburg angenommen wurde. Seine erste urkundliche Erwähnung wird mittlerweile nicht mehr auf das Jahr 1520, sondern erst auf das Jahr 1523 datiert. Dies haben jüngst erfolgte Recherchen des Gemeindearchivars, Volkmar Zelck, im Landesarchiv in Schleswig bestätigt.

Besondere Relevanz hat diese Information vor dem Hintergrund der anstehenden Jubiläumsveranstaltungen in Henstedt-Ulzburg im Jahr 2020. Henstedt-Ulzburg, das im Jahr 1970 aus dem Zusammenschluss der Gemeinden Henstedt, Ulzburg und Götzberg entstand, feiert im kommenden Jahr 50-jährigen Geburtstag. Die Einwohnerinnen und Einwohner des Götzbergs wollten zusätzlich zu diesem Jubiläum den 500. Geburtstag ihres Ortsteils begehen.

Nach Bekanntwerden des Irrtums hat Bürgermeister Stefan Bauer umgehend die Mitglieder des Hauptausschusses sowie die Einwohnerinnen und Einwohner des Götzbergs persönlich über die neuen Erkenntnisse informiert. Er bedauert, dass der Fehler erst zu so einem späten Zeitpunkt bemerkt worden ist.

„Die Planungen für unser Jubiläumsjahr sind bereits weit fortgeschritten“, erklärt Bürgermeister Stefan Bauer. „Gerade für den Ortsteil Götzberg hat eine engagierte Götzberger Planungsgruppe etliche Veranstaltungen vorbereitet.“ Inwieweit diese Veranstaltungen im kommenden Jahr dann im Rahmen des 50-jährigen Jubiläums von Henstedt-Ulzburg dennoch stattfinden oder nun teilweise auf das Jahr 2023 verschoben werden, wird auf dem Götzberg aktuell geklärt.

Aufmerksam auf den Irrtum wurde die Gemeinde Henstedt-Ulzburg als sie im Zuge der Vorbereitungen zu den kommenden Jubiläumsveranstaltungen in Götzberg von dem Kisdorfer Vorhaben hörte, im Jahr 2023 eine 500-Jahrfeier zu begehen. Kisdorf und Götzberg beziehen sich auf dasselbe Dokument ihrer ersten urkundlichen Erwähnung. In der Geschichtswissenschaft wird die erste urkundliche Erwähnung eines Ortes gemeinhin als dessen offizielle „Geburtsstunde“ angesehen, auch wenn der Götzberg bereits älter als 1000 Jahre ist.

Die Recherche im Landesarchiv hat ergeben, dass die Laufzeit der ältesten Amtsrechnung des Amtes Segeberg korrigiert wurde. Dieses Schriftstück ist undatiert. Aufgrund der Quellenüberlieferung hat das Landesarchiv diese Akte zu einem früheren Zeitpunkt den Jahren „um 1520“ zugeordnet. Aufgrund von neuen Forschungserkenntnissen wurde Ende der 1960er / Anfang der 1970er Jahre die älteste Amtsrechnung dem Jahr 1523 zugeordnet, woraufhin das das Landesarchiv die Laufzeit der ältesten Amtsrechnung entsprechend korrigierte. Leider erfolgte seinerzeit keine Information zur Neudatierung des Dokuments an die hiervon betroffenen Kommunen.

Als vor 25 Jahren die Ortschronik der Gemeinde Henstedt-Ulzburg verfasst wurde, bezog sich der Gemeindearchivar bei der Angabe der frühesten Erwähnung Götzbergs an die Überlieferung in der wissenschaftlichen Literatur, die sich ebenfalls noch auf das Jahr 1520 bezog, da er keine Kenntnis von der zwischenzeitlichen Korrektur durch das Landesarchiv hatte.

Es gab seitdem von keiner Seite einen Hinweis zur Notwendigkeit einer Neudatierung. In anderen regionalgeschichtlichen Werken, wie bspw. in der erweiterten Neuauflage des historischen Ortsnamenlexikon Schleswig-Holsteins, steht ebenfalls weiterhin das Jahr 1520 bzw. die Angabe „um 1520“ als Zeitpunkt der ersten urkundlichen Erwähnung zu Götzberg.

pm

19. November 2019

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert